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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Ergänzungsleistungen bezieht, verliert se<strong>in</strong>enAnspruch auf die Leistungen. Für Ar<strong>bei</strong>tgeber,die Empfänger solcher Leistungen beschäftigen,s<strong>in</strong>d Sanktionen vorgesehen.Son<strong>der</strong>regelungen gibt es für das Baugewerbe unddie Landwirtschaft.Die Zeiten, <strong>in</strong> denen <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer nichtar<strong>bei</strong>tet und stattdessen Ergänzungsleistungenbezieht, s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gewährung <strong>der</strong> Rente alsanspruchsbegründend zu berücksichtigen.Rückkehr<strong>bei</strong>hilfeAr<strong>bei</strong>tnehmer aus Nicht-EG-Län<strong>der</strong>n, die nichtüber die für die Rückkehr <strong>in</strong> ihr Heimatlan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>lichen Mittel verfügen, können vom INPSdie hierfür benötigte Summe erhalten. Darüberh<strong>in</strong>aus können sie nach Aufgabe ihrer Beschäftigung<strong>in</strong> Italien und nach Verlassen des italienischenHoheitsgebiets – sofern es ke<strong>in</strong> <strong>in</strong>ternationalesÜbere<strong>in</strong>kommen gibt, das diese Materieregelt – die Auszahlung <strong>der</strong> <strong>in</strong> die gesetzlicheSozialversicherung e<strong>in</strong>gezahlten Beiträge beantragen,die dann mit 5 % jährlich zu verz<strong>in</strong>sen s<strong>in</strong>d.9. FamilienleistungenAr<strong>bei</strong>tnehmer und Rentner sowie Bezieher vonLohnersatzleistungen haben Anspruch auf e<strong>in</strong>eHaushalts<strong>bei</strong>hilfe.Die Höhe dieser Beihilfe hängt von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong>Familienmitglie<strong>der</strong> und vom Familiene<strong>in</strong>kommenab, das zu m<strong>in</strong>destens 70 % aus abhängigerBeschäftigung stammen muss.Zum Haushalt zählen <strong>der</strong> Antragsteller, se<strong>in</strong> nichtgesetzlich und tatsächlich getrennt leben<strong>der</strong>Ehegatte, se<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong> und die ihnen Gleichgestelltenim Alter von unter 18 Jahren sowiebeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> jedem Alter.Die Höhe <strong>der</strong> Beihilfe kann zwischen e<strong>in</strong>em<strong>bei</strong>trags- und steuerfreien Grundbetrag von 10,33EUR (20 000 ITL) bis zu e<strong>in</strong>em Höchstbetrag von227,24 EUR (440 000 ITL) variieren.Am 1. Juli 1994 wurde <strong>der</strong> Monatsbetrag für jedeszur Familie gehörende K<strong>in</strong>d außer dem ersten um10,33 EUR (20 000 ITL) erhöht.Am 1. Juli 1995 trat e<strong>in</strong>e weitere Erhöhung um43,38 EUR (84 000 ITL) für jedes K<strong>in</strong>d ab demdritten K<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>zu.Am 1. Januar 1996 wurde die Beihilfe fürHaushalte mit m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und fürFamilien mit e<strong>in</strong>em alle<strong>in</strong> erziehenden Elternteilerhöht. Außerdem haben nun auch Haushalte mitm<strong>in</strong>destens drei Mitglie<strong>der</strong>n, <strong>der</strong>en Familiene<strong>in</strong>kommen<strong>in</strong> zwei neuen, höheren E<strong>in</strong>kommensklassenliegt, Anspruch auf diese Leistung und dieentsprechenden Erhöhungen. Auch die Erhöhungum 43,38 EUR (84 000 ITL) wurde mit Wirkungvom 1. Januar 1996 bestätigt.Am 1. Januar 1997 wurde die Beihilfe fürHaushalte mit m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und mitbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, Brü<strong>der</strong>n, Schwestern o<strong>der</strong>Enkeln nochmals erhöht. Der Kreis <strong>der</strong> Anspruchsberechtigtenwurde erweitert.Bei <strong>der</strong> Feststellung des Anspruchs, die jeweils biszum 30. Juni des folgenden Jahres Gültigkeit hat,wird das E<strong>in</strong>kommen zugrunde gelegt, das imKalen<strong>der</strong>jahr vor dem 1. Juli jedes Jahres erzieltwurde.Bei <strong>der</strong> Berechnung des Familiene<strong>in</strong>kommenswerden sämtliche E<strong>in</strong>künfte aller Haushaltsmitglie<strong>der</strong>berücksichtigt, d. h. <strong>der</strong>en Bruttoe<strong>in</strong>kommenvor Abzug von abzugsfähigen Belastungenund Steuerabzügen, jedoch e<strong>in</strong>schließlichgetrennt zu veranlagen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> steuerfreierE<strong>in</strong>künfte, sofern sie 1 032,91 EUR(2 000 000 ITL) überschreiten. Ausgenommens<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>ige E<strong>in</strong>kommensarten.Die E<strong>in</strong>kommensgrenzen werden jedes Jahr am 1.Juli <strong>der</strong> vom ISTAT berechneten Preisentwicklungangepasst, wo<strong>bei</strong> die Preise im Referenzjahr fürdas zu berücksichtigende E<strong>in</strong>kommen mit denendes Jahres davor verglichen werden.Für Kle<strong>in</strong>bauern, Halb- und Teilpächter sowie füre<strong>in</strong>ige Gruppen von Selbständigen gilt nach wievor die ältere Regelung über Familien<strong>bei</strong>hilfen,während <strong>bei</strong> Rentnern, <strong>der</strong>en Renten von beson<strong>der</strong>enTrägern für Selbständige gezahlt werden,weiterh<strong>in</strong> die Regelung über den Rentenzuschlaganwendbar ist.VerfahrenWer die vorgenannten Leistungen erhalten will,muss sich an die örtlich zuständige INPS-Geschäftsstellewenden. Haben Sie bereits <strong>in</strong><strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> gear<strong>bei</strong>tet, so sollten Siedies im Antrag angeben: Der Betrag <strong>der</strong> Leistungwird dann nach den geme<strong>in</strong>schaftsrechtlichenVorschriften berechnet.10. Weitere AuskünfteNähere Auskünfte erhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> INPS-Geschäftsstelle <strong>Ihre</strong>s Wohnortes o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> den<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Trägern <strong>der</strong> gesetzlichen Sozialversicherung(vgl. Abschnitt 2), <strong>der</strong>en Anschriften Sie demTelefonbuch <strong>der</strong> Stadt Rom entnehmen können.Die Hauptgeschäftsstelle des Istituto Nazionaledella Previdenza Sociale (INPS) bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong>Via Ciro il Grande, 21, I-00144 Roma.Wenn sie Fragen zum Themenkreis <strong>in</strong>ternationaleBeziehungen und Abkommen haben, können Siesich an die INPS-Hauptgeschäftsstelle wenden,<strong>der</strong>en Anschrift folgen<strong>der</strong>maßen lautet: INPS, D.C.Prestazioni – Area Internazionale,Via della Frezza,17, I-00186 Roma.ITALIEN113

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