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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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FormalitätenFamilienleistungen s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>r zuständigenBezirksstelle <strong>in</strong>nerhalb von sechs Monaten nachdem Zeitpunkt des leistungsbegründenden Ereignissesunter Verwendung des entsprechendenVordrucks zu beantragen; <strong>bei</strong>zufügen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>efolgende Unterlagen:— Geburtsurkunde o<strong>der</strong> Ausweis des K<strong>in</strong>des, fürdas die Leistung beantragt wird;— Fotokopie des Schüler- o<strong>der</strong> Studentenausweiseszum Nachweis des Besuchs e<strong>in</strong>erLehranstalt (<strong>bei</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld für K<strong>in</strong><strong>der</strong> von16 bis 24 Jahren);— von den zuständigen Stellen ausgestellteärztliche Besche<strong>in</strong>igung, wenn das K<strong>in</strong>dbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist;— ärztliche Besche<strong>in</strong>igung darüber, dass dasbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>er Betreuungbedarf, falls Sie die Son<strong>der</strong>erziehungszulagebeantragen;— Sterbeurkunde für die entsprechenden Leistungen;— ärztliche Besche<strong>in</strong>igung und Fotokopie desAusweises <strong>der</strong> dritten Person (<strong>bei</strong> Beantragung<strong>der</strong> Zulage für Hilfe durch Dritte).Als Ar<strong>bei</strong>tnehmer haben Sie für <strong>Ihre</strong> im Gebiete<strong>in</strong>es <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaates wohnendenFamilienangehörigen Anspruch auf portugiesischeFamilienleistungen. Ausführlichere Auskünfte s<strong>in</strong>d<strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>r Bezirksstelle e<strong>in</strong>zuholen.10. BeitragsunabhängigeLeistungenDas System <strong>der</strong> Solidarität des Systems für den<strong>soziale</strong>n Schutz <strong>der</strong> Bürger sieht die Gewährungfolgen<strong>der</strong> Leistungen vor:— Invalidität: Sozial<strong>in</strong>validitätsrente, Zulage wegen Pflegebedürftigkeit;— Alter: Sozialaltersrente, Zulage wegen Pflegebedürftigkeit;— Tod: Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Zulage wegen Pflegebedürftigkeit;— Familienleistungen: K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld mit Zuschlag <strong>bei</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung, Son<strong>der</strong>erziehungs<strong>bei</strong>hilfe für K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Zulage für Hilfe durch Dritte;— garantiertes M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen. LeistungsberechtigteAnspruch auf e<strong>in</strong>e <strong>bei</strong>tragsunabhängige Rentehaben Personen ab vollendetem 65. Lebensjahrsowie Personen über 18 Jahre, die dauernd vollerwerbsunfähig s<strong>in</strong>d.Die Zulage wegen Pflegebedürftigkeit wirdBeziehern e<strong>in</strong>er <strong>bei</strong>tragsunabhängigen Invaliditäts-,Alters- o<strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebenenrente gewährt,die die <strong>in</strong> Abschnitt 5 genannten Voraussetzungenfür diese Leistung erfüllen.Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente hat dieWitwe o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Witwer des Beziehers e<strong>in</strong>er<strong>bei</strong>tragsunabhängigen Rente, sofern sie/er ke<strong>in</strong>eeigenen Rentenansprüche hat. Anspruch aufWaisenrente haben m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige Waisen.Die <strong>bei</strong>tragsunabhängigen Familienleistungenwerden für die gleichen Gruppen von K<strong>in</strong><strong>der</strong>nund Jugendlichen gezahlt wie die <strong>in</strong> Abschnitt 9behandelten entsprechenden <strong>bei</strong>tragsabhängigenLeistungen.Das garantierte M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen ist für Alle<strong>in</strong>stehendeo<strong>der</strong> Familien bestimmt, die sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>erschweren wirtschaftlichen Notlage bef<strong>in</strong>den; Voraussetzungenfür die Gewährung s<strong>in</strong>d gesetzlicherWohnsitz <strong>in</strong> Portugal, Alter über 18 Jahre sowiee<strong>in</strong>ige weitere Voraussetzungen. Die schwerewirtschaftliche Notlage wird anhand e<strong>in</strong>igerMaßstäbe ermittelt (z. B. dass die E<strong>in</strong>künfte e<strong>in</strong>esAlle<strong>in</strong>stehenden unter 100 % <strong>der</strong> Sozialrenteliegen).Anspruchsvoraussetzungen und Dauer<strong>der</strong> LeistungsgewährungDie vorgenannten Leistungen können nurPersonen gewährt werden, die nicht <strong>in</strong> den<strong>bei</strong>tragsabhängigen Systemen erfasst s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong>die <strong>in</strong> diesen Systemen zwar erfasst s<strong>in</strong>d, aber<strong>bei</strong> E<strong>in</strong>tritt des Versicherungsfalles die dort vorgesehenenVoraussetzungen nicht erfüllen.Außerdem werden diese Leistungen nur <strong>in</strong>Portugal wohnhaften bedürftigen Personengewährt.Die Dauer <strong>der</strong> Gewährung <strong>bei</strong>tragsunabhängigerLeistungen hängt zum e<strong>in</strong>en von <strong>der</strong> fortdauerndenErfüllung <strong>der</strong> Anspruchsvoraussetzungen nachMaßgabe des <strong>bei</strong>tragsunabhängigen Systems ab.Zum <strong>an<strong>der</strong>en</strong> enden Renten und Familienleistungengenauso wie <strong>bei</strong>m <strong>bei</strong>tragsabhängigenSystem, wo<strong>bei</strong> <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Alter, Besuch e<strong>in</strong>erLehranstalt, Beendigung <strong>der</strong> Invalidität und Todmaßgebend s<strong>in</strong>d. Höhe <strong>der</strong> LeistungenDie <strong>bei</strong>tragsunabhängigen Invaliditäts- und Altersrentenwerden als Pauschalbetrag gewährt, <strong>der</strong> <strong>in</strong><strong>der</strong> Regel alljährlich angepasst wird. Auch dieWaisenrente wird als Pauschalbetrag gezahlt, <strong>der</strong>PORTUGAL159

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