ITALIEN1. E<strong>in</strong>leitungIn diesem Teil des Leitfadens wird das italienischeSozialversicherungssystem <strong>in</strong> großen Zügen dargestellt.Nähere Auskünfte erhalten Sie <strong>bei</strong> denzuständigen Versicherungsträgern, die unterBuchstabe 2 (Versicherungsträger) aufgeführts<strong>in</strong>d. In den nachfolgenden Abschnitten f<strong>in</strong>denSie Informationen über— die Kranken- und Mutterschaftsversicherungsowie die Tuberkuloseversicherung(Abschnitt 3);— die Versicherung gegen Ar<strong>bei</strong>tsunfälle undBerufskrankheiten (Abschnitt 4);— die allgeme<strong>in</strong>e gesetzliche Rentenversicherung– Invalidität, Alter, H<strong>in</strong>terbliebene (Abschnitte5 bis 7);— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit (Abschnitt 8);— Familienleistungen (Abschnitt 9). Anmeldung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>engesetzlichen SozialversicherungS<strong>in</strong>d Sie Ar<strong>bei</strong>tnehmer, müssen alle erfor<strong>der</strong>lichenFormalitäten von <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgeber erledigtwerden.S<strong>in</strong>d Sie Selbständiger, müssen Sie sich selbst <strong>bei</strong>dem zuständigen Sozialversicherungsträgeranmelden. E<strong>in</strong>zelheiten über diese Träger s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>Abschnitt 2 enthalten. Tatsächliche BeiträgeAr<strong>bei</strong>tnehmerDie Beiträge werden durch Anwendung desgesetzlich festgelegten Beitragssatzes auf dieLohn- und Gehaltszahlungen errechnet, die <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Lohnzahlungszeitraumerhält. Je nach <strong>der</strong> Branchenzugehörigkeitdes Ar<strong>bei</strong>tgebers (Industrie, Handel,Handwerk, Kreditgewerbe, Versicherungen usw.)und je nach <strong>der</strong> Lohn- o<strong>der</strong> Gehaltsgruppe desAr<strong>bei</strong>tnehmers, <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im Betrieb beschäftigtenAr<strong>bei</strong>tnehmer, dem Standort desBetriebes usw. kann <strong>der</strong> Beitragssatz variieren.Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung <strong>der</strong>Beiträge bildet das gesamte Brutto-Ar<strong>bei</strong>tsentgelt,also sämtliche Geld- o<strong>der</strong> Sachleistungen, die <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmer aufgrund des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnissesvom Ar<strong>bei</strong>tgeber erhält. Hiervon ausgeschlossens<strong>in</strong>d lediglich die ausdrücklich im Gesetzgenannten Bestandteile.Das für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraumgeschuldete Ar<strong>bei</strong>tsentgelt (da<strong>bei</strong> handelt es sichje nach Art des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisses um denStunden-, Tages- o<strong>der</strong> Monatslohn) darf nichtunter dem für die jeweilige Lohn- und Gehaltsgruppedes Ar<strong>bei</strong>tnehmers festgelegten M<strong>in</strong>destbetragliegen.Der Ar<strong>bei</strong>tgeber führt se<strong>in</strong>e eigenen sowie dieBeiträge <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer an das INPS (Istitutonazionale della previdenza sociale) ab.Für die E<strong>in</strong>zahlungen s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>heitlichenZahlsche<strong>in</strong>e zu verwenden, die <strong>bei</strong> den Banken,Postämtern und den zugelassenen Zahlstellenausliegen.Die Beiträge s<strong>in</strong>d bis zum 15. des Fälligkeitsmonatse<strong>in</strong>zuzahlen, d. h. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel bis zum15. des auf den Monat <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltszahlungfolgenden Monats.Die monatlichen Beitragszahlungserklärungens<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Zahlstelle, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> die Beiträgee<strong>in</strong>gezahlt werden, o<strong>der</strong> – <strong>in</strong> bestimmten Fällen –direkt <strong>bei</strong>m INPS e<strong>in</strong>zureichen. Im Vordruck DM10/2 können Vorauszahlungen, die <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeberfür Rechnung des INPS an den Ar<strong>bei</strong>tnehmergezahlt hat (Lohnergänzungszahlungen,Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Familienleistungenusw.) <strong>in</strong> Abzug gebracht werden.Seit 1999 ist für die ab 1998 geleisteten Lohn- undGehaltszahlungen die Abgabe e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichenBeitrags- und Steuererklärung (INPS-FISCO) fürjeden Ar<strong>bei</strong>tnehmer vorgeschrieben.SelbständigeSeit dem 1. Januar 1993 wird <strong>der</strong> Beitrag auf <strong>der</strong>Grundlage aller Betriebserträge errechnet, die <strong>in</strong>dem Jahr, für den <strong>der</strong> Beitrag zu zahlen ist, lautAngaben <strong>in</strong> <strong>der</strong> IRPEF-Steuererklärung erzieltwurden.Auch im Betrieb mitar<strong>bei</strong>tende Familienangehörigemüssen Beiträge zahlen; s<strong>in</strong>d sie jünger als 21Jahre, liegt <strong>der</strong> Beitragssatz für sie allerd<strong>in</strong>gsniedriger. Ferner s<strong>in</strong>d Beiträge ab e<strong>in</strong>em bestimmtenM<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen und bis zu e<strong>in</strong>em bestimmtenHöchste<strong>in</strong>kommen zu zahlen.Bei Kle<strong>in</strong>bauern, Halb- und Teilpächtern errechnetsich <strong>der</strong> Beitrag seit dem 1. Juli 1990 ausschließlichaus e<strong>in</strong>em bestimmten Prozentsatz des durchschnittlichensteuerpflichtigen Konventionalertrages(<strong>der</strong> jedes Jahr durch e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>isterialdekretfestgesetzt wird), und zwar für jede <strong>der</strong> viergesetzlich vorgesehenen E<strong>in</strong>kommensklassen,denen die Betriebe je nach ihrem landwirtschaftlichenErtrag zugeordnet werden.ITALIEN101
Der Regel-Beitragssatz ist niedriger für Landwirte,<strong>der</strong>en Betrieb im Gebirge o<strong>der</strong> <strong>in</strong> benachteiligtenlandwirtschaftlichen Gebieten liegt.Seit dem 1. Januar 1993 werden die Beiträge fürden Servizio Sanitario Nazionale (nationaler Gesundheitsdienst)<strong>bei</strong> Abgabe <strong>der</strong> jährlichen E<strong>in</strong>kommenssteuererklärungunmittelbar vom Fiskuserhoben.Freiwillige BeiträgeVersicherte, die ihre Erwerbstätigkeit als Ar<strong>bei</strong>tnehmero<strong>der</strong> Selbständige unterbrechen o<strong>der</strong>aufgeben, können ihre Ansprüche aus <strong>der</strong> Rentenversicherung(Invalidität, Alter, H<strong>in</strong>terbliebene)wahren o<strong>der</strong> zusätzliche Ansprüche erwerben,wenn sie freiwillige Beiträge zahlen, die rechtlichden gesetzlichen Beitragszahlungen gleichgestellts<strong>in</strong>d.Die freiwillige Weiterversicherung ist nur zulässig,wenn <strong>in</strong> den letzten fünf Jahren vor <strong>der</strong> Antragstellungdrei Jahre lang Beiträge gezahlt wordens<strong>in</strong>d.Wird dem Antrag stattgegeben, so gilt die Genehmigungab dem ersten Samstag, <strong>der</strong> auf denTag <strong>der</strong> Stellung des Antrages folgt; sie kann nichtverfallen. Es wird e<strong>in</strong> Beitrag festgesetzt, <strong>der</strong> aufdem durchschnittlichen Ar<strong>bei</strong>tsentgelt beruht, das<strong>der</strong> Versicherte im letzten Jahr vor <strong>der</strong> Erteilung<strong>der</strong> Genehmigung erhalten hat, wo<strong>bei</strong> allerd<strong>in</strong>gse<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destbetrag zugrunde gelegt wird. Dieserentspricht 40 % des am 1. Januar des jeweiligenJahres geltenden M<strong>in</strong>destbetrages <strong>der</strong> Altersrente.Entsprechen die Zahlungen e<strong>in</strong>er niedrigeren Beitragsstufeals <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Genehmigung festgesetzten,so verr<strong>in</strong>gert sich die Anzahl <strong>der</strong> demVersicherten angerechneten Wochen entsprechend.Die Beiträge s<strong>in</strong>d alle drei Monate unter Verwendungdes entsprechenden Zahlsche<strong>in</strong>s <strong>bei</strong> denPostämtern o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> zugelassenen Bankfilialene<strong>in</strong>zuzahlen.Nachentrichtung von Beiträgen fürZeiten <strong>der</strong> NichtversicherungFür bestimmte Zeiten, <strong>in</strong> denen Sie nicht versichertwaren, können Sie beson<strong>der</strong>e Beiträge„nachentrichten“. Voraussetzung ist jedoch, dassSie <strong>in</strong> dieser Zeit <strong>der</strong> Nichtversicherung bestimmteTätigkeiten ausgeübt haben, für die e<strong>in</strong>e Nachentrichtung<strong>der</strong> Beiträge zugelassen ist, z. B. e<strong>in</strong>Universitätsstudium absolviert haben o<strong>der</strong> <strong>in</strong> ausländischenStaaten, mit denen Italien ke<strong>in</strong> Sozialversicherungsabkommengeschlossen hat, erwerbstätigwaren. Außerdem könnenErwerbstätige, die bereits e<strong>in</strong>e Versicherungszeitvon fünf Jahren nachweisen können, Beiträge fürZeiten <strong>der</strong> Nichterwerbstätigkeit wegen Mutterschafto<strong>der</strong> wegen Versorgung Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter nachentrichten. Fiktive BeiträgeIn e<strong>in</strong>igen Fällen können Beiträge angerechnetwerden, obgleich sie tatsächlich nicht entrichtetwurden.Zur Begründung des Anspruchs auf Altersrentenach 35 Beitragsjahren können fiktive Beiträge fürZeiten <strong>der</strong> Krankheit und <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitherangezogen werden; <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Altersrente nach40 Beitragsjahren werden h<strong>in</strong>gegen alle fiktivenBeitragszeiten als anspruchsbegründend berücksichtigt.Für folgende Zeiten werden fiktive Beiträge angerechnet:— Wehrdienst;— Verfolgung aus Gründen <strong>der</strong> politischenÜberzeugung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rasse;— Krankheit und Unfall;— Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit;— Tuberkulose;— Schwangerschaft und Wochenbett;— Zahlung von Leistungen aus <strong>der</strong> Lohnausgleichskasse(Cassa <strong>in</strong>tegrazione guadagni);— Mobilität;— Naturkatastrophen;— unentgeltliches Blutspenden;— Beurlaubung zur Wahrnehmung von öffentlichenÄmtern o<strong>der</strong> Gewerkschaftsämtern.2. SozialversicherungsträgerFür die e<strong>in</strong>zelnen Versicherungszweige gibt es diefolgenden Träger: Kranken- (e<strong>in</strong>schließlich Tuberkulose-)und MutterschaftsversicherungSachleistungen (ärztliche Behandlung) werdendurch das örtliche Gesundheitsamt (AziendaSanitaria Locale, ASL) <strong>Ihre</strong>s Wohnortes gewährt,die dem Nationalen Gesundheitsdienst (ServizioSanitario Nazionale) angehört. Bei jedem Wohnortwechselmüssen Sie sich <strong>bei</strong>m örtlichen Gesundheitsamt<strong>Ihre</strong>s neuen Wohnortes anmelden.Für die ärztliche Betreuung <strong>der</strong> Seeleute und desfliegenden Personals <strong>der</strong> Zivilluftfahrt ist e<strong>in</strong>eSon<strong>der</strong>abteilung des Gesundheitsm<strong>in</strong>isteriums(Ufficio di sanità marittima o aerea) zuständig.Geldleistungen <strong>bei</strong> Krankheit und Mutterschaftwerden vom Istituto Nazionale della PrevidenzaSociale (Nationales Sozialversicherungs<strong>in</strong>stitut,INPS) gewährt. Seeleute erhalten diese Leistungenvom Istituto di Previdenza per il Settore Marittimo(Sozialversicherungs<strong>in</strong>stitut für den maritimenSektor, Ipsema).102 ITALIEN
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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INHALTSVERZEICHNISBELGIEN . . . . .
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van de arbeidsrechtbank) richten od
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Geldleistungen bei Arbeitsunfähigk
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Jahren und, entsprechend der schon
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Der Arbeitslose entscheidet sich f
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ein vorgezogenes Altersruhegeld gew
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DÄNEMARK1. EinleitungDie Leistunge
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Besteht die Arbeitsunfähigkeit üb
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eines lebend geborenen Kindes, die
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Beantragung von RenteDen Rentenantr
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9. Weitere AuskünfteDie wichtigste
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Übernahme der Kosten vorher bei de
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Pensions-AlandiaPB 121, FIN-22101 M
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2. Krankheit und MutterschaftA. KRA
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KrankmeldungWenn Sie Anspruch auf L
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wie die vorzeitige Rente gezahlt, i
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Beihilfe für zu Hause lebende Kind
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Medizinische Sachleistungen in eine
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Leistungen der betrieblichen Vorsor
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Der Bezug der Altersrente kann ganz
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Grundrente der überlebenden Person
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