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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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ITALIEN1. E<strong>in</strong>leitungIn diesem Teil des Leitfadens wird das italienischeSozialversicherungssystem <strong>in</strong> großen Zügen dargestellt.Nähere Auskünfte erhalten Sie <strong>bei</strong> denzuständigen Versicherungsträgern, die unterBuchstabe 2 (Versicherungsträger) aufgeführts<strong>in</strong>d. In den nachfolgenden Abschnitten f<strong>in</strong>denSie Informationen über— die Kranken- und Mutterschaftsversicherungsowie die Tuberkuloseversicherung(Abschnitt 3);— die Versicherung gegen Ar<strong>bei</strong>tsunfälle undBerufskrankheiten (Abschnitt 4);— die allgeme<strong>in</strong>e gesetzliche Rentenversicherung– Invalidität, Alter, H<strong>in</strong>terbliebene (Abschnitte5 bis 7);— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit (Abschnitt 8);— Familienleistungen (Abschnitt 9). Anmeldung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>engesetzlichen SozialversicherungS<strong>in</strong>d Sie Ar<strong>bei</strong>tnehmer, müssen alle erfor<strong>der</strong>lichenFormalitäten von <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgeber erledigtwerden.S<strong>in</strong>d Sie Selbständiger, müssen Sie sich selbst <strong>bei</strong>dem zuständigen Sozialversicherungsträgeranmelden. E<strong>in</strong>zelheiten über diese Träger s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>Abschnitt 2 enthalten. Tatsächliche BeiträgeAr<strong>bei</strong>tnehmerDie Beiträge werden durch Anwendung desgesetzlich festgelegten Beitragssatzes auf dieLohn- und Gehaltszahlungen errechnet, die <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Lohnzahlungszeitraumerhält. Je nach <strong>der</strong> Branchenzugehörigkeitdes Ar<strong>bei</strong>tgebers (Industrie, Handel,Handwerk, Kreditgewerbe, Versicherungen usw.)und je nach <strong>der</strong> Lohn- o<strong>der</strong> Gehaltsgruppe desAr<strong>bei</strong>tnehmers, <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im Betrieb beschäftigtenAr<strong>bei</strong>tnehmer, dem Standort desBetriebes usw. kann <strong>der</strong> Beitragssatz variieren.Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung <strong>der</strong>Beiträge bildet das gesamte Brutto-Ar<strong>bei</strong>tsentgelt,also sämtliche Geld- o<strong>der</strong> Sachleistungen, die <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmer aufgrund des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnissesvom Ar<strong>bei</strong>tgeber erhält. Hiervon ausgeschlossens<strong>in</strong>d lediglich die ausdrücklich im Gesetzgenannten Bestandteile.Das für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraumgeschuldete Ar<strong>bei</strong>tsentgelt (da<strong>bei</strong> handelt es sichje nach Art des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisses um denStunden-, Tages- o<strong>der</strong> Monatslohn) darf nichtunter dem für die jeweilige Lohn- und Gehaltsgruppedes Ar<strong>bei</strong>tnehmers festgelegten M<strong>in</strong>destbetragliegen.Der Ar<strong>bei</strong>tgeber führt se<strong>in</strong>e eigenen sowie dieBeiträge <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer an das INPS (Istitutonazionale della previdenza sociale) ab.Für die E<strong>in</strong>zahlungen s<strong>in</strong>d die e<strong>in</strong>heitlichenZahlsche<strong>in</strong>e zu verwenden, die <strong>bei</strong> den Banken,Postämtern und den zugelassenen Zahlstellenausliegen.Die Beiträge s<strong>in</strong>d bis zum 15. des Fälligkeitsmonatse<strong>in</strong>zuzahlen, d. h. <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel bis zum15. des auf den Monat <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltszahlungfolgenden Monats.Die monatlichen Beitragszahlungserklärungens<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Zahlstelle, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> die Beiträgee<strong>in</strong>gezahlt werden, o<strong>der</strong> – <strong>in</strong> bestimmten Fällen –direkt <strong>bei</strong>m INPS e<strong>in</strong>zureichen. Im Vordruck DM10/2 können Vorauszahlungen, die <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeberfür Rechnung des INPS an den Ar<strong>bei</strong>tnehmergezahlt hat (Lohnergänzungszahlungen,Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Familienleistungenusw.) <strong>in</strong> Abzug gebracht werden.Seit 1999 ist für die ab 1998 geleisteten Lohn- undGehaltszahlungen die Abgabe e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichenBeitrags- und Steuererklärung (INPS-FISCO) fürjeden Ar<strong>bei</strong>tnehmer vorgeschrieben.SelbständigeSeit dem 1. Januar 1993 wird <strong>der</strong> Beitrag auf <strong>der</strong>Grundlage aller Betriebserträge errechnet, die <strong>in</strong>dem Jahr, für den <strong>der</strong> Beitrag zu zahlen ist, lautAngaben <strong>in</strong> <strong>der</strong> IRPEF-Steuererklärung erzieltwurden.Auch im Betrieb mitar<strong>bei</strong>tende Familienangehörigemüssen Beiträge zahlen; s<strong>in</strong>d sie jünger als 21Jahre, liegt <strong>der</strong> Beitragssatz für sie allerd<strong>in</strong>gsniedriger. Ferner s<strong>in</strong>d Beiträge ab e<strong>in</strong>em bestimmtenM<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen und bis zu e<strong>in</strong>em bestimmtenHöchste<strong>in</strong>kommen zu zahlen.Bei Kle<strong>in</strong>bauern, Halb- und Teilpächtern errechnetsich <strong>der</strong> Beitrag seit dem 1. Juli 1990 ausschließlichaus e<strong>in</strong>em bestimmten Prozentsatz des durchschnittlichensteuerpflichtigen Konventionalertrages(<strong>der</strong> jedes Jahr durch e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>isterialdekretfestgesetzt wird), und zwar für jede <strong>der</strong> viergesetzlich vorgesehenen E<strong>in</strong>kommensklassen,denen die Betriebe je nach ihrem landwirtschaftlichenErtrag zugeordnet werden.ITALIEN101

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