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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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RechtsbehelfeFalls Sie mit dem Bescheid e<strong>in</strong>es Sozialversicherungsträgersnicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, können Sie<strong>bei</strong> dem betreffenden Träger Wi<strong>der</strong>spruche<strong>in</strong>legen. Der Wi<strong>der</strong>spruch muss <strong>in</strong>nerhalb von30 Tagen nach Erhalt des Bescheids, den Sieanfechten wollen, e<strong>in</strong>gelegt werden. Falls <strong>der</strong>Sozialversicherungsträger <strong>Ihre</strong>n Wi<strong>der</strong>spruchabweist, können Sie sich an das Sozialgericht(Juzgado de lo Social) <strong>Ihre</strong>s Wohnortes wenden.Falls Sie mit dem Urteil des Sozialgerichts nichte<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, können Sie <strong>bei</strong>m TribunalSuperior de Justicia <strong>der</strong> autonomen RegionBerufung e<strong>in</strong>legen, dem das Sozialgericht untersteht,<strong>bei</strong> dem das Ersturteil ergangen ist. Auswirkungen von Trennung undScheidung auf die Leistungen <strong>der</strong><strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>Trennung und Scheidung können zu schwierigensozialversicherungsrechtlichen Problemen führen.Wenden Sie sich <strong>in</strong> diesem Fall an die Prov<strong>in</strong>zdirektion<strong>der</strong> zuständigen E<strong>in</strong>richtung (INSS, ISM,INEM usw.).Wenn Sie als mitversicherter Familienangehörigere<strong>in</strong>es Stammversicherten (normalerweise <strong>Ihre</strong>sEhepartners) Anspruch auf Sachleistungen <strong>bei</strong>Krankheit haben, aber nicht mehr mit diesemzusammenleben, können Sie e<strong>in</strong>en Krankenversicherungsausweisfür sich selbst und die <strong>bei</strong>Ihnen lebenden K<strong>in</strong><strong>der</strong> beantragen. Den Krankenversicherungsausweiserhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> für<strong>Ihre</strong>n Wohnort zuständigen Prov<strong>in</strong>zdirektion desINSS.In diesen außergewöhnlichen Familiensituationenwerden Waisenrenten, Familienleistungen,Beihilfen für Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te und allgeme<strong>in</strong> alleLeistungen zugunsten von m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigen o<strong>der</strong>erwerbsunfähigen Personen an die sorgeberechtigtePerson gezahlt.2. Krankheit und MutterschaftA. SACHLEISTUNGEN BEI KRANKHEITDie Sozialversicherung gewährt folgenden PersonengruppenSachleistungen <strong>bei</strong> Krankheit:— angemeldeten Ar<strong>bei</strong>tnehmern mit aktiverMitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherung. Ar<strong>bei</strong>tnehmer,<strong>der</strong>en Ar<strong>bei</strong>tgeber se<strong>in</strong>en entsprechendenBeitragsverpflichtungen nichtnachgekommen ist, werden <strong>in</strong> diesem Zusammenhangals aktive o<strong>der</strong> gleichgestellteMitglie<strong>der</strong> angesehen;— Rentnern und Beziehern regelmäßiger Leistungen<strong>der</strong> Sozialversicherung;— dem Ehepartner o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Person, mit <strong>der</strong> <strong>der</strong>Versicherte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Partnerschaft – <strong>in</strong> diesemFall m<strong>in</strong>destens seit e<strong>in</strong>em Jahr vorAntragstellung – zusammenlebt, denK<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Geschwistern des Versicherteno<strong>der</strong> se<strong>in</strong>es Ehepartners, sofern diese mit ihmzusammenleben und unterhaltsberechtigts<strong>in</strong>d, ke<strong>in</strong>e eigenen E<strong>in</strong>künfte haben, diemehr als das Doppelte des M<strong>in</strong>destlohnesbetragen, und ke<strong>in</strong>erlei an<strong>der</strong>weitigeAnsprüche auf Leistungen <strong>bei</strong> Krankheithaben;— getrennt lebenden o<strong>der</strong> geschiedenen Ehepartnern,die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Trennungo<strong>der</strong> Scheidung unterhaltsberechtigt s<strong>in</strong>d,sofern sie ke<strong>in</strong>e <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Versicherungsansprüchehaben;— spanischen Ar<strong>bei</strong>tnehmern im Ausland, diewährend vorübergehen<strong>der</strong> <strong>Aufenthalt</strong>e <strong>in</strong>Spanien o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> ihrer endgültigenRückkehr sich freiwillig krankenversichern,da sie sonst ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Leistungenhätten;— <strong>in</strong> Spanien lebenden Spaniern und Staatsangehörigenbestimmter Län<strong>der</strong>, die über ke<strong>in</strong>eausreichenden Mittel zur Bestreitung ihresLebensunterhalts verfügen.Der Anspruch e<strong>in</strong>es Stammversicherten unddessen Ehegatten und K<strong>in</strong><strong>der</strong>n auf Leistungen <strong>bei</strong>Krankheit besteht ab dem Tag, ab dem Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trägeentrichtet werden.Beantragung von SachleistungenUm Sachleistungen <strong>in</strong> Anspruch nehmen zukönnen, müssen Sie normalerweise e<strong>in</strong>engültigen Sozialversicherungsausweis (tarjeta <strong>in</strong>dividualsanitaria) vorlegen.Sachleistungen werden nur von den Gesundheitszentren<strong>der</strong> Sozialversicherung o<strong>der</strong> von denGesundheitszentren erbracht, die e<strong>in</strong>en Vertragmit <strong>der</strong> Sozialversicherung geschlossen haben.Behandlungen <strong>bei</strong> <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Gesundheitszentrenfallen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht unter die Leistungen <strong>der</strong>Sozialversicherung.Art <strong>der</strong> LeistungenDie allgeme<strong>in</strong>e Krankenversicherung deckt dieärztliche Behandlung zu Hause, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gesundheitszentrumo<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus ab.Allgeme<strong>in</strong>ärzte, K<strong>in</strong><strong>der</strong>ärzte o<strong>der</strong> Zahnärztekönnen direkt aufgesucht werden. Wenn Siee<strong>in</strong>en Facharzt aufsuchen wollen, benötigen Siee<strong>in</strong>e Überweisung <strong>Ihre</strong>s behandelnden Arztes.Innerhalb des <strong>Ihre</strong>m Wohnort entsprechendenGebietes (área de salud) können Sie <strong>Ihre</strong>nAllgeme<strong>in</strong>- o<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt selbst wählen, soferndie Zahl <strong>der</strong> Patienten des betreffenden Arztesnicht die für dieses Gebiet festgelegte Höchstzahlüberschreitet.SPANIEN61

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