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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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H<strong>in</strong>terbliebenenrente geltend gemacht werdenkann, sowie ihre Unterhaltsberechtigten und Vollwaisenmit Anspruch auf K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld.Geldleistungsversichert s<strong>in</strong>d alle Selbständigene<strong>in</strong>schließlich ar<strong>bei</strong>tsunfähiger Selbständiger und<strong>in</strong> <strong>der</strong> Rentenversicherung Weiterversicherter, mitAusnahme <strong>der</strong>jenigen, die ke<strong>in</strong>en vollen Beitragentrichten.Mutterschaftsgeld erhalten selbständig erwerbstätigeFrauen und – unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dasssie sich freiwillig gegen Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitversichern – die mitar<strong>bei</strong>tenden Ehefrauen vonSelbständigen.LeistungsvoraussetzungenSie müssen e<strong>in</strong>er Krankenkasse angeschlossen se<strong>in</strong>und <strong>Ihre</strong> Beiträge rechtzeitig entrichtet haben.Um Krankengeld zu beziehen, müssen Sie e<strong>in</strong>eWartezeit von sechs Monaten zurückgelegt habenund anerkanntermaßen ar<strong>bei</strong>tsunfähig se<strong>in</strong>.SachleistungenDie Pflichtversicherung umfasst nur die sogenannten großen Risiken, das heißt vor allemdie folgenden Leistungen:— Behandlung von bestimmten Geisteskrankheiten,Tuberkulose, Krebs usw.;— Sachleistungen <strong>bei</strong> Entb<strong>in</strong>dungen;— Krankenhauspflege;— große chirurgische E<strong>in</strong>griffe;— fachärztliche Behandlung;— kl<strong>in</strong>ische Biologie;— funktionelle und berufliche Rehabilitation;— für alte Menschen <strong>Aufenthalt</strong>skosten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emAltersheim.Um sich gegen die so genannten kle<strong>in</strong>en Versicherungsfälle(<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e gängige mediz<strong>in</strong>ischeLeistungen) zu versichern, können Selbständigee<strong>in</strong>e freiwillige Zusatzversicherung <strong>bei</strong> ihrerKrankenkasse abschließen.Bei ärztlicher Behandlung müssen Sie die Arzthonorarezahlen. Die Erstattungssätze und die von<strong>der</strong> Krankenkasse erstatteten Höchstbeträge s<strong>in</strong>ddie gleichen wie für Ar<strong>bei</strong>tnehmer. E<strong>in</strong> bestimmterTeil <strong>der</strong> Krankenhauspflegekosten geht zu <strong>Ihre</strong>nLasten. KrankengeldE<strong>in</strong> Krankengeld wird elf Monate lang vomzweiten bis zum zwölften Monat <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitgezahlt. Während des ersten Monats <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit wird ke<strong>in</strong> Krankengeld gezahlt.Das Krankengeld besteht aus e<strong>in</strong>em Festbetrag,dessen Höhe sich danach richtet, ob Sie Unterhaltsverpflichtungenhaben o<strong>der</strong> nicht.Näheres erfahren Sie <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>r Krankenkasse(mutualité/ziekenfonds). Leistungen <strong>bei</strong> MutterschaftWährend des Mutterschaftsurlaubs wird e<strong>in</strong>e(<strong>in</strong>dexgebundene) Beihilfe von gegenwärtig943,14 EUR (38 046 BEF) gezahlt. Der Antrag istzusammen mit e<strong>in</strong>er Kopie <strong>der</strong> Geburtsurkunde<strong>bei</strong>m Vertrauensarzt <strong>Ihre</strong>r Krankenkasse e<strong>in</strong>zureichen.3. InvaliditätWenn Sie während <strong>der</strong> Höchstbezugsdauer vonelf Monaten Krankengeld erhalten haben undnach Ablauf dieser Zeit immer noch ar<strong>bei</strong>tsunfähigs<strong>in</strong>d, wird Ihnen e<strong>in</strong>e Invaliditätsleistunggewährt. Diese Leistung wird nach zwei pauschalenSätzen gezahlt, je nachdem, ob Sie Unterhaltsverpflichtungenhaben o<strong>der</strong> nicht. LeistungsvoraussetzungenSie müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllenwie für den Bezug des Krankengeldes <strong>in</strong> <strong>der</strong>Krankenversicherung. Ferner muss e<strong>in</strong>e amtlicheFeststellung <strong>der</strong> Erwerbsunfähigkeit vorliegen.AntragstellungIhr Invaliditätszustand muss amtlich festgestelltse<strong>in</strong>. Hierzu müssen Sie dem Vertrauensarzt <strong>Ihre</strong>rKrankenkasse e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igungmit <strong>der</strong> Post zuschicken o<strong>der</strong> aushändigen.Diese Besche<strong>in</strong>igung muss von <strong>Ihre</strong>m behandelndenArzt ausgefüllt, datiert und von ihm sowie vonIhnen unterzeichnet se<strong>in</strong>.Die Krankenkasse zahlt die Leistungen spätestensam fünften Tag jedes Monats für den Vormonat.Weitere E<strong>in</strong>zelheiten erfahren Sie <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>r Krankenkasse.4. Alters- undH<strong>in</strong>terbliebenenrentenSelbständige, mithelfende Familienangehörigesowie ihre überlebenden Ehegatten habenAnspruch auf Alters- und H<strong>in</strong>terbliebenenrente.Die Selbständigen erhalten Altersrente. DerenHöhe richtet sich nach dem Verlauf des Berufslebensund den da<strong>bei</strong> erworbenen beruflichenE<strong>in</strong>künften. Den H<strong>in</strong>terbliebenen des Selbständigenwird unter Zugrundelegung des Versicherungsverlaufsdes Verstorbenen H<strong>in</strong>terbliebenenrentegewährt.LeistungsvoraussetzungenDas Rentenalter beträgt für Männer und Frauen 65Jahre. Auf Antrag kann Selbständigen ab 60 JahrenBELGIEN21

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