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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Sozialleistungen <strong>der</strong> regionalenGesundheitsbehörden— Häusliches Pflegegeld (domiciliary careallowance) wird für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong>, dieweitaus mehr Pflege und Betreuungbrauchen, als normalerweise für e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>ddesselben Alters erfor<strong>der</strong>lich ist, von <strong>der</strong>Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahrgezahlt.— Unterhaltsgeld <strong>bei</strong> ansteckenden Krankheiten(<strong>in</strong>fectious diseases ma<strong>in</strong>tenance allowance)wird nach Nachweis <strong>der</strong> Bedürftigkeit anPersonen gezahlt, die wegen Tuberkuloseo<strong>der</strong> bestimmter an<strong>der</strong>er anstecken<strong>der</strong> Krankheitenbehandelt werden.Personen, die Sachleistungen benötigen, müssendiese <strong>bei</strong>m Gesundheitsamt (Health Board) ihresBezirkes beantragen (Anschrift siehe Abschnitt11).B. BEHANDLUNGEN UND HILFSMITTEL(TREATMENT BENEFITS)Diese Leistungen umfassen:— zahnärztliche Leistungen (Behandlung undZahnersatz);— augenoptische Leistungen (Messung <strong>der</strong> Sehschärfeund Beschaffung von Brillengläsern);— Beschaffung von Hörgeräten und Kontaktl<strong>in</strong>sen.Versicherte, welche die Beitragsvoraussetzungenerfüllen, und ihre unterhaltsberechtigten Ehepartnerhaben Zugang zu diesen Leistungen. Siemüssen e<strong>in</strong>en Teil ihrer Behandlungs- o<strong>der</strong> Hilfsmittelkostenselbst tragen.Sie haben Anspruch auf diese Leistungen, wennSie die folgenden PRSI-Beitragsvoraussetzungenerfüllen, die je nach Alter unterschiedlich s<strong>in</strong>d.— Wenn Sie jünger als 21 Jahre s<strong>in</strong>d, müssen Siem<strong>in</strong>destens seit <strong>Ihre</strong>r ersten Ar<strong>bei</strong>tsaufnahme39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtet haben ( 1 ).— Wenn Sie 21 bis 24 Jahre alt s<strong>in</strong>d, müssen Siem<strong>in</strong>destens seit <strong>Ihre</strong>r ersten Ar<strong>bei</strong>tsaufnahme39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtet haben; <strong>in</strong>dem für den Leistungsanspruch maßgeblichenSteuerjahr müssen für Sie 39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge gezahlt o<strong>der</strong> gutgeschriebenworden se<strong>in</strong> ( 1 ).— Wenn Sie 25 bis 65 Jahre alt s<strong>in</strong>d, müssen Siem<strong>in</strong>destens 260 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge undseit <strong>Ihre</strong>r ersten Ar<strong>bei</strong>tsaufnahme 39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtet haben; <strong>in</strong> dem fürden Leistungsanspruch maßgeblichen Steuerjahrmüssen für Sie 39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>trägegezahlt o<strong>der</strong> gutgeschrieben worden se<strong>in</strong> ( 1 ).— Wenn Sie älter als 66 Jahre s<strong>in</strong>d, müssen Siem<strong>in</strong>destens 260 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge undseit <strong>Ihre</strong>r ersten Ar<strong>bei</strong>tsaufnahme 39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtet haben; 39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge müssen für Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>der</strong>letzten <strong>bei</strong>den Steuerjahre vor Vollendungdes 66. Lebensjahres bezahlt o<strong>der</strong> gutgeschriebenworden se<strong>in</strong> ( 1 ).C. KRANKENGELD (CASH SICKNESSBENEFIT)Krankengeld wird Versicherten für Zeiten <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit wöchentlich gezahlt. Anse<strong>in</strong>er Stelle kann Verletztengeld (<strong>in</strong>jury benefit)gezahlt werden, wenn die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit aufe<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Berufskrankheitzurückzuführen ist (siehe oben).Um Krankengeld beziehen zu können, müssen Sie— ar<strong>bei</strong>tsunfähig se<strong>in</strong>;— die Beitragsvoraussetzungen erfüllen.Krankengeld wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel vom viertenKrankheitstag an gezahlt. Sie haben für dieDauer <strong>Ihre</strong>r Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit bis zum Erreichendes rentenfähigen Alters weiterh<strong>in</strong> Anspruch aufKrankengeld, sofern Sie m<strong>in</strong>destens 260 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtet haben. An<strong>der</strong>enfallswird Ihnen das Krankengeld nur während 52Wochen gezahlt. In e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaato<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Staat des Europäischen Wirtschaftsraumeszurückgelegte Versicherungszeiten o<strong>der</strong>gleichgestellte Zeiten können erfor<strong>der</strong>lichenfallsangerechnet werden.Krankengeld sollte b<strong>in</strong>nen sieben Tagen nachBeg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit beantragt werden.Dazu müssen Sie e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung(certificate of <strong>in</strong>capacity for work), die <strong>bei</strong>den meisten Ärzten erhältlich ist, an das M<strong>in</strong>isteriumfür <strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheitensenden. Für jede Woche <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit ist e<strong>in</strong>e neue Besche<strong>in</strong>igunge<strong>in</strong>zusenden.Krankengeld mit Zuschlägen für unterhaltsberechtigteErwachsene und K<strong>in</strong><strong>der</strong> wird wöchentlichmittels Scheck durch die Post gezahlt. LangfristigeKrankengeldbezieher erhalten e<strong>in</strong>en wöchentlichenScheck o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Scheckheft, dessen Scheckswöchentlich <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em örtlichen Postamt e<strong>in</strong>gelösto<strong>der</strong> direkt auf e<strong>in</strong>em Bankkonto gutgeschriebenwerden können.Sie können Ihr Krankengeld auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat beziehen, wenn Sie <strong>Ihre</strong>( 1 ) Im Fall von 39 entrichteten o<strong>der</strong> gutgeschriebenen Wochen<strong>bei</strong>trägenmüssen m<strong>in</strong>destens 13 Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtetworden se<strong>in</strong> <strong>in</strong>— dem für den Leistungsanspruch maßgeblichen Steuerjahr;— e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> zwei vorangegangenen Steuerjahre;— e<strong>in</strong>em auf das für den Leistungsanspruch maßgeblicheSteuerjahr folgenden Steuerjahr (es kann sich um daslaufende Steuerjahr, nicht jedoch um e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation vonzwei Steuerjahren handeln).90 IRLAND

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