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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Beantragung von RenteDen Rentenantrag reichen Sie <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>r Wohngeme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>. Die Geme<strong>in</strong>de kann <strong>in</strong> Rentenangelegenheitenauch auf eigene Initiative tätigwerden. Wenn Sie e<strong>in</strong>en Antrag e<strong>in</strong>reichen, kanndie Geme<strong>in</strong>de die Vorlage e<strong>in</strong>er ärztlichen Besche<strong>in</strong>igungverlangen, die Ihr Arzt auf beson<strong>der</strong>emFormular ausstellt. Die Kosten für dieärztliche Besche<strong>in</strong>igung trägt die Geme<strong>in</strong>de.Die Voraussetzungen für die Zuerkennung e<strong>in</strong>ervorgezogenen Rente s<strong>in</strong>d erst gegeben, wennsämtliche Aktivierungs-, Rehabilitations- und Behandlungsversuchesich als vergeblich erwiesenhaben.Auszahlung <strong>der</strong> LeistungenRente wird monatlich nachträglich gezahlt. Siewird frühestens ab dem ersten Tag des Monatsnach <strong>der</strong> Antragstellung ausgezahlt. Die vorgezogeneRente kann frühestens am 1. des Monatsnach Ergehen des Rentenbescheids ausgezahltwerden, spätestens jedoch am 1. des Monatsnach Ablauf von drei Monaten nach Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong>Behandlung <strong>der</strong> Rentenangelegenheit.Rente wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nur an Rentner mitWohnsitz <strong>in</strong> Dänemark o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>EU-Mitgliedstaat gezahlt.RechtsbehelfeFalls Sie mit <strong>der</strong> Entscheidung über <strong>Ihre</strong>n Rentenanspruchnicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, können Sie<strong>bei</strong>m zuständigen Sozialausschuss Rechtsmittele<strong>in</strong>legen.Die Frist beträgt vier Wochen. Näheres sieheAbschnitt 2 Buchstabe E – Rechtsbehelfe.5. Alter (Volksrente)Grundsätzlich haben alle <strong>in</strong> Dänemarkwohnenden Personen <strong>bei</strong> Vollendung des 65.(67.) Lebensjahres Anspruch auf e<strong>in</strong>e als Volksrente(folkepension) bezeichnete Altersgrundrente.Für Personen, die am 1.7.1999 o<strong>der</strong>danach das 60. Lebensjahr vollenden, liegt dasRentenalter <strong>bei</strong> 65 Jahren.Daneben besteht für Ar<strong>bei</strong>tnehmer e<strong>in</strong>e Pflichtversicherungfür Zusatzrenten (ATP).A. VOLKSRENTE (FOLKEPENSION)Anspruch auf diese Rente können folgendePersonen haben:— dänische Staatsangehörige;— Ar<strong>bei</strong>tnehmer und Selbständige, die Staatsangehörigee<strong>in</strong>es <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaatess<strong>in</strong>d;— sonstige Auslän<strong>der</strong> nach zehnjährigem <strong>Aufenthalt</strong><strong>in</strong> Dänemark.RentenleistungenAllen Altersrenten geme<strong>in</strong>sam ist e<strong>in</strong> Grundbetrag(grundbeløb) und e<strong>in</strong> Zuschlag (pensionstillæg).Bei Personen mit Ar<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>kommen wird <strong>der</strong>Grundbetrag jedoch entsprechend demE<strong>in</strong>kommen gekürzt. Bei <strong>der</strong> Rentenberechnungwird für das E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong> Freibetrag gewährt.Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach demE<strong>in</strong>kommen des Rentners und dessen etwaigemEhegatten.Anspruchsvoraussetzungen undRentenartenVoraussetzung für den Anspruch auf Rente ist,dass Sie zwischen dem vollendeten 15. und demvollendeten 65. (67.) Lebensjahr m<strong>in</strong>destens dreiJahre lang <strong>in</strong> Dänemark gewohnt haben.E<strong>in</strong> Anspruch auf volle Volksrente entstehtdadurch, dass Sie zwischen dem vollendeten 15.und 65. (67.) Lebensjahr 40 Jahre <strong>in</strong> Dänemarkwohnen. Bei kürzerer Wohnzeit begründen Siee<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e Rente <strong>in</strong> Höhe von 2,5 %<strong>der</strong> Volksrente je Jahr, das Sie zwischen dem 15.und 65. (67.) vollendeten Lebensjahr <strong>in</strong> Dänemarkgewohnt haben.Die Volksrente besteht aus e<strong>in</strong>em Grundbetragund gegebenenfalls e<strong>in</strong>em Zuschlag. Die Altersgrenzeliegt <strong>bei</strong> 65 (67) Jahren. Der Zuschlag wirdgezahlt, wenn das E<strong>in</strong>kommen des Rentners (unddessen Ehegatten) e<strong>in</strong>en bestimmten Höchstbetragnicht überschreitet.Beantragung von RenteDen Rentenantrag reichen Sie <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>r Wohngeme<strong>in</strong>dee<strong>in</strong>, und zwar auf e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>enFormular, das Ihnen die Geme<strong>in</strong>de aushändigt.Auszahlung <strong>der</strong> LeistungenRente wird monatlich nachträglich gezahlt. Siewird frühestens ab dem ersten Tage des Monatsnach <strong>der</strong> Antragstellung ausgezahlt. Rente wird <strong>in</strong><strong>der</strong> Regel nur an Rentner mit Wohnsitz <strong>in</strong>Dänemark o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaatgezahlt.RechtsbehelfeFalls Sie mit <strong>der</strong> Entscheidung über <strong>Ihre</strong>n Rentenanspruchnicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d, können Sie<strong>bei</strong>m zuständigen Sozialausschuss Rechtsmittele<strong>in</strong>legen.Die Frist beträgt jeweils vier Wochen. Näheressiehe Abschnitt 2 Buchstabe E – Rechtsbehelfe.DÄNEMARK31

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