13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5. Gesetzliche RentensystemeDas f<strong>in</strong>nische gesetzliche Rentensystem bestehtaus dem Erwerbsrenten- und dem Volksrentensystem.Die Leistungen dieser Systeme umfassendie Invalidenrente, die Ar<strong>bei</strong>tslosenrente, dieH<strong>in</strong>terbliebenenrente und die Altersrente.Durch die Erwerbsrente soll <strong>der</strong> Lebensstandarde<strong>in</strong>er abhängig beschäftigten o<strong>der</strong> selbständigenPerson erhalten werden, den diese Person sichwährend des Ar<strong>bei</strong>tslebens leisten konnte. DasErwerbsrentensystem beruht auf mehrerenGesetzen. Das wichtigste ist das Gesetz über dieErwerbsrente von Ar<strong>bei</strong>tnehmern (TEL). Für Selbständige,Seeleute und Beamte gelten beson<strong>der</strong>eRentengesetze.Voraussetzung für den Bezug <strong>der</strong> Volksrente ist e<strong>in</strong>Wohnsitz <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland. Durch diese Rente wirdgewährleistet, dass diejenigen, die ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>eRente o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destrente beziehen, ausreichendeMittel zur Sicherung des Lebensunterhaltserhalten. Die Höhe <strong>der</strong> Volksrente reduziertsich <strong>in</strong> dem Maße, <strong>in</strong> dem die E<strong>in</strong>künfte aus <strong>der</strong>Erwerbsrente zunehmen. Wenn die Erwerbsrentee<strong>in</strong>e bestimmte Höhe übersteigt, wird ke<strong>in</strong>eVolksrente gezahlt.In F<strong>in</strong>nland gibt es nicht viele freiwillige Zusatzrentenregelungen,denn alle Lohnempfänger undUnternehmer s<strong>in</strong>d durch das Erwerbsrentensystemversichert. Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Erwerbsrentegibt es we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Obergrenze für das zu berücksichtigendeE<strong>in</strong>kommen noch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> FIM ausgedrückteObergrenze für die Höhe <strong>der</strong> Rente.A. INVALIDENRENTENErwerbsrentensystemE<strong>in</strong> durch lang anhaltende Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit verursachterE<strong>in</strong>kommensverlust wird durch dieInvalidenrente ersetzt. Sie umfasst die eigentlicheInvalidenrente, die Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe, dieTeil<strong>in</strong>validenrente und die personenbezogenevorgezogene Altersrente.Die <strong>bei</strong> vollständiger Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit gewährteRente und die Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe laufen imAllgeme<strong>in</strong>en dann an, wenn das Tagegeld nachdem Krankenversicherungssystem nicht mehrgezahlt wird. Es gibt an<strong>der</strong>e Leistungen wegenAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit, die sofort gezahlt werden,auch wenn vorher ke<strong>in</strong> Krankentagegeldbezogen wurde.Abhängig Beschäftigte o<strong>der</strong> Selbständige, diejünger als 65 Jahre s<strong>in</strong>d, können Invalidenrentebeziehen, wenn ihre Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit wegen e<strong>in</strong>erKrankheit, e<strong>in</strong>es Gebrechens o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Verletzungbee<strong>in</strong>trächtigt ist. Wenn die Erwerbsfähigkeitum m<strong>in</strong>destens 3 / 5 gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist, wird volle Rentegezahlt. Bei M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit umm<strong>in</strong>destens 2 / 5 wird e<strong>in</strong>e Teilrente gewährt. DieInvalidenrente wird vorübergehend o<strong>der</strong> als Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfewährend e<strong>in</strong>es bestimmtenZeitraumes gezahlt.Der Invaliditätsgrad richtet sich nach dem Gesundheitszustanddes Antragstellers. Bei <strong>der</strong>Bewertung <strong>der</strong> Invalidität werden neben mediz<strong>in</strong>ischenGegebenheiten unter an<strong>der</strong>em auchBildung, Ar<strong>bei</strong>tserfahrung, Alter und Ar<strong>bei</strong>tsmöglichkeiten<strong>der</strong> betroffenen Person berücksichtigt.Invalidenrente kann man als eigentliche Invalidenrenteo<strong>der</strong> als personenbezogene vorgezogeneAltersrente beziehen. Personenbezogene vorgezogeneAltersrente kann Personen im Alter von 60bis 64 Jahren gewährt werden, die lange erwerbstätiggewesen s<strong>in</strong>d und <strong>der</strong>en Erwerbsfähigkeitdauernd gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist. Die Altersgrenze fürPersonen, die im Jahr 1943 o<strong>der</strong> vorher geborens<strong>in</strong>d, liegt <strong>bei</strong> 58 Jahren. Die Rente wird vorübergehendgezahlt und wird ebenso festgesetzt wiee<strong>in</strong>e Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit.Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wird an erwerbsunfähigePersonen gezahlt, <strong>bei</strong> denen man davon ausgehenkann, dass ihre Verletzung o<strong>der</strong> Krankheit durchPflege und Rehabilitation gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigtwerden kann. E<strong>in</strong>e Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wirddann gewährt, wenn die Erwerbsunfähigkeit m<strong>in</strong>destense<strong>in</strong> Jahr andauert und e<strong>in</strong> Pflege- o<strong>der</strong>Rehabilitationsprogramm vorliegt. Die Zahlung<strong>der</strong> Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe kann e<strong>in</strong>gestelltwerden, wenn <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeitsgrad sichän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Empfänger <strong>der</strong> Beihilfee<strong>in</strong>e Rehabilitationsmaßnahme ohne triftigenGrund ablehnt.VolksrentensystemFür Invalidenrenten im Rahmen des Volksrentensystemskommen <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat wohnende ar<strong>bei</strong>tsunfähige Personenim Alter von 16 bis 64 Jahren <strong>in</strong> Frage. Für dieGewährung <strong>der</strong> Rente o<strong>der</strong> die Rentenhöhe istnicht <strong>der</strong> Beschäftigungs- o<strong>der</strong> Versicherungsverlauf,son<strong>der</strong>n vielmehr das Wohnen <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nlandmaßgebend.Invalidenrente wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er eigentlichenInvalidenrente o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er personenbezogenenvorgezogenen Altersrente gezahlt. E<strong>in</strong> f<strong>in</strong>nischerStaatsangehöriger o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Staatsangehörigere<strong>in</strong>es Mitgliedstaates kommt für Invalidenrente <strong>in</strong>Frage, wenn er nach Vollendung des 16. Lebensjahres<strong>in</strong>sgesamt m<strong>in</strong>destens drei Jahre <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nlandgewohnt hat. Angehörige an<strong>der</strong>er Staaten habenAnspruch auf Rente, wenn sie während <strong>der</strong> fünfJahre vor Rentenbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland gewohnthaben. Wird e<strong>in</strong>e Person unter 21 Jahren<strong>in</strong>valide, während sie <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland wohnt, erhältsie die Rente ohne Wartezeit.166 FINNLAND

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!