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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 16 Jahren gehören <strong>der</strong>selben Versichertengruppemit demselben Arzt an wie ihreEltern o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vormund. Anspruch auf LeistungenGesundheitsfürsorgeleistungen:— Behandlung durch den von Ihnen gewähltenAllgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er;— Behandlung durch e<strong>in</strong>en Facharzt nach Überweisungdurch den Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er;— gewisse Zahnarztbehandlungen;— Physiotherapie nach ärztlicher Überweisung;— Chirotherapie;— Fußpflege für bestimmte Patientengruppennach ärztlicher Überweisung;— psychologische Behandlung für bestimmtePatientengruppen nach ärztlicher Überweisung;— Arzneimittel.Ärztliche und fachärztliche Behandlung s<strong>in</strong>d fürPatienten <strong>der</strong> Versichertengruppe 1 kostenlos.Das Gesundheitsfürsorgesystem gewährtZuschüsse zu den übrigen Gesundheitsfürsorgeleistungenzwischen 35 und 65 %, gemäß denSätzen, die <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>barungen mit denVerbänden <strong>der</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>ger festgelegt s<strong>in</strong>d.Die Höhe des Zuschusses zu den Arzneimittelkostenhängt ab von <strong>der</strong> Summe <strong>Ihre</strong>r jährlichenAusgaben für zuschussfähige Arzneimittel. Liegendie jährlichen Ausgaben <strong>in</strong>sgesamt unter 500DKK, besteht ke<strong>in</strong> Anrecht auf e<strong>in</strong>en Zuschuss.Dieser erhöht sich im Folgenden stufenweise: fürAusgaben zwischen 500 und 1 200 DKK beträgt er50 %, zwischen 1 200 und 2 800 DKK 75 %, über2 800 DKK 85 %.K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 18 Jahren erhalten immer e<strong>in</strong>enentsprechenden Zuschuss von m<strong>in</strong>destens 50 %.Krankenhausbehandlung:Wenn Sie e<strong>in</strong>e Krankenhausbehandlungbenötigen, haben Sie die freie Wahl zwischenallen öffentlichen Krankenhäusern des gesamtenLandes, die die entsprechende Behandlungvornehmen. Die Behandlung ist unentgeltlich.In den meisten Fällen ist für e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>weisung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>Krankenhaus e<strong>in</strong>e ärztliche Überweisung erfor<strong>der</strong>lich,es sei denn, es handele sich um e<strong>in</strong>en Unfallo<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e akute Erkrankung.Wenn Sie e<strong>in</strong>e spezielle Behandlung benötigen,z. B. wegen e<strong>in</strong>er seltenen o<strong>der</strong> kompliziertenKrankheit, ist für e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>weisung immer e<strong>in</strong>eÜberweisung durch e<strong>in</strong> Krankenhaus im Staatsamtsbezirk(statsamt) <strong>Ihre</strong>s Wohnsitzes erfor<strong>der</strong>lich.Schwangerschaftsuntersuchungen undMutterschaftsfürsorge:Sie haben während <strong>der</strong> Schwangerschaft und <strong>bei</strong><strong>der</strong> Geburt Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen<strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em Arzt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>erHebamme. E<strong>in</strong>e Entb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhauso<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er sonstigen öffentlichen E<strong>in</strong>richtungo<strong>der</strong> Betreuung durch e<strong>in</strong>e Hebamme <strong>bei</strong>e<strong>in</strong>er Hausentb<strong>in</strong>dung ist kostenlos.Reisekrankenversicherung (rejsesygesikr<strong>in</strong>g):Während e<strong>in</strong>es Urlaubs- o<strong>der</strong> Studienaufenthaltes<strong>in</strong> Europa s<strong>in</strong>d Sie bis zu e<strong>in</strong>em Monat lang durchdie öffentliche Reisekrankenversicherunggeschützt. Die Versicherung übernimmtAusgaben für e<strong>in</strong>e Gesundheitsversorgung imNotfall und e<strong>in</strong>en ärztlich verordneten Rücktransport. RechtsbehelfeS<strong>in</strong>d Sie mit e<strong>in</strong>er Entscheidung nicht e<strong>in</strong>verstanden,können Sie <strong>in</strong>nerhalb von vier Wochen nachZustellung des Bescheids Rechtsmittel e<strong>in</strong>legen.Rechtsmittel gegen Entscheidungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>dezur Gesundheitsfürsorge können <strong>bei</strong> dem Sozialausschuss<strong>in</strong> dem Staatsamtsbezirk <strong>Ihre</strong>s Wohnsitzese<strong>in</strong>gelegt werden.Rechtsmittel gegen Entscheidungen <strong>der</strong> Kreisgeme<strong>in</strong>dezu Gesundheitsfürsorge, Krankenhausbehandlungund Mutterschaftsfürsorge können <strong>bei</strong>dem Sozialbeschwerdeamt (Den Sociale Ankestyrelse)e<strong>in</strong>gelegt werden.B. GELDLEISTUNGEN BEI KRANKHEIT –KRANKENGELD (SYGEDAGPENGE)Krankengeldanspruch haben alle Personen, diee<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tsentgelt, e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsentgeltersatz, wiez. B. Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> sonstigeszu e<strong>in</strong>em wesentlichen Grad durch Ar<strong>bei</strong>tsleistungbed<strong>in</strong>gtes E<strong>in</strong>kommen, beziehen, <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass dasE<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong> Dänemark steuerpflichtig ist.AnspruchsvoraussetzungenKrankengeld wird als Entschädigung für den E<strong>in</strong>kommensausfall<strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit wegenKrankheit o<strong>der</strong> Verletzung (auch wegen Ar<strong>bei</strong>tsunfallund Berufskrankheit) gewährt. Als Lohnempfängerhaben Sie ab dem ersten KrankheitstagAnspruch auf Krankengeld. Wenn Sie unmittelbarvor E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit m<strong>in</strong>destens achtWochen lang <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em privaten Ar<strong>bei</strong>tgeberbeschäftigt gewesen s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> dieser Zeitm<strong>in</strong>destens 74 Stunden gear<strong>bei</strong>tet haben, ist <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tgeber verpflichtet, Ihnen vom ersten Abwesenheitstagan bis zu zwei Wochen lang Krankengeldzu zahlen.26 DÄNEMARK

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