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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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RehabilitationAls berufliche Rehabilitationsmaßnahmen s<strong>in</strong>d<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e vorgesehen:— Hilfe zur Erhaltung o<strong>der</strong> Erlangung e<strong>in</strong>esAr<strong>bei</strong>tsplatzes;— Fortbildung und Umschulung.Während <strong>der</strong> Ausbildung wird e<strong>in</strong> Übergangsgeldgezahlt.Als <strong>soziale</strong> Rehabilitationsmaßnahmen kommendie verschiedensten Hilfestellungen (z. B. zurAnpassung e<strong>in</strong>er beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tengerechtenWohnung, zur Erleichterung <strong>der</strong> Fortbewegung)<strong>in</strong> Betracht. VersehrtenrenteNach dem Wegfall <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit wirdIhnen – spätestens mit <strong>der</strong> 27. Woche – e<strong>in</strong>eVersehrtenrente gezahlt, wenn <strong>Ihre</strong> Erwerbsfähigkeit<strong>in</strong>folge des Unfalls o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Berufskrankheitlänger als drei Monate um m<strong>in</strong>destens 20 %(Schüler und Studenten: 50 %) gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist. Beie<strong>in</strong>er 100%igen M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeitwerden 66 2 ⁄3 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlagegezahlt (grundsätzlich <strong>der</strong> Durchschnitt des versichertenE<strong>in</strong>kommens während des letztenJahres), sonst e<strong>in</strong> <strong>der</strong> M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung entsprechen<strong>der</strong>Teil als monatliche Rente. Die Renten werden 14Mal jährlich gezahlt (12 Monatsbeträge sowieSon<strong>der</strong>zahlungen im Mai und Oktober).Zu <strong>der</strong> Rente wird gegebenenfalls e<strong>in</strong>e Zusatzrentefür Schwerversehrte <strong>in</strong> Höhe von 20 % (bzw.50 % ab e<strong>in</strong>er 70%igen M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit)<strong>der</strong> Rente gezahlt. Für jedes unterhaltsberechtigteK<strong>in</strong>d bis zum 18. Lebensjahr (<strong>bei</strong>Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildung bis zum 27. Lebensjahr)wird e<strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>zuschuss <strong>in</strong> Höhe von 10 %<strong>der</strong> Rente gezahlt. Voraussetzung für die Zahlungdieser Zulagen ist e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens 50%igeM<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>Ihre</strong>r Erwerbsfähigkeit.Werden Sie durch den Unfall o<strong>der</strong> die Berufskrankheitpflegebedürftig, so können Sie neben<strong>der</strong> Rente auch e<strong>in</strong> Pflegegeld erhalten.Bei Verursachung des Ar<strong>bei</strong>tsunfalles o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Berufskrankheit durch grob fahrlässige Außerachtlassungvon Ar<strong>bei</strong>tnehmerschutzvorschriften wirdneben <strong>der</strong> Rente auch e<strong>in</strong>e Integritätsabgeltungentsprechend dem Ausmaß <strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigung<strong>der</strong> körperlichen o<strong>der</strong> geistigen Integrität alse<strong>in</strong>malige Leistung gewährt.Unter bestimmten Voraussetzungen kann anstellee<strong>in</strong>er Versehrtenrente e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung gezahltwerden. H<strong>in</strong>terbliebenenrentenAls Ehepartner e<strong>in</strong>es verstorbenen Versicherten,dessen Tod Folge e<strong>in</strong>es Ar<strong>bei</strong>tsunfalles o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>erBerufskrankheit ist, haben Sie Anspruch auf e<strong>in</strong>eH<strong>in</strong>terbliebenenrente <strong>der</strong> Unfallversicherung.Diese beträgt 40 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlagedes Verstorbenen, wenn Sie das normale Pensionsaltererreicht haben o<strong>der</strong> selbst zum<strong>in</strong>dest zurHälfte erwerbsunfähig s<strong>in</strong>d. S<strong>in</strong>d Sie jünger,beträgt die Rente 20 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage.K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zum 18. Lebensjahr (<strong>bei</strong> Schul- o<strong>der</strong>Berufsausbildung bis zum 27. Lebensjahr) erhaltene<strong>in</strong>e Waisenrente. E<strong>in</strong>e Halbwaise erhält 20 %,e<strong>in</strong>e Vollwaise 30 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlagedes Versicherten. SterbegeldE<strong>in</strong> Teilersatz <strong>der</strong> Bestattungskosten wird <strong>bei</strong> Tod<strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Ar<strong>bei</strong>tsunfalles o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Berufskrankheitan denjenigen gezahlt, <strong>der</strong> die Kosten<strong>der</strong> Bestattung getragen hat.5. InvaliditätVersicherteAlle aufgrund e<strong>in</strong>es Dienst- o<strong>der</strong> Lehrverhältnissesbeschäftigten Personen mit e<strong>in</strong>em Entgelt über <strong>der</strong>Ger<strong>in</strong>gfügigkeitsgrenze [2000: 289,02 EUR (3 977ATS) monatlich] sowie e<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong> Selbständigens<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Pensionsversicherungauch für den Fall <strong>der</strong> Invaliditätpflichtversichert. Alle nichtpflichtversichertenPersonen haben <strong>bei</strong> Wohnsitz <strong>in</strong> Österreich dieMöglichkeit, sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> österreichischen Pensionsversicherungfreiwillig zu versichern. Bei Beendigunge<strong>in</strong>er Pflichtversicherung kann dieseunabhängig vom Wohnsitz freiwillig fortgesetztwerden.Bitte beachten Sie, dass Pensionen grundsätzlichnur auf Antrag gewährt werden. Der Antrag sollte<strong>bei</strong>m zuständigen Sozialversicherungsträgergestellt werden (siehe Abschnitt 2). Grad <strong>der</strong> Invalidität— Angestellte sowie Ar<strong>bei</strong>ter, die überwiegend<strong>in</strong> erlernten (angelernten) Berufen tätigwaren: M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit ausgesundheitlichen Gründen auf weniger alsdie Hälfte <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit e<strong>in</strong>esgesunden Versicherten <strong>in</strong> dem Beruf (Berufsschutz);— Selbständige: dauernde Unfähigkeit, aus gesundheitlichenGründen irgende<strong>in</strong>em regelmäßigenErwerb nachzugehen;— sonstige Versicherte: Unfähigkeit, aus gesundheitlichenGründen durch irgende<strong>in</strong>eTätigkeit auf dem allgeme<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsmarkte<strong>in</strong> Entgelt von m<strong>in</strong>destens <strong>der</strong> Hälfte jenesEntgeltes zu verdienen, das e<strong>in</strong> gesun<strong>der</strong>Versicherter durch diese Tätigkeit erwerbenkönnte;ÖSTERREICH143

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