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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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LIECHTENSTEIN1. E<strong>in</strong>leitungLeistungsartenDas liechtenste<strong>in</strong>ische System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>umfasst die folgenden Leistungsarten:Leistungen, die grundsätzlich durch Beiträge<strong>der</strong> Versicherten und/o<strong>der</strong> ihrer Ar<strong>bei</strong>tgeberf<strong>in</strong>anziert werden:— Geld- und Sachleistungen <strong>bei</strong> Krankheit undMutterschaft;— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfällen und Berufskrankheiten;— Leistungen <strong>bei</strong> Invalidität, Alter und Tod; „1. Säule“: staatliche Vorsorge für alle <strong>in</strong>Liechtenste<strong>in</strong> wohnhaften und erwerbstätigenPersonen; „2. Säule“: betriebliche Personalvorsorgefür alle Ar<strong>bei</strong>tnehmer;— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit;— Familienleistungen;Leistungen, die vom Staat aus allgeme<strong>in</strong>enSteuermitteln f<strong>in</strong>anziert werden:— Ergänzungsleistungen zur Alters-, H<strong>in</strong>terlassenen-und Invalidenversicherung;— Hilflosenentschädigungen;— Mutterschaftszulagen;— Bl<strong>in</strong>den<strong>bei</strong>hilfen. Beitritt zur SozialversicherungFür Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen und Ar<strong>bei</strong>tnehmer mussdie Ar<strong>bei</strong>tgeber<strong>in</strong> bzw. <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber die erfor<strong>der</strong>lichenFormalitäten erledigen, um sicherzustellen,dass die Ar<strong>bei</strong>tskräfte sozialversicherungsrechtlicherfasst s<strong>in</strong>d. Selbständigerwerbende undNichterwerbstätige müssen sich selbst <strong>bei</strong> denzuständigen Sozialversicherungse<strong>in</strong>richtungenmelden. Die Adressen <strong>der</strong> für Auskünfte bzw. dieDurchführung zuständigen Stellen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>Abschnitt 13 aufgeführt.Versicherungs<strong>bei</strong>trägeBei e<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis ist die Ar<strong>bei</strong>tgeber<strong>in</strong>bzw. <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber verantwortlich für dielaufende Entrichtung <strong>der</strong> Beiträge. Zu diesemZweck wird <strong>der</strong> Beitragsanteil <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>bzw. des Ar<strong>bei</strong>tnehmers <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Gehaltszahlunge<strong>in</strong>behalten und zusammen mit den Beiträgen <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tgeber<strong>in</strong> bzw. des Ar<strong>bei</strong>tgebers an diezuständigen Träger <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> überwiesen.Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige o<strong>der</strong>freiwillig Versicherte haben selbst mit den zuständigenTrägern <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> abzurechnen.RechtsbehelfeDie Entscheidungen <strong>der</strong> Sozialversicherungsträgers<strong>in</strong>d gerichtlich anfechtbar. Rechtsmittelzug undRechtsmittelfristen hängen davon ab, welcherZweig <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> betroffen ist. Dieentsprechenden Informationen über Rechtsbehelfewerden jeweils zusammen mit <strong>der</strong> Entscheidungdes betreffenden Sozialversicherungsträgers mitgeteilt.2. Krankheit und MutterschaftDie liechtenste<strong>in</strong>ische Krankenversicherung bietetSchutz für den Fall <strong>der</strong> Krankheit und <strong>der</strong> Mutterschaft.Sie gewährt Sachleistungen, Krankentagegeldund Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschaft.VersicherungspflichtAlle Personen, die <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong> ihren Wohnsitzhaben o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeit ausüben (mitAusnahme <strong>der</strong> Grenzgänger aus e<strong>in</strong>em Nichtvertragsland)müssen sich für Krankenpflege versichern.Jede Person muss sich <strong>in</strong>dividuell <strong>bei</strong>e<strong>in</strong>er Krankenkasse anmelden und die Beiträge(Prämien) werden pro Versicherten erhoben (sog.Individualsystem).Der Versicherungsschutz wird ohne Vorbehalto<strong>der</strong> Rücksicht auf bestehende Krankheiten o<strong>der</strong>Schwangerschaft ab dem 1. Tag <strong>der</strong> Kassenmitgliedschaftgewährt.Für Krankengeld s<strong>in</strong>d alle über 15-jährigen Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nenund Ar<strong>bei</strong>tnehmer zu versichern,die <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tgebermit Sitz o<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung <strong>in</strong> Liechtenste<strong>in</strong> tätigs<strong>in</strong>d. Die Anmeldung für Krankengeld erfolgtdurch den Ar<strong>bei</strong>tgeber. Die Beiträge werdenhauptsächlich <strong>in</strong> Form von Lohnprozenten abgerechnet.In Liechtenste<strong>in</strong> haben <strong>der</strong>zeit fünf Krankenkassen(private Versicherungsträger) e<strong>in</strong>e durch dieRegierung erteilte Konzession, die gesetzlicheKrankenversicherung durchzuführen.LIECHTENSTEIN207

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