13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Schriftverkehr mit dem M<strong>in</strong>isterium o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Beantragung <strong>der</strong> Leistungen ist die Nummeranzugeben, damit das M<strong>in</strong>isterium Ihr Versicherungskontoauff<strong>in</strong>den und die Leistung umgehendzahlen kann. Leistungen – Allgeme<strong>in</strong>esGeldleistungen aus <strong>der</strong> Sozialversicherung s<strong>in</strong>d<strong>bei</strong>tragsgebunden. E<strong>in</strong> Anspruch auf Leistungenbesteht erst, wenn Ihr Versicherungskonto e<strong>in</strong>enbestimmten M<strong>in</strong>deststand aufweist. Dagegenwerden für die Inanspruchnahme ärztlicher, zahnärztlicherund augenoptischer Leistungen ke<strong>in</strong>eSozialversicherungs<strong>bei</strong>träge vorausgesetzt. HabenSie <strong>Ihre</strong>n Wohnsitz <strong>in</strong> Großbritannien, werdenIhnen diese Leistungen vom staatlichen Gesundheitsdienst(National Health Service) gewährt;wohnen Sie <strong>in</strong> Nordirland, ist dafür <strong>der</strong> nordirischeGesundheitsdienst (Health Service)zuständig.Bei Krankheit, Mutterschaft o<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitwerden Geldleistungen gewährt, wenn Siebestimmte Beitragsvoraussetzungen erfüllen.Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Abschnitt 2 Buchstaben B und Csowie <strong>in</strong> Abschnitt 7 aufgeführt. Versicherungs<strong>bei</strong>träge,die Sie <strong>in</strong> <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-<strong>Mitgliedstaaten</strong>entrichtet haben, können angerechnet werden. IhrAnspruch auf Alters- und Witwenrente richtet sichnach <strong>Ihre</strong>m Versicherungsverlauf <strong>in</strong> allen <strong>Mitgliedstaaten</strong>,<strong>in</strong> denen Sie erwerbstätig waren.Beiträge <strong>der</strong> Klasse 2 (siehe Absatz B) können zurErfüllung <strong>der</strong> Beitragsvoraussetzungen für Geldleistungenherangezogen werden.Stellen Sie <strong>Ihre</strong>n Antrag umgehend, damit Ihnennicht eventuell Leistungen entgehen.2. Leistungen <strong>bei</strong> Krankheit undMutterschaftA. SACHLEISTUNGEN BEI KRANKHEITWenn Sie im Vere<strong>in</strong>igten Königreich ar<strong>bei</strong>ten,Ar<strong>bei</strong>t suchen o<strong>der</strong> dort wohnhaft s<strong>in</strong>d, könnenSie und <strong>Ihre</strong> Familienangehörigen je nach Bedarfdie vom staatlichen Gesundheitsdienst (NationalHealth Service, NHS) angebotenen allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>ischen und stationären Leistungen <strong>in</strong>Anspruch nehmen. Diese Leistungen werdenIhnen unentgeltlich gewährt. Beiträge an dieSozialversicherung des Vere<strong>in</strong>igten Königreicheswerden dafür nicht vorausgesetzt. Für rezeptpflichtigeArzneimittel, zahnärztliche Leistungenund bestimmte Hilfsmittel (z. B. Perücken undStützapparate aus Stoff) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Zuzahlungenzu leisten. Bestimmte Personengruppens<strong>in</strong>d jedoch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen o<strong>der</strong> allen <strong>der</strong>artigenFällen davon befreit. Augenoptische Leistungens<strong>in</strong>d im Allgeme<strong>in</strong>en selbst zu bezahlen. Nurbestimmte Personengruppen s<strong>in</strong>d von dieserRegelung ausgenommen: Sie haben Anspruchauf die vom NHS durchgeführten Sehtests sowiee<strong>in</strong>e Beteiligung <strong>der</strong> Sozialversicherung an denBrillenkosten.Die Höhe <strong>der</strong> Zuzahlungen zu den NHS-Leistungenund die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Beteiligung<strong>der</strong> Sozialversicherung an den Kosten s<strong>in</strong>d Merkblätternzu entnehmen, die <strong>bei</strong> Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>ern,Zahnärzten, Augenoptikern und Apothekernsowie <strong>bei</strong> Postämtern und örtlichen Sozialversicherungsbüroserhältlich s<strong>in</strong>d. Dem NHS s<strong>in</strong>dnahezu alle Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er und Optikersowie viele Zahnärzte angeschlossen. Listen mitNamen und Anschriften <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenenÄrzte <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>r Umgebung erhalten Sie <strong>bei</strong> denzuständigen Stellen des Gesundheitsdienstes (<strong>in</strong>England und Wales: Health Authorities, <strong>in</strong> Schottland:Health Boards, <strong>in</strong> Nordirland: CentralServices Agency) und darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> denmeisten öffentlichen Bibliotheken. Die Telefonnummer<strong>Ihre</strong>r örtlichen Gesundheitsbehördekönnen Sie über die kostenlose Rufnummer0800 66 55 44 (für England und Wales),0800 22 44 88 (für Schottland) o<strong>der</strong>028 90 324431 (für Nordirland) erfragen.Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr steht Ihnendie Wahl e<strong>in</strong>es behandelnden Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>ersfrei. Setzen Sie sich mit <strong>der</strong> Praxis <strong>Ihre</strong>r Wahl<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung und bitten Sie den Arzt umE<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e NHS-Patientenliste. Wenn erSie als NHS-Patienten annimmt, wird er veranlassen,dass Sie e<strong>in</strong>en Patientenausweis mit e<strong>in</strong>erNHS-Nummer erhalten. Je<strong>der</strong> Arzt hat das Recht,die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>es Patienten ohne Angabe vonGründen zu verweigern. E<strong>in</strong> Arztwechsel istmöglich, wenn Sie o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arzt umziehen o<strong>der</strong>wenn <strong>bei</strong> Ihnen persönliche Gründe vorliegen. Siesollten dann e<strong>in</strong>en <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>erum Aufnahme <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Patientenliste bitten. Indr<strong>in</strong>genden Fällen wird Sie je<strong>der</strong> dem NHSangeschlossene Arzt behandeln, falls IhrHausarzt nicht zur Verfügung steht.Freie Wahl haben Sie auch <strong>bei</strong> Zahnärzten o<strong>der</strong>Optikern, sofern diese dem NHS angeschlossens<strong>in</strong>d. Alle für den NHS tätigen Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>er,Zahnärzte und Optiker dürfen jedoch auchPrivatpatienten behandeln und entsprechendeHonorare verlangen. Deshalb sollten Sie sichvergewissern, dass <strong>der</strong> Arzt bereit ist, Sie alsNHS-Patienten zu behandeln. Als Privatpatienthaben Sie ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Kostenerstattungdurch den NHS.Die Überweisung an e<strong>in</strong>en Facharzt o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>Krankenhaus wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel von <strong>Ihre</strong>m demNHS angeschlossenen Hausarzt vorgenommen.Dies ist für Sie kostenlos. In Notfällen ist dieAufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus auch ohne Überweisungmöglich.188 VEREINIGTES KÖNIGREICH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!