Wenn Sie Anspruch auf Krankengeld haben, kanndie Durchführungse<strong>in</strong>richtung Sie regelmäßigärztlich überwachen lassen.C. GELD- UND SACHLEISTUNGEN BEISCHWANGERSCHAFT Leistungen, die <strong>der</strong> versichertenAr<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> selbst gewährt werdenWenn Sie als Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenversichert s<strong>in</strong>d, haben Sie <strong>bei</strong> SchwangerschaftAnspruch auf Schwangerschaftsgeld (zwangerschapsuitker<strong>in</strong>g),das dem vollen Tagesentgeltentspricht. Während des 16-wöchigen Schwangerschaftsurlaubsbesteht Anspruch auf e<strong>in</strong>e von <strong>der</strong>Durchführungse<strong>in</strong>richtung gezahlte Leistung <strong>in</strong>Höhe von 100 % des Ar<strong>bei</strong>tsverdienstes. Umdiese Leistung zu erhalten, müssen Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Durchführungse<strong>in</strong>richtung vorher e<strong>in</strong>e sogenannte Schwangerschaftserklärung (zwangerschapsverklar<strong>in</strong>g)e<strong>in</strong>reichen. Falls Sie <strong>in</strong>folge <strong>der</strong>Schwangerschaft o<strong>der</strong> Entb<strong>in</strong>dung im Anschlussan diesen Krankengeldbezug noch ar<strong>bei</strong>tsunfähigs<strong>in</strong>d, wird die Leistung <strong>in</strong> gleicher Höhe (100 %des Tagesverdienstes) noch höchstens 52 Wochenlang weitergewährt. Auch wenn Sie vor demMutterschaftsurlaub <strong>in</strong>folge <strong>der</strong> Schwangerschaftkrank werden, zahlt Ihnen die Durchführungse<strong>in</strong>richtungKrankengeld, und zwar ebenfalls <strong>in</strong> Höhevon 100 % des Tagesverdienstes.Ferner haben Sie Anspruch auf kostenlose Geburtshilfeund teilweise Erstattung <strong>der</strong> Wochenpflegekosten(kraamzorg) durch die Krankenkasse,wenn Sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Krankenversicherung(ziekenfondsverzeker<strong>in</strong>g) versicherts<strong>in</strong>d. Die Krankenkasse kann Ihnen mehrhierüber berichten. Wenn Sie die Leistungene<strong>in</strong>es Wöchner<strong>in</strong>nenhilfswerks (kraamcentrum)beanspruchen wollen, wenden Sie sich spätestensfünf Monate vor <strong>der</strong> voraussichtlichen Entb<strong>in</strong>dungan e<strong>in</strong>en Fürsorgeverband (kruisverenig<strong>in</strong>g). Leistungen, die <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenwohnenden Familienangehörigengewährt werdenDie Ehefrau und die Töchter, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischenKrankenversicherung mitversicherts<strong>in</strong>d, haben ebenfalls Anspruch auf kostenloseGeburtshilfe und teilweise Erstattung <strong>der</strong> Wochenpflegekosten.Die Pflege müssen sie spätestensfünf Monate vor <strong>der</strong> voraussichtlichen Entb<strong>in</strong>dung<strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er „kruisverenig<strong>in</strong>g“ beantragen.3. Ar<strong>bei</strong>tsunfälle undBerufskrankheitenIn den Nie<strong>der</strong>landen gibt es ke<strong>in</strong>e eigenständigeVersicherung gegen Ar<strong>bei</strong>tsunfälle und Berufskrankheiten.Wenn Sie <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>es Ar<strong>bei</strong>tsunfallso<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Berufskrankheit ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d, istdie Krankenversicherungsregelung anwendbar(siehe Punkt 2.B). Danach können Sie gegebenenfallse<strong>in</strong>e Invaliditätsrente beziehen (Abschnitt 4).Selbständige, die <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landen wohnen,s<strong>in</strong>d im Rahmen des Gesetzes über die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsversicherungfür Selbständige (WAZ)versichert. Nach diesem Gesetz haben Sie nach52-wöchigem E<strong>in</strong>kommensausfall <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>ervollständigen o<strong>der</strong> teilweisen Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitAnspruch auf Pauschalleistungen (Abschnitt 4).Sofern die E<strong>in</strong>künfte die Versicherungspflichtgrenzenicht überschreiten, besteht außerdemAnspruch auf Sachleistungen <strong>der</strong> Krankenpflichtversicherungbzw. <strong>der</strong> freiwilligen Krankenversicherung(Abschnitt 2, Sachleistungen <strong>bei</strong>Krankheit).4. Invalidität Ar<strong>bei</strong>tnehmer, die <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenwohnenWenn Sie 52 Wochen lang Krankengeld bezogenhaben, haben Sie unter bestimmten VoraussetzungenAnspruch auf Rente nach dem Gesetzüber die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsversicherung (Wet opde Ar<strong>bei</strong>dsongeschiktheidsverzeker<strong>in</strong>g, WAO).Dies ist <strong>der</strong> Fall, wenn Sie nach Ablauf <strong>der</strong> 52.Wochen noch nicht wie<strong>der</strong> ar<strong>bei</strong>tsfähig s<strong>in</strong>d. DieRente wird von <strong>der</strong> Durchführungse<strong>in</strong>richtunggewährt, <strong>der</strong> Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber angeschlossen ist.Satz und Dauer <strong>der</strong> Leistung bestimmen sich nach<strong>Ihre</strong>m Alter und dem Grad <strong>Ihre</strong>r Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit.Haben Sie <strong>bei</strong> Beg<strong>in</strong>n <strong>Ihre</strong>r Invalidität das 33.Lebensjahr vollendet, erhalten Sie zunächst e<strong>in</strong>ebefristete Leistung auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>Ihre</strong>s letztenAr<strong>bei</strong>tsentgeltes. Diese Bezugsfrist schwanktzwischen sechs Monaten für Personen im Alterzwischen 33 und 37 Jahren bis zu sechs Jahren fürPersonen ab Vollendung des 58. Lebensjahres.Der Ihnen für diesen Zeitraum gezahlte Prozentsatz<strong>Ihre</strong>s letzten Entgeltes wird durch den Grad<strong>Ihre</strong>r Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit bestimmt. Dieser Prozentsatzschwankt von 14 % des Tagesentgeltes <strong>bei</strong>e<strong>in</strong>er Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von 15-25 % bis zu70 % des Tagesentgeltes <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungvon 80-100 %. Das Tagesentgelt darf e<strong>in</strong>enbestimmten Höchstsatz nicht überschreiten. WennSie ständiger Pflege und Betreuung bedürfen, kann<strong>der</strong> Satz von 70 auf 100 % angehoben werden.S<strong>in</strong>d Sie nach Ablauf dieser Frist noch ar<strong>bei</strong>tsunfähig,erhalten Sie e<strong>in</strong>e jeweils auf fünf Jahrebefristete Leistung, die Ihnen bis zur Vollendung<strong>Ihre</strong>s 65. Lebensjahres weitergezahlt werdenkann. Dem Grundbetrag dieser Leistung liegendas gesetzliche M<strong>in</strong>destentgelt und <strong>der</strong> Grad <strong>Ihre</strong>rAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit zugrunde. In <strong>der</strong> Regel erhaltenNIEDERLANDE131
Sie neben <strong>der</strong> Grundleistung e<strong>in</strong>e Ergänzungsleistung,<strong>der</strong>en Höhe sich nach <strong>Ihre</strong>m letztenVerdienst und <strong>Ihre</strong>m Alter zu Beg<strong>in</strong>n <strong>Ihre</strong>r Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitrichtet.Im Mai wird e<strong>in</strong> Urlaubsgeld von 8 % <strong>der</strong> Rentegezahlt. Die Rentenbeträge werden <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>enLohnentwicklung angepasst. Die Invaliditätsrentekann neu festgestellt werden, wenn <strong>der</strong> Grad<strong>der</strong> Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung zu- o<strong>der</strong> abnimmt.Die Regelungen und Leistungen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Rückkehr von WAO-Berechtigten <strong>in</strong>s Ar<strong>bei</strong>tslebenf<strong>in</strong>den sich im Gesetz zur (Wie<strong>der</strong>-)E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungvon Berufsbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten [Wet op de (re)<strong>in</strong>tegratiear<strong>bei</strong>dgehandicapten] und im Gesetz zur E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungvon Ar<strong>bei</strong>tsuchenden (Wet <strong>in</strong>schakel<strong>in</strong>gwerkzoekenden).Die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsleistung endet— am ersten Tage des Monats, <strong>in</strong> dem das 65.Lebensjahr vollendet wird;— sobald die Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung auf weniger als15 % zurückgeht;— am ersten Tage des Monats nach demTodestag (siehe Sterbegeld, Abschnitt 6).<strong>Ihre</strong> Durchführungse<strong>in</strong>richtung beurteilt, ob undgegebenenfalls <strong>in</strong> welchem Umfang e<strong>in</strong>e Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungvorliegt. Hierzu kann die Durchführungse<strong>in</strong>richtungSie auffor<strong>der</strong>n, sich e<strong>in</strong>er Untersuchungzu unterziehen. Je<strong>der</strong> Empfänger e<strong>in</strong>erWAO-Leistung wird nach e<strong>in</strong>em Jahr aufgefor<strong>der</strong>t,sich e<strong>in</strong>er Nachuntersuchung zu unterziehen.Wenn Sie auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong> mehreren <strong>an<strong>der</strong>en</strong><strong>Mitgliedstaaten</strong> versichert waren, müssen Sie diesunverzüglich <strong>der</strong> Durchführungse<strong>in</strong>richtungmitteilen. Da<strong>bei</strong> s<strong>in</strong>d möglichst vollständigeAngaben zu machen; auf jeden Fall s<strong>in</strong>d Bezeichnungund Anschrift <strong>der</strong> Versicherungsträger, <strong>bei</strong>denen Sie versichert waren, vollständiganzugeben. Die Höhe <strong>der</strong> Leistung wird sodannnach den Geme<strong>in</strong>schaftsbestimmungenberechnet.Wenn Sie Ar<strong>bei</strong>tnehmer waren und e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsrentewegen e<strong>in</strong>er Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungvon 45 % o<strong>der</strong> mehr erhalten, s<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krankenversicherung (ziekenfondsverzeker<strong>in</strong>g)pflichtversichert. Die Durchführungse<strong>in</strong>richtunggibt Ihnen darüber Auskunft.Rückkehr <strong>in</strong>s Herkunftsland o<strong>der</strong> Umzug<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat <strong>bei</strong>Bezug e<strong>in</strong>er WAO-RenteSolange Sie die Voraussetzungen erfüllen, könnenSie die Rente weiterbeziehen. Um Schwierigkeitenvorzubeugen, sollten Sie die Durchführungse<strong>in</strong>richtungund <strong>Ihre</strong> Krankenkasse rechtzeitigüber <strong>Ihre</strong> bevorstehende Abreise unterrichten. E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Invalidität nach Ende <strong>der</strong>Versicherungszeit <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenSie können <strong>in</strong> diesem Falle noch Anspruch aufe<strong>in</strong>e nie<strong>der</strong>ländische WAO-Rente haben. Dieshängt von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Invaliditätsrente ab, aufdie Sie <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m neuen Wohnland Anspruchhaben. Allerd<strong>in</strong>gs wird die nie<strong>der</strong>ländischeWAO-Rente dann meistens gekürzt. In <strong>der</strong> Regelmüssen Sie e<strong>in</strong>e Invaliditätsrente <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>mWohnland beantragen. Dem Versicherungsträger,<strong>bei</strong> dem Sie diese Rente beantragen, teilen Siedann mit, dass Sie auch <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenversichert waren. Dieser Träger wird sich <strong>in</strong>e<strong>in</strong>igen Fällen veranlasst sehen, <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenAuskünfte darüber e<strong>in</strong>zuholen, ob Sienoch Ansprüche auf e<strong>in</strong>e nie<strong>der</strong>ländische Rentehaben, und Sie über das Ergebnis se<strong>in</strong>er Nachforschungenunterrichten. SelbständigeSelbständige s<strong>in</strong>d nach dem Gesetz über dieAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsversicherung für Selbständige(Wet ar<strong>bei</strong>dsongeschiktheidsverzeker<strong>in</strong>g zelfstandigen,WAZ) gegen Invalidität versichert. DerSelbständige hat unter bestimmten Voraussetzungen,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bezüglich Alter undE<strong>in</strong>kommen, Anspruch auf e<strong>in</strong>e WAZ-Leistung,wenn er 52 Wochen lang voll o<strong>der</strong> teilweiseerwerbsunfähig war.Die Leistung hängt von <strong>der</strong> Steuerbemessungsgrundlageab, also von dem Erwerbse<strong>in</strong>kommen,das <strong>der</strong> Selbständige im Geschäftsjahr vor E<strong>in</strong>trittse<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit erzielt hat. Ferner hängtdie WAZ-Leistung vom Grad <strong>der</strong> Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungab.Die Leistungen werden von <strong>der</strong> für die Tätigkeitdes Versicherten zuständigen Durchführungse<strong>in</strong>richtungmonatlich gezahlt.Nähere Auskünfte erhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> zuständigenDurchführungse<strong>in</strong>richtung.5. AlterIn den Nie<strong>der</strong>landen wohnende o<strong>der</strong> ar<strong>bei</strong>tendePersonen s<strong>in</strong>d nach dem Allgeme<strong>in</strong>en Altersversicherungsgesetz(Algemene Ou<strong>der</strong>domswet,AOW) versichert. Anspruch auf Altersrentehaben im Allgeme<strong>in</strong>en alle Männer und Frauen<strong>bei</strong> Vollendung des 65. Lebensjahres.Die Rentenbeträge s<strong>in</strong>d Festbeträge, die zweimaljährlich <strong>der</strong> Lohnentwicklung angepasst werden.Die Rente wird monatlich gezahlt. Ferner wird imMai jeden Jahres e<strong>in</strong> Urlaubsgeld gewährt.Der feste Rentenbetrag erfährt e<strong>in</strong>e Kürzung fürjedes Jahr, <strong>in</strong> dem Sie nicht versichert gewesens<strong>in</strong>d. Dies läuft darauf h<strong>in</strong>aus, dass Sie für jedesvolle Jahr, <strong>in</strong> dem Sie <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landen132 NIEDERLANDE
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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INHALTSVERZEICHNISBELGIEN . . . . .
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7. Arbeitslosenunterstützung . . .
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van de arbeidsrechtbank) richten od
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Geldleistungen bei Arbeitsunfähigk
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Jahren und, entsprechend der schon
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Der Arbeitslose entscheidet sich f
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Kapitel IISELBSTÄNDIGE1. Einleitun
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ein vorgezogenes Altersruhegeld gew
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DÄNEMARK1. EinleitungDie Leistunge
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Besteht die Arbeitsunfähigkeit üb
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eines lebend geborenen Kindes, die
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Beantragung von RenteDen Rentenantr
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— als Lohnempfänger in dem Beruf
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9. Weitere AuskünfteDie wichtigste
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Kranken- und Mutterschaftsversicher
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Übernahme der Kosten vorher bei de
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Altersrente für FrauenFrauen könn
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GRIECHENLAND1. EinleitungDer wichti
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Für die Gewährung einer Rente bei
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Tritt der Tod des versicherten Ehep
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8. FamilienleistungenWenn Sie eine
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BeiträgeDie Höhe Ihrer Sozialvers
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Die Sozialversicherung trägt ebenf
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mit Arzneimitteln sowie alle Leistu
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tens bis zum voraussichtlichen Rent
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sind, erhalten Sie beitragsunabhän
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DIRECCIONES PROVINCIALES DEL INSS (
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COMUNIDADES AUTÓNOMAS TRANSFERIDAS
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drei Kalendermonaten vor Beginn der
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Gleiches gilt für Empfänger einer
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Steuergutschrift für BehindertePer
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BeiträgeSiehe Abschnitt 5.Rechtsbe
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Leistungen der betrieblichen Vorsor
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NORWEGEN1. EinleitungDie Leistungen
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C. MUTTERSCHAFT UND ADOPTIONMutters
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Der Bezug der Altersrente kann ganz
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Grundrente der überlebenden Person
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Es werden folgende Sätze gewährt:
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5 KE-41-01-696-DE-CAMT FÜR AMTLICH