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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Sie neben <strong>der</strong> Grundleistung e<strong>in</strong>e Ergänzungsleistung,<strong>der</strong>en Höhe sich nach <strong>Ihre</strong>m letztenVerdienst und <strong>Ihre</strong>m Alter zu Beg<strong>in</strong>n <strong>Ihre</strong>r Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitrichtet.Im Mai wird e<strong>in</strong> Urlaubsgeld von 8 % <strong>der</strong> Rentegezahlt. Die Rentenbeträge werden <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>enLohnentwicklung angepasst. Die Invaliditätsrentekann neu festgestellt werden, wenn <strong>der</strong> Grad<strong>der</strong> Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung zu- o<strong>der</strong> abnimmt.Die Regelungen und Leistungen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Rückkehr von WAO-Berechtigten <strong>in</strong>s Ar<strong>bei</strong>tslebenf<strong>in</strong>den sich im Gesetz zur (Wie<strong>der</strong>-)E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungvon Berufsbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten [Wet op de (re)<strong>in</strong>tegratiear<strong>bei</strong>dgehandicapten] und im Gesetz zur E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungvon Ar<strong>bei</strong>tsuchenden (Wet <strong>in</strong>schakel<strong>in</strong>gwerkzoekenden).Die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsleistung endet— am ersten Tage des Monats, <strong>in</strong> dem das 65.Lebensjahr vollendet wird;— sobald die Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung auf weniger als15 % zurückgeht;— am ersten Tage des Monats nach demTodestag (siehe Sterbegeld, Abschnitt 6).<strong>Ihre</strong> Durchführungse<strong>in</strong>richtung beurteilt, ob undgegebenenfalls <strong>in</strong> welchem Umfang e<strong>in</strong>e Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungvorliegt. Hierzu kann die Durchführungse<strong>in</strong>richtungSie auffor<strong>der</strong>n, sich e<strong>in</strong>er Untersuchungzu unterziehen. Je<strong>der</strong> Empfänger e<strong>in</strong>erWAO-Leistung wird nach e<strong>in</strong>em Jahr aufgefor<strong>der</strong>t,sich e<strong>in</strong>er Nachuntersuchung zu unterziehen.Wenn Sie auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong> mehreren <strong>an<strong>der</strong>en</strong><strong>Mitgliedstaaten</strong> versichert waren, müssen Sie diesunverzüglich <strong>der</strong> Durchführungse<strong>in</strong>richtungmitteilen. Da<strong>bei</strong> s<strong>in</strong>d möglichst vollständigeAngaben zu machen; auf jeden Fall s<strong>in</strong>d Bezeichnungund Anschrift <strong>der</strong> Versicherungsträger, <strong>bei</strong>denen Sie versichert waren, vollständiganzugeben. Die Höhe <strong>der</strong> Leistung wird sodannnach den Geme<strong>in</strong>schaftsbestimmungenberechnet.Wenn Sie Ar<strong>bei</strong>tnehmer waren und e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsrentewegen e<strong>in</strong>er Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungvon 45 % o<strong>der</strong> mehr erhalten, s<strong>in</strong>d Sie <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krankenversicherung (ziekenfondsverzeker<strong>in</strong>g)pflichtversichert. Die Durchführungse<strong>in</strong>richtunggibt Ihnen darüber Auskunft.Rückkehr <strong>in</strong>s Herkunftsland o<strong>der</strong> Umzug<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat <strong>bei</strong>Bezug e<strong>in</strong>er WAO-RenteSolange Sie die Voraussetzungen erfüllen, könnenSie die Rente weiterbeziehen. Um Schwierigkeitenvorzubeugen, sollten Sie die Durchführungse<strong>in</strong>richtungund <strong>Ihre</strong> Krankenkasse rechtzeitigüber <strong>Ihre</strong> bevorstehende Abreise unterrichten. E<strong>in</strong>tritt <strong>der</strong> Invalidität nach Ende <strong>der</strong>Versicherungszeit <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenSie können <strong>in</strong> diesem Falle noch Anspruch aufe<strong>in</strong>e nie<strong>der</strong>ländische WAO-Rente haben. Dieshängt von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Invaliditätsrente ab, aufdie Sie <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m neuen Wohnland Anspruchhaben. Allerd<strong>in</strong>gs wird die nie<strong>der</strong>ländischeWAO-Rente dann meistens gekürzt. In <strong>der</strong> Regelmüssen Sie e<strong>in</strong>e Invaliditätsrente <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>mWohnland beantragen. Dem Versicherungsträger,<strong>bei</strong> dem Sie diese Rente beantragen, teilen Siedann mit, dass Sie auch <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenversichert waren. Dieser Träger wird sich <strong>in</strong>e<strong>in</strong>igen Fällen veranlasst sehen, <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenAuskünfte darüber e<strong>in</strong>zuholen, ob Sienoch Ansprüche auf e<strong>in</strong>e nie<strong>der</strong>ländische Rentehaben, und Sie über das Ergebnis se<strong>in</strong>er Nachforschungenunterrichten. SelbständigeSelbständige s<strong>in</strong>d nach dem Gesetz über dieAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsversicherung für Selbständige(Wet ar<strong>bei</strong>dsongeschiktheidsverzeker<strong>in</strong>g zelfstandigen,WAZ) gegen Invalidität versichert. DerSelbständige hat unter bestimmten Voraussetzungen,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bezüglich Alter undE<strong>in</strong>kommen, Anspruch auf e<strong>in</strong>e WAZ-Leistung,wenn er 52 Wochen lang voll o<strong>der</strong> teilweiseerwerbsunfähig war.Die Leistung hängt von <strong>der</strong> Steuerbemessungsgrundlageab, also von dem Erwerbse<strong>in</strong>kommen,das <strong>der</strong> Selbständige im Geschäftsjahr vor E<strong>in</strong>trittse<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit erzielt hat. Ferner hängtdie WAZ-Leistung vom Grad <strong>der</strong> Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungab.Die Leistungen werden von <strong>der</strong> für die Tätigkeitdes Versicherten zuständigen Durchführungse<strong>in</strong>richtungmonatlich gezahlt.Nähere Auskünfte erhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> zuständigenDurchführungse<strong>in</strong>richtung.5. AlterIn den Nie<strong>der</strong>landen wohnende o<strong>der</strong> ar<strong>bei</strong>tendePersonen s<strong>in</strong>d nach dem Allgeme<strong>in</strong>en Altersversicherungsgesetz(Algemene Ou<strong>der</strong>domswet,AOW) versichert. Anspruch auf Altersrentehaben im Allgeme<strong>in</strong>en alle Männer und Frauen<strong>bei</strong> Vollendung des 65. Lebensjahres.Die Rentenbeträge s<strong>in</strong>d Festbeträge, die zweimaljährlich <strong>der</strong> Lohnentwicklung angepasst werden.Die Rente wird monatlich gezahlt. Ferner wird imMai jeden Jahres e<strong>in</strong> Urlaubsgeld gewährt.Der feste Rentenbetrag erfährt e<strong>in</strong>e Kürzung fürjedes Jahr, <strong>in</strong> dem Sie nicht versichert gewesens<strong>in</strong>d. Dies läuft darauf h<strong>in</strong>aus, dass Sie für jedesvolle Jahr, <strong>in</strong> dem Sie <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landen132 NIEDERLANDE

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