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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Mediz<strong>in</strong>ische Sachleistungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> MitgliedstaatWenn Sie im Vere<strong>in</strong>igten Königreich versicherts<strong>in</strong>d, ihren <strong>Aufenthalt</strong>s- o<strong>der</strong> Wohnort jedoch <strong>in</strong>e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat haben, können Sieund <strong>Ihre</strong> Familienangehörigen gegebenenfallsmediz<strong>in</strong>ische Sachleistungen <strong>der</strong> dortigen Krankenversicherung<strong>in</strong> Anspruch nehmen. Vor e<strong>in</strong>emzeitlich befristeten <strong>Aufenthalt</strong> (Urlaub, Geschäftsreiseu. Ä.) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat solltenSie sich <strong>bei</strong>m Postamt das Merkblatt T 6 besorgen.Wenn Sie <strong>Ihre</strong>n Wohnsitz <strong>in</strong>s Ausland verlegenwollen, benötigen Sie das Merkblatt SA 29, das Sie<strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>m örtlichen Sozialversicherungsbüroerhalten.B. GELDLEISTUNGEN BEI KRANKHEITLohnfortzahlung im KrankheitsfallDie meisten Ar<strong>bei</strong>tnehmer haben gegenüber demAr<strong>bei</strong>tgeber Anspruch auf Lohnfortzahlung imKrankheitsfall (statutory sick pay, SSP, GesetzlichesKrankengeld). Voraussetzung dafür ist, dass Sie fürm<strong>in</strong>destens vier Tage <strong>in</strong> Folge krankgemeldet s<strong>in</strong>dund e<strong>in</strong>en durchschnittlichen Wochenverdiensthaben, <strong>der</strong> m<strong>in</strong>destens <strong>der</strong> für Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge(NIC) maßgeblichen unteren E<strong>in</strong>kommensgrenzeentspricht. SSP wird anstelle vonstaatlichem Krankengeld (state <strong>in</strong>capacity benefit)gezahlt. Staatliches Krankengeld kann nämlichnur dann gewährt werden, wenn <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgebernicht zur Zahlung von SSP verpflichtet ist. DieserVerpflichtungszeitraum beträgt höchstens 28Wochen. E<strong>in</strong> formaler Antrag auf SSP ist nichterfor<strong>der</strong>lich, doch hat Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber sicherRegelungen dazu getroffen, wann und wie Sieihm <strong>Ihre</strong> Krankheit melden und welchenNachweis Sie erbr<strong>in</strong>gen müssen, bevor er <strong>in</strong>Leistung tritt. Sie sollten mit diesen Regelungenvertraut se<strong>in</strong> und sich danach richten, sonstentgeht Ihnen möglicherweise e<strong>in</strong> Teil des SSP.Falls <strong>Ihre</strong> Krankheit nach Ablauf <strong>der</strong> 28 Wochennoch andauert, können Sie <strong>bei</strong>m M<strong>in</strong>isterium für<strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> (vgl. unten) e<strong>in</strong>en Antrag aufstaatliches Krankengeld stellen.Nicht alle Ar<strong>bei</strong>tnehmer können SSP erhalten.Ausgenommen s<strong>in</strong>d z. B. Personen über 65.Staatliches KrankengeldDer Staat gewährt Ihnen Krankengeld (state shortterm<strong>in</strong>capacity benefit, Leistung <strong>bei</strong> vorübergehen<strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit), wenn Sie wegenKrankheit o<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d,<strong>Ihre</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit m<strong>in</strong>destens vier Tagedauert und Sie für diesen Zeitraum ke<strong>in</strong>enAnspruch auf Lohnfortzahlung durch e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tgeberhaben. Für die ersten drei Tage <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit besteht ke<strong>in</strong> Anspruch.Um die Leistung beziehen zu können, s<strong>in</strong>dfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:— Sie müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen SteuerjahrBeiträge <strong>der</strong> Klasse 1 o<strong>der</strong> 2 o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>eKomb<strong>in</strong>ation <strong>bei</strong><strong>der</strong> entrichtet haben, diem<strong>in</strong>destens das 25fache <strong>der</strong> unteren E<strong>in</strong>kommensgrenze(vgl. Abschnitt 1) abdecken(seit April 2001 müssen diese Beiträge <strong>in</strong>e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> letzten drei Jahre vor dem Antragauf Leistungen abgeführt worden se<strong>in</strong>).— Sie müssen <strong>in</strong> den <strong>bei</strong>den Steuerjahren (6.April bis 5. April) vor Beg<strong>in</strong>n des Bezugsjahres(das vom ersten Sonntag im Januar biszum Sonnabend vor dem ersten Sonntag imJanuar des Folgejahres dauert) Beiträge <strong>der</strong>Klasse 1 o<strong>der</strong> 2 o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation <strong>bei</strong><strong>der</strong>entrichtet o<strong>der</strong> gutgeschrieben bekommenhaben, die m<strong>in</strong>destens das 50fache <strong>der</strong>unteren E<strong>in</strong>kommensgrenze abdecken.Wenn Sie <strong>Ihre</strong>n Antrag z. B. im Juni 2000stellen, wird Ihr Anspruch anhand <strong>der</strong> <strong>in</strong> denSteuerjahren 6. April 1997 bis 5. April 1998und 6. April 1998 bis 5. April 1999 gezahltenBeiträge bemessen.Merkblätter mit den aktuellen Leistungssätzenerhalten Sie <strong>bei</strong> den örtlichen Sozialversicherungsbüros.Versicherungs-, Wohn- o<strong>der</strong> Beschäftigungszeiten,die Sie <strong>in</strong> <strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> zurückgelegthaben, können für die Erfüllung <strong>der</strong> Anspruchsvoraussetzungenh<strong>in</strong>zugezogen werden.Zuschläge für UnterhaltsberechtigteDas Ihnen bewilligte staatliche Krankengeld kannfür e<strong>in</strong>en unterhaltsberechtigten erwachsenenFamilienangehörigen aufgestockt werden(<strong>in</strong>creases for dependants). Voraussetzung dafürist, dass Sie unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong><strong>der</strong> habeno<strong>der</strong> Ihr Ehegatte m<strong>in</strong>destens 60 Jahre alt ist. LebtIhr Ehegatte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat, istdem Antrag das Formular E 105 <strong>bei</strong>zufügen.Dieses müssen Sie <strong>bei</strong> dem Krankenversicherungsträgerim Wohnland <strong>Ihre</strong>s Ehegatten anfor<strong>der</strong>n.Nach 28 Krankheitswochen können Sie auch fürunterhaltsberechtigte K<strong>in</strong><strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Zuschlag beantragen.Antragstellung für Ar<strong>bei</strong>tnehmerWenn <strong>der</strong> Zeitraum, <strong>in</strong> dem Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber zurLohnfortzahlung (SSP) verpflichtet ist, abgelaufenist o<strong>der</strong> Sie nicht unter die SSP-Regelung fallen,erhalten Sie von ihm e<strong>in</strong> Formular, aus demhervorgeht, warum er Ihnen ke<strong>in</strong> gesetzlichesKrankengeld zahlt. Zu diesem Formular gehörtauch e<strong>in</strong> Antrag auf staatliches Krankengeld.Füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihnzusammen mit dem Formular umgehend an Ihrörtliches Sozialversicherungsbüro. Fügen Sie ge-VEREINIGTES KÖNIGREICH189

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