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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Jahren und, entsprechend <strong>der</strong> schon erwähntenAnhebung des Rentenalters, ab 2009 mit 65Jahren. FormalitätenRentenanträge s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sie wohnen, e<strong>in</strong>zureichen.Wenn Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaatwohnen, müssen Sie <strong>Ihre</strong>n Antrag an denörtlichen Rentenversicherungsträger <strong>in</strong> diesemStaate richten. Um Verzögerungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tung<strong>Ihre</strong>s Rentenantrages zu vermeiden,sollten Sie ihn möglichst e<strong>in</strong> Jahr vor Erreichen<strong>der</strong> Altersgrenze stellen. Höhe <strong>der</strong> RenteDie Höhe <strong>Ihre</strong>r Rente richtet sich zum e<strong>in</strong>en nach<strong>der</strong> Dauer <strong>Ihre</strong>r Erwerbstätigkeit als Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> Belgien (e<strong>in</strong>schließlich gleichgestellten Zeitenwie Urlaub, Krankheit und Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit), undzum <strong>an<strong>der</strong>en</strong> nach dem <strong>in</strong> diesen Zeitenbezogenen Ar<strong>bei</strong>tsentgelt, das <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Berechnung<strong>der</strong> Rente den Lebenshaltungskosten angepasstwird.Die Altersrente wird für Männer <strong>in</strong> 1 /45 des vollenRentensatzes je Beschäftigungsjahr errechnet. FürFrauen wird die Rente gegenwärtig <strong>in</strong> Zweiundvierzigstelerrechnet, nach e<strong>in</strong>er progressivenAnpassung wird sie ab 1. Januar 2009 <strong>in</strong> Fünfundvierzigstelberechnet werden. Für Seeleuteerfolgt die Berechnung <strong>in</strong> 1 /40, für Bergleute mitm<strong>in</strong>destens 20-jähriger Tätigkeit im Bergbau <strong>in</strong> 1 /30und für Seeleute mit m<strong>in</strong>destens 168 Seefahrtsmonaten<strong>in</strong> 1 /14. Beschäftigungszeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat können <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Berechnungdes theoretischen Rentenbetrages berücksichtigtwerden.Die Rente beträgt 60 % <strong>Ihre</strong>s während <strong>Ihre</strong>sgesamten Ar<strong>bei</strong>tslebens bezogenen durchschnittlichenAr<strong>bei</strong>tsentgeltes. Sie beträgt 75 %, wennSie e<strong>in</strong>e unterhaltsberechtigte Ehefrau haben.<strong>Ihre</strong> Rente wird Ihnen entwe<strong>der</strong> durch Postanweisungzu Hause ausgezahlt o<strong>der</strong> auf Ihr Postscheck-o<strong>der</strong> Bankkonto überwiesen.Rentner dürfen e<strong>in</strong>e berufliche Tätigkeit ausüben,sofern die E<strong>in</strong>künfte e<strong>in</strong>en bestimmten Betragnicht übersteigen. Das Landesamt für Ar<strong>bei</strong>tnehmerrentenist über jegliche Tätigkeit vorher perE<strong>in</strong>schreiben zu unterrichten. Ferner müssen Sieauch <strong>Ihre</strong>n Ar<strong>bei</strong>tgeber mit e<strong>in</strong>geschriebenemBrief davon unterrichten, dass Sie e<strong>in</strong>e Rentebeziehen.Näheres hierüber erfahren Sie <strong>bei</strong>m Landesrentenamt(Office national des pensions/Rijksdienst voorPensioenen)Tour du Midi/Zui<strong>der</strong>toren,B-1060 Brüssel.Sie erhalten ke<strong>in</strong>e Altersrente, wenn Sie nache<strong>in</strong>er belgischen o<strong>der</strong> ausländischen Rechtsvorschriftüber <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> e<strong>in</strong>e Leistung wegenKrankheit, Invalidität o<strong>der</strong> unfreiwilliger Ar<strong>bei</strong>tslosigkeito<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Leistung wegen Beendigung<strong>der</strong> Beschäftigung <strong>in</strong> Folge e<strong>in</strong>er Berufskrankheito<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>e zusätzliche Leistung im Rahmen e<strong>in</strong>er tarifvertraglichenVorruhestandsregelung beziehen.6. H<strong>in</strong>terbliebene und SterbegeldBeim Tode e<strong>in</strong>es versicherten Ar<strong>bei</strong>tnehmershaben die H<strong>in</strong>terbliebenen Anspruch auffolgende Leistungen:— e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliges Sterbegeld für die Bestattungskostenauf Vorlage <strong>der</strong> entsprechendenBelege (Sterbeurkunde, Quittungen) an diePersonen, die diese Kosten ausgelegt haben;— H<strong>in</strong>terbliebenenrente (pension de survie/overlev<strong>in</strong>gspensioen) für den Ehegatten desAr<strong>bei</strong>tnehmers;— Übergangsgeld (pension de survie temporaire/tijdelijkoverlev<strong>in</strong>gspensioen) für Witwen/Witwer, die ke<strong>in</strong>en Anspruch (mehr) aufH<strong>in</strong>terbliebenenrente haben.LeistungsvoraussetzungenDer überlebende Ehegatte e<strong>in</strong>es Ar<strong>bei</strong>tnehmershat mit 45 Jahren Anspruch auf H<strong>in</strong>terbliebenenrente.Die Altersgrenze entfällt, wenn <strong>der</strong> überlebendeEhegatte e<strong>in</strong> unterhaltsberechtigtes K<strong>in</strong>d hato<strong>der</strong> dauernd m<strong>in</strong>destens 66 % erwerbsgem<strong>in</strong><strong>der</strong>tist o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> verstorbene Ar<strong>bei</strong>tnehmerm<strong>in</strong>destens 20 Jahre lang als Bergmann unterTage tätig war. Außerdem muss die Ehe m<strong>in</strong>destense<strong>in</strong> Jahr gedauert haben, es sei denn, e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>dist aus dieser Ehe hervorgegangen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Tod istauf e<strong>in</strong>en Unfall zurückzuführen o<strong>der</strong> Folge e<strong>in</strong>ernach <strong>der</strong> Eheschließung ausgebrochenen Berufskrankheito<strong>der</strong> es ist im Zeitpunkt des Todes e<strong>in</strong>unterhaltsberechtigtes K<strong>in</strong>d vorhanden, für das <strong>der</strong>Ehemann o<strong>der</strong> die Ehefrau Familienleistungenbezog.FormalitätenRentenanträge s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung<strong>Ihre</strong>s Wohnortes e<strong>in</strong>zureichen. Wenn Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat wohnen, müssen Sie <strong>Ihre</strong>nAntrag an den örtlichen Rentenversicherungsträger<strong>in</strong> diesem Staat richten.E<strong>in</strong> Antrag auf Übergangsgeld ist <strong>in</strong>nerhalb von 12Monaten nach dem Tode <strong>Ihre</strong>s Ehegatten zustellen. Der Ehegatte e<strong>in</strong>es Rentners brauchte<strong>in</strong>en Antrag auf H<strong>in</strong>terbliebenenrente o<strong>der</strong> Übergangsgeldjedoch nicht zu stellen, da ihm e<strong>in</strong>e <strong>der</strong><strong>bei</strong>den Leistungen automatisch gewährt wird.16 BELGIEN

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