Die meisten Arzneimittel s<strong>in</strong>d im Handbuch <strong>der</strong>verschreibungsfähigen Arzneimittel (Prontuarioterapeutico) aufgeführt; hier s<strong>in</strong>d zwei Gruppenzu unterscheiden. Die unter die erste Gruppefallenden Arzneimittel werden kostenlosabgegeben; dazu gehören Medikamente, die zurBehandlung von dr<strong>in</strong>genden Krankheitsfällen, vonKrankheiten mit hohem Gefährdungsgrad und vonschweren Fällen, die e<strong>in</strong>e lange Behandlungerfor<strong>der</strong>n, dienen. Für die <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Arzneimittelist e<strong>in</strong>e Selbstbeteiligung vorgesehen, die direkt <strong>in</strong><strong>der</strong> Apotheke zu zahlen ist. Für jede Verschreibungist e<strong>in</strong>e Rezeptgebühr zu entrichten.Verschreibt e<strong>in</strong> Arzt e<strong>in</strong> nicht im Handbuchaufgeführtes Arzneimittel, so gehen die Kostenganz zu Lasten des Patienten. Fachärztliche Leistungen undKrankenhauspflegeFachärztliche Leistungen werden <strong>in</strong> direkter Form<strong>in</strong> den externen Behandlungsstellen <strong>der</strong> örtlichzuständigen ASL o<strong>der</strong> <strong>in</strong> privaten Vertragse<strong>in</strong>richtungendes Gesundheitsdienstes gewährt. Fürapparative Untersuchungen und Laboruntersuchungenzur Diagnose ist e<strong>in</strong>e Selbstbeteiligungvorgesehen.Krankenhauspflege erfolgt kostenlos <strong>in</strong> den Krankenhäusernund privaten Vertragskl<strong>in</strong>iken desGesundheitsdienstes. Für die Aufnahme <strong>in</strong>s Krankenhausist, abgesehen von dr<strong>in</strong>genden Fällen, dieVorlage <strong>der</strong> E<strong>in</strong>weisung des praktischen Arzteserfor<strong>der</strong>lich. Die Aufnahme <strong>in</strong> private Vertragskl<strong>in</strong>ikenist von <strong>der</strong> örtlich zuständigen ASL vorherzu genehmigen.Krankenhauspflege ist kostenlos; wünschen Siejedoch beson<strong>der</strong>en Komfort (E<strong>in</strong>zelzimmer,Telefon, Fernsehen), gehen die entsprechendenKosten zu <strong>Ihre</strong>n Lasten.ZusatzleistungenZusatzleistungen werden im Allgeme<strong>in</strong>en <strong>in</strong><strong>in</strong>direkter Form über e<strong>in</strong>en Kostenzuschussgewährt. Sie s<strong>in</strong>d jedoch auf Thermalkuren,bestimmte Leistungen für orthopädische Hilfsmittelund Prothesen sowie auf apparative Untersuchungenbeschränkt. Hierzu ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> örtlichzuständigen ASL e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Antrag zustellen, dem die Befürwortung des behandelndenArztes <strong>bei</strong>zufügen ist.Anmeldung <strong>bei</strong>m GesundheitsdienstAnspruch auf Sachleistungen hat nur, wer sich <strong>bei</strong><strong>der</strong> ASL se<strong>in</strong>es Wohnortes anmeldet.Bei <strong>der</strong> Anmeldung ist aus den ausliegendenListen <strong>der</strong> Vertragsärzte des Nationalen Gesundheitsdienstese<strong>in</strong> Vertrauensarzt auszuwählen. ImBedarfsfall ist <strong>der</strong> Arzt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sprechstundeaufzusuchen; <strong>bei</strong> Bettlägerigkeit kann er zue<strong>in</strong>em Hausbesuch gerufen werden.B. GELDLEISTUNGENKrankengeldDas Krankengeld ist e<strong>in</strong>e Lohnersatzleistung, dieAr<strong>bei</strong>tnehmern ab dem vierten Krankheitstagzusteht (<strong>in</strong> den ersten drei Tagen besteht alsoke<strong>in</strong> Anspruch darauf, außer <strong>bei</strong> Rückfällen).Krankengeld wird für e<strong>in</strong>e Höchstdauer von 180Tagen je Kalen<strong>der</strong>jahr gezahlt, für Ar<strong>bei</strong>tnehmermit befristetem Ar<strong>bei</strong>tsvertrag gelten weitere E<strong>in</strong>schränkungen.Bis auf e<strong>in</strong>ige Ar<strong>bei</strong>tnehmergruppen erhalten alleAr<strong>bei</strong>tnehmer das Krankengeld direkt von ihremAr<strong>bei</strong>tgeber, <strong>der</strong> den entsprechenden Betrag vonden Beiträgen abzieht, die er an das INPSabzuführen hat. Die Leistung beläuft sich <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel auf 50 % des Lohnes <strong>in</strong> den ersten zwanzigKrankheitstagen und steigt nach dem 20. Tag auf66,66 %.Viele Ar<strong>bei</strong>tsverträge sehen vor, dass <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgebere<strong>in</strong>e Ergänzungsleistung zahlt.Im Krankheitsfall muss sich <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer vonse<strong>in</strong>em behandelnden Arzt die vorgeschriebeneBesche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> zwei Kopien ausstellen lassen.Das Orig<strong>in</strong>al, aus dem außer <strong>der</strong> voraussichtlichenDauer <strong>der</strong> Krankheit auch die Diagnosehervorgehen muss, hat er <strong>in</strong>nerhalb von zweiTagen an die für se<strong>in</strong>en Wohnort zuständige INPS-Geschäftsstelle zu schicken, die Kopie (Attest), <strong>in</strong><strong>der</strong> nur die voraussichtliche Dauer <strong>der</strong> Krankheitangegeben ist, an den Ar<strong>bei</strong>tgeber.Wird <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>bei</strong>m Kontrollbesuch nichtangetroffen und ist se<strong>in</strong>e Abwesenheit nichtgerechtfertigt, so verliert er se<strong>in</strong>en Anspruch aufKrankengeld für bis zu zehn Tage; wird er e<strong>in</strong>zweites Mal nicht angetroffen, so kann dasKrankengeld für die restliche Zeit um bis zu50 % verr<strong>in</strong>gert werden.Wird die Besche<strong>in</strong>igung zu spät übermittelt, soerhält <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer für die Tage <strong>der</strong> Fristversäumniske<strong>in</strong> Krankengeld.C. LEISTUNGEN BEI MUTTERSCHAFTBei Mutterschaft werden Sach- und Geldleistungengewährt. Für Sachleistungen gelten die allgeme<strong>in</strong>en,unter Buchstabe A aufgeführten Vorschriften.Allgeme<strong>in</strong>e geburtshilfliche Leistungenwerden <strong>in</strong> direkter Form und kostenlos <strong>in</strong> denE<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> ASL o<strong>der</strong> im Hause <strong>der</strong> Berechtigtengewährt, wo sie dann durch Vertrags-Hebammen des Gesundheitsdienstes erbrachtwerden.ITALIEN105
MutterschaftsgeldDas Mutterschaftsgeld steht Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nenzu, die zwei Monate vor dem voraussichtlichenEntb<strong>in</strong>dungsterm<strong>in</strong> und drei Monate nach <strong>der</strong>tatsächlichen Geburt nicht ar<strong>bei</strong>ten dürfen.Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen haben höchstens drei Monatelang auch e<strong>in</strong>en Anspruch als Adoptiv- o<strong>der</strong>Pflegemütter von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n im Alter von bis zusechs Jahren. Diese Leistung wird ebenfalls direktvom Ar<strong>bei</strong>tgeber gezahlt, <strong>der</strong> sie dann von denBeiträgen abzieht, die er an das INPS abzuführenhat.In <strong>der</strong> Zeit, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> nichtar<strong>bei</strong>ten darf, beläuft sich das Mutterschaftsgeldauf 80 % des Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes. Anschließend kanndie Mutter (o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vater, sofern er ebenfallsAr<strong>bei</strong>tnehmer ist) beantragen, für die Dauer vonhöchstens sechs (nicht unbed<strong>in</strong>gt ununterbrochenen)Monaten <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t fernbleiben zu dürfen; <strong>in</strong>diesem Fall besteht e<strong>in</strong> Anspruch auf 30 % desAr<strong>bei</strong>tsentgeltes. Anspruch haben auch Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen,die Adoptiv- o<strong>der</strong> Pflegemütter vonK<strong>in</strong><strong>der</strong>n im Alter von bis zu drei Jahren s<strong>in</strong>d.Das INPS zahlt selbständigen Frauen (Kle<strong>in</strong>bäuer<strong>in</strong>nen,Halb- und Teilpächter<strong>in</strong>nen, Handel- undGewerbetreibenden) e<strong>in</strong> Mutterschafts-Tagegeldfür die Dauer von zwei Monaten vor dem voraussichtlichenEntb<strong>in</strong>dungsterm<strong>in</strong> und drei Monatennach <strong>der</strong> tatsächlichen Geburt.D. TUBERKULOSEVERSICHERUNGDas Risiko <strong>der</strong> Erkrankung an Tuberkulose istdurch e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Versicherung abgedeckt. ImÜbrigen fallen Tuberkulosekranke auch unter dieKranken- und Mutterschaftsversicherung (sieheBuchstaben A, B und C). Dieses Son<strong>der</strong>systemumfasst Sach- und Geldleistungen. Für Sachleistungengelten die <strong>in</strong> Buchstabe A aufgeführtenallgeme<strong>in</strong>en Vorschriften. Geldleistung zur TuberkulosebehandlungEs handelt sich um e<strong>in</strong>e Geldleistung, die anTuberkulose erkrankten Ar<strong>bei</strong>tnehmern und ihrenFamilienangehörigen (Ehegatte, K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Brü<strong>der</strong>,Schwestern, Eltern und ihnen Gleichgestellte)unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird,sofern <strong>der</strong> Versicherte m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Beitragsjahr<strong>in</strong>nerhalb se<strong>in</strong>es gesamten Erwerbslebens nachweisenkann.Die Geldleistung umfasst e<strong>in</strong> Tagegeld, daswährend <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Behandlung gewährtwird, sofern <strong>der</strong> Betreffende ke<strong>in</strong>en Anspruch aufdas volle Ar<strong>bei</strong>tsentgelt hat, und e<strong>in</strong> Übergangsgeldfür Nachbehandlung für e<strong>in</strong>en Zeitraum vonzwei Jahren nach dem Sanatoriumsaufenthalt o<strong>der</strong><strong>der</strong> ambulanten Behandlung (<strong>in</strong> diesem Fall mussdie Behandlung m<strong>in</strong>destens sechzig Tage gedauerthaben und <strong>der</strong> Betreffende darf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nichtunbed<strong>in</strong>gt ununterbrochenen Zeitraum von m<strong>in</strong>destenssechzig Tagen nicht gear<strong>bei</strong>tet haben).H<strong>in</strong>zu kommt e<strong>in</strong>e Unterhalts- und Pflege<strong>bei</strong>hilfefür die Dauer von zwei Jahren, auf die PersonenAnspruch haben, <strong>der</strong>en Fähigkeit zur Ausübunge<strong>in</strong>er ihren Fähigkeiten entsprechenden Erwerbstätigkeitsich <strong>in</strong>folge von o<strong>der</strong> im Zusammenhangmit <strong>der</strong> Tuberkulose m<strong>in</strong>destens um die Hälfteverr<strong>in</strong>gert hat und die ke<strong>in</strong> normales Ar<strong>bei</strong>tsentgeltfür e<strong>in</strong>e regelmäßige Vollzeitbeschäftigungbeziehen. Sofern die vorgenannten Voraussetzungenerfüllt s<strong>in</strong>d, kann diese Leistung alle zweiJahre beliebig oft verlängert werden. Falls <strong>der</strong>Betroffene im Monat Dezember m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>enTag lang Sach- o<strong>der</strong> Geldleistungen aus <strong>der</strong>Tuberkuloseversicherung erhält, kommt noch e<strong>in</strong>Weihnachtsgeld h<strong>in</strong>zu.4. Ar<strong>bei</strong>tsunfälle undBerufskrankheitenGegen Ar<strong>bei</strong>tsunfälle und Berufskrankheiten s<strong>in</strong>dalle Erwerbstätigen versichert, die bestimmte gesetzlichfestgelegte Tätigkeiten ausüben, <strong>bei</strong> denene<strong>in</strong> solches Risiko besteht.Der Schutz gegen Berufskrankheiten wird durche<strong>in</strong> so genanntes gemischtes System gewährleistet,d. h., als Berufskrankheiten gelten sowohl solche,die <strong>in</strong> entsprechenden Tabellen aufgeführt s<strong>in</strong>d,als auch jede an<strong>der</strong>e Krankheit, von <strong>der</strong> <strong>der</strong>Erwerbstätige nachweisen kann, dass sie durchdie ausgeübte Tätigkeit verursacht wurde, dassalso e<strong>in</strong> ursächlicher Zusammenhang besteht.Durch die <strong>in</strong> jüngster Zeit erlassenen Rechtsvorschriftenwurde <strong>der</strong> Versicherungsschutz auch aufan<strong>der</strong>e Erwerbstätigengruppen (leitende Angestellte,Berufssportler, ar<strong>bei</strong>tnehmerähnliche Beschäftigte)sowie auf Personen ausgedehnt, dieausschließlich Tätigkeiten im Haushalt verrichten(die so genannte Hausfrauenversicherung).Darüber h<strong>in</strong>aus wurde e<strong>in</strong> Ausschuss e<strong>in</strong>gerichtet,<strong>der</strong> regelmäßig – zum<strong>in</strong>dest e<strong>in</strong>mal im Jahr – dieListe <strong>der</strong> Berufskrankheiten überar<strong>bei</strong>tet.Bei e<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tsunfall ist sofort <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeberzu unterrichten. Ist abzusehen, dass die Folgen desUnfalls nicht <strong>in</strong>nerhalb von drei Tagen zu heilens<strong>in</strong>d, hat <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber <strong>in</strong>nerhalb von zweiTagen, nachdem er von dem Unfall Kenntniserhalten hat, <strong>der</strong> INAIL (Staatliche Unfallversicherungsanstalt)Meldung zu erstatten. Handelt essich dagegen um e<strong>in</strong>en tödlichen Unfall o<strong>der</strong> ume<strong>in</strong>en Unfall mit voraussichtlich tödlichemAusgang, ist er <strong>der</strong> INAIL <strong>in</strong>nerhalb von 24Stunden telegrafisch zu melden.Es besteht e<strong>in</strong> Anspruch auf Sach- und Geldleistungen.Für Sachleistungen gelten die <strong>in</strong> Abschnitt 3Buchstabe A aufgeführten Vorschriften. Es wird106 ITALIEN
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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INHALTSVERZEICHNISBELGIEN . . . . .
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7. Arbeitslosenunterstützung . . .
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van de arbeidsrechtbank) richten od
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Geldleistungen bei Arbeitsunfähigk
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Jahren und, entsprechend der schon
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Der Arbeitslose entscheidet sich f
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Kapitel IISELBSTÄNDIGE1. Einleitun
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ein vorgezogenes Altersruhegeld gew
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DÄNEMARK1. EinleitungDie Leistunge
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Besteht die Arbeitsunfähigkeit üb
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eines lebend geborenen Kindes, die
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Beantragung von RenteDen Rentenantr
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— als Lohnempfänger in dem Beruf
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9. Weitere AuskünfteDie wichtigste
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Kranken- und Mutterschaftsversicher
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Übernahme der Kosten vorher bei de
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Wochen um mindestens 20 % gemindert
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EUR (300 DEM) für das dritte Kind
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Für die Gewährung einer Rente bei
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FormalitätenZur Beantragung von Al
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sprechenden Vordrucks zu beantragen
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Für Grundleistungen bei Arbeitslos
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Einkünfte des Betroffenen und sein
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Pensions-AlandiaPB 121, FIN-22101 M
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2. Krankheit und MutterschaftA. KRA
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KrankmeldungWenn Sie Anspruch auf L
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wie die vorzeitige Rente gezahlt, i
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(40/40). Bei kürzerer Wohndauer ve
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BeiträgeSiehe Abschnitt 5.Rechtsbe
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Leistungen der betrieblichen Vorsor
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NORWEGEN1. EinleitungDie Leistungen
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C. MUTTERSCHAFT UND ADOPTIONMutters
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Der Bezug der Altersrente kann ganz
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Grundrente der überlebenden Person
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Es werden folgende Sätze gewährt:
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5 KE-41-01-696-DE-CAMT FÜR AMTLICH