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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Die meisten Arzneimittel s<strong>in</strong>d im Handbuch <strong>der</strong>verschreibungsfähigen Arzneimittel (Prontuarioterapeutico) aufgeführt; hier s<strong>in</strong>d zwei Gruppenzu unterscheiden. Die unter die erste Gruppefallenden Arzneimittel werden kostenlosabgegeben; dazu gehören Medikamente, die zurBehandlung von dr<strong>in</strong>genden Krankheitsfällen, vonKrankheiten mit hohem Gefährdungsgrad und vonschweren Fällen, die e<strong>in</strong>e lange Behandlungerfor<strong>der</strong>n, dienen. Für die <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Arzneimittelist e<strong>in</strong>e Selbstbeteiligung vorgesehen, die direkt <strong>in</strong><strong>der</strong> Apotheke zu zahlen ist. Für jede Verschreibungist e<strong>in</strong>e Rezeptgebühr zu entrichten.Verschreibt e<strong>in</strong> Arzt e<strong>in</strong> nicht im Handbuchaufgeführtes Arzneimittel, so gehen die Kostenganz zu Lasten des Patienten. Fachärztliche Leistungen undKrankenhauspflegeFachärztliche Leistungen werden <strong>in</strong> direkter Form<strong>in</strong> den externen Behandlungsstellen <strong>der</strong> örtlichzuständigen ASL o<strong>der</strong> <strong>in</strong> privaten Vertragse<strong>in</strong>richtungendes Gesundheitsdienstes gewährt. Fürapparative Untersuchungen und Laboruntersuchungenzur Diagnose ist e<strong>in</strong>e Selbstbeteiligungvorgesehen.Krankenhauspflege erfolgt kostenlos <strong>in</strong> den Krankenhäusernund privaten Vertragskl<strong>in</strong>iken desGesundheitsdienstes. Für die Aufnahme <strong>in</strong>s Krankenhausist, abgesehen von dr<strong>in</strong>genden Fällen, dieVorlage <strong>der</strong> E<strong>in</strong>weisung des praktischen Arzteserfor<strong>der</strong>lich. Die Aufnahme <strong>in</strong> private Vertragskl<strong>in</strong>ikenist von <strong>der</strong> örtlich zuständigen ASL vorherzu genehmigen.Krankenhauspflege ist kostenlos; wünschen Siejedoch beson<strong>der</strong>en Komfort (E<strong>in</strong>zelzimmer,Telefon, Fernsehen), gehen die entsprechendenKosten zu <strong>Ihre</strong>n Lasten.ZusatzleistungenZusatzleistungen werden im Allgeme<strong>in</strong>en <strong>in</strong><strong>in</strong>direkter Form über e<strong>in</strong>en Kostenzuschussgewährt. Sie s<strong>in</strong>d jedoch auf Thermalkuren,bestimmte Leistungen für orthopädische Hilfsmittelund Prothesen sowie auf apparative Untersuchungenbeschränkt. Hierzu ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> örtlichzuständigen ASL e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Antrag zustellen, dem die Befürwortung des behandelndenArztes <strong>bei</strong>zufügen ist.Anmeldung <strong>bei</strong>m GesundheitsdienstAnspruch auf Sachleistungen hat nur, wer sich <strong>bei</strong><strong>der</strong> ASL se<strong>in</strong>es Wohnortes anmeldet.Bei <strong>der</strong> Anmeldung ist aus den ausliegendenListen <strong>der</strong> Vertragsärzte des Nationalen Gesundheitsdienstese<strong>in</strong> Vertrauensarzt auszuwählen. ImBedarfsfall ist <strong>der</strong> Arzt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sprechstundeaufzusuchen; <strong>bei</strong> Bettlägerigkeit kann er zue<strong>in</strong>em Hausbesuch gerufen werden.B. GELDLEISTUNGENKrankengeldDas Krankengeld ist e<strong>in</strong>e Lohnersatzleistung, dieAr<strong>bei</strong>tnehmern ab dem vierten Krankheitstagzusteht (<strong>in</strong> den ersten drei Tagen besteht alsoke<strong>in</strong> Anspruch darauf, außer <strong>bei</strong> Rückfällen).Krankengeld wird für e<strong>in</strong>e Höchstdauer von 180Tagen je Kalen<strong>der</strong>jahr gezahlt, für Ar<strong>bei</strong>tnehmermit befristetem Ar<strong>bei</strong>tsvertrag gelten weitere E<strong>in</strong>schränkungen.Bis auf e<strong>in</strong>ige Ar<strong>bei</strong>tnehmergruppen erhalten alleAr<strong>bei</strong>tnehmer das Krankengeld direkt von ihremAr<strong>bei</strong>tgeber, <strong>der</strong> den entsprechenden Betrag vonden Beiträgen abzieht, die er an das INPSabzuführen hat. Die Leistung beläuft sich <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel auf 50 % des Lohnes <strong>in</strong> den ersten zwanzigKrankheitstagen und steigt nach dem 20. Tag auf66,66 %.Viele Ar<strong>bei</strong>tsverträge sehen vor, dass <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgebere<strong>in</strong>e Ergänzungsleistung zahlt.Im Krankheitsfall muss sich <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer vonse<strong>in</strong>em behandelnden Arzt die vorgeschriebeneBesche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> zwei Kopien ausstellen lassen.Das Orig<strong>in</strong>al, aus dem außer <strong>der</strong> voraussichtlichenDauer <strong>der</strong> Krankheit auch die Diagnosehervorgehen muss, hat er <strong>in</strong>nerhalb von zweiTagen an die für se<strong>in</strong>en Wohnort zuständige INPS-Geschäftsstelle zu schicken, die Kopie (Attest), <strong>in</strong><strong>der</strong> nur die voraussichtliche Dauer <strong>der</strong> Krankheitangegeben ist, an den Ar<strong>bei</strong>tgeber.Wird <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer <strong>bei</strong>m Kontrollbesuch nichtangetroffen und ist se<strong>in</strong>e Abwesenheit nichtgerechtfertigt, so verliert er se<strong>in</strong>en Anspruch aufKrankengeld für bis zu zehn Tage; wird er e<strong>in</strong>zweites Mal nicht angetroffen, so kann dasKrankengeld für die restliche Zeit um bis zu50 % verr<strong>in</strong>gert werden.Wird die Besche<strong>in</strong>igung zu spät übermittelt, soerhält <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer für die Tage <strong>der</strong> Fristversäumniske<strong>in</strong> Krankengeld.C. LEISTUNGEN BEI MUTTERSCHAFTBei Mutterschaft werden Sach- und Geldleistungengewährt. Für Sachleistungen gelten die allgeme<strong>in</strong>en,unter Buchstabe A aufgeführten Vorschriften.Allgeme<strong>in</strong>e geburtshilfliche Leistungenwerden <strong>in</strong> direkter Form und kostenlos <strong>in</strong> denE<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> ASL o<strong>der</strong> im Hause <strong>der</strong> Berechtigtengewährt, wo sie dann durch Vertrags-Hebammen des Gesundheitsdienstes erbrachtwerden.ITALIEN105

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