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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Des Weiteren werden von den Krankenversicherungsträgernauch Kuren und Maßnahmen zurRehabilitation durchgeführt.Ärztliche BehandlungWährend <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Versicherung haben Sieund <strong>Ihre</strong> Familienangehörigen Anspruch auf Behandlungdurch praktische Ärzte, Fachärzte undZahnärtze.Vor <strong>der</strong> Behandlung müssen Sie dem Arzt e<strong>in</strong>enKrankensche<strong>in</strong>, den Sie von <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgeberbzw. Krankenversicherungsträger erhalten,vorlegen. Für jeden Kranken- bzw. Zahnbehandlungssche<strong>in</strong>(siehe Zahnbehandlung und Zahnersatz)ist im System für Ar<strong>bei</strong>tnehmer ab 1.1.1997e<strong>in</strong>e Selbstbeteiligung <strong>in</strong> Höhe von 3,63 EUR (50ATS) vorgesehen (ausgenommen: für K<strong>in</strong><strong>der</strong>,Rentner, Bedürftige). In dr<strong>in</strong>genden Fällenbehandelt <strong>der</strong> Arzt Sie auch ohne diesen Sche<strong>in</strong>;<strong>in</strong> diesem Falle sollten Sie ihm mitteilen, <strong>bei</strong>welchem Krankenversicherungsträger Sie versicherts<strong>in</strong>d und den Krankensche<strong>in</strong> nachreichen.Die Behandlung erfolgt durch Vertragsärzte o<strong>der</strong>Vertragszahnärzte – das s<strong>in</strong>d die meisten allernie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte, unter denen Sie zuBeg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Behandlung o<strong>der</strong> zu Beg<strong>in</strong>n jedesKalen<strong>der</strong>vierteljahres (Gebietskrankenkassen)bzw. jeden Monat wählen können. E<strong>in</strong> Verzeichnisdieser Ärzte liegt <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>m Krankenversicherungsträgerauf. Sie können aber auch e<strong>in</strong>en Arztohne Kassenvertrag <strong>in</strong> Anspruch nehmen. <strong>Ihre</strong>Kosten werden bis zur Höhe des Betrages ersetzt,<strong>der</strong> vom Krankenversicherungsträger für die Behandlungdurch e<strong>in</strong>en Vertragsarzt aufzuwendengewesen wäre.Falls Ihr Arzt die Überweisung an e<strong>in</strong>en Facharzt,e<strong>in</strong>e Kl<strong>in</strong>ik o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> ähnliches Institut für erfor<strong>der</strong>lichhält, stellt er Ihnen e<strong>in</strong>en Überweisungssche<strong>in</strong>aus. Arznei- und Heilmittel, HeilbehelfeArzneimittel werden vom Kassenarzt verordnetund können <strong>in</strong> allen Apotheken bezogen werden.In <strong>der</strong> Regel ist für jede verordnete Arznei e<strong>in</strong>eGebühr <strong>in</strong> Höhe von 3,27 EUR (45 ATS) (2000) zuentrichten.Der Krankenversicherungsträger übernimmt <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel die Kosten für Brillen, Körperersatzstückeund an<strong>der</strong>e Heilbehelfe gegebenenfalls bis zurHöhe e<strong>in</strong>es Festbetrages.Zahnbehandlung und ZahnersatzAls Versicherungsleistungen werden konservierendeund chirurgische Zahnbehandlungen sowieKieferregulierungen (kieferorthopädische Behandlungen)erbracht, desgleichen <strong>der</strong> notwendigeZahnersatz (z. B. Metallgerüstprothesen). Allerd<strong>in</strong>gswerden die Kosten e<strong>in</strong>es Zahnersatzesnicht zur Gänze von den Krankenversicherungsträgernübernommen. Der Versicherte muss e<strong>in</strong>eZuzahlung leisten. Das gilt auch <strong>bei</strong> kieferorthopädischenBehandlungen.HauskrankenpflegeDie mediz<strong>in</strong>ische Hauskrankenpflege aufRechnung <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n Krankenversicherungumfasst bestimmte mediz<strong>in</strong>ische Leistungen, dievon diplomierten Krankenschwestern bzw.Pflegern auf ärztliche Anordnung erbrachtwerden (z. B. Verabreichung von Injektionen,Sondenernährung, Wundversorgung).SpitalspflegeWenn es die Art <strong>der</strong> Krankheit erfor<strong>der</strong>t, bestehtAnspruch auf Gewährung von Spitalspflege. Dieswird <strong>in</strong> <strong>der</strong> nächstgelegenen Krankenanstaltaufgrund von vertraglichen Regelungen zwischenden Krankenversicherungsträgern und den Krankenanstaltengewährt.Spitalspflege ist ohne zeitliche Begrenzung <strong>in</strong> <strong>der</strong>allgeme<strong>in</strong>en Gebührenklasse zu gewähren.Für Familienangehörige ist im System für Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> den ersten vier Wochen e<strong>in</strong>e Kostenbeteiligungvon 10 % <strong>der</strong> Pflegegebührenersätzevorgesehen. Der Versicherte selbst hat ledigliche<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>gfügigen täglichen Kosten<strong>bei</strong>trag andas Spital (für höchstens 28 Kalen<strong>der</strong>tage <strong>in</strong> jedemJahr) zu zahlen.Ab dem Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> fünften Woche ist die Spitalspflegefür Versicherte und Angehörige kostenlos.Der Krankenversicherungsträger übernimmt auchdie Kosten des Krankentransportes.Für ambulante Behandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Spital mussab 1.1.2001 e<strong>in</strong> Behandlungs<strong>bei</strong>trag von 10,90bzw. 18,17 EUR (150 bzw. 250 ATS), maximal72,67 EUR (1 000 ATS) pro Jahr, entrichtet werden(ausgenommen: mediz<strong>in</strong>ische Notfälle, Leistungen<strong>bei</strong> Mutterschaft, Bedürftige usw.)FahrtkostenUnter bestimmten Voraussetzungen können Fahrtkosten,die notwendig werden, um e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ischeBehandlung <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen, vomKrankenversicherungsträger ganz o<strong>der</strong> teilweiseübernommen werden.B. KRANKENGELDHat e<strong>in</strong>e Krankheit Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit zur Folge,so besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krankenversicherung <strong>der</strong> unselbständigErwerbstätigen ab dem vierten Tag <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld, undzwar für e<strong>in</strong> und denselben Versicherungsfallhöchstens während 78 Wochen.Das Krankengeld wird aufgrund des letztenAr<strong>bei</strong>tsverdienstes (bis zur Höchts<strong>bei</strong>tragsgrund-ÖSTERREICH141

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