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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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— unverheiratete o<strong>der</strong> gesetzlich und tatsächlichgetrennt lebende Personen, die e<strong>in</strong> <strong>der</strong>IRPEF (E<strong>in</strong>kommenssteuer) unterliegendespersönliches E<strong>in</strong>kommen von unter 9 680,16EUR (18 743 400 ITL) haben (dies ist <strong>der</strong>doppelte Jahresbetrag <strong>der</strong> INPS-M<strong>in</strong>destrente,Stand Januar 2000);— verheiratete, nicht gesetzlich und tatsächlichgetrennt lebende Personen,a) <strong>der</strong>en persönliches E<strong>in</strong>kommen 9 680,16EUR (18 743 400 ITL) nicht überschreitet;b) <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>kommen nach Kumulierung mitdem E<strong>in</strong>kommen des Ehegatten19 360,32 EUR (37 486 800 ITL) nichtüberschreitet (dies ist <strong>der</strong> vierfache Jahresbetrag<strong>der</strong> INPS-M<strong>in</strong>destrente).Bereits vor dem 1. Januar 2000 gezahlteRenten— Bei <strong>der</strong> Berechnung des Anspruchs auf dieErgänzungsleistung zu Renten, die schon vor1994 gezahlt wurden, wird nur dasE<strong>in</strong>kommen des Rentners berücksichtigt.— Bei <strong>der</strong> Berechnung des Anspruchs auf dieErgänzungsleistung zu Renten, <strong>der</strong>enZahlung im Jahr 1994 begonnen hat, wirddas E<strong>in</strong>kommen des Rentners mit dem desEhegatten kumuliert. Das kumulierteE<strong>in</strong>kommen darf den fünffachen Jahresbetrag<strong>der</strong> M<strong>in</strong>destrente nicht überschreiten. Im Jahr2000 lag dieser Betrag <strong>bei</strong> 24 200,40 EUR(46 858 500 ITL).— Bei <strong>der</strong> Berechnung des Anspruchs auf dieErgänzungsleistung zu Renten, die seit 1995gezahlt werden, wird das E<strong>in</strong>kommen desRentners mit dem des Ehegatten kumuliert.Das kumulierte E<strong>in</strong>kommen darf den vierfachenJahresbetrag <strong>der</strong> INPS-M<strong>in</strong>destrentenicht überschreiten. Im Jahr 2000 lag dieserBetrag <strong>bei</strong> 19 360,32 EUR (37 486 800 ITL).Die Ergänzungsleistung zur M<strong>in</strong>destrente kannVerheirateten nicht gewährt werden, wenn daspersönliche E<strong>in</strong>kommen die gesetzlich festgelegtenGrenzen übersteigt, also selbst dann nicht,wenn das kumulierte E<strong>in</strong>kommen darunter liegt.Entsprechend besteht e<strong>in</strong> Anspruch auch dannnicht, wenn das persönliche E<strong>in</strong>kommen unter <strong>der</strong>festgesetzten Grenze liegt, das kumulierteE<strong>in</strong>kommen <strong>bei</strong><strong>der</strong> Ehegatten jedoch darüber.Sozialrente und Sozial<strong>bei</strong>hilfeBis zum 1. Januar 1996 konnte <strong>in</strong> Italien wohnhaftenitalienischen Staatsangehörigen und EG-Bürgern, die über 65 Jahre alt waren, ke<strong>in</strong>enVersicherungsschutz genossen und <strong>der</strong>enE<strong>in</strong>kommen (e<strong>in</strong>schließlich des E<strong>in</strong>kommens desEhegatten) unter den gesetzlich festgesetztenGrenzen lag, e<strong>in</strong>e Sozialrente gewährt werden.Seit dem 1. Januar 1996 erhalten Personen, dieüber 65 Jahre alt s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> Italien wohnen und<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>kommen (e<strong>in</strong>schließlich des E<strong>in</strong>kommensdes Ehegatten) unter den gesetzlich festgesetztenGrenzen liegt, e<strong>in</strong>e Sozial<strong>bei</strong>hilfe.8. Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitAr<strong>bei</strong>tslose, die ihren Ar<strong>bei</strong>tsplatz unfreiwilligverloren haben, zwei Jahre lang versichert warenund <strong>in</strong> den letzten zwei Jahren e<strong>in</strong> Jahr langBeiträge gezahlt haben, erhalten für jeden Tag <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit unter E<strong>in</strong>schluss <strong>der</strong> Sonn- undFeiertage an 30 Tagen im Monat (im Februar s<strong>in</strong>des 28 o<strong>der</strong> 29 Tage) e<strong>in</strong>en Tagessatz <strong>in</strong> Höhe von30 % des Durchschnittsentgeltes <strong>der</strong> letzten dreiMonate, <strong>in</strong> denen sie gear<strong>bei</strong>tet haben. Insgesamtkann die Leistung höchstens 180 Tage lang gezahltwerden.Ar<strong>bei</strong>tslose, die zwei Versicherungsjahre undm<strong>in</strong>destens 78 <strong>bei</strong>tragspflichtige Ar<strong>bei</strong>tstage nachweisenkönnen, haben im darauf folgenden Jahrmaximal für die Dauer <strong>der</strong> gear<strong>bei</strong>teten TageAnspruch auf e<strong>in</strong>e Leistung <strong>in</strong> Höhe von 30 % desim Vorjahr bezogenen durchschnittlichen Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes.An<strong>der</strong>e Son<strong>der</strong>leistungen s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong>eAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung (trattamento ord<strong>in</strong>ariodi disoccupazione), die aus dem Ausland zurückgekehrteitalienische Ar<strong>bei</strong>tnehmer erhalten, unddie beson<strong>der</strong>en Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungen (trattamentispeciali di disoccupazione) für entlasseneAr<strong>bei</strong>tnehmer des Baugewerbes sowie für italienischeGrenzgänger, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz gear<strong>bei</strong>tethaben.Für <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landwirtschaft beschäftigte Ar<strong>bei</strong>tnehmergelten Son<strong>der</strong>regelungen.Ar<strong>bei</strong>tslose, die Anspruch auf Leistungen <strong>bei</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit haben, erhalten unter denselbenBed<strong>in</strong>gungen wie beschäftigte Ar<strong>bei</strong>tnehmer e<strong>in</strong>eHaushalts<strong>bei</strong>hilfe. Das INPS zahlt alle Leistungen<strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit direkt aus. Mobilitäts<strong>bei</strong>hilfeAnspruch auf e<strong>in</strong>e Mobilitäts<strong>bei</strong>hilfe haben –sofern bestimmte Voraussetzungen h<strong>in</strong>sichtlich<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Versicherungsjahre erfüllt s<strong>in</strong>d –die Ar<strong>bei</strong>tnehmer, die Leistungen aus <strong>der</strong> außerordentlichenLohnausgleichskasse (Cassa IntegrazioneGuadagni Straord<strong>in</strong>aria) beziehen, weil sieim Betrieb nicht beschäftigt werden können o<strong>der</strong>wegen Personalabbaus o<strong>der</strong> Schließung desBetriebes entlassen wurden.Die Mobilitäts<strong>bei</strong>hilfe wird m<strong>in</strong>destens 12 Monatelang gezahlt; <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmern, die älter als 40Jahre s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d es m<strong>in</strong>destens 24 Monate und <strong>bei</strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmern, die älter als 50 Jahre s<strong>in</strong>d,m<strong>in</strong>destens 36 Monate. In Süditalien wird sieITALIEN111

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