13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

NIEDERLANDE1. E<strong>in</strong>leitungDie nie<strong>der</strong>ländische <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> umfasst diefolgenden Zweige:— Kranken- und Schwangerschaftsversicherung(Abschnitt 2);— Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsversicherung (Abschnitt 4);— Altersversicherung (Abschnitt 5);— H<strong>in</strong>terbliebenenversicherung (Abschnitt 6);— Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung (Abschnitt 8);— K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldversicherung (Abschnitt 9).Es gibt ke<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Versicherung gegenAr<strong>bei</strong>tsunfälle und Berufskrankheiten (Abschnitt3); h<strong>in</strong>gegen gibt es e<strong>in</strong>e beträchtliche Anzahl vonZusatzversorgungssystemen (Abschnitt 7). Versicherte PersonenIn <strong>der</strong> Regel s<strong>in</strong>d alle Ar<strong>bei</strong>tnehmer und Selbständigenversichert.Die Selbständigen jedoch— s<strong>in</strong>d nicht für den Fall <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitversichert;— erhalten ke<strong>in</strong>e Geldleistungen aus <strong>der</strong> Krankenversicherung;— s<strong>in</strong>d krankenversichert, sofern sie noch ke<strong>in</strong>e65 Jahre alt s<strong>in</strong>d, aufgrund des Gesetzes überdie Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitsversicherung für Selbständige(Wet ar<strong>bei</strong>dsongeschiktheidsverzeker<strong>in</strong>gzelfstandigen, WAZ) versichert s<strong>in</strong>dund ihr steuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong>enbestimmten Höchstbetrag nicht überschreitet[Stand am 1. Januar 2000: 19 058,77 EUR(42 000 NLG)] Anmeldung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> SozialversicherungSobald Sie <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landen e<strong>in</strong>e Beschäftigungaufnehmen, s<strong>in</strong>d Sie ohne weiteres allenoben genannten Sozialversicherungszweigen angeschlossen.Die e<strong>in</strong>zige Ausnahme bildet die Krankenversicherung(ziekenfondsverzeker<strong>in</strong>g). Sie könnenselbst wählen, <strong>bei</strong> welcher Krankenkasse (ziekenfonds)<strong>Ihre</strong>s Wohnortes Sie Mitglied werdenwollen. Bei <strong>Ihre</strong>r Anmeldung legt Ihnen dieKrankenkasse e<strong>in</strong>e Anschriftenliste vor, aus <strong>der</strong>Sie e<strong>in</strong>en Arzt, e<strong>in</strong>en Zahnarzt und e<strong>in</strong>e Apothekeauswählen. Sie erhalten dann von <strong>der</strong> Krankenkassee<strong>in</strong>e Mitgliedskarte, die Sie gut aufbewahrenmüssen.Wenn Sie Selbständiger s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landene<strong>in</strong>e gewerbliche o<strong>der</strong> sonstige beruflicheTätigkeit ausüben, unterliegen Sie automatischden meisten <strong>der</strong> Volksversicherungen. Sie s<strong>in</strong>djedoch nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung versichert,und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krankenversicherung haben Sie– sofern Sie nicht aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes(Ziekenfondswet) versichert s<strong>in</strong>d –ausschließlich Anspruch auf Leistungen desAWBZ (Algemene Wet Bijzon<strong>der</strong>e Ziektekosten,Gesetz über die Versicherung gegen beson<strong>der</strong>eKrankheitskosten) (Abschnitt 2).Weitere SchritteWenn Sie Ar<strong>bei</strong>tnehmer s<strong>in</strong>d, so fragen Sie <strong>Ihre</strong>nAr<strong>bei</strong>tgeber, welcher Durchführungse<strong>in</strong>richtung(uitvoer<strong>in</strong>gs<strong>in</strong>stell<strong>in</strong>g) er angeschlossen ist. DieseE<strong>in</strong>richtung ist nämlich zuständig, wenn Siear<strong>bei</strong>tsunfähig o<strong>der</strong> ar<strong>bei</strong>tslos s<strong>in</strong>d. Als Selbständigerhaben Sie ebenfalls mit e<strong>in</strong>er solchenE<strong>in</strong>richtung zu tun, wenn Sie ar<strong>bei</strong>tsunfähigwerden.E<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er für Sie wichtiger Träger ist dieSozialversicherungsanstalt (Sociale Verzeker<strong>in</strong>gsbank),an die Sie sich wenden müssen, wenn SieK<strong>in</strong><strong>der</strong>geld erhalten o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> Vollendung des 65.Lebensjahres Altersrente beantragen wollen.(Wohnen Sie <strong>bei</strong> Vollendung des 65. Lebensjahresnicht <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landen, dann wird Ihr Rentenantragvon <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung bear<strong>bei</strong>tet, die fürIhr Wohnland zuständig ist.) Bei <strong>Ihre</strong>m Todemüssen <strong>Ihre</strong> H<strong>in</strong>terbliebenen den Rentenantrag<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt stellen.Und schließlich sollten Sie sich auch noch dieAnschrift des Ar<strong>bei</strong>tsamtes notieren. An diesesmüssen Sie sich wenden, wenn Sie ar<strong>bei</strong>tsloswerden. Es hilft Ihnen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Suche nach e<strong>in</strong>er<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Beschäftigung.Versicherungs<strong>bei</strong>trägeWenn Sie Ar<strong>bei</strong>tnehmer s<strong>in</strong>d, zahlt Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeberdie Beiträge zu den verschiedenen Sozialversicherungszweigen.Den von Ihnen zu entrichtendenTeil des Beitrages zieht er von <strong>Ihre</strong>m Entgelt ab.Wenn Sie Geldleistungen <strong>der</strong> Sozialversicherungerhalten, kann <strong>der</strong> Träger <strong>in</strong> bestimmten Fällenvon diesen Leistungen Versicherungs<strong>bei</strong>träge e<strong>in</strong>behalten.Als Selbständiger erhalten Sie e<strong>in</strong>e Beitragsveranlagung.Außer den Beiträgen zur Krankenversicherungwerden die Beiträge vom F<strong>in</strong>anzamte<strong>in</strong>gezogen.Die nom<strong>in</strong>alen Krankenkassen<strong>bei</strong>träge werdenvon <strong>der</strong> Krankenkasse, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sie Mitglied s<strong>in</strong>d,unmittelbar e<strong>in</strong>gezogen.NIEDERLANDE127

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!