13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Höhe <strong>der</strong> Selbstbeteiligung des Patienten anden Kosten ist abhängig von <strong>der</strong> <strong>in</strong> Anspruchgenommenen Leistung. Nichtstationäre GesundheitsfürsorgeDer Patient selbst trägt e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destanteil desHonorars des Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>ers o<strong>der</strong> des Facharztes,den Rest übernimmt die Versicherung. Diesgilt für die meisten ärztlichen Leistungen.Empfänger e<strong>in</strong>er Alters- o<strong>der</strong> Invalidenrente sowiebeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te K<strong>in</strong><strong>der</strong> bezahlen e<strong>in</strong>en ermäßigtenSatz. ErmäßigungsausweiseErmäßigungsausweise (afsláttarkort) gibt es fürPersonen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Kalen<strong>der</strong>jahr mehr alse<strong>in</strong>en bestimmten Betrag für ärztliche Betreuungund Gesundheitsfürsorge aufwenden mussten.Stationäre GesundheitsfürsorgeVersicherte Personen haben <strong>bei</strong> E<strong>in</strong>weisung durchden Arzt so lange wie nötig Anspruch aufunentgeltliche Krankenhausbehandlung (auch <strong>in</strong>Entb<strong>in</strong>dungskl<strong>in</strong>iken).Der Versicherungsschutz umfasst ärztlicheBetreuung, Arzneimittel und an<strong>der</strong>e Krankenhausleistungen. Stationäre Gesundheitsfürsorge imAuslandKann e<strong>in</strong>er versicherten Person <strong>in</strong> dr<strong>in</strong>gendenFällen die notwendige Versorgung nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emisländischen Krankenhaus gewährt werden, soübernimmt die SSI die Kosten für die Krankenhausbehandlungim Ausland. Der behandelndeArzt muss <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Ausschuss(Sigl<strong>in</strong>ganefnd) e<strong>in</strong>en entsprechenden Antragstellen. Dieser Ausschuss entscheidet darüber, obdie Behandlung im Ausland erfor<strong>der</strong>lich ist, obbestimmte Voraussetzungen gegeben s<strong>in</strong>d und wodie versicherte Person e<strong>in</strong>zuweisen ist. ArzneimittelDie Kosten für regelmäßig e<strong>in</strong>zunehmende Arzneimitteldeckt die Krankenversicherung zu100 %. An den Kosten für sonstige notwendigeArzneimittel muss sich die versicherte Personentsprechend e<strong>in</strong>em festgelegten Satz beteiligen. Zahnärztliche und kieferorthopädischeBehandlungDie Krankenversicherung übernimmt die Kostenfür zahnärztliche Leistungen (nicht für kieferorthopädischeLeistungen) nach Maßgabe e<strong>in</strong>es vomM<strong>in</strong>isterium herausgegebenen Tarifs.Bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n bis zu 15 Jahren deckt die Versicherung75 %, <strong>bei</strong> Jugendlichen von 16 Jahren50 % <strong>der</strong> Kosten für zahnärztliche Behandlung;Goldfüllungen, Kronen und Brücken s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><strong>bei</strong>den Fällen ausgenommen.Bei Empfängern e<strong>in</strong>er Alters- o<strong>der</strong> Invalidenrentemit voller Zusatzrente übernimmt die Versicherung75 % <strong>der</strong> Kosten. Bei Rentenempfängern mitverm<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Zusatzrente s<strong>in</strong>d es 50 %; ausgeschlossens<strong>in</strong>d Goldfüllungen, Kronen undBrücken.Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungenübernimmt die Versicherung nur <strong>bei</strong> erblich,unfall- o<strong>der</strong> krankheitsbed<strong>in</strong>gten Fehlstellungen.B. GELDLEISTUNGEN BEI KRANKHEITAnspruchsvoraussetzungenDie Krankenversicherung zahlt Krankengeld (sjúkradagpen<strong>in</strong>gar),wenn e<strong>in</strong>e versicherte Personvon m<strong>in</strong>destens 16 Jahren, die we<strong>der</strong> Alters- nochInvalidenrente bezieht, ar<strong>bei</strong>tsunfähig wird, dieAr<strong>bei</strong>t e<strong>in</strong>stellt und – sofern sie abhängig beschäftigtist – ke<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tsentgelt mehr bezieht.Das Krankengeld wird ab dem 15. Tag <strong>der</strong>Krankheit gezahlt, wenn die versicherte Personm<strong>in</strong>destens 21 Tage ar<strong>bei</strong>tsunfähig ist. Die Karenzzeitbeg<strong>in</strong>nt ab dem Tag, an dem die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitvon e<strong>in</strong>em Arzt besche<strong>in</strong>igt wird.Ist im Tarifvertrag <strong>der</strong> versicherten Person Lohnbzw.Gehaltsfortzahlung vorgesehen, so werdenke<strong>in</strong>e Geldleistungen im Rahmen <strong>der</strong> Krankenversicherungerbracht.AnspruchsdauerDiese Leistung wird <strong>in</strong>nerhalb von 24 Monatenwährend <strong>in</strong>sgesamt höchstens 52 Wochenerbracht.Höhe <strong>der</strong> LeistungenEs wird e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher, gesetzlich festgelegterSatz gezahlt.Volles Krankengeld wird versicherten Personengezahlt, die ihrer Vollzeiterwerbstätigkeit nichtmehr nachgehen können. Teilzeitbeschäftigte, diem<strong>in</strong>destens halbtags beschäftigt s<strong>in</strong>d, erhaltenhalbes Krankengeld.Für jedes unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong>d unter 18Jahren wird e<strong>in</strong>e Zulage gezahlt.AnträgeKrankengeld ist mit Hilfe e<strong>in</strong>es Standardformulars<strong>bei</strong> <strong>der</strong> SSI o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er ihrer Außenstellen zubeantragen. Es wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel für höchstenszwei Monate rückwirkend gewährt.200 ISLAND

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!