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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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C. MUTTERSCHAFT UND ADOPTIONMutterschaftE<strong>in</strong>e Versicherte, die <strong>in</strong> den zehn Monaten vorBeg<strong>in</strong>n ihres Mutterschaftsurlaubes m<strong>in</strong>destenssechs Monate erwerbstätig war, hat Anspruch aufMutterschaftsgeld.Der Bezugszeitraum für Mutterschaftsgeld ist 42Wochen (210 Tage). In dieser Zeit wird Mutterschaftsgeld<strong>in</strong> gleicher Höhe wie Krankengeld(100 % des <strong>bei</strong>tragspflichtigen Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes)gezahlt. Wahlweise kann <strong>der</strong> Bezugszeitraumjedoch auf 52 Wochen (260 Tage) gestrecktwerden. Der Leistungssatz wird <strong>in</strong> diesem Fallauf 80 % des <strong>bei</strong>tragspflichtigen Ar<strong>bei</strong>tsentgeltesgekürzt.Drei Wochen des Bezugszeitraumes müssen von<strong>der</strong> Mutter bereits vor die voraussichtliche Entb<strong>in</strong>dunggelegt werden. Auf Antrag können dieLeistungen jedoch schon bis zu 12 Wochen vor<strong>der</strong> voraussichtlichen Entb<strong>in</strong>dung gezahlt werden.Wenn die gesetzlichen Bestimmungen vorsehen,dass e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> ihre Erwerbstätigkeitwährend <strong>der</strong> Schwangerschaft aufgeben muss, dasie am Ar<strong>bei</strong>tsplatz e<strong>in</strong>em erhöhten gesundheitlichenRisiko ausgesetzt ist, kann die Zahlung vonMutterschaftsgeld bereits zu dem Zeitpunkterfolgen, an dem die Tätigkeit e<strong>in</strong>gestellt werdenmuss. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub nach<strong>der</strong> Entb<strong>in</strong>dung bleibt davon unberührt.Bei Mehrl<strong>in</strong>gsgeburten verlängert sich <strong>der</strong>Anspruch auf volles Mutterschaftsgeld ab demzweiten K<strong>in</strong>d für jedes weitere K<strong>in</strong>d um fünfWochen (<strong>bei</strong> gekürztem Leistungssatz um siebenWochen).Nach <strong>der</strong> Entb<strong>in</strong>dung muss die Mutter m<strong>in</strong>destensdie ersten sechs Wochen des bezahlten Mutterschaftsurlaubsselbst <strong>in</strong> Anspruch nehmen. Wirdsie bereits vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubswie<strong>der</strong> erwerbstätig, kann <strong>der</strong> Vater die restlichenGeldleistungen beanspruchen. Die Zahlungen vonvier Wochen des gesamten Bezugszeitraumes s<strong>in</strong>dohneh<strong>in</strong> dem Vater vorbehalten. Voraussetzungfür Geldleistungen an den Vater ist, dass er zurBetreuung des K<strong>in</strong>des zu Hause bleibt. DieBed<strong>in</strong>gung, vor Beg<strong>in</strong>n des Urlaubs erwerbstätiggewesen zu se<strong>in</strong>, gilt auch für den Vater. VersicherteVäter können Tagegeld <strong>in</strong> Abhängigkeitvon ihrem eigenen E<strong>in</strong>kommen beziehen, unabhängigdavon, ob die Mutter bezugsberechtigt ist,sofern diese nach <strong>der</strong> Geburt erwerbstätig wirdo<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Ausbildung beg<strong>in</strong>nt und <strong>der</strong> Vater dietägliche Betreuung des K<strong>in</strong>des übernimmt. Indiesem Fall richtet sich die Höhe <strong>der</strong> Zahlungennach dem E<strong>in</strong>kommen des Vaters, und <strong>der</strong> Bezugszeitraumbeträgt 29 bzw. 39 Wochen.E<strong>in</strong>er Versicherten ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeldwird e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maliges Entb<strong>in</strong>dungsgeld<strong>in</strong> Höhe von 32 138 NOK gewährt (dies gilt auchdann, wenn <strong>der</strong> Anspruch auf Mutterschaftsgeldunter diesem Betrag liegt).AdoptionBei Adoption e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des unter 15 Jahren wirdden Adoptiveltern über e<strong>in</strong>en Zeitraum von 39Wochen (195 Tage) Tagegeld gezahlt. Die Höhedes Tagegeldes und die Anspruchsvoraussetzungenentsprechen den für Krankengeld geltenden.Der Bezugszeitraum kann <strong>bei</strong> gekürzten Leistungen(80 % des <strong>bei</strong>tragspflichtigen Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes)auf 49 Wochen (245 Tage) gestreckt werden.ZeitkontosystemE<strong>in</strong> so genanntes „Zeitkontosystem“ ermöglicht esden Eltern bzw. Adoptiveltern, den Leistungsbezugauf e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum zu strecken undmit verkürzter Ar<strong>bei</strong>tszeit zu komb<strong>in</strong>ieren.D. REHABILITATIONSLEISTUNGENRehabilitationsleistungen werden gewährt, wenndie betreffende Person auf Dauer verm<strong>in</strong><strong>der</strong>terwerbsfähig o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wahl ihrer beruflichenTätigkeit o<strong>der</strong> ihres Ar<strong>bei</strong>tsplatzes erheblich e<strong>in</strong>geschränktist. Leistungen werden auch zur Verbesserung<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Funktionsfähigkeitgewährt, wenn diese wegen Krankheit, Verletzungo<strong>der</strong> Schädigung stark bee<strong>in</strong>trächtigt ist.AnspruchsvoraussetzungenVersicherte unter 67 Jahren haben Anspruch aufRehabilitationsleistungen, wenn sie <strong>in</strong> Norwegenwohnen und unmittelbar vor Antragstellung dreiJahre lang versichert waren. E<strong>in</strong> Jahr Versicherungszeitreicht aus, wenn <strong>der</strong> Antragstellerwährend dieses Jahres körperlich und geistig <strong>in</strong><strong>der</strong> Lage war, normale Ar<strong>bei</strong>t zu verrichten.E<strong>in</strong>e Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wird Versichertengewährt, die ihren Anspruch auf Krankengeldbereits ausgeschöpft haben. Ebenso wird es Versichertengewährt, die ke<strong>in</strong>en Anspruch aufKrankengeld haben, aber seit e<strong>in</strong>em Jahr ar<strong>bei</strong>tsunfähigs<strong>in</strong>d. Allgeme<strong>in</strong> wird e<strong>in</strong>e Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfenur für e<strong>in</strong>en zusammenhängendenZeitraum von 52 Wochen gewährt. Während <strong>der</strong>beruflichen Rehabilitation wird e<strong>in</strong>e Übergangsleistunggezahlt, wenn die versicherte Person ane<strong>in</strong>er berufsför<strong>der</strong>nden Maßnahme teilnimmt, aufden Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er solchen Maßnahme wartet o<strong>der</strong>nach Abschluss e<strong>in</strong>er solchen Maßnahme nochke<strong>in</strong>e geeignete Ar<strong>bei</strong>t gefunden hat. Bis zu e<strong>in</strong>erendgültigen Entscheidung über Gewährung e<strong>in</strong>erInvaliditätsrente wird e<strong>in</strong>e befristete Invaliditäts<strong>bei</strong>hilfegezahlt (vgl. Abschnitt 5).NORWEGEN215

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