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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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— zum Zeitpunkt des Todes mit dem Partnerm<strong>in</strong>destens fünf Jahre lang zusammengewohnthaben.Die Übergangsleistung wird sechs Monate langausgezahlt. Im reformierten System wird dieÜbergangsleistung ab 2003 während zehnMonaten ausgezahlt. S<strong>in</strong>d K<strong>in</strong><strong>der</strong> zwischen 12und 18 Jahren mitbetroffen, wird die Übergangsleistungwährend 22 Monaten gezahlt.E<strong>in</strong> überleben<strong>der</strong> Partner, <strong>der</strong> für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 12Jahren sorgeberechtigt ist und mit ihnen dauerndzusammen wohnt und dies nach dem Tode auchweiterh<strong>in</strong> tut, kann nach Auslaufen des Anspruchsauf Übergangsleistung e<strong>in</strong>e verlängerte Übergangsleistungbeziehen. Diese endet spätestensnach Ablauf des Monats, <strong>in</strong> dem das jüngste K<strong>in</strong>ddas 12. Lebensjahr vollendet.Höhe <strong>der</strong> ÜbergangsleistungDer Volksrentenanteil <strong>der</strong> Übergangsleistung wirdzum gleichen Satz wie die Volksaltersrente fürAlle<strong>in</strong>stehende gezahlt, wenn <strong>der</strong> VerstorbeneAnspruch auf e<strong>in</strong>e Vollrente hatte.Der Zusatzrentenanteil <strong>der</strong> Übergangsleistungbeträgt 20 % <strong>der</strong> Rente des Verstorbenen, wennwaisenrentenberechtigte K<strong>in</strong><strong>der</strong> vorhanden s<strong>in</strong>d;an<strong>der</strong>nfalls wird die Leistung <strong>in</strong> Höhe von 40 %<strong>der</strong> Rente des Verstorbenen gezahlt.Im reformierten System wird die Übergangsleistungzu e<strong>in</strong>em Satz von 55 % <strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebenenrentegezahlt. Wer zu diesem Zeitpunktbeson<strong>der</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente bezieht, behältjedoch se<strong>in</strong>en Anspruch.C. BESONDERE HINTERBLIEBENENRENTE(SÄRSKILD EFTERLEVANDEPENSION)Ist <strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebene nach Wegfall <strong>der</strong> Übergangsleistungnicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage, sich durchErwerbstätigkeit selbst zu unterhalten, undbezieht er ke<strong>in</strong>e Altersrente, hat er gegebenenfallsAnspruch auf beson<strong>der</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente.Für den Anspruch auf beson<strong>der</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrentemuss die Fähigkeit des H<strong>in</strong>terbliebenen zurBestreitung se<strong>in</strong>es Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeitseit dem Tode des Partners durchar<strong>bei</strong>tsmarktbed<strong>in</strong>gte, gesundheitliche o<strong>der</strong>ähnliche Umstände um m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Viertele<strong>in</strong>geschränkt se<strong>in</strong>.Beson<strong>der</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente wird nach dem1. Januar 2003 nicht mehr bewilligt. Bis dah<strong>in</strong>gezahlte Beträge werden jedoch nicht zurückgefor<strong>der</strong>t.D. WITWENRENTE (ÄNKEPENSION) NACHFRÜHEREN BESTIMMUNGENVor 1990 galten für H<strong>in</strong>terbliebenenrenten an<strong>der</strong>eBestimmungen. Unter an<strong>der</strong>em hatten Männerke<strong>in</strong>en Anspruch auf H<strong>in</strong>terbliebenenrenten.Nach den Übergangsbestimmungen <strong>der</strong> neuenRegelung über H<strong>in</strong>terbliebenenrenten habenältere Frauen o<strong>der</strong> Frauen mittleren AltersAnspruch auf Witwenrente nach den früheren, <strong>in</strong>gewisser H<strong>in</strong>sicht vorteilhafteren Witwenrentenbestimmungen.7. Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitAr<strong>bei</strong>tslosenkassen mit verschiedenen (nachBerufen, Wirtschaftszweigen u. Ä. geglie<strong>der</strong>ten)Verantwortungsbereichen verwalten die Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung.Hauptsächlich s<strong>in</strong>d Ar<strong>bei</strong>tnehmerversichert, doch nehmen e<strong>in</strong>ige Kassen auchSelbständige auf. Die Unterstützung wird <strong>in</strong> Forme<strong>in</strong>kommensbezogener Leistungen o<strong>der</strong> alsGrundbetrag ausgezahlt.Der e<strong>in</strong>kommensbezogene Teil <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungist freiwillig und setzt die Mitgliedschaft<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tslosenkasse voraus. Beitretenkönnen Personen, die m<strong>in</strong>destens vier Wochen <strong>in</strong>e<strong>in</strong>em zusammenhängenden Zeitraum von fünfWochen erwerbstätig waren. Durchschnittlichmuss die Tätigkeit wenigstens 17 Stunden proWoche umfasst haben und noch <strong>in</strong> m<strong>in</strong>destensdiesem Umfang fortgesetzt werden.Ar<strong>bei</strong>tslosengeld wird von <strong>der</strong> Kasse gezahlt, <strong>in</strong><strong>der</strong> man Mitglied ist. Für Nichtmitglie<strong>der</strong> wird <strong>der</strong>M<strong>in</strong>destbetrag von <strong>der</strong> ALFA-Kasse gezahlt.Wenn Sie Staatsangehöriger e<strong>in</strong>es Mitgliedstaatess<strong>in</strong>d, benötigen Sie ke<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tsgenehmigung,wenn Sie <strong>in</strong> Schweden ar<strong>bei</strong>ten wollen. Wenn Sienach Schweden kommen, um dort zu ar<strong>bei</strong>teno<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>t zu suchen, müssen Sie h<strong>in</strong>gegen<strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten e<strong>in</strong>e <strong>Aufenthalt</strong>serlaubnisbeantragen. Diesen Antrag richten Sie andie örtliche Polizeibehörde. Wer e<strong>in</strong>e Leistung <strong>bei</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit bezieht und e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>t f<strong>in</strong>deto<strong>der</strong> wer weiterh<strong>in</strong> ar<strong>bei</strong>tslos ist, die Ar<strong>bei</strong>tsucheh<strong>in</strong>gegen aufgeben möchte, hat dies <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsvermittlungzu melden.A. ARBEITSLOSENVERSICHERUNGAnspruchsvoraussetzungenBei Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit haben Sie unter bestimmtenVoraussetzungen Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosengeld<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>kommensbezogener Leistungen o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>es Grundbetrages.Anspruch auf e<strong>in</strong>kommensbezogene Leistungenhat, werSCHWEDEN181

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