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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Für Grundleistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit ist dieSozialversicherungsanstalt (Kela) zuständig. Dasentgeltbezogene Ar<strong>bei</strong>tslosengeld wird von den <strong>in</strong>Verb<strong>in</strong>dung mit den Gewerkschaften tätigen Ar<strong>bei</strong>tslosenkassenverwaltet. Die Mitgliedschaft <strong>bei</strong>diesen Kassen ist freiwillig.Gegen Bescheide <strong>in</strong> Sachen Sozialversicherungkann Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Auskünfteüber Rechtsmittelverfahren und die entsprechendenStellen s<strong>in</strong>d den folgenden Abschnitten imZusammenhang mit den e<strong>in</strong>zelnen Leistungen zuentnehmen F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> SozialversicherungDie Leistungen <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> werdendurch Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber,<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer und <strong>der</strong> Versicherten sowiedurch Zuschüsse des Staates und örtlicherBehörden f<strong>in</strong>anziert.Der Staat f<strong>in</strong>anziert Familien<strong>bei</strong>hilfen und Grundleistungen<strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit. EntgeltbezogeneLeistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit werden durch dieAr<strong>bei</strong>tslosenversicherungs<strong>bei</strong>träge <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeberund <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer, durch Mitglieds<strong>bei</strong>träge<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenkassen sowie durch staatlicheMittel f<strong>in</strong>anziert. Die Geme<strong>in</strong>den f<strong>in</strong>anzieren dieGesundheitsfürsorge durch Geme<strong>in</strong>desteuern undvon den Patienten entrichtete Gebühren.Außerdem übernimmt <strong>der</strong> Staat e<strong>in</strong>en Teil <strong>der</strong>Kosten für Sozialleistungen und Gesundheitsfürsorge.Die Renten werden durch Versicherungs<strong>bei</strong>träge<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber und Ar<strong>bei</strong>tnehmer sowiedurch Mittel des Staates f<strong>in</strong>anziert. An <strong>der</strong>F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> Krankenversicherungsleistungens<strong>in</strong>d die Versicherten, die Ar<strong>bei</strong>tgeber und <strong>der</strong>Staat beteiligt. Rentner müssen höhere Krankenversicherungs<strong>bei</strong>trägeentrichten. Die Unfallversicherungberuht auf den Versicherungs<strong>bei</strong>trägen<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber.2. GesundheitsfürsorgeA. ÖFFENTLICHEGESUNDHEITSFÜRSORGEAlle <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland wohnenden Personen habenAnspruch auf mediz<strong>in</strong>ische Grundversorgungund Krankenhauspflege. Für die Gewährung vonSachleistungen s<strong>in</strong>d örtliche Behörden zuständig.Für welche Sachleistungen die örtlichen Behördenzuständig s<strong>in</strong>d, ist gesetzlich geregelt. Diejeweilige Geme<strong>in</strong>de kann die Gesundheitsfürsorgeselbst organisieren, <strong>in</strong>dem sie sich entwe<strong>der</strong> zudiesem Zweck mit <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Geme<strong>in</strong>den zusammenschließto<strong>der</strong> <strong>in</strong>dem sie die entsprechendenLeistungen gegen Bezahlung von <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> von <strong>an<strong>der</strong>en</strong> öffentlichen o<strong>der</strong>privaten Dienstleistern erbr<strong>in</strong>gen lässt. Die vonden Geme<strong>in</strong>den organisierten Leistungenumfassen die Gesundheitsberatung, ärztliche Behandlung,Rehabilitationsmaßnahmen, För<strong>der</strong>unggeistiger Gesundheit, Krankentransport, zahnärztlicheVersorgung, Gesundheitsfürsorge <strong>in</strong> Schulen,Gesundheitsfürsorge für Studenten, betrieblicheGesundheitsfürsorge sowie Vorsorge- und Reihenuntersuchungen.Die Bereitstellung zahnärztlicherLeistungen durch die Geme<strong>in</strong>den kann begrenztwerden.Die öffentliche Gesundheitsfürsorge wird vorwiegendvon Gesundheitszentren und Krankenhäusernwahrgenommen. Die Gesundheitszentrenkönnen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie von den Bewohnern desjeweiligen Verwaltungsbezirks genutzt werden. Inden Gesundheitszentren kann man sich allgeme<strong>in</strong>ärztlichbehandeln lassen. Der Arzt desZentrums o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Hausarzt überweist denPatienten <strong>bei</strong> Bedarf zur Behandlung durchSpezialisten <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus. In Notfällenwerden Patienten ohne Überweisung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>Krankenhaus aufgenommen. Die Möglichkeit,e<strong>in</strong>en Arzt eigener Wahl <strong>in</strong> Anspruch zunehmen, wird je nach örtlicher Behörde undGesundheitszentrum unterschiedlich gehandhabt.In <strong>der</strong> Regel wird e<strong>in</strong> Patient im nächstgelegenenKrankenhaus behandelt.Im Allgeme<strong>in</strong>en berechnen f<strong>in</strong>nische Gesundheitszentrene<strong>in</strong>e Gebühr. Diese beträgtentwe<strong>der</strong> 20,18 EUR (120 FIM) pro Jahr o<strong>der</strong>10,09 EUR (60 FIM) je Inanspruchnahme, wirdaber nur für die ersten drei Inanspruchnahmenberechnet, beträgt <strong>in</strong>sgesamt also höchstens 30,27EUR (180 FIM). Krankenhäuser berechnen für jedeambulante Behandlung e<strong>in</strong>e Gebühr von 20,18EUR (120 FIM); <strong>der</strong> Pflegesatz liegt <strong>bei</strong> 22,71 EUR(135 FIM) pro Tag. Beträgt die Pflegedauerm<strong>in</strong>destens drei Tage, wird zusätzlich e<strong>in</strong>e Grundgebühr<strong>in</strong> Höhe von 25,23 EUR (150 FIM)berechnet. Bei Langzeitpatienten richten sich dieGebührensätze grundsätzlich nach demE<strong>in</strong>kommen.Hat e<strong>in</strong> Patient <strong>in</strong>nerhalb von 12 MonatenPatientengebühren <strong>in</strong> Höhe von 588,66 EUR(3 500 FIM) (Jahr 2000) entrichtet, ist die Gebührenhöchstgrenzeerreicht, und er kann danach dieentsprechenden Leistungen gebührenfrei nutzen.Für kurzzeitige Anstaltspflege (unter dreiMonaten) werden jedoch 11,77 EUR (70 FIM)pro Pflegetag berechnet.RechtsmittelGegen die Patientengebühr betreffende Entscheidungenkann entwe<strong>der</strong> <strong>bei</strong>m Gesundheitsausschuss,<strong>bei</strong> <strong>der</strong> dafür verantwortlichen Stelle o<strong>der</strong><strong>bei</strong> dem für die Fachkrankenpflege verantwortlichenOrgan Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. DerWi<strong>der</strong>spruch muss <strong>in</strong>nerhalb von 14 Tagen,nachdem die gebührenpflichtige Person über dieEntscheidung unterrichtet wurde, schriftlicherfolgen.162 FINNLAND

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