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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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gebenenfalls ärztliche Besche<strong>in</strong>igungen <strong>bei</strong>.Ärztliche Besche<strong>in</strong>igungen s<strong>in</strong>d für die Dauer<strong>Ihre</strong>r Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit regelmäßig vorzulegen.Die Auszahlung von staatlichem Krankengel<strong>der</strong>folgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch Postscheck o<strong>der</strong>Zahlungsanweisung. Diese s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> jedemPostamt e<strong>in</strong>lösbar.Antragstellung für SelbständigeFüllen Sie das Formular SC 1 aus. Dieses erhaltenSie <strong>in</strong> Arztpraxen, Krankenhäusern o<strong>der</strong> Sozialversicherungsbüros.Wenn Sie <strong>in</strong> Großbritannienwohnen, schicken Sie das ausgefüllte Formularumgehend an Ihr örtliches Sozialversicherungsbüro(Local Social Security Office). In Nordirlandist <strong>der</strong> Antrag an das Amt für <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> mitfolgen<strong>der</strong> Anschrift zu richten: Social SecurityAgency, Incapacity Benefits, Castle Court, RoyalAvenue, Belfast BT1 1SD. S<strong>in</strong>d Sie länger alssieben Tage krank, müssen Sie sich dies von <strong>Ihre</strong>mbehandelnden Arzt o<strong>der</strong> Krankenhaus besche<strong>in</strong>igenlassen und die Besche<strong>in</strong>igung an die Stelleweiterleiten, an die Sie Ihr Formular SC 1geschickt haben. Aus <strong>der</strong> ärztlichen Besche<strong>in</strong>igungmuss hervorgehen, wie lange <strong>Ihre</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeitnach Ansicht des Arztes voraussichtlichandauern wird.Bezug von staatlichem Krankengeld <strong>in</strong><strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong>Sie können das staatliche Krankengeld des Vere<strong>in</strong>igtenKönigreiches auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat beziehen, sofern Sie im Vere<strong>in</strong>igtenKönigreich sozialversichert s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat erkranken o<strong>der</strong> bereits vorVerlassen des Vere<strong>in</strong>igten Königreiches Leistungsempfängerwaren. Außerdem benötigen Sie dieZustimmung des M<strong>in</strong>isteriums für <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong>(Großbritannien) o<strong>der</strong> des M<strong>in</strong>isteriums für<strong>soziale</strong> Entwicklung (Nordirland) zum Weiterbezug<strong>der</strong> Leistung.Wenn Sie während e<strong>in</strong>es <strong>Aufenthalt</strong>es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat erkranken und ke<strong>in</strong>enAnspruch auf Lohnfortzahlung durch e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tgeberhaben, müssen Sie sich <strong>in</strong>nerhalb vondrei Tagen <strong>bei</strong> dem Krankenversicherungsträgerdieses Staates melden. Dem Antrag ist e<strong>in</strong>eärztliche Besche<strong>in</strong>igung <strong>bei</strong>zufügen. Sollte <strong>der</strong>entsprechende Krankenversicherungsträgerweitere Kontrollen für erfor<strong>der</strong>lich halten,müssen Sie sich diesen unterziehen.Wenn Sie im Vere<strong>in</strong>igten Königreich staatlichesKrankengeld beziehen und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat reisen wollen, sollten Sie sich <strong>in</strong>dem Büro, von dem Sie die Leistung beziehen,rechtzeitig vor <strong>Ihre</strong>r Abreise beraten lassen.C. LEISTUNGEN BEI MUTTERSCHAFT Gesetzliches MutterschaftsgeldDie Mehrzahl schwangerer Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nenhat gegenüber ihrem Ar<strong>bei</strong>tgeber e<strong>in</strong>en gesetzlichenAnspruch auf Mutterschaftsgeld (StatutoryMaternity Pay, SMP). Der Leistungsbezug istfrühestens elf Wochen vor <strong>der</strong> Woche des voraussichtlichenGeburtsterm<strong>in</strong>s (expected week ofconf<strong>in</strong>ement, EWC) möglich und auf 18 Wochenbefristet. Der genaue Zeitpunkt, an dem Sie <strong>Ihre</strong>Erwerbstätigkeit e<strong>in</strong>stellen, ist frei wählbar, dochmuss <strong>der</strong> Leistungsbezug spätestens <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wochebeg<strong>in</strong>nen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Sie entb<strong>in</strong>den.Anspruch auf gesetzliches Mutterschaftsgeldbesteht dann, wenn Sie bis e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> 15.Woche vor <strong>der</strong> Woche des voraussichtlichenGeburtsterm<strong>in</strong>s (<strong>der</strong> anspruchsberechtigendenWoche) 26 Wochen lang für denselben Ar<strong>bei</strong>tgebertätig waren. Außerdem müssen Sie <strong>in</strong> denletzten acht Wochen dieses Zeitraumes e<strong>in</strong> Durchschnittsar<strong>bei</strong>tsentgelterzielt haben, das m<strong>in</strong>destens<strong>der</strong> für die Entrichtung von Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trägenmaßgeblichen unteren E<strong>in</strong>kommensgrenzeentspricht.In den ersten sechs Wochen beläuft sich das SMPauf 90 % <strong>Ihre</strong>s durchschnittlichen Wochenar<strong>bei</strong>tsentgeltes.Danach wird e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>heitssatz gezahlt.Um die Leistung beziehen zu können, müssen Sie<strong>Ihre</strong>n Ar<strong>bei</strong>tgeber darüber <strong>in</strong>formieren, dass Sie<strong>Ihre</strong> Tätigkeit wegen Schwangerschaft e<strong>in</strong>stellenwerden. Tun Sie dies m<strong>in</strong>destens drei Wochen vordem geplanten Zeitpunkt. Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber hatsicher festgelegt, wie Sie ihn zu benachrichtigenhaben. Außerdem müssen Sie ihm e<strong>in</strong>e von <strong>Ihre</strong>mArzt o<strong>der</strong> <strong>Ihre</strong>r Hebamme ausgestellte Schwangerschaftsbestätigung(Maternity Certificate)vorlegen, sobald Sie diese erhalten haben.Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber wird das gesetzliche Mutterschaftsgeld<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel zu dem Zeitpunktzahlen, an dem normalerweise Ihr Ar<strong>bei</strong>tsentgeltausgezahlt wurde. Wenn Sie nicht zum Bezug vonSMP berechtigt s<strong>in</strong>d, haben Sie gegebenenfallsAnspruch auf staatliches Mutterschaftgeld(maternity allowance, MA, <strong>bei</strong>tragsbezogene Mutterschaftsleistung). Staatliches MutterschaftsgeldWenn Sie ke<strong>in</strong>en Anspruch auf SMP haben,können Sie staatliches Mutterschaftsgeld(maternity allowance, MA) beantragen. DieseLeistung wird frühestens elf Wochen vor <strong>der</strong>Woche des voraussichtlichen Geburtsterm<strong>in</strong>s(EWC) gezahlt und ist auf 18 Wochen befristet.S<strong>in</strong>d Sie zu dieser Zeit noch erwerbstätig, kann <strong>der</strong>Leistungsbezug später e<strong>in</strong>setzen.Voraussetzung für den Leistungsbezug ist, dass Sie<strong>in</strong> den 66 Wochen vor <strong>der</strong> Woche des voraus-190 VEREINIGTES KÖNIGREICH

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