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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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des branchenübergreifenden M<strong>in</strong>destlohnesbetragen. Der Anspruch auf Waisenrente erlischtmit Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter denweiter oben beschriebenen Umständen besteht<strong>der</strong> Anspruch bis zu 21 bzw. 23 Jahren weiter.Die Rente beläuft sich auf 20 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlagefür jeden Waisen und wird auf dieselbeArt ermittelt wie die Witwen-/Witwerrente. Istke<strong>in</strong> überleben<strong>der</strong> Ehegatte vorhanden, wird dieWitwen-/Witwerrente den Waisenrenten zugeschlagen.Leibrenten und vorübergehendeBeihilfen für an<strong>der</strong>e FamilienangehörigeBestimmte Familienangehörige (Eltern, Geschwisterusw.), die f<strong>in</strong>anziell von dem Verstorbenenabhängen, haben unter bestimmten VoraussetzungenAnspruch auf Leistungen. Die Höhe <strong>der</strong>Leistungen entspricht jeweils <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Waisenrente.Vere<strong>in</strong>barkeit mit <strong>an<strong>der</strong>en</strong> LeistungenDie Witwen-/Witwerrente ist mit <strong>an<strong>der</strong>en</strong> E<strong>in</strong>kommensquelleno<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>er durch eigeneAnsprüche erworbenen Rente des überlebendenEhegatten vere<strong>in</strong>bar. Der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente erlischt jedoch <strong>bei</strong> erneuter Heiratdes überlebenden Ehegatten. Die Waisenrentewegen Todes e<strong>in</strong>es Elternteils kann neben <strong>der</strong>Waisenrente wegen Todes des <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Elternteilsbezogen werden.Bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die das 18. Lebensjahr vollendethaben und nicht beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d, ist die Waisenrentenicht mit Ar<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>künften von mehr als75 % des branchenübergreifenden M<strong>in</strong>destlohnesvere<strong>in</strong>bar.7. Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitGegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit versichert s<strong>in</strong>d ar<strong>bei</strong>tsfähigeund -willige Ar<strong>bei</strong>tnehmer, die ihre Ar<strong>bei</strong>tverlieren o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Ar<strong>bei</strong>tszeit (und das damitverbundene Ar<strong>bei</strong>tsentgelt) um m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>Drittel gekürzt wird. Es wird nach Vollar<strong>bei</strong>tslosigkeitund Teilar<strong>bei</strong>tslosigkeit unterschieden. Esgibt zwei unterschiedliche Arten von Leistungen:<strong>bei</strong>tragsabhängige Leistungen und für diejenigen,die ke<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>bei</strong>tragsabhängigeLeistung mehr haben, <strong>bei</strong>tragsunabhängige Leistungen(subsidio por desempleo).Alle Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit werden vomNationalen Institut für Beschäftigung (INEM)verwaltet, mit Ausnahme <strong>der</strong> Leistungen für Ar<strong>bei</strong>tnehmer,die dem Son<strong>der</strong>system für Seeleuteund Fischer angehören, die vom Sozial<strong>in</strong>stitut fürdie Seefahrt (ISM) verwaltet werden.Beitragsabhängige LeistungenSie können e<strong>in</strong>e <strong>bei</strong>tragsabhängige Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungerhalten, wenn Sie— zum Zeitpunkt des E<strong>in</strong>tritts <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitBeiträge zur Sozialversicherung entrichteno<strong>der</strong> sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er gleichgestelltenSituation bef<strong>in</strong>den;— <strong>in</strong> den letzten sechs Jahren vor <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitm<strong>in</strong>destens 12 Monate lang Beiträgeentrichtet haben;— sich <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em Ar<strong>bei</strong>tsamt gemeldet undAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung beantragt haben;— nicht älter als 65 Jahre s<strong>in</strong>d, es sei denn, dieBed<strong>in</strong>gungen für den Bezug <strong>der</strong> Altersrentes<strong>in</strong>d nicht erfüllt;— Ihr Beschäftigungsverhältnis nicht selbstgelöst haben und Sie e<strong>in</strong>en angebotenenAr<strong>bei</strong>tsplatz nicht ablehnen. Dauer <strong>der</strong> LeistungWie lange Sie Leistungen <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungerhalten, hängt davon ab, für welchenZeitraum Sie Sozialversicherungs<strong>bei</strong>träge entrichtethaben. Sie erhalten für m<strong>in</strong>destens 120 TageAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung, wenn Sie m<strong>in</strong>destens360 Tage lang Beiträge entrichtet haben. Sieerhalten für höchstens 720 Tage Leistungen,wenn Sie Beiträge für mehr als 2 160 Tageentrichtet haben.Ar<strong>bei</strong>tslose, die sich zur Ar<strong>bei</strong>tsuche <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat begeben, behalten ihrenAnspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung <strong>in</strong>Spanien für höchstens drei Monate <strong>bei</strong>.Höhe <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützungBei Vollar<strong>bei</strong>tslosigkeit beträgt die Leistung 70 %<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage für die ersten 80 Tageund 60 % <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage für denübrigen Leistungszeitraum, wo<strong>bei</strong> e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destunde<strong>in</strong> Höchstbetrag festgelegt ist. Die Bemessungsgrundlageentspricht dem Durchschnitt <strong>Ihre</strong>rBeitragsbemessungsgrundlagen während <strong>der</strong>letzten sechs Monate. Bei Teilar<strong>bei</strong>tslosigkeitwird die Leistung anteilig gekürzt.Personen mit Anspruch auf Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützunghaben auch Anspruch auf Sachleistungen <strong>bei</strong>Krankheit. Für an<strong>der</strong>e Leistungen <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n<strong>Sicherheit</strong> zählt <strong>der</strong> Zeitraum des Bezugs vonAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung als Beitragszeit. Beitragsunabhängige Leistungen(subsidio por desempleo)Wenn Sie ke<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e <strong>bei</strong>tragsabhängigeAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung haben, da Sienicht lange genug Beiträge gezahlt haben, o<strong>der</strong>nach Ablauf des Anspruchs auf <strong>bei</strong>tragsabhängigeAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung weiterh<strong>in</strong> ar<strong>bei</strong>tslosSPANIEN67

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