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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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allgeme<strong>in</strong>en Systems gewährt (vgl. Kapitel I.Abschnitt 2 Buchstabe A).Zur Abrechnung <strong>Ihre</strong>r Auslagen legen Sie demVertragsversicherungsträger (Vere<strong>in</strong> auf Gegenseitigkeito<strong>der</strong> Versicherungsgesellschaft), <strong>in</strong> dem SieMitglied s<strong>in</strong>d, den ausgefüllten Behandlungssche<strong>in</strong>vor. Selbständige können die „Cartevitale“ zu den gleichen Bed<strong>in</strong>gungen nutzen wieAr<strong>bei</strong>tnehmer. Die Behandlungssche<strong>in</strong>e könnensomit elektronisch übermittelt werden, vorausgesetzt,<strong>der</strong> behandelnde Arzt verfügt über dieentsprechende technische Ausstattung.Neben den Sachleistungen werden auch Geldleistungengewährt:— Im Fall e<strong>in</strong>er Mutterschaft wird versichertenFrauen e<strong>in</strong> wöchentliches Mutterschaftsgeld(allocation de repos maternel) gewährt, das<strong>der</strong> e<strong>in</strong>fachen monatlichen Bemessungsgrenze<strong>der</strong> Sozialversicherung entspricht und <strong>in</strong>zwei Raten ausgezahlt wird. Außerdemerhalten Versicherte <strong>bei</strong> Unterbrechung <strong>der</strong>Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Tagen <strong>in</strong>Folge pauschales Tagegeld <strong>in</strong> Höhe dessechzigsten Teils dieser monatlichen Bemessungsgrenze.Mithelfende Ehefrauen erhalten e<strong>in</strong> wöchentlichesMutterschaftsgeld <strong>in</strong> Höhe <strong>der</strong>e<strong>in</strong>fachen monatlichen Bemessungsgrenze<strong>der</strong> Sozialversicherung, ausgezahlt <strong>in</strong> zweiRaten, und e<strong>in</strong>e Geldleistung für e<strong>in</strong>e Ersatzkraft(<strong>in</strong>demnité de remplacement) <strong>in</strong> Höhe<strong>der</strong> tatsächlichen Kosten dieser Ersatzkraft,höchstens jedoch 1 085,44 EUR (7 120 FRF).— Selbständige <strong>in</strong> Handwerk, Industrie undHandel haben <strong>bei</strong> Krankheit o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>emAr<strong>bei</strong>tsunfall Anspruch auf Tagegeld für dieersten 90 Tage <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit (Karenzzeitvon drei Tagen <strong>bei</strong> stationärer Behandlungbzw. sieben Tagen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfälleno<strong>der</strong> Krankheit). Die Höhe desTagegeldes beträgt 1 / 720 des <strong>in</strong> den letztendrei Jahren erzielten E<strong>in</strong>kommens aus selbständigerTätigkeit, höchstens jedoch 1 / 720 <strong>der</strong>jährlichen Bemessungsgrenze <strong>der</strong> Sozialversicherung.Weitere Auskünfte erhalten Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> regionalenKasse auf Gegenseitigkeit, dem Vere<strong>in</strong> auf Gegenseitigkeit,<strong>der</strong> Versicherungsgesellschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Nationalen Krankenkasse für Selbständige (Caissenationale d’Assurance Maladie des professions<strong>in</strong>dépendantes, CANAM), Centre Pleyel, TourOuest, F-93521 Sa<strong>in</strong>t-Denis Cédex 1, Tel. (33)149 33 38 00.3. Alter, Invalidität,H<strong>in</strong>terbliebenenversorgungFür die Alters-, Invaliditäts- und H<strong>in</strong>terbliebenenversorgung<strong>der</strong> Selbständigen besteht e<strong>in</strong>eVielzahl von Systemen. Art und Umfang <strong>der</strong>Leistungen sowie Anspruchsvoraussetzungen s<strong>in</strong>dje nach System verschieden. Dieser Leitfadenenthält daher nur knappe H<strong>in</strong>weise. WeitereAuskünfte erteilen folgende Stellen:— Selbständige <strong>in</strong> Handel und Industrie: <strong>Ihre</strong>Berufskasse (Caisse professionnelle) o<strong>der</strong> berufsübergreifendeKasse (Caisse <strong>in</strong>terprofessionnelle),sonst die Nationale Kasse für dieAlterssicherung <strong>der</strong> Selbständigen <strong>in</strong> Industrieund Handel (Caisse nationale Organic), 9,rue Jad<strong>in</strong>, F-75832 Paris Cédex 17, Tel. (33)140 53 43 00;— Handwerker: die Departementvertretung(Délégation départementale) <strong>Ihre</strong>s Ar<strong>bei</strong>tsorteso<strong>der</strong> die Unabhängige nationale Kasse<strong>der</strong> Altersversicherung des Handwerks(Caisse nationale Cancava), 28, boulevardde Grenelle, F-75737 Paris Cédex 15, Tel.(33) 145 79 86 47;— Freiberufler: die Abteilung (section) <strong>Ihre</strong>sBerufsstandes (<strong>in</strong>sgesamt 13 Abteilungen)o<strong>der</strong> die Nationale Kasse für die Altersversicherung<strong>der</strong> freien Berufe (Caisse nationaleCNAVPL), 102, rue de Miromesnil, F-75003Paris, Tel. (33) 144 95 01 50. Versicherung für Selbständige <strong>in</strong> Handelund IndustrieDie Rentenversicherung für Selbständige <strong>in</strong>Handel und Industrie gewährt folgende Leistungen:— Altersrente für den Versicherten und Rente fürden Ehegatten des Versicherten: Die Beantragungist ab dem vollendeten 60. Lebensjahrmöglich. Sofern die Rente auf Versicherungszeitenberuht, die nach dem 1. Januar 1973zurückgelegt wurden, errechnet sich ihreHöhe nach den Regelungen, die im allgeme<strong>in</strong>enSystem für Ar<strong>bei</strong>tnehmer gelten(vgl. Kapitel I. Abschnitt 5). Mit <strong>der</strong> obligatorischenZusatzrentenversicherung fürEhegatten entsteht <strong>Ihre</strong>m Ehegatten (o<strong>der</strong>h<strong>in</strong>terbliebenen Ehegatten) e<strong>in</strong> eigener Rentenanspruch,<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gelöst wird, sobald Siedas Ruhestandsalter erreichen o<strong>der</strong> wenn Siesterben;— Invalidenrente: Bei Voll<strong>in</strong>validität, d. h. <strong>bei</strong>vollständiger Erwerbsunfähigkeit, haben SieAnspruch auf e<strong>in</strong>e Invalidenrente;— Sterbegeld: Sollten Sie vor Erreichen desRuhestandsalters sterben, wird <strong>Ihre</strong>n Unterhaltsberechtigtene<strong>in</strong> Sterbegeld gezahlt;FRANKREICH85

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