Die Höhe <strong>der</strong> Altersrente hängt auch davon ab,wie lang die betroffene Person im Alter von 16 bis65 Jahren <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland gewohnt hat. Vollrente wirdgezahlt, wenn die betreffende Person m<strong>in</strong>destens40 Jahre lang <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland ansässig war. Den vollenBetrag <strong>der</strong> Invalidenrente erhält die betreffendePerson, wenn sie während m<strong>in</strong>destens 80 % <strong>der</strong>Zeit zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahrund dem Rentenbeg<strong>in</strong>n ihren Wohnsitz <strong>in</strong>F<strong>in</strong>nland hatte. Personen unter 21 Jahren, dieerwerbsunfähig werden, während sie <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nlandwohnen, erhalten unabhängig von <strong>der</strong> Wohnzeite<strong>in</strong>e Vollrente. Die Rente kann auch e<strong>in</strong>enPflegezuschuss und e<strong>in</strong>e Wohn<strong>bei</strong>hilfe umfassen.Die Witwenrente wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Grundbetragesund e<strong>in</strong>er Zulage bezahlt. E<strong>in</strong>e Übergangsleistungenthält immer e<strong>in</strong>en Grundbetragund e<strong>in</strong>e pauschale Zulage. Von den E<strong>in</strong>künften,dem Vermögen und den Familienverhältnissen <strong>der</strong>Witwe/des Witwers hängt es ab, ob e<strong>in</strong>e höhereZulage als <strong>der</strong> Pauschalbetrag gezahlt wird. E<strong>in</strong>evorläufige Rente enthält nur dann e<strong>in</strong>en Grundbetrag,wenn die Witwe bzw. <strong>der</strong> Witwer versorgungsbedürftigeK<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 18 Jahren hat. DieE<strong>in</strong>künfte <strong>der</strong> Witwe bzw. des Witwers wirkensich auf die Zulage zur vorläufigen Rente aus. DieHöhe <strong>der</strong> Übergangsleistung und <strong>der</strong> vorläufigenRente hängt auch davon ab, wie lange dieverstorbene Person <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland gewohnt hat. DieWitwen-/Witwerrente kann auch e<strong>in</strong>e Wohn<strong>bei</strong>hilfeenthalten.Die Waisenrente enthält immer den Grundbetrag.Zusätzlich kann e<strong>in</strong>e Zulage gezahlt werden.An<strong>der</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrenten, die das K<strong>in</strong>dbezieht, wirken sich auf die Höhe <strong>der</strong> Zulageaus. E<strong>in</strong> 18- bis 20-jähriges K<strong>in</strong>d erhält nur denGrundbetrag.F. BEANTRAGUNG DER RENTE UNDRECHTSMITTELErwerbsrente und Volksrente werden zusammenbeantragt. Der Antrag ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle<strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt o<strong>der</strong> dem Erwerbsrententrägere<strong>in</strong>zureichen. E<strong>in</strong>e zuerkannte Invalidenrenteo<strong>der</strong> personenbezogene vorgezogeneRente wird ohne beson<strong>der</strong>en Antrag <strong>in</strong> e<strong>in</strong>eAltersrente umgewandelt.Gegen e<strong>in</strong>en Erwerbsrentenbescheid und e<strong>in</strong>enVolksrentenbescheid kann Wi<strong>der</strong>spruch <strong>bei</strong> demTräger erhoben werden, <strong>der</strong> den Bescheid erteilthat. Dort wird dann untersucht, ob die Möglichkeite<strong>in</strong>er Berichtigung besteht. S<strong>in</strong>d die Voraussetzungenfür e<strong>in</strong>e Berichtigung von Amts wegennicht gegeben, wird <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruch vom Erwerbsrententrägeran den Rentenausschuss, von<strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt an das Aufsichtsamtweitergeleitet. Entscheidungen des Rentenausschussesund des Aufsichtsamtes können <strong>bei</strong>mVersicherungsgericht angefochten werden.6. Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitA. ARBEITSLOSENGELDAr<strong>bei</strong>tslosengeld wird von <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstaltentwe<strong>der</strong> als festes Tagegeld [Jahr2000: 20,52 EUR (122 FIM)] o<strong>der</strong> von e<strong>in</strong>erAr<strong>bei</strong>tslosenkasse <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er entgeltbezogenenLeistung gezahlt, die auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong>nachgewiesenen Monatsentgelte <strong>der</strong> letzten zehnMonate vor <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit berechnet wird.Die Mitgliedschaft <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tslosenkasse istfreiwillig.AnspruchsvoraussetzungenDas feste Tagegeld wird ar<strong>bei</strong>tslosen Ar<strong>bei</strong>tsuchendenim Alter von 17 bis 64 Jahren gezahlt, die<strong>in</strong> den 24 Monaten vor <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitm<strong>in</strong>destens 43 Wochen beschäftigt gewesens<strong>in</strong>d. Selbständige kommen für die Leistung <strong>in</strong>Frage, sofern sie <strong>in</strong> den letzten 48 Monaten vor <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit 24 Monate lang als Selbständigeerwerbstätig gewesen s<strong>in</strong>d und ihre Geschäftstätigkeitals wirtschaftlich wohl begründet erachtetwird.Entgeltbezogenes Ar<strong>bei</strong>tslosengeld erhalten Ar<strong>bei</strong>tnehmer,die vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitm<strong>in</strong>destens zehn Monate lang Mitglied e<strong>in</strong>erAr<strong>bei</strong>tslosenkasse gewesen s<strong>in</strong>d und die währenddieser Mitgliedschaft die Beschäftigungszeitvoraussetzungenerfüllten. Selbständige müssen 24Monate lang Mitglied <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tslosenkassefür Selbständige gewesen se<strong>in</strong>.AnspruchsdauerRegelar<strong>bei</strong>tslosengeld wird gezahlt, nachdem e<strong>in</strong>ePerson <strong>in</strong>sgesamt sieben Ar<strong>bei</strong>tstage lang <strong>bei</strong>mAr<strong>bei</strong>tsamt als ar<strong>bei</strong>tsloser Ar<strong>bei</strong>tsuchen<strong>der</strong>gemeldet gewesen ist. Es wird für 5 Tage proWoche über e<strong>in</strong>en Zeitraum von höchstens 500Ar<strong>bei</strong>tstagen gezahlt. Vollendet e<strong>in</strong>e ar<strong>bei</strong>tsloseAr<strong>bei</strong>t suchende Person, die die Beschäftigungszeitvoraussetzungenerfüllt, das 57. Lebensjahr,ehe sie den vollen Zeitraum des Leistungsbezugsvon 500 Tagen ausgeschöpft hat, behält sie denAnspruch auf die Leistung bis zum vollendeten 60.Lebensjahr.Bei Regelar<strong>bei</strong>tslosengeld handelt es sich umsteuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen.B. UNTERSTÜTZUNGSSYSTEM DESARBEITSMARKTESE<strong>in</strong>e <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland wohnende ar<strong>bei</strong>tslose Person imAlter von 17 bis 64 Jahren hat Anspruch auf e<strong>in</strong>eLeistung des Unterstützungssystems des Ar<strong>bei</strong>tsmarktes,wenn sie— während <strong>der</strong> längstmöglichen Zeit Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbezogen hat;FINNLAND169
— die Beschäftigungszeitvoraussetzungen nichterfüllt.Wer erstmals <strong>in</strong> den Ar<strong>bei</strong>tsmarkt e<strong>in</strong>tritt, musserst e<strong>in</strong>e Wartezeit von fünf Monaten zurücklegen.Die Wartezeit gilt nicht für Personen, diee<strong>in</strong>e berufliche o<strong>der</strong> fachliche Ausbildung absolvierthaben.Die Leistung des Unterstützungssystems des Ar<strong>bei</strong>tsmarktesist ebenso wie das Regelar<strong>bei</strong>tslosengelde<strong>in</strong>e bedürftigkeitsabhängige Leistung. Bei<strong>der</strong> Prüfung auf Bedürftigkeit wird das eigeneE<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> betreffenden Person voll und dasE<strong>in</strong>kommen des Ehepartners bzw. Lebensgefährtenmit dem e<strong>in</strong>e bestimmte Grenze übersteigendenBetrag angerechnet. Die bedürftigkeitsabhängigeUnterstützungsleistung des Ar<strong>bei</strong>tsmarktes wirdunbefristet gezahlt.Nach höchstens 500-tägigem Bezug von Ar<strong>bei</strong>tslosengeldwird die Unterstützungsleistung desAr<strong>bei</strong>tsmarktes ohne Bedürftigkeitsprüfung für180 Tage gewährt.E<strong>in</strong>e im elterlichen Haushalt wohnende ar<strong>bei</strong>tslosePerson, die die Voraussetzungen <strong>in</strong> Bezug aufBeschäftigungszeit nicht erfüllt, erhält 60 % <strong>der</strong>bedürftigkeitsabhängigen Unterstützungsleistungdes Ar<strong>bei</strong>tsmarktes.Beantragung und RechtsmittelRegelar<strong>bei</strong>tslosengeld und Leistung des Ar<strong>bei</strong>tsmarktunterstützungssystemss<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle<strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt, entgeltbezogenesAr<strong>bei</strong>tslosengeld <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tslosenkasse, <strong>bei</strong> welcher <strong>der</strong> AntragstellerMitglied ist, zu beantragen. Das Ar<strong>bei</strong>tsamt wird<strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt und <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenkassee<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Übersicht über dieKoppelung <strong>der</strong> Leistungsvoraussetzungen mit <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tskräftepolitik <strong>in</strong>sgesamt übermitteln.Ar<strong>bei</strong>tsuchende aus <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Län<strong>der</strong>n, die ihrRecht auf Ar<strong>bei</strong>tsuche <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland wahrnehmen,s<strong>in</strong>d gehalten, sich <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tsamt zu meldenund Ar<strong>bei</strong>tslosengeld <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong>Sozialversicherungsanstalt zu beantragen.Gegen e<strong>in</strong>en Bescheid <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalto<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenkasse kann <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Geschäftsstelle o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kasse, welche die Entscheidunggefällt hat, Wi<strong>der</strong>spruch erhobenwerden. Die betreffende Stelle untersucht dann,ob die Entscheidung berichtigt werden kann.Wenn die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Berichtigungvon Amts wegen nicht vorliegen, wird <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchvom Ausschuss für Ar<strong>bei</strong>tslosenschutzbehandelt, dessen Entscheidung <strong>bei</strong>m Versicherungsgerichtangefochten werden kann.7. ElterngeldMütter haben Anspruch auf Mutterschafts- undElterngeld, Väter auf Vaterschafts- und Elterngeld,sofern sie m<strong>in</strong>destens 180 Tage vor <strong>der</strong> voraussichtlichenNie<strong>der</strong>kunft <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland krankenversichertwaren. In <strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> zurückgelegteVersicherungszeiten werden <strong>der</strong>betreffenden Person <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Bewertung, ob dieVoraussetzung erfüllt wurde, angerechnet. Mutterschafts-und Elterngeld werden für <strong>in</strong>sgesamt 263Ar<strong>bei</strong>tstage gezahlt. Bei Mehrl<strong>in</strong>gsgeburt verlängertsich <strong>der</strong> Zeitraum um 60 Ar<strong>bei</strong>tstage.Mutterschaftsgeld wird an die Mutter während <strong>der</strong>ersten 105 Tage gezahlt. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeldsetzt 50-30 Ar<strong>bei</strong>tstage vor <strong>der</strong>voraussichtlichen Nie<strong>der</strong>kunft e<strong>in</strong>. Für die darauffolgenden 158 Ar<strong>bei</strong>tstage wird Elterngeld <strong>der</strong>Mutter bzw. dem Vater gezahlt, je nachdem, werdas K<strong>in</strong>d zuhause betreut. Elterngeld kann nichtgleichzeitig an <strong>bei</strong>de Eltern gezahlt werden. AuchAdoptiveltern erhalten Elterngeld, wenn das Adoptivk<strong>in</strong>djünger als sieben Jahre ist.Mütter haben Anspruch auf beson<strong>der</strong>es Mutterschaftsgeldwährend ihrer Schwangerschaft, wenne<strong>in</strong>e Gefährdung <strong>der</strong> Entwicklung des Fötus o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung ihrer Schwangerschaftdurch chemische Substanzen, Strahlung o<strong>der</strong>ansteckende Erkrankung <strong>in</strong> Zusammenhang mitihrer Ar<strong>bei</strong>t o<strong>der</strong> ihren Ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gungen fürwahrsche<strong>in</strong>lich gehalten wird. Dies gilt, wenn <strong>der</strong>Schwangeren ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Aufgabe übertragenwerden kann.Väter haben Anspruch auf fortlaufendes Vaterschaftsgeldfür sechs Tage während <strong>der</strong>Gewährung von Mutterschafts- o<strong>der</strong> Elterngeld.Dem Vater e<strong>in</strong>es Neugeborenen kann Vaterschaftsgeldauch während 6-12 Ar<strong>bei</strong>tstagengezahlt werden.Die Höhe des Mutterschafts- und Elterngeldesentspricht <strong>der</strong> des Krankengeldes, doch <strong>der</strong>M<strong>in</strong>destbetrag ist höher [Jahr 2000: 10,09 EUR(60 FIM)]. E<strong>in</strong> Elternteil kann e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>ePflege<strong>bei</strong>hilfe erhalten, wenn er sich an <strong>der</strong>Pflege während Krankheit o<strong>der</strong> Genesung e<strong>in</strong>esK<strong>in</strong>des unter 16 Jahren <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhauso<strong>der</strong> unter bestimmten Umständen zu Hausebeteiligt. Die beson<strong>der</strong>e Pflege<strong>bei</strong>hilfe wird gewöhnlichfür höchstens 60 Ar<strong>bei</strong>tstage je K<strong>in</strong>d undKalen<strong>der</strong>jahr gewährt. Die Höhe <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>enPflege<strong>bei</strong>hilfe entspricht <strong>der</strong> des Krankengeldes.Elterngeld und übrige Geldleistungen werden alssteuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen behandelt. Beantragung <strong>der</strong> Leistungen undRechtsmittelAnträge auf diese Leistungen s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Geschäftsstelle<strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt bzw.170 FINNLAND
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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Den Antrag auf Adoptionsbeihilfe so
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Der Regel-Beitragssatz ist niedrige
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MutterschaftsgeldDas Mutterschaftsg
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jedem Elternteil, jedem Bruder und
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noch weitere 12 Monate lang und in
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5 KE-41-01-696-DE-CAMT FÜR AMTLICH