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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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lang e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung erhalten undwährend vier Quartalen sozialversichert werden.Der Antrag auf Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherungim Insolvenzfall ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt(Caisse d’assurances sociales) zu stellen,<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sie zuletzt versichert waren. Er ist vorAblauf des Quartals e<strong>in</strong>zureichen, das auf jenesfolgt, <strong>in</strong> dem das die Insolvenz feststellende Urteilergangen ist, o<strong>der</strong> – <strong>bei</strong> Nichtgewerbetreibenden –vor Ablauf des Quartals, das auf jenes folgt, <strong>in</strong>dem die selbständige Erwerbstätigkeit e<strong>in</strong>gestelltwurde.8. Weitere AuskünfteDie Anschriften <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger, diedie verschiedenen Zweige <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>verwalten, s<strong>in</strong>d vorstehend <strong>in</strong> den entsprechendenAbschnitten aufgeführt. Dort können Sie alleweiteren Auskünfte e<strong>in</strong>holen.BELGIEN23

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