13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

noch weitere 12 Monate lang und <strong>in</strong> bestimmtenFällen so lange gezahlt, bis <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmerAnspruch auf e<strong>in</strong>e Rente hat.Diese Form <strong>der</strong> „langfristigen Mobilität“ wurde aufAr<strong>bei</strong>tnehmer ausgedehnt, die <strong>in</strong> bestimmten, vone<strong>in</strong>er schweren Krise betroffenen Wirtschaftszweigenbeschäftigt s<strong>in</strong>d.Die Beihilfe beläuft sich im ersten Jahr auf 100 %<strong>der</strong> außerordentlichen Ergänzungsleistung (trattamentodi <strong>in</strong>tegrazione straord<strong>in</strong>aria), später 80 %.Ar<strong>bei</strong>tnehmer, die sich alle<strong>in</strong> o<strong>der</strong> mit <strong>an<strong>der</strong>en</strong>selbständig machen wollen, können die gesamteLeistung im Voraus als E<strong>in</strong>malzahlung erhalten.Die Zeiten, <strong>in</strong> denen die Mobilitäts<strong>bei</strong>hilfe gezahltwird, werden als Beitragszeiten für die Renteberücksichtigt und wirken sich somit sowohl aufdie Begründung des Rentenanspruchs als auch aufse<strong>in</strong>e Höhe aus. E<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tsloser, <strong>der</strong> die Mobilitäts<strong>bei</strong>hilfebezieht, kann auch e<strong>in</strong>e Teilzeitbeschäftigungo<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e befristete Beschäftigungannehmen, ohne se<strong>in</strong>en Anspruch auf dieBeihilfe zu verlieren. Sie wird allerd<strong>in</strong>gs für dieDauer <strong>der</strong> Beschäftigung ausgesetzt.Ar<strong>bei</strong>tslosengeldSeit e<strong>in</strong>igen Jahren gibt es das Ar<strong>bei</strong>tslosengeld fürAr<strong>bei</strong>tnehmer, die <strong>in</strong> die Mobilitätslisten o<strong>der</strong> seitm<strong>in</strong>destens zwei Jahren <strong>in</strong> die Ar<strong>bei</strong>tslosenlistene<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d. Diese werden zur Durchführungvon geme<strong>in</strong>nützigen Projekten öffentlicher E<strong>in</strong>richtungene<strong>in</strong>gesetzt.Unvere<strong>in</strong>barkeitDer Anspruch auf allgeme<strong>in</strong>e und beson<strong>der</strong>eAr<strong>bei</strong>tslosenunterstützung (e<strong>in</strong>schließlich Mobilitäts<strong>bei</strong>hilfeund Ar<strong>bei</strong>tslosengeld) kann nichtneben e<strong>in</strong>em unmittelbaren Rentenanspruchbestehen. Die entsprechenden Beträge dürfene<strong>in</strong>en bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten. ErgänzungsleistungenDie allgeme<strong>in</strong>en Ergänzungsleistungen <strong>der</strong> Lohnausgleichskasse– die von den örtlichen Prov<strong>in</strong>zausschüssengenehmigt werden müssen –können Ar<strong>bei</strong>ter, Angestellte und leitende Angestelltegewerblicher Unternehmen im Allgeme<strong>in</strong>enund von Industrie- und Handwerksbetriebendes Bau- und Ste<strong>in</strong>bruchsektors erhalten, wenndie Produktion zeitweilig aus Gründen, die we<strong>der</strong>dem Unternehmer noch den Ar<strong>bei</strong>tnehmern anzulastens<strong>in</strong>d, also <strong>in</strong>folge kurzfristiger Marktsituationen,verr<strong>in</strong>gert o<strong>der</strong> vorübergehend e<strong>in</strong>gestelltwerden muss. Außerordentliche ErgänzungsleistungenAußerordentliche Ergänzungsleistungen werdenvom Ar<strong>bei</strong>tsm<strong>in</strong>isterium per Dekret genehmigtund sollen den Lohn <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>ter und Angestelltenvon Industriebetrieben (auch des Baugewerbesund von Ste<strong>in</strong>brüchen) sichern, die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>erUmstrukturierung, Umorganisation o<strong>der</strong> Umstellungdes Betriebes, e<strong>in</strong>er Betriebskrise, e<strong>in</strong>esKonkurses, e<strong>in</strong>es Vergleichs o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Zwangsliquidationvorübergehend nicht ar<strong>bei</strong>ten können.Voraussetzung ist, dass <strong>der</strong> Betrieb, <strong>der</strong> dieLeistungen beantragt, im Halbjahr vor <strong>der</strong> Beantragungim Durchschnitt 15 Ar<strong>bei</strong>tnehmer beschäftigthat.Die Regelung kann vorübergehend auch aufUnternehmen bestimmter Branchen ausgedehntwerden.Sie gilt auch für Handelsunternehmen mit über200 Beschäftigten und für Handwerksbetriebe mitm<strong>in</strong>destens 15 Beschäftigten, sofern das Unternehmen,das sie hauptsächlich beliefern, mitErfolg die Gewährung von außerordentlichenErgänzungsleistungen beantragt hat.Außerordentliche Ergänzungsleistungen könnenim Fall e<strong>in</strong>es Konkursvollstreckungsverfahrens 18Monate lang, im Fall von Betriebskrisen 12Monate lang und <strong>bei</strong> Umstrukturierungen 24Monate lang gezahlt werden. Verschiedene gesetzlicheBestimmungen sehen Verlängerungsmöglichkeitenvor.Für e<strong>in</strong>e bestimmte Produktionse<strong>in</strong>heit können<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Fünfjahreszeitraumes nur für e<strong>in</strong>egesamte Höchstdauer von 36 Monaten dieseMaßnahmen gewährt werden, wo<strong>bei</strong> die Tage<strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en und <strong>der</strong> außerordentlichenErgänzungsleistung zusammengezähltwerden. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, <strong>in</strong> denenUnternehmen von dieser Höchstdauer ausgenommenwerden können.Die Betriebe s<strong>in</strong>d überdies verpflichtet, Pläne zurAbmil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n Folgen <strong>der</strong> Sanierungaufzustellen und <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer,die <strong>in</strong> die Maßnahmen e<strong>in</strong>bezogenwerden und Leistungen aus <strong>der</strong> Lohnausgleichskassebeziehen, nach dem Rotationspr<strong>in</strong>zip vorzugehen.Die ordentliche und die außerordentliche Ergänzungsleistungbelaufen sich auf 80 % des Gesamtentgeltes,das den Ar<strong>bei</strong>tnehmern zugestandenhätte, wenn sie die vollen Ar<strong>bei</strong>tsstundengear<strong>bei</strong>tet hätten.Der Betrag <strong>der</strong> ordentlichen und <strong>der</strong> außerordentlichenErgänzungsleistung darf e<strong>in</strong>e monatlicheHöchstgrenze, die jährlich angepasst wird, nichtüberschreiten.Unvere<strong>in</strong>barkeitE<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer, <strong>der</strong> – ohne dies vorher <strong>der</strong>zuständigen INPS-Geschäftsstelle mitzuteilen –e<strong>in</strong>e entgeltliche Tätigkeit ausübt, während er112 ITALIEN

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!