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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Gleiches gilt für Empfänger e<strong>in</strong>er H<strong>in</strong>terbliebenenrente. Bezug <strong>der</strong> Geldleistungen im AuslandDer Bezug <strong>der</strong> genannten Geldleistungen ist unterbestimmten Umständen auch <strong>bei</strong> Reisen o<strong>der</strong>Verlegung des Wohnsitzes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat möglich.4. InvaliditätMit <strong>der</strong> Invaliditätsversicherung (assurance <strong>in</strong>validité)können Sie e<strong>in</strong>en Rentenanspruch für denFall begründen, dass Sie wegen dauerhaft verm<strong>in</strong><strong>der</strong>terErwerbsfähigkeit e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geres Ar<strong>bei</strong>tsentgeltbeziehen. E<strong>in</strong>e Invalidenrente wird stetsnur befristet gewährt, d. h., die Anspruchsvoraussetzungenkönnen je<strong>der</strong>zeit überprüft werden.Anspruch auf Invalidenrente haben nur Versicherte. AnspruchsvoraussetzungenDer Bezug e<strong>in</strong>er Invalidenrente unterliegtfolgenden Bed<strong>in</strong>gungen:— <strong>Ihre</strong> Erwerbsfähigkeit ist um m<strong>in</strong>destens zweiDrittel gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t.— Sie haben das 60. Lebensjahr noch nichterreicht.— Sie s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Versicherung angemeldet undhaben die erfor<strong>der</strong>lichen Beitrags- o<strong>der</strong> Beschäftigungszeitenzurückgelegt o<strong>der</strong> fürmehr als sechs Monate Krankengeldbezogen (vgl. Abschnitt 2 Buchstabe B).Beschäftigungs- und Beitragszeiten <strong>in</strong><strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> werden gegebenenfallsangerechnet.— Ihr Gesundheitszustand wurde ärztlich festgestellt.— Sie haben sich allen erfor<strong>der</strong>lichen ärztlichenKontrollen unterzogen. Höhe <strong>der</strong> RenteDie Höhe <strong>der</strong> Invalidenrente richtet sich nachdem Grad <strong>Ihre</strong>r Resterwerbsfähigkeit.Falls Sie weiterh<strong>in</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lage s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeitnachzugehen, wird Ihnen e<strong>in</strong>eRente <strong>in</strong> Höhe von 30 % des mittleren jährlichenAr<strong>bei</strong>tsentgeltes <strong>der</strong> zehn besten Versicherungsjahregewährt. Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeitbeträgt die Rente 50 % des mittleren jährlichenAr<strong>bei</strong>tsentgeltes <strong>der</strong> besten zehnVersicherungsjahre. Falls Sie auf die Hilfe e<strong>in</strong>erPflegeperson angewiesen s<strong>in</strong>d, erhalten Sie e<strong>in</strong>enZuschlag. Die Renten werden nur bis zu e<strong>in</strong>erbestimmten Obergrenze gewährt.Die Invalidenrente kann nach ärztlicher Feststellungo<strong>der</strong> <strong>bei</strong> Wie<strong>der</strong>aufnahme e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeitmit E<strong>in</strong>künften <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er bestimmten Höheneu bemessen, zum Ruhen gebracht o<strong>der</strong>entzogen werden. Mit vollendetem 60. Lebensjahrwird die Invalidenrente durch e<strong>in</strong>e vorzeitigeAltersrente (pension de substitution) abgelöst.Falls Sie <strong>in</strong> zwei o<strong>der</strong> mehr <strong>Mitgliedstaaten</strong>versichert waren, wird die Höhe <strong>Ihre</strong>r Rente auf<strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsvorschriftenbemessen. Diese f<strong>in</strong>den auch Anwendung, wennSie o<strong>der</strong> <strong>Ihre</strong> Familienangehörigen ihren Wohnsitz<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat haben, ihn dorth<strong>in</strong>verlegen o<strong>der</strong> vorübergehend dorth<strong>in</strong> reisen.SachleistungenAls Empfänger e<strong>in</strong>er Invalidenrente haben Sie und<strong>Ihre</strong> mitversicherten FamilienangehörigenAnspruch auf Kostenerstattung <strong>bei</strong> Sachleistungen<strong>der</strong> Kranken- und <strong>der</strong> Mutterschaftsversicherung.Ihnen selbst werden die Kosten <strong>in</strong> Höhe des Tarifslaut Gebührenordnung zu 100 % erstattet.5. Alters-/H<strong>in</strong>terbliebenenversorgungIm Bereich Altersversorgung gewährt das allgeme<strong>in</strong>eSystem zwei Arten von Leistungen:— <strong>bei</strong>tragsabhängige, e<strong>in</strong>er Versicherung imeigentlichen S<strong>in</strong>ne entsprechende Leistungen(Alters- und H<strong>in</strong>terbliebenenrenten);— <strong>bei</strong>tragsunabhängige Leistungen, d. h. Unterstützungsleistungen,die e<strong>in</strong>er Bedürftigkeitsprüfungunterliegen (vgl. unten).AltersrenteDie Altersrente hängt von drei Faktoren ab:durchschnittliches Jahresar<strong>bei</strong>tsentgelt des Versicherten,Berechnungssatz, Dauer <strong>der</strong> Versicherungim allgeme<strong>in</strong>en System.— Das durchschnittliche Jahresar<strong>bei</strong>tsentgeltwird auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> besten, ume<strong>in</strong>en Bewertungskoeffizienten bere<strong>in</strong>igtenVersicherungsjahre <strong>Ihre</strong>s Erwerbslebensermittelt. Gemäß dem Gesetz vom 22. Juli1993, das am 1. Januar 1994 <strong>in</strong> Kraft trat,erhöht sich die Anzahl <strong>der</strong> zu berücksichtigendenJahre regelmäßig. Sie liegt zwischenelf Jahren (für Versicherte, die 1934 geborenwurden) und 24 Jahren (für den Jahrgang1947). 2008 wird sie unabhängig vom Geburtsjahr25 betragen. E<strong>in</strong>em Versicherten,<strong>der</strong> im Jahr 2000 das 60. Lebensjahrvollendet, werden die 17 besten Versicherungsjahreangerechnet.— Der Berechnungssatz kann zwischen 25 %und 50 % des durchschnittlichen Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes<strong>der</strong> besten Versicherungsjahreliegen, darf die Bemessungsgrenze <strong>der</strong> Sozialversicherungjedoch nicht überschreiten.78 FRANKREICH

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