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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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UnfallversicherungJe nach Wirtschaftszweig, <strong>in</strong> dem die Beschäftigungo<strong>der</strong> Tätigkeit ausgeübt wird, s<strong>in</strong>d Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Allgeme<strong>in</strong>en Unfallversicherungsanstalt (auch fürgewerblich Selbständige), <strong>der</strong> Versicherungsanstalt<strong>der</strong> österreichischen Eisenbahnen, <strong>der</strong> Versicherungsanstaltöffentlich Bediensteter und <strong>bei</strong>Unfallfürsorgee<strong>in</strong>richtungen für sonstige Beamteo<strong>der</strong> <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong>Bauern versichert. PensionsversicherungJe nach Beschäftigung o<strong>der</strong> Tätigkeit s<strong>in</strong>d Sie fürden Fall <strong>der</strong> Invalidität, des Alters und des Todes<strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> folgenden Träger versichert:— Pensionsversicherungsanstalt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>ter;— Pensionsversicherungsanstalt <strong>der</strong> Angestellten;— Versicherungsanstalt des österreichischenBergbaues;— Versicherungsanstalt <strong>der</strong> österreichischen Eisenbahnen;— Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong> gewerblichenWirtschaft;— Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong> Bauern;— öffentlich-rechtliche Dienstgeber h<strong>in</strong>sichtlich<strong>der</strong> Beamtenson<strong>der</strong>systeme. Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungLeistungen <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung werdenvom Ar<strong>bei</strong>tsmarktservice mit se<strong>in</strong>en Regionalgeschäftsstellenerbracht.Familien<strong>bei</strong>hilfenFür Sie zuständig ist die Familien<strong>bei</strong>hilfenstelle<strong>Ihre</strong>s Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamtes.3. Krankheit und MutterschaftDie Krankenversicherung schützt Sie und <strong>Ihre</strong>anspruchsberechtigten Familienangehörigen fürden Fall <strong>der</strong> Krankheit und <strong>der</strong> Mutterschaft.Dafür s<strong>in</strong>d folgende Leistungen vorgesehen:— Sachleistungen: Krankenbehandlung, Arzneimittelund Untersuchung zur Früherkennungund Verhütung von Krankheiten (sieheBuchstabe A);— Krankengeld (Buchstabe B);— Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschaft (Buchstabe C).Beim Tod des Versicherten o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Familienangehörigenkann <strong>bei</strong> Bedürftigkeit <strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebenene<strong>in</strong> Zuschuss zu den Bestattungskostenbis zu 436,04 EUR (6 000 ATS) gezahlt werden.In <strong>der</strong> Krankenversicherung s<strong>in</strong>d die folgendenPersonengruppen pflichtversichert:— Ar<strong>bei</strong>tnehmer e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Lehrl<strong>in</strong>ge;— Ar<strong>bei</strong>tslose, die Leistungen des Ar<strong>bei</strong>tsmarktservicesbeziehen;— selbständige Erwerbstätige;— Pensionisten und Pensionsantragsteller.Personen, mit e<strong>in</strong>em Entgelt bis <strong>in</strong> Summe zurGer<strong>in</strong>gfügigkeitsgrenze [2000: 289,02 EUR (3 977ATS) monatlich] ausüben, s<strong>in</strong>d versicherungsfrei.Alle <strong>in</strong> Österreich wohnenden Personen habendas Recht auf freiwillige Versicherung.Familienversicherung<strong>Ihre</strong> <strong>in</strong> Österreich wohnenden Familienangehörigenhaben Anspruch auf Sachleistungen <strong>der</strong>Krankenversicherung wie Sie selbst. In <strong>der</strong> Regels<strong>in</strong>d Familienangehörige Ihr/e Ehegatte/<strong>in</strong> und <strong>Ihre</strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zur Vollendung des 18. Lebensjahresbzw. im Falle von Schul- o<strong>der</strong> Berufsausbildungbis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Voraussetzungdafür ist, dass die Angehörigen nichtselbst krankenversichert s<strong>in</strong>d. Jede Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Verhältnisse, die für die Gewährung <strong>der</strong> LeistungenBedeutung haben könnte, ist dem Krankenversicherungsträgerunverzüglich anzuzeigen. Ab1.1.2001 s<strong>in</strong>d Angehörige – mit Ausnahme <strong>der</strong>K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Enkel – nur mehr dann <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>nKrankenversicherung <strong>bei</strong>tragsfrei „mitversichert“,wenn beson<strong>der</strong>s berücksichtigungswürdigeUmstände, wie zum Beispiel K<strong>in</strong><strong>der</strong>erziehung,vorliegen. Für Personen, die diese Voraussetzungennicht erfüllen, ist vom Versicherten e<strong>in</strong>beson<strong>der</strong>er Zusatz<strong>bei</strong>trag <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krankenversicherung<strong>in</strong> Höhe von 3,4 % zu entrichten.<strong>Ihre</strong> Familienangehörigen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat wohnen o<strong>der</strong> sich dort vorübergehendaufhalten, haben gegebenenfalls auchAnspruch auf Leistungen <strong>der</strong> Krankenversicherung.Über die Formalitäten, die für die Inanspruchnahme<strong>der</strong> Leistungen zu beachten s<strong>in</strong>d,gibt Ihnen Ihr KrankenversicherungsträgerAuskunft.A. SACHLEISTUNGEN DERKRANKENVERSICHERUNGUntersuchungen zur Früherkennung vonKrankheitenIm Rahmen <strong>der</strong> Maßnahmen zur Früherkennungvon Krankheiten haben Sie und <strong>Ihre</strong> Familienangehörigendas Recht, sich vorsorglich aufbestimmte Krankheiten untersuchen zu lassen:— Untersuchungen zur Früherkennung vonKrankheiten <strong>bei</strong> Jugendlichen bis zur Vollendungdes 19. Lebensjahres;— e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e Vorsorgeuntersuchungzur Früherkennung von Krebs, Diabetes,Herz- und Kreislauferkrankungen.140 ÖSTERREICH

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