65. Lebensjahres 85 % se<strong>in</strong>es Jahresentgeltes,danach 70 % des Jahresentgeltes.Verletztengeld und Unfallrente können auch alsTeilleistung gezahlt werden, wenn e<strong>in</strong>e teilweiseAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit vorliegt. Bei Verletztengeld undUnfallrente handelt es sich um steuerpflichtigesE<strong>in</strong>kommen. Ärztliche Versorgungsleistungen s<strong>in</strong>ddagegen steuerfrei.Ferner wird e<strong>in</strong>er verletzten Person e<strong>in</strong> Verletztengeldwegen unfall- o<strong>der</strong> krankheitsbed<strong>in</strong>gter bleiben<strong>der</strong>Leistungsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung gezahlt. Beim Verletztengeldhandelt es sich um e<strong>in</strong>e steuerfreieLeistung. Im Todesfall wird <strong>der</strong> Witwe/demWitwer sowie K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 18 Jahren bzw. <strong>in</strong><strong>der</strong> Ausbildung bef<strong>in</strong>dlichen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 25Jahren Sterbegeld und H<strong>in</strong>terbliebenenrentegezahlt. Bei <strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebenenrente handelt essich um steuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen.Auch die Kosten <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen und beruflichenRehabilitation werden durch die Unfallversicherunggedeckt. Rehabilitation soll <strong>in</strong> ersterL<strong>in</strong>ie die Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> verletztenPerson <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e geeignete Erwerbstätigkeit för<strong>der</strong>nund ihr die normalen Verrichtungen des täglichenLebens erleichtern helfen. Alle während <strong>der</strong>Rehabilitation anfallenden angemessenen Kostensowie Entgeltausfall werden <strong>der</strong> betroffenenPerson erstattet. Im Allgeme<strong>in</strong>en werden dieLeistungen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tsunfallrentegezahlt.Beantragung von LeistungenDer Ar<strong>bei</strong>tnehmer muss dem Ar<strong>bei</strong>tgeber denUnfall unverzüglich melden, um e<strong>in</strong>e Versicherungsbesche<strong>in</strong>igungzu erhalten. Gegen Vorlage<strong>der</strong> Besche<strong>in</strong>igung erhält <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer dieerfor<strong>der</strong>liche ärztliche Behandlung und dieärztlich verschriebenen Arzneimittel auf Kosten<strong>der</strong> Unfallversicherungsanstalt. Der Ar<strong>bei</strong>tgebermuss den Unfall dem Versicherer melden, um dasVerfahren zur Leistungsgewährung e<strong>in</strong>zuleiten.RechtsmittelIst <strong>der</strong> Antragsteller mit dem Bescheid e<strong>in</strong>esVersicherungsträgers nicht e<strong>in</strong>verstanden, kann erWi<strong>der</strong>spruch <strong>bei</strong>m Unfallausschuss erheben. DerVersicherungsträger hat das Recht, se<strong>in</strong>e Entscheidungzu berichtigen. Gegen die Entscheidung desUnfallausschusses kann Beschwerde <strong>bei</strong>m Versicherungsgerichte<strong>in</strong>gelegt werden, dessen Entscheidung<strong>in</strong> gewissen Fällen noch <strong>bei</strong>m OberstenGericht angefochten werden kann.4. RehabilitationRehabilitationsprogramme werden von <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt,von <strong>der</strong> öffentlichen Gesundheitsfürsorge,von Erwerbsrententrägern undvon Behörden <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsverwaltung durchgeführt.Rehabilitationsmaßnahmen <strong>der</strong>SozialversicherungsanstaltUm für Rehabilitationsmaßnahmen <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt<strong>in</strong> Frage zu kommen, muss diebetreffende Person e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungaufweisen, die sie daran h<strong>in</strong><strong>der</strong>t, erwerbstätig zuse<strong>in</strong> o<strong>der</strong> ihre normalen täglichen Verrichtungenzu erledigen. Die beson<strong>der</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung istdurch Krankheit o<strong>der</strong> Verletzung bed<strong>in</strong>gt undkann durch Rehabilitation verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong>beseitigt werden. Rehabilitation umfasst beruflicheRehabilitation für mäßig Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te undmediz<strong>in</strong>ische Rehabilitation für Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te.Daneben kann die Sozialversicherungsanstaltnach eigenem Ermessen an<strong>der</strong>e Formen beruflicherund mediz<strong>in</strong>ischer Rehabilitation im Rahmene<strong>in</strong>er jährlich festzusetzenden Zuteilung veranlassen.Kosten für Rehabilitationsmaßnahmenwerden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel unmittelbar mit den Veranstalternabgerechnet.Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wird für die Dauer <strong>der</strong>Rehabilitation gezahlt, wenn die Rehabilitationzum Ziel hat, die betreffende Person <strong>in</strong> die Lagezu versetzen, erwerbstätig zu bleiben, <strong>in</strong>s Erwerbslebenzurückzukehren o<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Ar<strong>bei</strong>tsmarkte<strong>in</strong>zutreten. Die Höhe <strong>der</strong> Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfewird allgeme<strong>in</strong> auf die gleiche Weise festgesetztwie das Krankengeld. Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wirdals steuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen behandelt.Rehabilitation und Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong><strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstaltzu beantragen. Gegen <strong>der</strong>en Bescheid kannWi<strong>der</strong>spruch <strong>bei</strong>m Aufsichtsamt erhobenwerden, dessen Entscheidung <strong>bei</strong>m Versicherungsgerichtangefochten werden kann.Von Erwerbsrententrägern veranlassteRehabilitationErwerbsrententräger können <strong>bei</strong> Bedarf Rehabilitationsmaßnahmenzur Vermeidung von Invalidität,zur Verbesserung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>ts- und Erwerbsfähigkeitund zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung<strong>in</strong> das Erwerbsleben veranlassen. Von ihnenveranlasste Rehabilitation ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie beruflicheRehabilitation. Sie kann durch mediz<strong>in</strong>ischeRehabilitation ergänzt werden.Erwerbsrententräger zahlen <strong>der</strong> versichertenPerson e<strong>in</strong>e Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe für dieMonate, <strong>in</strong> denen sie während <strong>der</strong> Rehabilitationar<strong>bei</strong>tsunfähig ist. E<strong>in</strong>e Person im Ruhestand, diesich e<strong>in</strong>er Rehabilitation unterzieht, erhält für<strong>der</strong>en Dauer e<strong>in</strong>e erhöhte Rente.FINNLAND165
5. Gesetzliche RentensystemeDas f<strong>in</strong>nische gesetzliche Rentensystem bestehtaus dem Erwerbsrenten- und dem Volksrentensystem.Die Leistungen dieser Systeme umfassendie Invalidenrente, die Ar<strong>bei</strong>tslosenrente, dieH<strong>in</strong>terbliebenenrente und die Altersrente.Durch die Erwerbsrente soll <strong>der</strong> Lebensstandarde<strong>in</strong>er abhängig beschäftigten o<strong>der</strong> selbständigenPerson erhalten werden, den diese Person sichwährend des Ar<strong>bei</strong>tslebens leisten konnte. DasErwerbsrentensystem beruht auf mehrerenGesetzen. Das wichtigste ist das Gesetz über dieErwerbsrente von Ar<strong>bei</strong>tnehmern (TEL). Für Selbständige,Seeleute und Beamte gelten beson<strong>der</strong>eRentengesetze.Voraussetzung für den Bezug <strong>der</strong> Volksrente ist e<strong>in</strong>Wohnsitz <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland. Durch diese Rente wirdgewährleistet, dass diejenigen, die ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>eRente o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destrente beziehen, ausreichendeMittel zur Sicherung des Lebensunterhaltserhalten. Die Höhe <strong>der</strong> Volksrente reduziertsich <strong>in</strong> dem Maße, <strong>in</strong> dem die E<strong>in</strong>künfte aus <strong>der</strong>Erwerbsrente zunehmen. Wenn die Erwerbsrentee<strong>in</strong>e bestimmte Höhe übersteigt, wird ke<strong>in</strong>eVolksrente gezahlt.In F<strong>in</strong>nland gibt es nicht viele freiwillige Zusatzrentenregelungen,denn alle Lohnempfänger undUnternehmer s<strong>in</strong>d durch das Erwerbsrentensystemversichert. Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Erwerbsrentegibt es we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Obergrenze für das zu berücksichtigendeE<strong>in</strong>kommen noch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> FIM ausgedrückteObergrenze für die Höhe <strong>der</strong> Rente.A. INVALIDENRENTENErwerbsrentensystemE<strong>in</strong> durch lang anhaltende Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit verursachterE<strong>in</strong>kommensverlust wird durch dieInvalidenrente ersetzt. Sie umfasst die eigentlicheInvalidenrente, die Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe, dieTeil<strong>in</strong>validenrente und die personenbezogenevorgezogene Altersrente.Die <strong>bei</strong> vollständiger Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit gewährteRente und die Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe laufen imAllgeme<strong>in</strong>en dann an, wenn das Tagegeld nachdem Krankenversicherungssystem nicht mehrgezahlt wird. Es gibt an<strong>der</strong>e Leistungen wegenAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit, die sofort gezahlt werden,auch wenn vorher ke<strong>in</strong> Krankentagegeldbezogen wurde.Abhängig Beschäftigte o<strong>der</strong> Selbständige, diejünger als 65 Jahre s<strong>in</strong>d, können Invalidenrentebeziehen, wenn ihre Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit wegen e<strong>in</strong>erKrankheit, e<strong>in</strong>es Gebrechens o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Verletzungbee<strong>in</strong>trächtigt ist. Wenn die Erwerbsfähigkeitum m<strong>in</strong>destens 3 / 5 gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist, wird volle Rentegezahlt. Bei M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeit umm<strong>in</strong>destens 2 / 5 wird e<strong>in</strong>e Teilrente gewährt. DieInvalidenrente wird vorübergehend o<strong>der</strong> als Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfewährend e<strong>in</strong>es bestimmtenZeitraumes gezahlt.Der Invaliditätsgrad richtet sich nach dem Gesundheitszustanddes Antragstellers. Bei <strong>der</strong>Bewertung <strong>der</strong> Invalidität werden neben mediz<strong>in</strong>ischenGegebenheiten unter an<strong>der</strong>em auchBildung, Ar<strong>bei</strong>tserfahrung, Alter und Ar<strong>bei</strong>tsmöglichkeiten<strong>der</strong> betroffenen Person berücksichtigt.Invalidenrente kann man als eigentliche Invalidenrenteo<strong>der</strong> als personenbezogene vorgezogeneAltersrente beziehen. Personenbezogene vorgezogeneAltersrente kann Personen im Alter von 60bis 64 Jahren gewährt werden, die lange erwerbstätiggewesen s<strong>in</strong>d und <strong>der</strong>en Erwerbsfähigkeitdauernd gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist. Die Altersgrenze fürPersonen, die im Jahr 1943 o<strong>der</strong> vorher geborens<strong>in</strong>d, liegt <strong>bei</strong> 58 Jahren. Die Rente wird vorübergehendgezahlt und wird ebenso festgesetzt wiee<strong>in</strong>e Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit.Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wird an erwerbsunfähigePersonen gezahlt, <strong>bei</strong> denen man davon ausgehenkann, dass ihre Verletzung o<strong>der</strong> Krankheit durchPflege und Rehabilitation gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong> beseitigtwerden kann. E<strong>in</strong>e Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wirddann gewährt, wenn die Erwerbsunfähigkeit m<strong>in</strong>destense<strong>in</strong> Jahr andauert und e<strong>in</strong> Pflege- o<strong>der</strong>Rehabilitationsprogramm vorliegt. Die Zahlung<strong>der</strong> Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe kann e<strong>in</strong>gestelltwerden, wenn <strong>der</strong> Erwerbsfähigkeitsgrad sichän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Empfänger <strong>der</strong> Beihilfee<strong>in</strong>e Rehabilitationsmaßnahme ohne triftigenGrund ablehnt.VolksrentensystemFür Invalidenrenten im Rahmen des Volksrentensystemskommen <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat wohnende ar<strong>bei</strong>tsunfähige Personenim Alter von 16 bis 64 Jahren <strong>in</strong> Frage. Für dieGewährung <strong>der</strong> Rente o<strong>der</strong> die Rentenhöhe istnicht <strong>der</strong> Beschäftigungs- o<strong>der</strong> Versicherungsverlauf,son<strong>der</strong>n vielmehr das Wohnen <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nlandmaßgebend.Invalidenrente wird <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er eigentlichenInvalidenrente o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er personenbezogenenvorgezogenen Altersrente gezahlt. E<strong>in</strong> f<strong>in</strong>nischerStaatsangehöriger o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Staatsangehörigere<strong>in</strong>es Mitgliedstaates kommt für Invalidenrente <strong>in</strong>Frage, wenn er nach Vollendung des 16. Lebensjahres<strong>in</strong>sgesamt m<strong>in</strong>destens drei Jahre <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nlandgewohnt hat. Angehörige an<strong>der</strong>er Staaten habenAnspruch auf Rente, wenn sie während <strong>der</strong> fünfJahre vor Rentenbeg<strong>in</strong>n <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland gewohnthaben. Wird e<strong>in</strong>e Person unter 21 Jahren<strong>in</strong>valide, während sie <strong>in</strong> F<strong>in</strong>nland wohnt, erhältsie die Rente ohne Wartezeit.166 FINNLAND
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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Der Arbeitslose entscheidet sich f
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ein vorgezogenes Altersruhegeld gew
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DÄNEMARK1. EinleitungDie Leistunge
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Besteht die Arbeitsunfähigkeit üb
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eines lebend geborenen Kindes, die
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sind, erhalten Sie beitragsunabhän
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Sterbegeld (bereavement grant)Sterb
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Der Regel-Beitragssatz ist niedrige
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noch weitere 12 Monate lang und in
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Es werden folgende Sätze gewährt:
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5 KE-41-01-696-DE-CAMT FÜR AMTLICH