13.07.2015 Aufrufe

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

65. Lebensjahres 85 % se<strong>in</strong>es Jahresentgeltes,danach 70 % des Jahresentgeltes.Verletztengeld und Unfallrente können auch alsTeilleistung gezahlt werden, wenn e<strong>in</strong>e teilweiseAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit vorliegt. Bei Verletztengeld undUnfallrente handelt es sich um steuerpflichtigesE<strong>in</strong>kommen. Ärztliche Versorgungsleistungen s<strong>in</strong>ddagegen steuerfrei.Ferner wird e<strong>in</strong>er verletzten Person e<strong>in</strong> Verletztengeldwegen unfall- o<strong>der</strong> krankheitsbed<strong>in</strong>gter bleiben<strong>der</strong>Leistungsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung gezahlt. Beim Verletztengeldhandelt es sich um e<strong>in</strong>e steuerfreieLeistung. Im Todesfall wird <strong>der</strong> Witwe/demWitwer sowie K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 18 Jahren bzw. <strong>in</strong><strong>der</strong> Ausbildung bef<strong>in</strong>dlichen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 25Jahren Sterbegeld und H<strong>in</strong>terbliebenenrentegezahlt. Bei <strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebenenrente handelt essich um steuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen.Auch die Kosten <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen und beruflichenRehabilitation werden durch die Unfallversicherunggedeckt. Rehabilitation soll <strong>in</strong> ersterL<strong>in</strong>ie die Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> verletztenPerson <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e geeignete Erwerbstätigkeit för<strong>der</strong>nund ihr die normalen Verrichtungen des täglichenLebens erleichtern helfen. Alle während <strong>der</strong>Rehabilitation anfallenden angemessenen Kostensowie Entgeltausfall werden <strong>der</strong> betroffenenPerson erstattet. Im Allgeme<strong>in</strong>en werden dieLeistungen <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tsunfallrentegezahlt.Beantragung von LeistungenDer Ar<strong>bei</strong>tnehmer muss dem Ar<strong>bei</strong>tgeber denUnfall unverzüglich melden, um e<strong>in</strong>e Versicherungsbesche<strong>in</strong>igungzu erhalten. Gegen Vorlage<strong>der</strong> Besche<strong>in</strong>igung erhält <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer dieerfor<strong>der</strong>liche ärztliche Behandlung und dieärztlich verschriebenen Arzneimittel auf Kosten<strong>der</strong> Unfallversicherungsanstalt. Der Ar<strong>bei</strong>tgebermuss den Unfall dem Versicherer melden, um dasVerfahren zur Leistungsgewährung e<strong>in</strong>zuleiten.RechtsmittelIst <strong>der</strong> Antragsteller mit dem Bescheid e<strong>in</strong>esVersicherungsträgers nicht e<strong>in</strong>verstanden, kann erWi<strong>der</strong>spruch <strong>bei</strong>m Unfallausschuss erheben. DerVersicherungsträger hat das Recht, se<strong>in</strong>e Entscheidungzu berichtigen. Gegen die Entscheidung desUnfallausschusses kann Beschwerde <strong>bei</strong>m Versicherungsgerichte<strong>in</strong>gelegt werden, dessen Entscheidung<strong>in</strong> gewissen Fällen noch <strong>bei</strong>m OberstenGericht angefochten werden kann.4. RehabilitationRehabilitationsprogramme werden von <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt,von <strong>der</strong> öffentlichen Gesundheitsfürsorge,von Erwerbsrententrägern undvon Behörden <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsverwaltung durchgeführt.Rehabilitationsmaßnahmen <strong>der</strong>SozialversicherungsanstaltUm für Rehabilitationsmaßnahmen <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstalt<strong>in</strong> Frage zu kommen, muss diebetreffende Person e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungaufweisen, die sie daran h<strong>in</strong><strong>der</strong>t, erwerbstätig zuse<strong>in</strong> o<strong>der</strong> ihre normalen täglichen Verrichtungenzu erledigen. Die beson<strong>der</strong>e Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung istdurch Krankheit o<strong>der</strong> Verletzung bed<strong>in</strong>gt undkann durch Rehabilitation verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t o<strong>der</strong>beseitigt werden. Rehabilitation umfasst beruflicheRehabilitation für mäßig Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te undmediz<strong>in</strong>ische Rehabilitation für Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te.Daneben kann die Sozialversicherungsanstaltnach eigenem Ermessen an<strong>der</strong>e Formen beruflicherund mediz<strong>in</strong>ischer Rehabilitation im Rahmene<strong>in</strong>er jährlich festzusetzenden Zuteilung veranlassen.Kosten für Rehabilitationsmaßnahmenwerden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel unmittelbar mit den Veranstalternabgerechnet.Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wird für die Dauer <strong>der</strong>Rehabilitation gezahlt, wenn die Rehabilitationzum Ziel hat, die betreffende Person <strong>in</strong> die Lagezu versetzen, erwerbstätig zu bleiben, <strong>in</strong>s Erwerbslebenzurückzukehren o<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Ar<strong>bei</strong>tsmarkte<strong>in</strong>zutreten. Die Höhe <strong>der</strong> Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfewird allgeme<strong>in</strong> auf die gleiche Weise festgesetztwie das Krankengeld. Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe wirdals steuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen behandelt.Rehabilitation und Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong><strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> Sozialversicherungsanstaltzu beantragen. Gegen <strong>der</strong>en Bescheid kannWi<strong>der</strong>spruch <strong>bei</strong>m Aufsichtsamt erhobenwerden, dessen Entscheidung <strong>bei</strong>m Versicherungsgerichtangefochten werden kann.Von Erwerbsrententrägern veranlassteRehabilitationErwerbsrententräger können <strong>bei</strong> Bedarf Rehabilitationsmaßnahmenzur Vermeidung von Invalidität,zur Verbesserung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>ts- und Erwerbsfähigkeitund zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung<strong>in</strong> das Erwerbsleben veranlassen. Von ihnenveranlasste Rehabilitation ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie beruflicheRehabilitation. Sie kann durch mediz<strong>in</strong>ischeRehabilitation ergänzt werden.Erwerbsrententräger zahlen <strong>der</strong> versichertenPerson e<strong>in</strong>e Rehabilitations<strong>bei</strong>hilfe für dieMonate, <strong>in</strong> denen sie während <strong>der</strong> Rehabilitationar<strong>bei</strong>tsunfähig ist. E<strong>in</strong>e Person im Ruhestand, diesich e<strong>in</strong>er Rehabilitation unterzieht, erhält für<strong>der</strong>en Dauer e<strong>in</strong>e erhöhte Rente.FINNLAND165

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!