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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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<strong>der</strong> Frauen wird zwischen den Jahren 2024 und2033 stufenweise auf jene <strong>der</strong> Männer erhöhtwerden.Vorzeitige AlterspensionenDas für die folgenden Fälle vorgesehene Alter wirdvon 55 auf 56 ½ (Frauen) bzw. von 60 auf 61 ½(Männer) angehoben werden, wo<strong>bei</strong> diese angehobeneAltersgrenze erst am 1.10.2002 erreichtse<strong>in</strong> wird. (Die Altersgrenze <strong>der</strong> Frauen wirddarüber h<strong>in</strong>aus zwischen den Jahren 2019 und2028 stufenweise auf jene <strong>der</strong> Männer erhöhtwerden):— <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit: Es müssen während <strong>der</strong>letzten 15 Monate während m<strong>in</strong>destens 52Wochen Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit o<strong>der</strong>Krankengeld bezogen worden se<strong>in</strong>;— <strong>bei</strong> langer Versicherungsdauer: Es müssen450 Versicherungsmonate vorliegen;— Gleitpension: Voraussetzung ist das Vorliegenvon Versicherungszeiten wie für die vorzeitigeAlterspension <strong>bei</strong> langer Versicherungsdauersowie e<strong>in</strong>e Teilzeitvere<strong>in</strong>barung <strong>in</strong>Bezug auf e<strong>in</strong>e weiterh<strong>in</strong> ausgeübte Teilzeitbeschäftigung.Je nach dem Ausmaß dieserBeschäftigung wird die Pension zu 50 % bis80 % ausgezahlt.Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d zusätzlich noch verschiedene vonden allgeme<strong>in</strong>en Anspruchsvoraussetzungen fürdie normale Alterspension abweichende Bed<strong>in</strong>gungenvorgesehen, die jedenfalls e<strong>in</strong>e Kontaktnahmemit dem zuständigen Versicherungsträgerratsam machen.Mit Ausnahme <strong>der</strong> Gleitpension fallen die vorzeitigenAlterspensionen <strong>bei</strong> Aufnahme e<strong>in</strong>erErwerbstätigkeit weg.PensionshöheH<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> die Pensionshöhe bestimmendenFaktoren siehe Abschnitt 5. Pro Jahr werden 2 %<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage als Leistung ausgezahlt.Ab 1.1.2003 werden die für die Ermittlung <strong>der</strong>Bemessungsgrundlage heranzuziehenden Versicherungsmonatefür die vorzeitigen Alterspensionenje nach dem Alter des Betroffenen von 180 auf216 erhöht. Bei Inanspruchnahme <strong>der</strong> Pension vordem 60. (Frauen) bzw. 65. (Männer) Lebensjahrverm<strong>in</strong><strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> Betrag um drei Prozentpunktepro Jahr des Rentene<strong>in</strong>tritts vor dem Regelrentenalter.H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>leistungen für Bergleutesiehe Abschnitt 5.7. H<strong>in</strong>terbliebene VersicherteH<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> <strong>in</strong> Bezug auf H<strong>in</strong>terbliebenenpensionenversicherten Personen sowie des Erfor<strong>der</strong>nissese<strong>in</strong>er entsprechenden Antragstellungsiehe Abschnitt 5. WartezeitEs gilt dieselbe Wartezeit wie für die Leistungen<strong>bei</strong> Invalidität (siehe Abschnitt 5).Witwen- und WitwerpensionSofern <strong>der</strong> überlebende Ehepartner <strong>bei</strong>m Tod desVersicherten bereits das 35. Lebensjahr erfüllt hato<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ehe e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d geboren worden ist, wirde<strong>in</strong>e Pension <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe zwischen 0 % und 60 %(abhängig von den sonstigen E<strong>in</strong>künften desÜberlebenden) <strong>der</strong> Pension gezahlt, auf die <strong>der</strong>Verstorbene Anspruch hatte o<strong>der</strong> gehabt hätte(siehe Abschnitt 5 bzw. 6). Auch zu dieser Pensionkann e<strong>in</strong>e Ausgleichszulage bzw. Pflegegeldgewährt werden (siehe Abschnitt 5 bzw. 8).WaisenpensionDie Waisenpension beträgt <strong>bei</strong> Halbwaisen 24 %und <strong>bei</strong> Vollwaisen 36 % <strong>der</strong> Pension, auf die <strong>der</strong>Verstorbene Anspruch hatte o<strong>der</strong> gehabt hätte(siehe Abschnitt 5 bzw. 6). Die Ausgleichszulagenrichtsätze(siehe Abschnitt 5) für Waisenpensionenhängen vom Alter <strong>der</strong> Waise ab [2000:zwischen 225,58 EUR (3 104 ATS) und 604,06EUR (8 312 ATS)]. Auch zu Waisenpensionenkann Pflegegeld gewährt werden (siehe Abschnitt8).Anspruch auf Waisenpension besteht nur bis zurVollendung des 18. Lebensjahres. Steht dasverwaiste K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ausbildung, wird die Altersgrenzemaximal bis zum 27. Lebensjahr erhöht.8. PflegegeldDie Bezieher von Leistungen des Bundes wie z. B.Pensionen aus <strong>der</strong> gesetzlichen Pensionsversicherung,Beamtenpensionen o<strong>der</strong> Unfallrenten, dieaufgrund e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ständigenBetreuung und Hilfe bedürfen, haben <strong>bei</strong> gewöhnlichem<strong>Aufenthalt</strong> <strong>in</strong> Österreich Anspruch aufPflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz.Das Pflegegeld wird von jenem Träger gewährt,<strong>der</strong> auch die Basisleistung zahlt (z. B. Pensionsversicherungsträger)und ist daher auch <strong>bei</strong> diesem zubeantragen. Je nach dem Ausmaß <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeits<strong>in</strong>d 7 Stufen des Pflegegeldes vorgesehen[2000 zwischen 145,35 EUR (2 000 ATS)und 1 531,51 EUR (21 074 ATS) monatlich – 12-mal jährlich]. Sofern ke<strong>in</strong>e Leistung des Bundesbezogen wird, die e<strong>in</strong> Pflegegeld nach demÖSTERREICH145

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