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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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B. ZUSATZRENTENSYSTEM(ARBEJDSMARKEDETSTILLÆGSPENSION, ATP)Alle <strong>in</strong> Dänemark beschäftigten Lohnempfängerzwischen 16 und 66 Jahren s<strong>in</strong>d im Zusatzrentensystemerfasst, sofern sie m<strong>in</strong>destens neun Stundenje Woche ar<strong>bei</strong>ten. Lohnempfänger, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>eselbständige Erwerbstätigkeit überwechseln,können unter bestimmten Voraussetzungen dieATP-Mitgliedschaft behalten. Diese Mitglie<strong>der</strong>zahlen dann den gesamten Betrag selbst. Ar<strong>bei</strong>tgeberund Ar<strong>bei</strong>tnehmer zahlen geme<strong>in</strong>samBeiträge zum Zusatzrentensystem. Der Ar<strong>bei</strong>tgeberzahlt zwei Drittel, <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer e<strong>in</strong>Drittel des Beitrages. Der Ar<strong>bei</strong>tgeber haftet für dieEntrichtung des Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>bei</strong>trages.Für Mitglie<strong>der</strong>, die nicht <strong>in</strong> Vollbeschäftigungstehen, s<strong>in</strong>d entwe<strong>der</strong> zwei o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Drittel desBeitrages o<strong>der</strong> ke<strong>in</strong> Beitrag zu entrichten.ZusatzrentenleistungenZusatzrente wird entwe<strong>der</strong> als Altersrente (al<strong>der</strong>spension)o<strong>der</strong> als e<strong>in</strong>maliger Betrag <strong>bei</strong>m Tod desVersicherten gezahlt. Die Höhe <strong>der</strong> Leistungrichtet sich nach <strong>der</strong> Versicherungsdauer undauch nach <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> entrichteten Beiträge.Die Altersrente wird gewöhnlich als laufendeZahlung gewährt, doch können kle<strong>in</strong>e Rentendurch e<strong>in</strong>malige Zahlungen abgelöst werden.Im Todesfall wird dem überlebenden Ehegatteno<strong>der</strong> den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 18 Jahren e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>maligerBetrag ausgezahlt. Die Leistung für den Ehegattenerrechnet sich anhand des kapitalisierten Werts<strong>der</strong> erworbenen Rentenansprüche des Verstorbenen,während die Leistungen für die K<strong>in</strong><strong>der</strong> demerworbenen Rentenanspruch für e<strong>in</strong> Jahr zumZeitpunkt des Todes entsprechen.Zusatzrente wird auf Antrag ab vollendetem 67.Lebensjahr gewährt. Sie wird zusammen mit <strong>der</strong>Volksrente (siehe oben) ausgezahlt.Wird <strong>der</strong> Antrag auf Zusatzrente über das 67.Lebensjahr h<strong>in</strong>aus aufgeschoben, so erhöht sichdie Rentenleistung bis zum 70. Lebensjahr umetwa 10 % für jedes Jahr, um das <strong>der</strong> Antragaufgeschoben wird. Entsprechend verr<strong>in</strong>gert sichdie Leistung, wenn <strong>der</strong> Rentenantrag <strong>bei</strong>mErreichen des 65. Lebensjahres gestellt wird.Beantragung von ATPDie Berechtigten bekommen die Antragsvordrucke<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel von ATP zugesandt. Sie s<strong>in</strong>d auch<strong>bei</strong> Banken und Sparkassen, <strong>bei</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltungenund <strong>bei</strong> ATP erhältlich. Der Antrag istan Arbejdsmarkedets Tillægspension zu richten(siehe Anschriftenverzeichnis unter Abschnitt 9).Zusatzrente wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel monatlich imVoraus auf Ihr Bank-, Sparkassen- o<strong>der</strong> Postgirokontoe<strong>in</strong>gezahlt. Kle<strong>in</strong>renten könnenjährlich als e<strong>in</strong>maliger Betrag ausgezahlt werden.Falls Sie mit e<strong>in</strong>er Entscheidung von ArbejdsmarkedetsTillægspension <strong>in</strong> Sachen Mitgliedschaft,Beiträge o<strong>der</strong> Rentenanspruch nicht e<strong>in</strong>verstandens<strong>in</strong>d, können Sie dagegen <strong>bei</strong>m zuständigenBeschwerdeausschuss (Ankenævnet for ArbejdsmarkedetsTillægspension) <strong>in</strong>nerhalb von vierWochen Wi<strong>der</strong>spruch erheben (siehe Abschnitt 9).6. SterbegeldBei E<strong>in</strong>treten des Todesfalls kann die Gesundheitsfürsorgee<strong>in</strong> Sterbegeld ausbezahlen, sofern <strong>der</strong>Verstorbene Anspruch auf ihre Leistungen hatte.Die Höhe des Sterbegeldes hängt von denFamilien- und Vermögensverhältnissen des Verstorbenenab. Für Personen unter 18 Jahren wirde<strong>in</strong> bedürftigkeitsunabhängiger Pauschalbetraggezahlt.7. Ar<strong>bei</strong>tslosigkeitDie Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung ist im Gegensatz zuallen <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Formen <strong>der</strong> Sozialversicherunggrundsätzlich freiwillig. Die Ar<strong>bei</strong>tslosenkassens<strong>in</strong>d den Gewerkschaften angeschlossen und nachBerufen geglie<strong>der</strong>t. Es gibt heute 35 Kassen (zweidavon für Selbständige). E<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenkassenfür Ar<strong>bei</strong>tnehmer ist berufsübergreifendorganisiert.Wenn Sie <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung e<strong>in</strong>es<strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaates angeschlossenwaren, sollten Sie <strong>bei</strong> Aufnahme e<strong>in</strong>er Beschäftigung<strong>in</strong> Dänemark <strong>der</strong> für <strong>Ihre</strong>n Beruf zuständigenanerkannten Ar<strong>bei</strong>tslosenkasse (arbejdsløshedskasse)<strong>bei</strong>treten. An<strong>der</strong>enfalls haben Sie ke<strong>in</strong>enAnspruch auf Leistungen <strong>der</strong> dänischen Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung.Sie können sich auch <strong>bei</strong> <strong>der</strong>berufsübergreifenden Ar<strong>bei</strong>tslosenkasseanmelden. Wenn Sie selbständig erwerbstätigs<strong>in</strong>d, können Sie sich e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> <strong>bei</strong>den Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungskassenfür Selbständige anschließen.Bei <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsverwaltung (Arbejdsdirektoratet,siehe Abschnitt 9) können Sie erfahren, ob für<strong>Ihre</strong>n Beruf e<strong>in</strong>e staatlich anerkannte Ar<strong>bei</strong>tslosenkassebesteht.Aufnahme <strong>in</strong> die VersicherungPersonen im Alter von 16 bis 63 Jahren mitWohnsitz <strong>in</strong> Dänemark können <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tslosenkasseaufgenommen werden. Die betreffendePerson muss nachweisen können, dass sieunmittelbar vor <strong>der</strong> Aufnahme32 DÄNEMARK

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