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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Der Bezug <strong>der</strong> Altersrente kann ganz o<strong>der</strong>teilweise bis zur Vollendung des 70. Lebensjahresaufgeschoben werden. Verfügt die versichertePerson zwischen dem vollendeten 67. und 70.Lebensjahr weiterh<strong>in</strong> über e<strong>in</strong> Erwerbse<strong>in</strong>kommen,das höher als <strong>der</strong> Grundbetrag ist, wird dieRente um 40 % des Mehre<strong>in</strong>kommens gekürzt.Gesamtrente und Erwerbse<strong>in</strong>kommen zusammendürfen das frühere Erwerbse<strong>in</strong>kommen nicht überschreiten.Höhe <strong>der</strong> RenteDie M<strong>in</strong>destaltersrente besteht aus e<strong>in</strong>er Grundrenteund e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>zulage. Für e<strong>in</strong>en unverheiratetenRentner beträgt die M<strong>in</strong>destaltersrente88 032 NOK jährlich (Stand: 1. Mai 2000). Füre<strong>in</strong>en verheirateten Rentner, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Zulage füre<strong>in</strong>en unterhaltsberechtigten Ehegatten erhält,beläuft sich <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destbetrag auf 112 572 NOKjährlich, wenn <strong>der</strong> Ehegatte unter 60 Jahre alt ist,und 151 524 NOK, wenn er das 60. Lebensjahrvollendet hat. S<strong>in</strong>d <strong>bei</strong>de Ehegatten Rentner,beträgt die M<strong>in</strong>destrente also 75 756 NOK proEhegatten und Jahr. Grundrente –AnspruchsvoraussetzungenAnspruchsberechtigt s<strong>in</strong>d Personen, die zwischendem vollendeten 16. Lebensjahr und dem vollendeten66. Lebensjahr <strong>in</strong>sgesamt drei Jahreversichert waren.Die Grundrente wird e<strong>in</strong>kommens- und <strong>bei</strong>tragsunabhängiggezahlt. Um die volle Grundrente zuerhalten, müssen jedoch 40 Versicherungsjahre(d. h. Wohnjahre) nachgewiesen werden. Ist diezurückgelegte Wartezeit kürzer, verr<strong>in</strong>gert sich dieRente entsprechend.E<strong>in</strong> unverheirateter Rentner o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Rentner,dessen Ehegatte ke<strong>in</strong>e Rente aus <strong>der</strong> Volksversicherungbezieht, erhält e<strong>in</strong>e volle Grundrente <strong>in</strong>Höhe des im betreffenden Jahr geltenden Grundbetrages(<strong>der</strong>zeit 49 090 NOK). Ist <strong>der</strong> Rentnergegenüber dem Ehegatten (o<strong>der</strong> Lebenspartner,mit dem er e<strong>in</strong>mal verheiratet war o<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>hat), <strong>der</strong> selbst ke<strong>in</strong>e Rente erhält, unterhaltspflichtig,so hat er möglicherweise Anspruch aufe<strong>in</strong>e bedarfsabhängige Zulage, die bis zu 50 %<strong>der</strong> eigenen Grundrente betragen kann.S<strong>in</strong>d <strong>bei</strong>de Ehegatten Rentner, beträgt die Grundrentejeweils 75 % des Grundbetrages(36 817 NOK). Gleiches gilt für Lebenspartner,die e<strong>in</strong>mal mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verheiratet waren o<strong>der</strong>geme<strong>in</strong>same K<strong>in</strong><strong>der</strong> haben. E<strong>in</strong>em Altersrentnermit unterhaltsberechtigten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 18Jahren kann e<strong>in</strong>e bedarfsabhängige Zulage vonbis zu 30 % des Grundbetrages (höchstens jedoch14 727 NOK) pro K<strong>in</strong>d gewährt werden.ZusatzrenteAnspruch auf Zusatzrente besteht dann, wenn dasJahrese<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> betreffenden Person nach1966 drei Jahre lang über dem durchschnittlichenGrundbetrag e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> drei Jahre lag. Voll angerechnetwird (<strong>in</strong> Form von Rentenpunkten)E<strong>in</strong>kommen bis zum Sechsfachen des Grundbetrages(294 540 NOK). Dazu wird e<strong>in</strong> Dritteldes E<strong>in</strong>kommens zwischen dem sechsfachen unddem zwölffachen Grundbetrag (589 080 NOK) alsruhegehaltsfähiges E<strong>in</strong>kommen für die betreffendenJahre angerechnet. E<strong>in</strong>kommen über denzwölffachen Grundbetrag h<strong>in</strong>aus bleibt außerBetracht.Die Zusatzrente wird anhand <strong>der</strong> 20 Jahrebemessen, <strong>in</strong> denen die meisten Rentenpunktegesammelt wurden. Die Höhe <strong>der</strong> Zusatzrenterichtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Versicherungsjahreund <strong>der</strong> jährlichen Rentenpunkte. Voraussetzungfür die volle Zusatzrente s<strong>in</strong>d 40Anrechnungsjahre. Bei weniger als 40 Anrechnungsjahrenwird die Rente anteilig gekürzt. DieObergrenze für die Zusatzrente liegt <strong>bei</strong>184 014 NOK.Son<strong>der</strong>zulageVersicherte, die ke<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>geZusatzrente beziehen, haben Anspruch auf e<strong>in</strong>eSon<strong>der</strong>zulage aus <strong>der</strong> Volksversicherung. E<strong>in</strong>evolle Son<strong>der</strong>zulage wird <strong>bei</strong> m<strong>in</strong>destens 40-jähriger Versicherungsdauer gezahlt. Bei kürzererDauer verr<strong>in</strong>gert sich die Son<strong>der</strong>zulage anteilig.Besteht Anspruch auf e<strong>in</strong>e Zusatzrente, wird diesevon <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zulage abgezogen.Rentner, die unverheiratet s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> <strong>der</strong>enEhegatten ke<strong>in</strong>e Rente aus <strong>der</strong> Volksversicherungbeziehen, erhalten e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>zulage von79,33 % des Regelgrundbetrages (38 943 NOK).S<strong>in</strong>d die unterhaltsberechtigten Ehegatten m<strong>in</strong>destens60 Jahre alt, beträgt die Son<strong>der</strong>zulage158,66 % des Grundbetrages (77 886 NOK).Beziehen <strong>bei</strong>de Ehegatten e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destrente, istdie Son<strong>der</strong>zulage die gleiche wie für Unverheiratete,d. h. je 79,33 % des Grundbetrages (38 943NOK).Rentner, <strong>der</strong>en Ehepartner e<strong>in</strong>e über <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>zulageliegende Zusatzrente beziehen, erhaltene<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>zulage <strong>in</strong> Höhe von m<strong>in</strong>destens 74 %des Grundbetrages (36 327 NOK). Zusatzrenteund Son<strong>der</strong>zulage dürfen zusammengenommenjedoch nicht weniger als das Doppelte <strong>der</strong> Regelson<strong>der</strong>zulagebetragen, d. h. 158,66 % desGrundbetrages (77 886 NOK). Gleiches gilt fürLebenspartner, die e<strong>in</strong>mal mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verheiratetwaren o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>same K<strong>in</strong><strong>der</strong> haben. Son<strong>der</strong>zulageund Grundrente zusammen ergeben dieM<strong>in</strong>destrente (vgl. oben).NORWEGEN217

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