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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Beiträge an e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> im AGIRC (Associationgénérale des <strong>in</strong>stitutions de retraites des cadres)zusammengeschlossenen 45 Träger entrichten,und zwar bis zur achtfachen Bemessungsgrenze.Diese von den Sozialpartnern paritätisch undautonom geführten Zusatzrentenversicherungenwerden nach dem Umlageverfahren f<strong>in</strong>anziert.Die während <strong>Ihre</strong>s gesamten Erwerbslebens zu<strong>Ihre</strong>n Gunsten e<strong>in</strong>gezahlten Beiträge werden <strong>in</strong>Rentenpunkte umgerechnet. Die Zahl <strong>der</strong> Punktewird jährlich dadurch ermittelt, dass die Summe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gezahlten Beiträge durch den für dasentsprechende Steuerjahr geltenden „Kaufpreis“e<strong>in</strong>es Punktes (o<strong>der</strong> den Bezugslohn) geteilt wird.Um die Höhe <strong>Ihre</strong>r Zusatzrente zu errechnen,wird die Zahl <strong>Ihre</strong>r Rentenpunkte mit dem zumZeitpunkt <strong>Ihre</strong>s Rentenantritts geltendenPunktwert multipliziert.Die volle Zusatzrente kann <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ab dem65. Lebensjahr bezogen werden. Unter bestimmtenVoraussetzungen wird sie auch schon ab dem60. Lebensjahr gewährt, ohne dass e<strong>in</strong> Abschlagvorgenommen wird.Die obligatorischen Zusatzrentenversicherungengewähren ebenfalls H<strong>in</strong>terbliebenenrenten. Anspruchsberechtigts<strong>in</strong>d Witwen, Witwer, Waisenunter 21 Jahren und h<strong>in</strong>terbliebene geschiedeneEhegatten.Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 wurde <strong>der</strong>Geltungsbereich <strong>der</strong> Verordnung 1408/71, <strong>der</strong>sich zuvor nur auf die Grundsicherungssystemeerstreckte, auf das AGIRC-System und dasARRCO-System ausgeweitet. Die <strong>in</strong> dieser Verordnunggetroffenen Regelungen zur Koord<strong>in</strong>ierung<strong>der</strong> Systeme gelten somit auch für dieZusatzrentenversicherungen.FRANKREICH83

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