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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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gestatten, se<strong>in</strong>e berufliche Tätigkeit vorübergehendo<strong>der</strong> endgültig aufzugeben, wenne<strong>in</strong>e Veranlagung zu e<strong>in</strong>er Berufskrankheito<strong>der</strong> <strong>der</strong>en erste Symptome ärztlich festgestelltwurden. In diesem Falle hat <strong>der</strong>Versicherte Anspruch auf Geldleistungen <strong>bei</strong>vorübergehen<strong>der</strong> vollständiger Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit.Außerdem kann er an e<strong>in</strong>er Umschulungsmaßnahmeteilnehmen;— Geldleistungen <strong>bei</strong> Tod des Versichertenaufgrund <strong>der</strong> Berufskrankheit;— Sachleistungen. Der Versicherte kann dieÄrzte, von denen er sich behandeln lassenmöchte, frei wählen. Er hat Anspruch aufvolle Erstattung zu den amtlichen Gebührensätzen;— Fahrtkosten.Berechnung und Zahlung <strong>der</strong> Leistungen wie <strong>bei</strong>Ar<strong>bei</strong>tsunfällen (siehe oben Buchstabe A).FormalitätenLeistungsanträge s<strong>in</strong>d vom Kranken o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>emBevollmächtigten (z. B. se<strong>in</strong>er Krankenkasse) andie Kasse für Berufskrankheiten zu richten. DerAntrag erfolgt auf e<strong>in</strong>em Vordruck, den die Kassefür Berufskrankheiten dem Kranken auszustellenhat. Bei Än<strong>der</strong>ung des Gesundheitszustandes kanndie Kasse auf Antrag des Kranken o<strong>der</strong> von Amtswegen e<strong>in</strong>e Neufeststellung des Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgradesvornehmen.Näheres erfahren Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Kasse für Berufskrankheiten(Fonds des maladies professionnelles/Fonds voorberoepsziekten)Avenue de l’Astronomie 1B-1210 Brüssel.4. InvaliditätWenn Sie e<strong>in</strong> Jahr lang Krankengeld bezogenhaben und nach Ablauf dieser Zeit immer nochar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d, haben Sie bis zum Erreichen<strong>der</strong> Altersgrenze Anspruch auf Invaliditätsrente.(Nach <strong>der</strong> Übergangsregelung zur Angleichungdes Rentenalters von Männern und Frauen ist dasRentenalter gegenwärtig auf 62 Jahre für Frauenund auf 65 Jahre für Männer festgelegt.)Die Invaliditätsrente beträgt 65 % <strong>Ihre</strong>s früherenAr<strong>bei</strong>tsentgeltes, wenn Sie Unterhaltsverpflichtungenhaben. Wenn Sie nicht unterhaltspflichtigs<strong>in</strong>d, wird sie auf 45 % bzw. 40 % dieses Entgeltesgekürzt, je nachdem, ob es sich um den Verlustdes e<strong>in</strong>zigen E<strong>in</strong>kommens handelt o<strong>der</strong> nicht. DieRente darf e<strong>in</strong>e bestimmte Höchstgrenze nichtübersteigen.Ausnahme: Bergleute, die m<strong>in</strong>destens zehn Jahrelang im Bergbau gear<strong>bei</strong>tet haben, habenAnspruch auf e<strong>in</strong>e Invaliditätsrente vom siebtenMonat <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit an.LeistungsvoraussetzungenUm Anspruch auf Invaliditätsrente zu haben,müssen Sie— <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er Krankenkasse e<strong>in</strong>getragen se<strong>in</strong>;— während e<strong>in</strong>es Zeitraumes von sechsMonaten 120 Tage gear<strong>bei</strong>tet haben.Bestimmte ar<strong>bei</strong>tsfreie Zeiten, wie z. B.Krankheit, bezahlter Urlaub, werden Beschäftigungszeitengleichgestellt. In e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat zurückgelegte Beschäftigungszeitenkönnen angerechnet werden;— <strong>der</strong> Krankenkasse die von <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgeberausgestellte Beitragsquittung vorlegen;— sich allen von <strong>der</strong> Krankenkasse angeordnetenKontrollverfahren unterziehen;— als ar<strong>bei</strong>tsunfähig anerkannt worden se<strong>in</strong>.5. AlterGrundsätzlich s<strong>in</strong>d alle aufgrund irgende<strong>in</strong>esAr<strong>bei</strong>tsvertrages <strong>in</strong> Belgien beschäftigten Ar<strong>bei</strong>tnehmeraltersversichert. Son<strong>der</strong>regelungenbestehen jedoch für teilzeitbeschäftigte Hausangestellte.Folgende Leistungen werden gezahlt:— Altersrente (pension de retraite/rustpensioen)für Ar<strong>bei</strong>tnehmer;— Heizungszuschlag (allocation de chauffage/verwarm<strong>in</strong>gstoelage) für Knappschaftsrentner;— Urlaubsgeld (pécule de vacances/vakantiegeld)und Urlaubsgeldzulage (pécule devacances complémentaire/aanvullend vakantiegeld). LeistungsvoraussetzungenMännliche wie weibliche Ar<strong>bei</strong>tnehmer haben(wenn e<strong>in</strong>e Voraussetzung h<strong>in</strong>sichtlich des Versicherungsverlaufserfüllt ist) ab dem vollendeten60. Lebensjahr Anspruch auf die vorgezogeneAltersrente. Das normale Rentenalter ist <strong>bei</strong>Männern auf 65 Jahre festgelegt. Bei Frauenbeträgt es gegenwärtig 62 Jahre und wird nachund nach bis zum Jahr 2009 auf 65 Jahre erhöht.Ausnahmen von dieser Regel gelten für Bergleute,die früher <strong>in</strong> den Ruhestand treten können.Männliche Bezieher e<strong>in</strong>er tariflichen Vorruhestandsrente(prépension/brugpensioen) s<strong>in</strong>d erstab vollendetem 65. Lebensjahr altersrentenberechtigt.Frauen <strong>in</strong> dieser Situation s<strong>in</strong>d ebenfalls erst imgesetzlich festgelegten Rentenalteraltersrentenberechtigt – also gegenwärtig mit 62BELGIEN15

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