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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Mehrk<strong>in</strong>dzuschlagDiese monatliche Leistung wird zusätzlich zurFamilien<strong>bei</strong>hilfe für das dritte und jedes weitereK<strong>in</strong>d gewährt, wenn das zu versteuernde Familiene<strong>in</strong>kommenim Kalen<strong>der</strong>jahr, das vor dem Jahrliegt, für das <strong>der</strong> Antrag gestellt wird, e<strong>in</strong>ebestimmte Höhe nicht überschritten hat.Personen, auf die sich die Geme<strong>in</strong>schaftsbestimmungenbeziehen, s<strong>in</strong>d Österreichern grundsätzlichgleichgestellt.Der Mehrk<strong>in</strong>dzuschlag ist für jedes Kalen<strong>der</strong>jahrgeson<strong>der</strong>t <strong>bei</strong>m Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamt im Rahmen<strong>der</strong> steuerlichen (Ar<strong>bei</strong>tnehmer-)Veranlagung zubeantragen.C. KARENZGELDDas Karenzgeld wird als E<strong>in</strong>kommensersatz für dieZeit <strong>der</strong> Pflege <strong>Ihre</strong>s Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>des zuerkannt, wennSie aus diesem Grund die Berufstätigkeit unterbrechenbzw. die Normalar<strong>bei</strong>tszeit reduzieren.Analog zum Ar<strong>bei</strong>tslosengeld muss e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destense<strong>in</strong>jährige ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungspflichtigeBeschäftigung vorliegen. Kürzere Beschäftigungszeitengelten <strong>bei</strong> wie<strong>der</strong>holter Beantragung (26Wochen) und für junge Mütter/Väter unter 25Jahren (20 Wochen). Väter, die im geme<strong>in</strong>samenHaushalt mit dem K<strong>in</strong>d leben, können nur danndas Karenzurlaubsgeld beziehen, wenn die Mutterdarauf verzichtet und er die <strong>an<strong>der</strong>en</strong> genanntenBed<strong>in</strong>gungen ebenso erfüllt.Das Karenzgeld beträgt 2000 m<strong>in</strong>destens 406,82EUR (5 598 ATS) pro Monat. Alle<strong>in</strong> stehendenBetreuungspersonen o<strong>der</strong> <strong>bei</strong> ger<strong>in</strong>gemE<strong>in</strong>kommen des Partners wird e<strong>in</strong> Zuschuss von180,30 EUR (2 481 ATS) pro Monat zuerkannt.Sie können <strong>Ihre</strong> Berufstätigkeit auch im Rahmene<strong>in</strong>er Teilzeitbeschäftigung fortsetzen, allerd<strong>in</strong>gswird die Höhe <strong>Ihre</strong>s Karenzgeldes pro Monatdadurch reduziert. Das Karenzgeld wird im Falle<strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> Berufstätigkeit längstensbis zum 18. Lebensmonat des K<strong>in</strong>des und <strong>bei</strong>Teilzeitbeschäftigung längstens bis zum drittenGeburtstag gewährt.Die Auszahlung erfolgt durch <strong>Ihre</strong> Krankenkasse.11. Weitere AuskünfteWenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sichbitte an <strong>Ihre</strong> Krankenkasse, <strong>Ihre</strong>n Unfallversicherungsträger,den zuständigen Träger <strong>der</strong> Pensionsversicherung,<strong>Ihre</strong> Regionalgeschäftsstelle desAr<strong>bei</strong>tsmarktservices o<strong>der</strong> Ihr Wohnsitzf<strong>in</strong>anzamt/Familien<strong>bei</strong>hilfenstelle.Beson<strong>der</strong>heiten <strong>in</strong><strong>der</strong> Sozialversicherung <strong>der</strong> Selbständigen <strong>in</strong> <strong>der</strong>gewerblichen Wirtschaft und <strong>der</strong> Bauern wurdennicht <strong>in</strong> diesen Leitfaden aufgenommen. Näheresdazu können Sie von den zuständigen Versicherungsträgernerfahren.Nachstehend s<strong>in</strong>d die Bezeichnungen und Anschriften<strong>der</strong> Institutionen angeführt, die <strong>in</strong> dene<strong>in</strong>zelnen Zweigen <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> alsVerb<strong>in</strong>dungsstellen tätig s<strong>in</strong>d. Wenn Sie Schwierigkeiteno<strong>der</strong> Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong><strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> <strong>in</strong> Österreich o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong>mehreren <strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> haben, könnenSie sich auch an die zuständige Verb<strong>in</strong>dungsstellewenden.Zweig <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>:Bezeichnung und Anschrift <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dungsstelle:Kranken-, Unfall- undPensionsversicherungHauptverband <strong>der</strong> österreichischen SozialversicherungsträgerVerb<strong>in</strong>dungsstelleKundmanngasse 21A-1031 WienTel. (43-1) 711 32-0Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherungBundesm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft und Ar<strong>bei</strong>tSektion VIStubenr<strong>in</strong>g 1A-1010 WienTel. (43-1) 711 00-0FamilienleistungenBundesm<strong>in</strong>isterium für <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> und GenerationenAbteilung V/IFranz-Josefs-Kai 51A-1010 WienTel. (43-1) 711 00-0148 ÖSTERREICH

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