SCHWEDEN1. E<strong>in</strong>leitungDas schwedische allgeme<strong>in</strong>e System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n<strong>Sicherheit</strong> umfasst die folgenden Zweige:— Krankenversicherung (Abschnitt 2);— Ar<strong>bei</strong>tsunfallversicherung (Abschnitt 3);— Invaliditätsversicherung (Abschnitt 4);— Altersversicherung (Abschnitt 5);— H<strong>in</strong>terbliebenenversicherung (Abschnitt 6);— Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung (Abschnitt 7);— Familienleistungen und Elternversicherung(Abschnitt 8). BeiträgeDie <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong> wird aus Steueraufkommenund Sozialversicherungs<strong>bei</strong>trägen f<strong>in</strong>anziert. Ausden Ar<strong>bei</strong>tgeber<strong>bei</strong>trägen wird e<strong>in</strong> großer Teil <strong>der</strong>Aufwendungen gedeckt. Die Ar<strong>bei</strong>tgeber<strong>bei</strong>trägebelaufen sich <strong>der</strong>zeit auf <strong>in</strong>sgesamt 32,82 % <strong>der</strong>Lohn- und Gehaltssumme. E<strong>in</strong> Selbständigerbezahlt selbst Beiträge <strong>in</strong> Höhe von 31,01 % deszugrunde gelegten E<strong>in</strong>kommens.Sie müssen zur Kranken- und Rentenversicherungselbst e<strong>in</strong>en bestimmten Beitrag zahlen, und zwar<strong>in</strong> Höhe von 7,0 % <strong>Ihre</strong>s E<strong>in</strong>kommens aus Erwerbstätigkeitbis zu e<strong>in</strong>er bestimmten Obergrenze.Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber behält den Beitrag von<strong>Ihre</strong>m Entgelt e<strong>in</strong> und führt ihn an das F<strong>in</strong>anzamtab. Wenn Sie Mitglied e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tslosenkasses<strong>in</strong>d, müssen Sie <strong>der</strong> Kasse unmittelbar e<strong>in</strong>enbestimmten Beitrag entrichten.Für Personen über 65 Jahre liegen die Ar<strong>bei</strong>tgeber<strong>bei</strong>trägeniedriger.Wer ist versichert?Die Mitgliedschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Versicherungist Pflicht. E<strong>in</strong>e Ausnahme ist die Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung(siehe Abschnitt 7).Die Sozialversicherung besteht aus e<strong>in</strong>em wohnsitzabhängigenTeil, <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destbeträge undBeihilfen abdeckt, und aus e<strong>in</strong>em berufsabhängigenTeil, <strong>der</strong> gegen E<strong>in</strong>kommensverlust versichert.Beide Versicherungen s<strong>in</strong>d gleichberechtigtanwendbar auf alle Personen, die <strong>in</strong> Schwedenwohnen bzw. ar<strong>bei</strong>ten.Wer nach Schweden kommt, gilt als dortwohnhaft, wenn er sich vermutlich länger als e<strong>in</strong>Jahr im Land aufhalten wird. E<strong>in</strong>e <strong>in</strong> Schwedenansässige Person, die aus Schweden ausreist, giltweiterh<strong>in</strong> als <strong>in</strong> Schweden wohnhaft, wenn <strong>der</strong>Auslandsaufenthalt wahrsche<strong>in</strong>lich weniger alse<strong>in</strong> Jahr andauern wird. AnspruchsvoraussetzungenEs gibt ke<strong>in</strong>e Wartezeiten für den Anspruch aufVersicherungsleistungen. Für bestimmte Leistungengelten jedoch Anspruchsvoraussetzungen.Gewisse Voraussetzungen im H<strong>in</strong>blick auf dieVersicherungsdauer gibt es für die Elternversicherungund die Ar<strong>bei</strong>tslosenversicherung (sieheAbschnitte 2 und 7). Für den Bezug von Invaliditätsleistungen,Alters- und H<strong>in</strong>terbliebenenrentenwird vorausgesetzt, dass e<strong>in</strong>e bestimmte Wohnzeitzurückgelegt o<strong>der</strong> Erwerbse<strong>in</strong>künfte erzieltwurden (siehe Abschnitte 4, 5 und 6). Was müssen Sie tun, um Leistungen zuerhalten?Um e<strong>in</strong>e Leistung zu beziehen, werden Sie sich <strong>in</strong>den meisten Fällen an die Versicherungskasse<strong>Ihre</strong>s Wohnortes wenden müssen. Diese ist fürdie meisten Sozialversicherungsleistungenzuständig. Für den Bezug von Ar<strong>bei</strong>tslosengeldwenden Sie sich h<strong>in</strong>gegen an das Ar<strong>bei</strong>tsamt(siehe Abschnitt 7).Wenn Sie Ar<strong>bei</strong>tnehmer s<strong>in</strong>d und wegen Krankheitnicht ar<strong>bei</strong>ten können, müssen Sie sich <strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>mAr<strong>bei</strong>tgeber krankmelden (siehe Abschnitt 2). Fürden Bezug von Sachleistungen (Behandlung o<strong>der</strong>Arzneimittel) wenden Sie sich unmittelbar an diepolikl<strong>in</strong>ische Behandlungszentrale, an denZahnarzt, e<strong>in</strong>en <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Leistungserbr<strong>in</strong>ger o<strong>der</strong>an die Apotheke. Für die dort bezahlten Gebührenerhalten Sie ke<strong>in</strong>e Erstattung.Wenn Sie e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfall erleiden, müssen Sie<strong>Ihre</strong>n Ar<strong>bei</strong>tgeber darüber unterrichten. Diesermeldet daraufh<strong>in</strong> den Schaden <strong>der</strong> Versicherungskasse.Selbständige melden <strong>der</strong> Versicherungskassedie Unfälle selbst. Schüler unterrichten dieLehranstalt, die sodann <strong>der</strong> Versicherungskasseden Schaden meldet. Näheres dazu <strong>in</strong> Abschnitt 3.RechtsbehelfeWer mit dem Beschluss e<strong>in</strong>er Versicherungskasseo<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Ar<strong>bei</strong>tslosenkasse nicht e<strong>in</strong>verstandenist, kann e<strong>in</strong>e Überprüfung des Beschlusses beantragen.Die Kasse erlässt daraufh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en neuenBeschluss. Wer auch mit dem neuen Beschlussnicht e<strong>in</strong>verstanden ist, kann Klage zum Kreisverwaltungsgerichterheben. Ist nach Dafürhalten desKlägers auch <strong>der</strong> Beschluss des Verwaltungsgerichtsmit Fehlern behaftet, kann Berufung zumOberverwaltungsgericht e<strong>in</strong>gelegt werden. In bestimmtenFällen ist auch gegen das Urteil desOberverwaltungsgerichts e<strong>in</strong> Rechtsmittelzulässig. Dieses ist sodann <strong>bei</strong>m Obersten Verwaltungsgerichte<strong>in</strong>zulegen.SCHWEDEN173
2. Krankheit und MutterschaftA. KRANKHEITSFÜRSORGELEISTUNGEN(SJUKVÅRD)Krankheitsfürsorgeleistungen s<strong>in</strong>d im Wesentlichenärztliche Verrichtungen, Krankenhausaufenthalt,Heilgymnastik sowie weitere Krankheitsfürsorgebehandlungen,zahnärztlicheVerrichtungen und Arzneimittel.Schweden hat e<strong>in</strong>e regional geglie<strong>der</strong>te Krankheitsfürsorgeregelung,die größtenteils getrenntvon <strong>der</strong> Sozialversicherung besteht. Je<strong>der</strong> Kreisist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle im KreiseAnsässigen e<strong>in</strong>e gute mediz<strong>in</strong>ische Betreuunggenießen.Die Krankheitsfürsorgeleistungen werden zumgrößten Teil vom Kreis gestellt, doch gibt es auchprivat nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte, die Vere<strong>in</strong>barungenmit den Kreisverwaltungen geschlossen haben.Bestimmte Krankheitsfürsorgeleistungen werdenauch von den schwedischen Geme<strong>in</strong>den imRahmen <strong>der</strong> schwedischen Krankenversorgungsgesetzgebungerbracht. Das betrifft <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>iedie Versorgung Älterer <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Wohne<strong>in</strong>heiten,die aufgrund ihres Gesundheitszustandesärztlich versorgt werden müssen.Die Sachleistungen werden vom Kreis über dieSteuern <strong>der</strong> Kreisansässigen sowie <strong>in</strong> gewissemUmfang auch aus Staatszuschüssen und Patienten<strong>bei</strong>trägenf<strong>in</strong>anziert.Ärztliche Verrichtungen u. a. (Läkarvård)Wenn Sie krank werden und e<strong>in</strong>en Arzt <strong>der</strong>öffentlichen Krankheitsfürsorge aufsuchen,übernimmt <strong>der</strong> Kreis den größten Teil <strong>der</strong> Kosten.Sie selbst müssen e<strong>in</strong>e Zuzahlung leisten, diezwischen 100 und 250 SEK schwankt.Die meisten Ärzte s<strong>in</strong>d von den Kreisverwaltungenangestellt, doch gibt es auch e<strong>in</strong>en hohen Anteilprivat praktizieren<strong>der</strong> Ärzte, vor allem <strong>in</strong> dengrößeren Städten. Wenn Sie sich von e<strong>in</strong>emprivaten Arzt behandeln lassen, <strong>der</strong> über e<strong>in</strong>enVertrag mit <strong>der</strong> Kreisverwaltung dem öffentlichenKrankheitsfürsorgesystem angeschlossen ist,zahlen Sie e<strong>in</strong>en Selbstbehalt, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Zuzahlung<strong>in</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Regelung entspricht.Wenn Sie Angehörige von Heilberufen, die ke<strong>in</strong>eÄrzte s<strong>in</strong>d, aufsuchen, <strong>bei</strong>spielsweise e<strong>in</strong>e Bezirkskrankenschwestero<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Krankengymnasten,zahlen Sie e<strong>in</strong>en Selbstbehalt zwischen 0und 100 SEK.Müssen Sie stationär behandelt werden, zahlenSie als Selbstbehalt e<strong>in</strong> Fixum, das <strong>der</strong>zeithöchstens 80 SEK je Krankenhausverweiltagbeträgt.Selbstbehalte werden von den Kassen nichterstattet.Vorsorgemaßnahmen für Mutter und K<strong>in</strong>d wieBeratungen zur Empfängnisregelung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel zuzahlungsfrei.Fahrtkosten (Sjukresor)Im Zusammenhang mit bestimmten Krankenfürsorgeleistungenmuss die Gesundheitsbehörde dieFahrtkosten erstatten. Die Kostenerstattung wirdaufgrund <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Gesundheitsbehördeberechnet. Arzneimittel und sonstigepharmazeutische ProdukteWenn Sie von e<strong>in</strong>em Arzt e<strong>in</strong> Rezept erhalten,müssen Sie die Arzneimittelkosten bis zur Höhevon 900 SEK vollständig selbst tragen. Bei Kostenvon mehr als 900 SEK bezahlen Sie bis zu e<strong>in</strong>emBetrag von 1 700 SEK die Hälfte. Bei Gesamtkostenvon über 1 700 SEK liegt <strong>der</strong> Eigen<strong>bei</strong>trag<strong>bei</strong> 25 % <strong>bei</strong> Kosten zwischen 1 700 SEK und3 300 SEK, dann <strong>bei</strong> 10 % für Kosten zwischen3 300 SEK und 4 300 SEK. Das bedeutet, dass –wenn Ihnen b<strong>in</strong>nen zwölf Monaten Gesamtkostenvon über 4 300 SEK (also Eigen<strong>bei</strong>trag undZuschüsse) an Arzneimitteln entstehen – für denverbleibenden Teil des Zwölfmonatszeitraumese<strong>in</strong>e Kostenfreistellung <strong>in</strong> Kraft tritt. Es handeltsich hier um e<strong>in</strong>e Härteklausel, die gewährleistet,dass <strong>Ihre</strong> Arzneimittelausgaben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zwölfmonatszeitraumdie Summe von 1 800 SEK nichtübersteigen. Die Härteklausel gilt auch für Gebrauchsgegenstände,z. B. für Stomata, soweit sievom Arzt verordnet s<strong>in</strong>d. Gebrauchsgegenstände,die zur Verabreichung von Arzneimitteln erfor<strong>der</strong>lichs<strong>in</strong>d, zahlt die Kasse.Erwerben Sie rezeptfreie Arzneimittel, müssen Siedie Kosten voll tragen. Das Gleiche gilt, wenn <strong>der</strong>Arzt e<strong>in</strong> Arzneimittel verschreibt, das im Arzneimittelkatalog<strong>der</strong> Sozialversicherung nichtenthalten ist.Für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 16 Jahren mit <strong>bei</strong>spielsweisee<strong>in</strong>er Glutenallergie werden bestimmte Speziallebensmittelzum ermäßigten Preis abgegeben.Bei den Zuzahlungen <strong>in</strong> den Apotheken handelt essich um Eigen<strong>bei</strong>träge, die nicht erstattet werden.Härteklausel (Högkostnadsskydd)Wer Beiträge zu Krankheitsfürsorgeleistungen <strong>in</strong>Höhe von <strong>in</strong>sgesamt maximal 900 SEK entrichtethat, ist anschließend bis zum Ablauf des Jahres,gerechnet von <strong>der</strong> ersten Beitragszahlung an, vonweiteren Zahlungen für vergleichbare Leistungenbefreit. Belaufen sich <strong>Ihre</strong> Kosten für Arzneimittelb<strong>in</strong>nen zwölf Monaten auf <strong>in</strong>sgesamt m<strong>in</strong>destens1 800 SEK, erhalten Sie e<strong>in</strong>e Freikarte für Arznei-174 SCHWEDEN
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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INHALTSVERZEICHNISBELGIEN . . . . .
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7. Arbeitslosenunterstützung . . .
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van de arbeidsrechtbank) richten od
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Geldleistungen bei Arbeitsunfähigk
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Jahren und, entsprechend der schon
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Der Arbeitslose entscheidet sich f
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ein vorgezogenes Altersruhegeld gew
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DÄNEMARK1. EinleitungDie Leistunge
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Besteht die Arbeitsunfähigkeit üb
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eines lebend geborenen Kindes, die
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Tritt der Tod des versicherten Ehep
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8. FamilienleistungenWenn Sie eine
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mit Arzneimitteln sowie alle Leistu
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tens bis zum voraussichtlichen Rent
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sind, erhalten Sie beitragsunabhän
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drei Kalendermonaten vor Beginn der
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Gleiches gilt für Empfänger einer
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— andere Regionen: die für die A
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Bei Erfüllung der Voraussetzungen
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Kapitel IISELBSTÄNDIGE1. Allgemein
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Wirtschaftsraumes oder einem Land b
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Sozialleistungen der regionalenGesu
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und der Sicherheit gewährten Urlau
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Sterbegeld (bereavement grant)Sterb
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Den Antrag auf Adoptionsbeihilfe so
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Der Regel-Beitragssatz ist niedrige
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MutterschaftsgeldDas Mutterschaftsg
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jedem Elternteil, jedem Bruder und
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noch weitere 12 Monate lang und in
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LUXEMBURG1. EinleitungNach dem luxe
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wird das Krankengeld direkt durch d
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gehören unterschiedlichen Berufen
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schnitts des vor Eintritt der Inval
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