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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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2. Krankheit und MutterschaftA. KRANKHEITSFÜRSORGELEISTUNGEN(SJUKVÅRD)Krankheitsfürsorgeleistungen s<strong>in</strong>d im Wesentlichenärztliche Verrichtungen, Krankenhausaufenthalt,Heilgymnastik sowie weitere Krankheitsfürsorgebehandlungen,zahnärztlicheVerrichtungen und Arzneimittel.Schweden hat e<strong>in</strong>e regional geglie<strong>der</strong>te Krankheitsfürsorgeregelung,die größtenteils getrenntvon <strong>der</strong> Sozialversicherung besteht. Je<strong>der</strong> Kreisist verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle im KreiseAnsässigen e<strong>in</strong>e gute mediz<strong>in</strong>ische Betreuunggenießen.Die Krankheitsfürsorgeleistungen werden zumgrößten Teil vom Kreis gestellt, doch gibt es auchprivat nie<strong>der</strong>gelassene Ärzte, die Vere<strong>in</strong>barungenmit den Kreisverwaltungen geschlossen haben.Bestimmte Krankheitsfürsorgeleistungen werdenauch von den schwedischen Geme<strong>in</strong>den imRahmen <strong>der</strong> schwedischen Krankenversorgungsgesetzgebungerbracht. Das betrifft <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>iedie Versorgung Älterer <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Wohne<strong>in</strong>heiten,die aufgrund ihres Gesundheitszustandesärztlich versorgt werden müssen.Die Sachleistungen werden vom Kreis über dieSteuern <strong>der</strong> Kreisansässigen sowie <strong>in</strong> gewissemUmfang auch aus Staatszuschüssen und Patienten<strong>bei</strong>trägenf<strong>in</strong>anziert.Ärztliche Verrichtungen u. a. (Läkarvård)Wenn Sie krank werden und e<strong>in</strong>en Arzt <strong>der</strong>öffentlichen Krankheitsfürsorge aufsuchen,übernimmt <strong>der</strong> Kreis den größten Teil <strong>der</strong> Kosten.Sie selbst müssen e<strong>in</strong>e Zuzahlung leisten, diezwischen 100 und 250 SEK schwankt.Die meisten Ärzte s<strong>in</strong>d von den Kreisverwaltungenangestellt, doch gibt es auch e<strong>in</strong>en hohen Anteilprivat praktizieren<strong>der</strong> Ärzte, vor allem <strong>in</strong> dengrößeren Städten. Wenn Sie sich von e<strong>in</strong>emprivaten Arzt behandeln lassen, <strong>der</strong> über e<strong>in</strong>enVertrag mit <strong>der</strong> Kreisverwaltung dem öffentlichenKrankheitsfürsorgesystem angeschlossen ist,zahlen Sie e<strong>in</strong>en Selbstbehalt, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Zuzahlung<strong>in</strong> <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Regelung entspricht.Wenn Sie Angehörige von Heilberufen, die ke<strong>in</strong>eÄrzte s<strong>in</strong>d, aufsuchen, <strong>bei</strong>spielsweise e<strong>in</strong>e Bezirkskrankenschwestero<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Krankengymnasten,zahlen Sie e<strong>in</strong>en Selbstbehalt zwischen 0und 100 SEK.Müssen Sie stationär behandelt werden, zahlenSie als Selbstbehalt e<strong>in</strong> Fixum, das <strong>der</strong>zeithöchstens 80 SEK je Krankenhausverweiltagbeträgt.Selbstbehalte werden von den Kassen nichterstattet.Vorsorgemaßnahmen für Mutter und K<strong>in</strong>d wieBeratungen zur Empfängnisregelung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong>Regel zuzahlungsfrei.Fahrtkosten (Sjukresor)Im Zusammenhang mit bestimmten Krankenfürsorgeleistungenmuss die Gesundheitsbehörde dieFahrtkosten erstatten. Die Kostenerstattung wirdaufgrund <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Gesundheitsbehördeberechnet. Arzneimittel und sonstigepharmazeutische ProdukteWenn Sie von e<strong>in</strong>em Arzt e<strong>in</strong> Rezept erhalten,müssen Sie die Arzneimittelkosten bis zur Höhevon 900 SEK vollständig selbst tragen. Bei Kostenvon mehr als 900 SEK bezahlen Sie bis zu e<strong>in</strong>emBetrag von 1 700 SEK die Hälfte. Bei Gesamtkostenvon über 1 700 SEK liegt <strong>der</strong> Eigen<strong>bei</strong>trag<strong>bei</strong> 25 % <strong>bei</strong> Kosten zwischen 1 700 SEK und3 300 SEK, dann <strong>bei</strong> 10 % für Kosten zwischen3 300 SEK und 4 300 SEK. Das bedeutet, dass –wenn Ihnen b<strong>in</strong>nen zwölf Monaten Gesamtkostenvon über 4 300 SEK (also Eigen<strong>bei</strong>trag undZuschüsse) an Arzneimitteln entstehen – für denverbleibenden Teil des Zwölfmonatszeitraumese<strong>in</strong>e Kostenfreistellung <strong>in</strong> Kraft tritt. Es handeltsich hier um e<strong>in</strong>e Härteklausel, die gewährleistet,dass <strong>Ihre</strong> Arzneimittelausgaben <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zwölfmonatszeitraumdie Summe von 1 800 SEK nichtübersteigen. Die Härteklausel gilt auch für Gebrauchsgegenstände,z. B. für Stomata, soweit sievom Arzt verordnet s<strong>in</strong>d. Gebrauchsgegenstände,die zur Verabreichung von Arzneimitteln erfor<strong>der</strong>lichs<strong>in</strong>d, zahlt die Kasse.Erwerben Sie rezeptfreie Arzneimittel, müssen Siedie Kosten voll tragen. Das Gleiche gilt, wenn <strong>der</strong>Arzt e<strong>in</strong> Arzneimittel verschreibt, das im Arzneimittelkatalog<strong>der</strong> Sozialversicherung nichtenthalten ist.Für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 16 Jahren mit <strong>bei</strong>spielsweisee<strong>in</strong>er Glutenallergie werden bestimmte Speziallebensmittelzum ermäßigten Preis abgegeben.Bei den Zuzahlungen <strong>in</strong> den Apotheken handelt essich um Eigen<strong>bei</strong>träge, die nicht erstattet werden.Härteklausel (Högkostnadsskydd)Wer Beiträge zu Krankheitsfürsorgeleistungen <strong>in</strong>Höhe von <strong>in</strong>sgesamt maximal 900 SEK entrichtethat, ist anschließend bis zum Ablauf des Jahres,gerechnet von <strong>der</strong> ersten Beitragszahlung an, vonweiteren Zahlungen für vergleichbare Leistungenbefreit. Belaufen sich <strong>Ihre</strong> Kosten für Arzneimittelb<strong>in</strong>nen zwölf Monaten auf <strong>in</strong>sgesamt m<strong>in</strong>destens1 800 SEK, erhalten Sie e<strong>in</strong>e Freikarte für Arznei-174 SCHWEDEN

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