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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Für die Gewährung e<strong>in</strong>er Rente <strong>bei</strong> schwererInvalidität s<strong>in</strong>d folgende Voraussetzungen zuerfüllen:— Es ist e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> zuständigenIKA-Dienststelle über e<strong>in</strong>e Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungum m<strong>in</strong>destens 4 / 5 (Invaliditätsgrad 80 %)vorzulegen;— die M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit mussm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahr andauern;— es s<strong>in</strong>d a) <strong>in</strong>sgesamt 4 500 Ar<strong>bei</strong>tstage nachzuweiseno<strong>der</strong> b) 1 500 Ar<strong>bei</strong>tstage, davonm<strong>in</strong>destens 600 <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> letzten fünfJahre vor <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Invalidität.E<strong>in</strong> „Ar<strong>bei</strong>tstag“ entspricht e<strong>in</strong>em Versicherungstage<strong>in</strong>schließlich bezahlter Urlaubstage.Die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat zurückgelegtenVersicherungszeiten werden zu dengriechischen Versicherungszeiten h<strong>in</strong>zugerechnet.Sollten Sie Versicherungszeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat zurückgelegt haben, müssen Sie dies<strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m Rentenantrag angeben und alle <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>mBesitz bef<strong>in</strong>dlichen entsprechenden Versicherungsunterlagen<strong>bei</strong>fügen.FormalitätenDer Antrag auf Invaliditätsrente ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong>örtlichen IKA-Geschäftsstelle zu stellen, wo<strong>bei</strong>folgende Unterlagen vorzulegen s<strong>in</strong>d:— alle Versicherungsunterlagen (Versicherungsbuch,DATE usw.);— Erklärung über den Zeitpunkt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>stellung;— wenn Sie verheiratet s<strong>in</strong>d und m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigeK<strong>in</strong><strong>der</strong> haben, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>;— wenn Sie K<strong>in</strong><strong>der</strong> haben, die studieren o<strong>der</strong>ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e Studienbesche<strong>in</strong>igungbzw. e<strong>in</strong> Gutachten des zuständigenGesundheitsausschusses;— Fotokopie des Personalausweises. Rente <strong>bei</strong> gewöhnlicher InvaliditätDiese Rente steht Ihnen zu, wenn Sie e<strong>in</strong>eErwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von mehr als 67 %, jedochweniger als 80 % aufweisen. <strong>Ihre</strong> Höhe beträgt75 % <strong>der</strong> Vollrente. Wenn <strong>der</strong> Versicherte jedoch6 000 Ar<strong>bei</strong>tstage abgeleistet hat o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>eInvalidität hauptsächlich durch psychische Erkrankungenbed<strong>in</strong>gt ist, wird ihm die volle Rentegewährt.Rente <strong>bei</strong> Teil<strong>in</strong>validitätDiese Rente wird dem Versicherten gewährt, <strong>der</strong>e<strong>in</strong>e Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von mehr als 50 %,jedoch weniger als 67 % aufweist. <strong>Ihre</strong> Höhebeträgt 50 % <strong>der</strong> Vollrente. Ist se<strong>in</strong>e Invaliditäthauptsächlich durch psychische Erkrankungenbed<strong>in</strong>gt, hat er Anspruch auf 75 % <strong>der</strong> vollenRente.5. AlterZum Bezug <strong>der</strong> Altersrente müssen Sie e<strong>in</strong>evorgeschriebene Altersgrenze erreicht, e<strong>in</strong>ebestimmte Anzahl von Ar<strong>bei</strong>tstagen geleistet und<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen beson<strong>der</strong>e Voraussetzungenerfüllt haben.Haben Sie m<strong>in</strong>destens 4 500 Ar<strong>bei</strong>tstage geleistet,wird Ihnen die volle Altersrente <strong>bei</strong> Vollendungdes 65. (<strong>bei</strong> Frauen des 60.) Lebensjahres gewährt.Haben Sie m<strong>in</strong>destens 10 000 Ar<strong>bei</strong>tstagegeleistet, wird Ihnen die volle Altersrente <strong>bei</strong>Vollendung des 62. (<strong>bei</strong> Frauen des 57.) Lebensjahresgewährt.Üben Sie e<strong>in</strong>e schwere und gesundheitsschädlicheTätigkeit aus, wird Ihnen die volle Altersrente <strong>bei</strong>Vollendung des 60. (<strong>bei</strong> Frauen des 55.) Lebensjahresgewährt. Sie müssen jedoch m<strong>in</strong>destens4 500 Ar<strong>bei</strong>tstage geleistet haben, davon 4 / 5 mitschwerer und gesundheitsschädlicher Tätigkeitund m<strong>in</strong>destens 1 000 Ar<strong>bei</strong>tstage <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong>letzten zehn Jahre vor Erreichung <strong>der</strong> Altersgrenzeo<strong>der</strong> vor E<strong>in</strong>reichung des Rentenantrages.Haben Sie m<strong>in</strong>destens 10 500 Ar<strong>bei</strong>tstage (etwa35 Jahre) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er abhängigen Tätigkeit geleistet,wird Ihnen die volle Altersrente <strong>bei</strong> Vollendungdes 58. Lebensjahres (für Männer und Frauen)gewährt.Seit dem 29.12.2000 haben Versicherte, diem<strong>in</strong>destens 10 500 Versicherungstage als Ar<strong>bei</strong>tnehmergeleistet haben, davon m<strong>in</strong>destens 7 500mit schwerer und gesundheitsschädlicherTätigkeit,— das 55. Lebensjahr vollendet haben,Anspruch auf die volle Altersrente;— das 53. Lebensjahr vollendet haben,Anspruch auf e<strong>in</strong>e Altersrente, die für jedenzur Erreichung <strong>der</strong> obigen Altersgrenzefehlenden Monat um 0,005 % <strong>der</strong> vollenRente gekürzt wird.Mütter von ledigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 18 Jahrenerhalten e<strong>in</strong>e volle Altersrente <strong>bei</strong> Vollendungdes 55. Lebensjahres, wenn sie 5 500 Ar<strong>bei</strong>tstagegeleistet haben und ke<strong>in</strong>e sonstige Eigenrente vonIKA o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Versicherungsträgerbeziehen.Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich,die Rente zwei o<strong>der</strong> selbst fünf Jahre früher alsvorstehend aufgeführt zu erhalten; <strong>in</strong> diesem Fallwird <strong>Ihre</strong> Rente jedoch für jeden bis zur vorgeschriebenenAltersgrenze fehlenden Monat um0,5 % gekürzt. Zusätzliche Erläuterungenbezüglich <strong>der</strong> gekürzten Altersrente können <strong>bei</strong><strong>der</strong> zuständigen IKA-Geschäftsstelle e<strong>in</strong>geholtwerden.GRIECHENLAND53

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