Für die Gewährung e<strong>in</strong>er Rente <strong>bei</strong> schwererInvalidität s<strong>in</strong>d folgende Voraussetzungen zuerfüllen:— Es ist e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> zuständigenIKA-Dienststelle über e<strong>in</strong>e Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ungum m<strong>in</strong>destens 4 / 5 (Invaliditätsgrad 80 %)vorzulegen;— die M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit mussm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahr andauern;— es s<strong>in</strong>d a) <strong>in</strong>sgesamt 4 500 Ar<strong>bei</strong>tstage nachzuweiseno<strong>der</strong> b) 1 500 Ar<strong>bei</strong>tstage, davonm<strong>in</strong>destens 600 <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> letzten fünfJahre vor <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Invalidität.E<strong>in</strong> „Ar<strong>bei</strong>tstag“ entspricht e<strong>in</strong>em Versicherungstage<strong>in</strong>schließlich bezahlter Urlaubstage.Die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat zurückgelegtenVersicherungszeiten werden zu dengriechischen Versicherungszeiten h<strong>in</strong>zugerechnet.Sollten Sie Versicherungszeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat zurückgelegt haben, müssen Sie dies<strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m Rentenantrag angeben und alle <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>mBesitz bef<strong>in</strong>dlichen entsprechenden Versicherungsunterlagen<strong>bei</strong>fügen.FormalitätenDer Antrag auf Invaliditätsrente ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong>örtlichen IKA-Geschäftsstelle zu stellen, wo<strong>bei</strong>folgende Unterlagen vorzulegen s<strong>in</strong>d:— alle Versicherungsunterlagen (Versicherungsbuch,DATE usw.);— Erklärung über den Zeitpunkt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>stellung;— wenn Sie verheiratet s<strong>in</strong>d und m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigeK<strong>in</strong><strong>der</strong> haben, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>;— wenn Sie K<strong>in</strong><strong>der</strong> haben, die studieren o<strong>der</strong>ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e Studienbesche<strong>in</strong>igungbzw. e<strong>in</strong> Gutachten des zuständigenGesundheitsausschusses;— Fotokopie des Personalausweises. Rente <strong>bei</strong> gewöhnlicher InvaliditätDiese Rente steht Ihnen zu, wenn Sie e<strong>in</strong>eErwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von mehr als 67 %, jedochweniger als 80 % aufweisen. <strong>Ihre</strong> Höhe beträgt75 % <strong>der</strong> Vollrente. Wenn <strong>der</strong> Versicherte jedoch6 000 Ar<strong>bei</strong>tstage abgeleistet hat o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>eInvalidität hauptsächlich durch psychische Erkrankungenbed<strong>in</strong>gt ist, wird ihm die volle Rentegewährt.Rente <strong>bei</strong> Teil<strong>in</strong>validitätDiese Rente wird dem Versicherten gewährt, <strong>der</strong>e<strong>in</strong>e Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von mehr als 50 %,jedoch weniger als 67 % aufweist. <strong>Ihre</strong> Höhebeträgt 50 % <strong>der</strong> Vollrente. Ist se<strong>in</strong>e Invaliditäthauptsächlich durch psychische Erkrankungenbed<strong>in</strong>gt, hat er Anspruch auf 75 % <strong>der</strong> vollenRente.5. AlterZum Bezug <strong>der</strong> Altersrente müssen Sie e<strong>in</strong>evorgeschriebene Altersgrenze erreicht, e<strong>in</strong>ebestimmte Anzahl von Ar<strong>bei</strong>tstagen geleistet und<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen beson<strong>der</strong>e Voraussetzungenerfüllt haben.Haben Sie m<strong>in</strong>destens 4 500 Ar<strong>bei</strong>tstage geleistet,wird Ihnen die volle Altersrente <strong>bei</strong> Vollendungdes 65. (<strong>bei</strong> Frauen des 60.) Lebensjahres gewährt.Haben Sie m<strong>in</strong>destens 10 000 Ar<strong>bei</strong>tstagegeleistet, wird Ihnen die volle Altersrente <strong>bei</strong>Vollendung des 62. (<strong>bei</strong> Frauen des 57.) Lebensjahresgewährt.Üben Sie e<strong>in</strong>e schwere und gesundheitsschädlicheTätigkeit aus, wird Ihnen die volle Altersrente <strong>bei</strong>Vollendung des 60. (<strong>bei</strong> Frauen des 55.) Lebensjahresgewährt. Sie müssen jedoch m<strong>in</strong>destens4 500 Ar<strong>bei</strong>tstage geleistet haben, davon 4 / 5 mitschwerer und gesundheitsschädlicher Tätigkeitund m<strong>in</strong>destens 1 000 Ar<strong>bei</strong>tstage <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong>letzten zehn Jahre vor Erreichung <strong>der</strong> Altersgrenzeo<strong>der</strong> vor E<strong>in</strong>reichung des Rentenantrages.Haben Sie m<strong>in</strong>destens 10 500 Ar<strong>bei</strong>tstage (etwa35 Jahre) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er abhängigen Tätigkeit geleistet,wird Ihnen die volle Altersrente <strong>bei</strong> Vollendungdes 58. Lebensjahres (für Männer und Frauen)gewährt.Seit dem 29.12.2000 haben Versicherte, diem<strong>in</strong>destens 10 500 Versicherungstage als Ar<strong>bei</strong>tnehmergeleistet haben, davon m<strong>in</strong>destens 7 500mit schwerer und gesundheitsschädlicherTätigkeit,— das 55. Lebensjahr vollendet haben,Anspruch auf die volle Altersrente;— das 53. Lebensjahr vollendet haben,Anspruch auf e<strong>in</strong>e Altersrente, die für jedenzur Erreichung <strong>der</strong> obigen Altersgrenzefehlenden Monat um 0,005 % <strong>der</strong> vollenRente gekürzt wird.Mütter von ledigen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 18 Jahrenerhalten e<strong>in</strong>e volle Altersrente <strong>bei</strong> Vollendungdes 55. Lebensjahres, wenn sie 5 500 Ar<strong>bei</strong>tstagegeleistet haben und ke<strong>in</strong>e sonstige Eigenrente vonIKA o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Versicherungsträgerbeziehen.Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich,die Rente zwei o<strong>der</strong> selbst fünf Jahre früher alsvorstehend aufgeführt zu erhalten; <strong>in</strong> diesem Fallwird <strong>Ihre</strong> Rente jedoch für jeden bis zur vorgeschriebenenAltersgrenze fehlenden Monat um0,5 % gekürzt. Zusätzliche Erläuterungenbezüglich <strong>der</strong> gekürzten Altersrente können <strong>bei</strong><strong>der</strong> zuständigen IKA-Geschäftsstelle e<strong>in</strong>geholtwerden.GRIECHENLAND53
E<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tstag entspricht e<strong>in</strong>em Versicherungstage<strong>in</strong>schließlich bezahlter Urlaubstage. Wenn es fürdie Begründung des Anspruchs auf Altersrenteerfor<strong>der</strong>lich ist, können bis zu 200 Tage, an denenKrankengeld, und 200 Tage, an denen Ar<strong>bei</strong>tslosengeldbezogen wurde, berücksichtigt werden,sofern sie <strong>in</strong> die zehn Jahre vor Antragstellungfallen. Außerdem können, falls erfor<strong>der</strong>lich, auchdie Zeiten angerechnet werden, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>eInvaliditätsrente gewährt wurde.Die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat zurückgelegtenVersicherungszeiten werden zu dengriechischen Versicherungszeiten h<strong>in</strong>zugerechnet.Sollten Sie Versicherungszeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat zurückgelegt haben, müssen Sie dies<strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m Rentenantrag angeben und alle <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>mBesitz bef<strong>in</strong>dlichen entsprechenden Versicherungsunterlagen<strong>bei</strong>fügen.FormalitätenDer Antrag auf Altersrente ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> örtlichenIKA-Geschäftsstelle e<strong>in</strong>zureichen, wo<strong>bei</strong> folgendeUnterlagen <strong>bei</strong>zufügen s<strong>in</strong>d:— alle Versicherungsunterlagen (Versicherungsbuch,DATE usw.);— Erklärung über den Zeitpunkt <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tse<strong>in</strong>stellung;— wenn Sie verheiratet s<strong>in</strong>d und m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährigeK<strong>in</strong><strong>der</strong> haben, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>;— wenn Sie K<strong>in</strong><strong>der</strong> haben, die studieren o<strong>der</strong>ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e Studienbesche<strong>in</strong>igungbzw. e<strong>in</strong> Gutachten des zuständigenGesundheitsausschusses;— außerdem ist Ihr Geburtsdatum anzugeben,das durch Vorlage <strong>Ihre</strong>s Personalausweises zubestätigen ist.Höhe <strong>der</strong> Alters- und InvalidenrenteDie Grundrente <strong>bei</strong> Alter und Invalidität richtetsich nach den vom Versicherten geleistetenAr<strong>bei</strong>tstagen und nach <strong>der</strong> Versicherungsklasse,<strong>in</strong> die er aufgrund se<strong>in</strong>es Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes <strong>in</strong> denletzten fünf Jahren vor se<strong>in</strong>em Rentenantritte<strong>in</strong>gestuft wird.Diese Grundrente erhöht sich— wenn die Ehefrau ke<strong>in</strong>er Beschäftigungnachgeht und ke<strong>in</strong>e Rente bezieht;— für (bis zu 3) K<strong>in</strong><strong>der</strong>, sofern sie ledig s<strong>in</strong>d,nicht ar<strong>bei</strong>ten, ke<strong>in</strong>e Rente beziehen, das 18.Lebensjahr o<strong>der</strong> (wenn sie an e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>- o<strong>der</strong>ausländischen Hochschule studieren) das 24.Lebensjahr noch nicht vollendet haben o<strong>der</strong>wenn sie ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d und dieseAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit vor Vollendung des 18.Lebensjahres aufgetreten ist und für die <strong>der</strong>an<strong>der</strong>e Ehepartner, sofern er e<strong>in</strong>e Rentebezieht, ke<strong>in</strong>en Steigerungsbetrag erhält.6. H<strong>in</strong>terbliebene, SterbegeldDie Familienangehörigen e<strong>in</strong>es Versichertenhaben Rentenanspruch, wenn <strong>der</strong> Versicherte biszu se<strong>in</strong>em Tod <strong>in</strong>sgesamt 4 500 Ar<strong>bei</strong>tstage o<strong>der</strong>1 500 Ar<strong>bei</strong>tstage, und hiervon 300 <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong>letzten fünf Jahre vor dem Todesjahr, zurückgelegthat. Ist jedoch <strong>der</strong> Tod des Versicherten durche<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfall hervorgerufen worden, habense<strong>in</strong>e Familienangehörigen ungeachtet <strong>der</strong> geleistetenAr<strong>bei</strong>tstage Anspruch auf Rente. Wurde <strong>der</strong>Tod des Versicherten durch e<strong>in</strong>en nicht ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gtenUnfall verursacht, ist die Hälfte <strong>der</strong>angegebenen Zahl an Ar<strong>bei</strong>tstagen erfor<strong>der</strong>lich.Die Familienangehörigen e<strong>in</strong>es Verstorbenen, <strong>der</strong>von IKA e<strong>in</strong>e Invaliditäts- o<strong>der</strong> Altersrentebezogen hatte, erhalten die H<strong>in</strong>terbliebenenrenteohne erneute Überprüfung <strong>der</strong> zeitlichen Voraussetzungen.E<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tstag entspricht e<strong>in</strong>em Versicherungstage<strong>in</strong>schließlich bezahlter Urlaubstage.Die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat zurückgelegtenVersicherungszeiten werden zu den griechischenVersicherungszeiten h<strong>in</strong>zugerechnet. Sollte<strong>der</strong> Verstorbene Versicherungszeiten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat zurückgelegt haben,müssen Sie dies <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m Rentenantrag angebenund alle <strong>in</strong> <strong>Ihre</strong>m Besitz bef<strong>in</strong>dlichen entsprechendenVersicherungsunterlagen <strong>bei</strong>fügen.FamilienangehörigeFalls e<strong>in</strong> IKA-Versicherter o<strong>der</strong> -Rentner verstirbt,haben se<strong>in</strong>e Familienangehörigen (anspruchsberechtigteFamilienangehörige) Anspruch auf H<strong>in</strong>terbliebenenrente:— <strong>der</strong> überlebende Ehepartner zunächst für dreiJahre; falls dieser dann das 40. Lebensjahrvollendet hat, verlängert sich die Rentengewährung;— die K<strong>in</strong><strong>der</strong>, sofern sie ledig s<strong>in</strong>d, nichtar<strong>bei</strong>ten, ke<strong>in</strong>e Rente beziehen und das 18.Lebensjahr o<strong>der</strong>, wenn sie im In- o<strong>der</strong>Ausland an e<strong>in</strong>er Hochschule studieren, das24. Lebensjahr noch nicht vollendet habeno<strong>der</strong> wenn sie Vollwaisen s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> wenn ihrLebensunterhalt von dem verstorbenen, vom<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Elternteil verlassenen Elternteil bestrittenwurde. K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die ar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>dund <strong>der</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit vor dem 18.Lebensjahr aufgetreten ist, haben ohne AltersgrenzeAnspruch auf H<strong>in</strong>terbliebenenrente;— die Enkelk<strong>in</strong><strong>der</strong> und Stiefk<strong>in</strong><strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Elternverstorben s<strong>in</strong>d, sofern ihr Lebensunterhaltvom Verstorbenen bestritten wurde;— die natürlichen Eltern o<strong>der</strong> Adoptiveltern,sofern ihr Lebensunterhalt hauptsächlichvom Verstorbenen bestritten wurde.54 GRIECHENLAND
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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MutterschaftsgeldDas Mutterschaftsg
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jedem Elternteil, jedem Bruder und
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noch weitere 12 Monate lang und in
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LUXEMBURG1. EinleitungNach dem luxe
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wird das Krankengeld direkt durch d
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gehören unterschiedlichen Berufen
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schnitts des vor Eintritt der Inval
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Wenn diese Formalitäten erfüllt s
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NIEDERLANDE1. EinleitungDie niederl
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Sachleistungen, auf die ein Anspruc
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Einkünfte des Betroffenen und sein
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Pensions-AlandiaPB 121, FIN-22101 M
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KrankmeldungWenn Sie Anspruch auf L
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wie die vorzeitige Rente gezahlt, i
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Die Einkommensrente wird sich auf d
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Leistungen der betrieblichen Vorsor
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Der Bezug der Altersrente kann ganz
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Grundrente der überlebenden Person
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Es werden folgende Sätze gewährt:
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5 KE-41-01-696-DE-CAMT FÜR AMTLICH