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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Die Sozialversicherung trägt ebenfalls die Kostenvon Krankenhausaufenthalten o<strong>der</strong> dr<strong>in</strong>gendenBehandlungen <strong>in</strong> Notfallversorgungsstellen(ambulante o<strong>der</strong> stationäre Behandlung). Außer<strong>in</strong> Notfällen müssen Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>Krankenhaus die Überweisung e<strong>in</strong>es Arztesvorlegen. Falls e<strong>in</strong> Patient nicht mit dennormalen Verkehrsmitteln beför<strong>der</strong>t werdenkann, übernimmt die Sozialversicherung dieKosten des Krankentransportes (Krankenwagen).Die Gesundheitsfürsorge ist im Allgeme<strong>in</strong>enkostenlos. Psychiatrische und zahnärztliche Behandlungens<strong>in</strong>d jedoch ausgenommen.Bei <strong>der</strong> ambulanten Behandlung bestimmter Leistungsempfänger,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e von Rentnern undPersonen, die Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong>Berufskrankheit erhalten, werden Arzneimittelkostenfrei zur Verfügung gestellt. An<strong>der</strong>e Leistungsempfängermüssen e<strong>in</strong>e Zuzahlung zu denArzneimittelkosten leisten (<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 40 % desArzneimittelpreises). Während e<strong>in</strong>er stationärenBehandlung verabreichte Arzneimittel s<strong>in</strong>dkostenlos.Die Sozialversicherung kommt für chirurgischeund orthopädische Prothesen sowie mechanischeRollstühle für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Menschen auf. Sieübernimmt jedoch ke<strong>in</strong>e Kosten für Zahnersatzund Brillen.Falls <strong>der</strong> behandelnde Arzt es für notwendig hält,kann er Rehabilitationsmaßnahmen verschreiben,die kostenlos s<strong>in</strong>d.Schiffe auf See können zu je<strong>der</strong> Tageszeit per FunkRatschläge von <strong>der</strong> ärztlichen Versorgungsstelledes Sozial<strong>in</strong>stituts für die Seefahrt (ISM) erhalten.AuslandsreisenWenn Sie Anspruch auf Sachleistungen <strong>der</strong> spanischenSozialversicherung haben und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU- o<strong>der</strong> EWR-Mitgliedstaat reisen,sollten Sie sich vor <strong>der</strong> Abreise <strong>bei</strong> <strong>der</strong> örtlichenGeschäftsstelle des Nationalen Instituts für Soziale<strong>Sicherheit</strong> (INSS) den entsprechenden Vordruckbesorgen.Beson<strong>der</strong>e Vorschriften <strong>bei</strong>Son<strong>der</strong>systemenBeim Son<strong>der</strong>system für Beschäftigte <strong>der</strong> maritimenWirtschaft gibt es spezielle Vorschriften fürUnfälle und Krankheiten an Bord und <strong>in</strong> ausländischenHäfen. Genaue Auskünfte erhalten Sie<strong>bei</strong>m Sozial<strong>in</strong>stitut für die Seefahrt (ISM) (Anschriftensiehe Abschnitt 10). Son<strong>der</strong>programme für beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tePersonenDas System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> gewährt beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenPersonen, die ansonsten über diesesSystem ke<strong>in</strong>en Leistungsanspruch hätten, Sachleistungenund Arzneimittel. Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>te Personenkönnen auch an bestimmten Programmen zurfunktionellen und psychotherapeutischen Rehabilitation,psychologischen Behandlung undBeratung, beruflichen Rehabilitation sowie anallgeme<strong>in</strong>en und beson<strong>der</strong>en Bildungsmaßnahmenusw. teilnehmen.Personen über drei Jahren, die zu m<strong>in</strong>destens33 % beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d und ke<strong>in</strong>e öffentlichenVerkehrsmittel benutzen können, kann e<strong>in</strong>e Beför<strong>der</strong>ungs<strong>bei</strong>hilfeo<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Beför<strong>der</strong>ungskostenausgleichgewährt werden.B. LEISTUNGEN BEI MUTTERSCHAFTUND RISIKEN WÄHREND DERSCHWANGERSCHAFTAr<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen, die aufgrund von Mutterschafto<strong>der</strong> Risiken während <strong>der</strong> Schwangerschaftar<strong>bei</strong>tsunfähig s<strong>in</strong>d, erhalten Geldleistungen. DieAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit kann durch e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>eErkrankung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Unfall, durch e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfallo<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Berufskrankheit (e<strong>in</strong>schließlichBeobachtungszeiten) bed<strong>in</strong>gt se<strong>in</strong>.Mutterschaftsgeld wird allen Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nengewährt, die e<strong>in</strong>em System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong>angehören und <strong>bei</strong> Geburt, Adoption o<strong>der</strong>Aufnahme e<strong>in</strong>es Pflegek<strong>in</strong>des Anspruch aufe<strong>in</strong>en Erholungszeitraum haben.Durch die Geldleistung <strong>bei</strong> Risiken während <strong>der</strong>Schwangerschaft wird <strong>der</strong> Zeitraum überbrückt,<strong>der</strong> durch die Auflösung des Ar<strong>bei</strong>tsvertragesentsteht, wenn die Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> ihren Ar<strong>bei</strong>tsplatzwechseln muss, da dieser ihrer o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Gesundheit des Fötus abträglich ist und e<strong>in</strong>Ar<strong>bei</strong>tsplatzwechsel aus verschiedenen Gründennicht möglich ist.Leistungsberechtigt s<strong>in</strong>d alle Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nenmit aktiver Mitgliedschaft und ihnen gleichgestellteAr<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen. Ist die vorübergehendeAr<strong>bei</strong>tsunfähigkeit durch Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong> Berufskrankheitbed<strong>in</strong>gt, wird <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> <strong>in</strong>jedem Fall aktive Mitgliedschaft unterstellt.Ist die Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit auf e<strong>in</strong>en gewöhnlichenUnfall, e<strong>in</strong>en Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Berufskrankheitzurückzuführen, ist ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>dest<strong>bei</strong>tragszeiterfor<strong>der</strong>lich. Ist die Ursache jedoch e<strong>in</strong>e gewöhnlicheKrankheit, müssen <strong>in</strong> den fünf Jahren davor180 Beitragstage zurückgelegt worden se<strong>in</strong>. BeiMutterschaft müssen Anmeldung und aktive Mitgliedschaftvorliegen und 180 Beitragstage <strong>in</strong> denletzten fünf Jahren unmittelbar vor dem Zeitpunkt62 SPANIEN

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