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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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LUXEMBURG1. E<strong>in</strong>leitungNach dem luxemburgischen System <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n<strong>Sicherheit</strong> werden folgende Leistungen gewährt:— Leistungen <strong>bei</strong> Krankheit und Mutterschaft(Abschnitt 2);— Leistungen <strong>bei</strong> Pflegebedürftigkeit (Abschnitt3);— Leistungen <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfällen und Berufskrankheiten(Abschnitt 4);— Leistungen <strong>bei</strong> Invalidität, Alter und anH<strong>in</strong>terbliebene (Abschnitte 5, 6 und 7);— Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung (Abschnitt 8);— Familienleistungen (Abschnitt 9).Angaben zu den Stellen, die für die Gewährungdieser Leistungen zuständig s<strong>in</strong>d, f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> dene<strong>in</strong>zelnen Abschnitten (siehe auch die Liste amEnde des Landesteils).AnmeldungSobald Sie <strong>in</strong> Luxemburg e<strong>in</strong>e Beschäftigungaufgenommen haben, muss Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber dienötigen Formalitäten für <strong>Ihre</strong> Anmeldung <strong>bei</strong> <strong>der</strong>Sozialversicherung erledigen. Sie selbst brauchenhier<strong>bei</strong> also persönlich nichts zu unternehmen.Wenn Sie selbständig tätig s<strong>in</strong>d, müssen Sie sichselbst <strong>bei</strong>m Centre commun de la sécurité sociale(Geme<strong>in</strong>sames Zentrum für <strong>soziale</strong> <strong>Sicherheit</strong>)anmelden.BeiträgeSie müssen e<strong>in</strong>en Beitrag zur Kranken- undMutterschaftsversicherung, zur Pflegeversicherungsowie zur Rentenversicherung (Alter, Invaliditätund H<strong>in</strong>terbliebene) zahlen, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en bestimmtenAnteil <strong>Ihre</strong>s Ar<strong>bei</strong>tsentgeltes ausmacht. Die Hälftedieser Beiträge geht zu <strong>Ihre</strong>n Lasten, während diean<strong>der</strong>e Hälfte von <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgeber zu übernehmenist.Zur Festlegung des Beitrages für die Pflegeversicherungwerden ebenfalls <strong>Ihre</strong> E<strong>in</strong>künfte ausVermögen berücksichtigt. Dieser Beitragsteil gehtvoll zu <strong>Ihre</strong>n Lasten.Die Abführung <strong>der</strong> Beiträge ist Aufgabe <strong>Ihre</strong>sAr<strong>bei</strong>tgebers. Dieser behält hierfür die zu <strong>Ihre</strong>nLasten gehenden Beiträge von <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tsentgelte<strong>in</strong>. Bei selbständiger Tätigkeit gehensämtliche Beitragszahlungen zu <strong>Ihre</strong>n Lasten.Zur Unfallversicherung, für Familienleistungenund für Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung brauchen Sieke<strong>in</strong>en Beitrag zu entrichten. RechtsmittelSie können gegen jede Entscheidung e<strong>in</strong>es Versicherungsträgers<strong>in</strong>nerhalb von 40 Tagen nach<strong>der</strong> Zustellung <strong>bei</strong> dem zuständigen VerwaltungsorganBeschwerde e<strong>in</strong>reichen. S<strong>in</strong>d Sie auch mitdem def<strong>in</strong>itiven Bescheid nicht e<strong>in</strong>verstanden,können Sie <strong>in</strong>nerhalb von 40 Tagen nach Zustellungdieser Entscheidung <strong>bei</strong>m Schiedsgericht<strong>der</strong> Sozialversicherungen (Conseil arbitral desassurances sociales) E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>legen. Gegene<strong>in</strong>e Entscheidung des Schiedsgerichts kann <strong>bei</strong>mOberschiedsgericht <strong>der</strong> Sozialversicherungen(Conseil supérieur des assurances sociales)<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> gleichen Frist nach Zustellung <strong>der</strong>Entscheidung des Schiedsgerichts Berufunge<strong>in</strong>gelegt werden.Handelt es sich um e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung,müssen Sie <strong>Ihre</strong>n E<strong>in</strong>spruch b<strong>in</strong>nen 40Tagen nach Zustellung des Bescheids durch E<strong>in</strong>schreiben<strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>kommission des M<strong>in</strong>isteriumsfür Ar<strong>bei</strong>t e<strong>in</strong>legen. Gegen die Entscheidungendieser Kommission können Sie <strong>in</strong>nerhalb<strong>der</strong> gleichen Frist E<strong>in</strong>spruch <strong>bei</strong>m Schiedsgerichte<strong>in</strong>legen; im Falle e<strong>in</strong>er Berufung ist das Oberschiedsgericht<strong>der</strong> Sozialversicherungenzuständig.2. Krankheit und MutterschaftSie s<strong>in</strong>d durch die Krankheits- und Mutterschaftsversicherungabgedeckt, wenn Sie e<strong>in</strong>e unselbständigeo<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e selbständige Tätigkeit ausübeno<strong>der</strong> wenn Sie— Lehrl<strong>in</strong>g s<strong>in</strong>d;— Krankengeld, Leistungen <strong>bei</strong> Mutterschafto<strong>der</strong> Sachleistungen <strong>bei</strong> Unfall beziehen;— Ar<strong>bei</strong>tslosenunterstützung beziehen;— e<strong>in</strong>e Alters-, Invaliditäts- o<strong>der</strong> H<strong>in</strong>terbliebenenrentebeziehen;— e<strong>in</strong>e Rente wegen Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong> Berufskrankheitbeziehen, sofern die Erwerbsunfähigkeitweniger als 50 % beträgt;— e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>terbliebenenrente aus <strong>der</strong> Unfallversicherungbeziehen;— Jugendlicher s<strong>in</strong>d, <strong>der</strong> an e<strong>in</strong>em freiwilligenDienst teilnimmt;— Familienangehörige/r e<strong>in</strong>es Versicherten s<strong>in</strong>d,<strong>der</strong> <strong>in</strong> Luxemburg wohnt.Die Versicherung <strong>bei</strong> Krankheit und Mutterschaftumfasst:— Sachleistungen <strong>bei</strong> Krankheit;— Krankengeld;LUXEMBURG115

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