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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Erziehungs<strong>bei</strong>hilfeErziehungs<strong>bei</strong>hilfe wird Personen gewährt, die— ihren Wohnsitz <strong>in</strong> Luxemburg haben undtatsächlich dort wohnen, o<strong>der</strong> Bürger e<strong>in</strong>esGeme<strong>in</strong>schaftsstaates s<strong>in</strong>d und <strong>in</strong> Luxemburgar<strong>bei</strong>ten o<strong>der</strong> zur Familie e<strong>in</strong>es solchenAr<strong>bei</strong>ters gehören;— <strong>in</strong> ihrem Haushalt e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> mehrere K<strong>in</strong><strong>der</strong>erziehen, für die K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld gezahlt wird;— sich hauptsächlich <strong>der</strong> Betreuung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>im Elternhaus widmen und ke<strong>in</strong>e Erwerbstätigkeitausüben bzw. berufstätig s<strong>in</strong>d, aberzusammen mit ihrem Ehegatten über e<strong>in</strong>E<strong>in</strong>kommen verfügen, das e<strong>in</strong>e bestimmteGrenze nicht übersteigt;— die Dauer ihrer Berufstätigkeit um m<strong>in</strong>destensdie Hälfte reduzieren, um e<strong>in</strong> o<strong>der</strong>mehrere K<strong>in</strong><strong>der</strong> zu erziehen; <strong>in</strong> diesem Fallwird die Hälfte <strong>der</strong> Beihilfe gewährt.Die Erziehungs<strong>bei</strong>hilfe wird ab dem ersten Monatnach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs o<strong>der</strong> nachErlöschen des Anspruchs auf Mutterschaftsgeldmonatlich gezahlt. Sie wird bis zur Vollendungdes zweiten Lebensjahres gewährt. Sie wirdjedoch Personen fortgezahlt, die <strong>in</strong> ihremHaushalt m<strong>in</strong>destens drei K<strong>in</strong><strong>der</strong> betreuen,solange e<strong>in</strong>es jünger als vier Jahre ist.Leistungen <strong>bei</strong> ErziehungsurlaubJede Person, die <strong>in</strong> ihrem Haushalt e<strong>in</strong>es o<strong>der</strong>mehrere K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter fünf Jahren erzieht und fürdie Familien<strong>bei</strong>hilfen gezahlt werden, hatAnspruch auf Erziehungsurlaub.Der den Erziehungsurlaub beantragende Elternteilmuss se<strong>in</strong>e berufliche Tätigkeit vollständig unterbrecheno<strong>der</strong> sie m<strong>in</strong>destens um die Hälfte <strong>der</strong>Zeit verkürzen (Teilzeit-Erziehungsurlaub), die ernormalerweise pro Monat ar<strong>bei</strong>ten würde.Ist er selbständig, muss er zum Zeitpunkt <strong>der</strong>Geburt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Adoption des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>eselbständige Tätigkeit <strong>in</strong> Luxemburg ausüben.Steht er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Beschäftigungsverhältnis, musser m<strong>in</strong>destens während e<strong>in</strong>em Jahr vor Beg<strong>in</strong>n desErziehungsurlaubs <strong>bei</strong> dem gleichen, <strong>in</strong>Luxemburg ansässigen Ar<strong>bei</strong>tgeber beschäftigtgewesen se<strong>in</strong> (nachzuweisen anhand des Ar<strong>bei</strong>tsvertragesmit e<strong>in</strong>er monatlichen Ar<strong>bei</strong>tsdauer, diem<strong>in</strong>destens <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> normalen Ar<strong>bei</strong>tsdauer<strong>in</strong> dem betreffenden Unternehmen entspricht).Die Dauer des Erziehungsurlaubs beträgt sechsMonate pro K<strong>in</strong>d. Bei Teilzeit-Erziehungsurlaubkann <strong>der</strong> Erziehungsurlaub auf bis zu zwölfMonate verlängert werden.Je<strong>der</strong> ar<strong>bei</strong>tende Elternteil hat <strong>in</strong>dividuellenAnspruch auf Erziehungsurlaub, aber e<strong>in</strong> Elternteilmuss den Erziehungsurlaub im Anschluss an denMutterschaftsurlaub antreten. Der Teilzeit-Erziehungsurlaubkann jedoch zwischen <strong>bei</strong>den Elternteilenaufgeteilt werden, damit das K<strong>in</strong>d kont<strong>in</strong>uierlichversorgt werden kann.Mit dem Erziehungsurlaub ist e<strong>in</strong> Pauschalbetragverbunden, <strong>der</strong> <strong>in</strong> monatlichen Raten während <strong>der</strong>gesamten Dauer des Erziehungsurlaubs ausgezahltwird. Auf diesen Betrag werden ke<strong>in</strong>e Steuern undSozialabgaben gezahlt, mit Ausnahme <strong>der</strong>Beiträge für die Gesundheitsversorgung und diePflegeversicherung. Den Beitrag für die Rentenversicherungübernimmt <strong>der</strong> Staat.Zuständiger TrägerAlle Familien<strong>bei</strong>hilfen werden von <strong>der</strong> Caissenationale des prestations familiales (nationaleFamilienleistungskasse) gezahlt.10. Weitere AuskünfteSollten Sie Zweifel über <strong>Ihre</strong> Rechte und Pflichtenauf dem Gebiet <strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n <strong>Sicherheit</strong> haben,wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sozialversicherungsträger<strong>in</strong> Luxemburg, <strong>der</strong>en genaueBezeichnungen <strong>in</strong> den vorstehenden Abschnittenaufgeführt s<strong>in</strong>d. Die entsprechenden Anschriftenentnehmen Sie bitte <strong>der</strong> folgenden Tabelle o<strong>der</strong>dem Telefonverzeichnis. Sie können ebenfalls dieInternetseite <strong>der</strong> luxemburgischen Sozialversicherungkonsultieren: http://www.secu.lu/homepage.htmlNützliche AnschriftenPostanschrift Straße Telefon FaxM<strong>in</strong>istère de la Sécurité socialehttp://www.etat.lu/MSS/L-2936 Luxembourg 26, rue Ste ZitheL-2763 Luxembourg478-1 478-6328Inspection générale de la sécuritésocialeBoîte postale 1308L-1013 Luxembourg26, rue Ste ZitheL-2763 Luxembourg478-1 478-6225124 LUXEMBURG

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