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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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Unfall o<strong>der</strong> sonstige schädigende E<strong>in</strong>wirkungwährend <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>t verursacht worden s<strong>in</strong>d.Wegeunfälle (Schädigungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Fahrt zumund vom Ar<strong>bei</strong>tsplatz) gehören auch dazu. Auche<strong>in</strong>e Berufskrankheit, die auf gesundheitsgefährdendeVerhältnisse am Ar<strong>bei</strong>tsplatz zurückzuführenist, gilt als ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gte Schädigung.Verhältnisse am Ar<strong>bei</strong>tsplatz gelten als gesundheitsgefährdendund somit als potenzielleUrsachen von Berufskrankheiten, wenn sie mite<strong>in</strong>em hohen Grad an Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit diebetreffende Krankheit her<strong>bei</strong>geführt habenkönnen. Zu ihnen gehören <strong>bei</strong>spielsweise Lärm,Vibrationen, Erschütterungen, schwerere o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>seitigeTätigkeiten und verschiedene chemischeSubstanzen.Bestimmte ansteckende Krankheiten können alsar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gte Schädigungen betrachtet werden,wenn sie durch ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gte Infektionen <strong>in</strong>Labors, Krankenanstalten u. Ä. hervorgerufenwurden. Hierzu gehören z. B. Gelbsucht und <strong>der</strong>so genannte Hospitalismus. AnspruchsvoraussetzungenWenn Sie als Ar<strong>bei</strong>tnehmer befristet o<strong>der</strong> unbefristetunter Vertrag stehen, s<strong>in</strong>d Sie gegen berufsbed<strong>in</strong>gteSchädigungen versichert. Die Versicherungerfasst Ar<strong>bei</strong>tnehmer, Selbständige undAuftragnehmer. Auch Studierende s<strong>in</strong>d versichert,wenn <strong>der</strong> Ausbildungsgang so beschaffen ist, dasse<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Gefährdung gegeben ist.Damit e<strong>in</strong> Schaden als ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gter Schadenanerkannt wird, muss zum e<strong>in</strong>en festgestelltwerden können, dass e<strong>in</strong> Unfall o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e schädigendeE<strong>in</strong>wirkung gegeben war, und zum an<strong>der</strong>nmüssen begründete H<strong>in</strong>weise für e<strong>in</strong>en ursächlichenZusammenhang zwischen Schaden undUnfall o<strong>der</strong> schädigen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>wirkung vorliegen.Art und Umfang <strong>der</strong> LeistungenDie Leistungen bestehen aus:— Krankengeld;— Krankheitsfürsorgeleistungen;— Rehabilitationsmaßnahmen;— Schadensverhütungsleistung;— Leibrente;— Sterbegeld.Krankengeld wird unter den gleichen Voraussetzungenzum gleichen Satz wie für sonstigeKrankheitsfälle ausgezahlt (siehe Abschnitt 2).Auch für die Gewährung <strong>der</strong> Krankheitsfürsorgeleistungengelten die gleichen Voraussetzungenwie für sonstige Krankheitsfälle (siehe Abschnitt2). Darüber h<strong>in</strong>aus werden alle durch den Ar<strong>bei</strong>tsunfallo<strong>der</strong> die Berufskrankheit bed<strong>in</strong>gten notwendigenKrankheitsfürsorgekosten außerhalbSchwedens, zahnärztliche Leistungen undbeson<strong>der</strong>e Hilfsmittel (z. B. Krücken o<strong>der</strong>Prothesen) übernommen. Voraussetzung für dieÜbernahme <strong>der</strong> zahnärztlichen Leistungen undbeson<strong>der</strong>en Hilfsmittel ist die Behandlung durche<strong>in</strong>en Arzt, Zahnarzt o<strong>der</strong> sonstigen Leistungserbr<strong>in</strong>gerdes öffentlichen Krankheitsfürsorgesystemso<strong>der</strong> durch e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Versicherungangeschlossenen Leistungserbr<strong>in</strong>ger.Wenn Sie aufgrund e<strong>in</strong>er ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gten SchädigungIhr früheres Ar<strong>bei</strong>tsentgelt nicht längererzielen können, können Sie zwecks Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung<strong>in</strong> den Ar<strong>bei</strong>tsprozess an Berufshilfemaßnahmenteilnehmen. Für die Dauer <strong>der</strong>Rehabilitation (<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel längstens e<strong>in</strong> Jahr)kann Rehabilitationsleistung unter den gleichenVoraussetzungen zum gleichen Satz wie Krankengeldgezahlt werden (siehe Abschnitt 2).Wenn Sie <strong>Ihre</strong>r üblichen Tätigkeit e<strong>in</strong>e Zeit langfernbleiben müssen, um e<strong>in</strong>e ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gteSchädigung zu vermeiden o<strong>der</strong> die Verschlimmerunge<strong>in</strong>es Schadens zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n, können Sie füre<strong>in</strong>e bestimmte Zeit e<strong>in</strong>e Entschädigung beziehen.Ist durch e<strong>in</strong>e ar<strong>bei</strong>tsbed<strong>in</strong>gte Schädigung <strong>Ihre</strong>Erwerbsfähigkeit dauernd gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t, können Siee<strong>in</strong>e Leibrente erhalten. Diese Leibrente soll denvon Ihnen <strong>in</strong>folge <strong>der</strong> Schädigung gegebenenfallserlittenen E<strong>in</strong>kommensverlust abdecken. Bei <strong>der</strong>Berechnung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Leibrente werden dasE<strong>in</strong>kommen, das Sie ohne Schädigung hättenerzielen können, und das E<strong>in</strong>kommen, das Sietrotz <strong>der</strong> Schädigung voraussichtlich erzielenkönnen, e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gegenübergestellt. DieLeibrente wird <strong>in</strong> Höhe <strong>der</strong> Differenz zwischendiesen <strong>bei</strong>den E<strong>in</strong>kommen gezahlt und kannzeitlich befristet o<strong>der</strong> bis auf weiteres gewährtwerden.Tritt <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er berufsbed<strong>in</strong>gten Schädigung <strong>der</strong>Tod e<strong>in</strong>, wird e<strong>in</strong>e Bestattungskosten<strong>bei</strong>hilfegezahlt. Die Leibrente kann auch den H<strong>in</strong>terbliebenengezahlt werden.4. InvaliditätA. VORZEITIGE RENTE(FÖRTIDSPENSION)S<strong>in</strong>d Sie zwischen 16 und 65 Jahre alt und ist <strong>Ihre</strong>Erwerbsfähigkeit aufgrund e<strong>in</strong>er Krankheit o<strong>der</strong><strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>weitigen M<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>Ihre</strong>rphysischen o<strong>der</strong> psychischen Leistungsfähigkeitdauernd um m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Viertel gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t,können Sie e<strong>in</strong>e Invaliditätsrente beziehen.Ist <strong>Ihre</strong> Erwerbsfähigkeit nicht dauernd herabgesetzt,dauert die Erwerbsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung jedoch voraussichtlichm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahr lang an, könnenSie anstelle <strong>der</strong> vorzeitigen Rente die Krankheits<strong>bei</strong>hilfeerhalten. Diese wird zum gleichen SatzSCHWEDEN177

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