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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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H<strong>in</strong>zuverdienstgrenzeBeschäftigung und H<strong>in</strong>zuverdienst können zumVerlust <strong>der</strong> Rente führen. Sie sollten sich dahervom zuständigen Träger vor Aufnahme e<strong>in</strong>ersolchen Beschäftigung beraten lassen.Son<strong>der</strong>regelung für BergleuteAls im Bergbau verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t berufsfähig gelten Sie,wenn Sie wegen Krankheit o<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungnicht imstande s<strong>in</strong>d, die von Ihnen bisherausgeübte o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e entsprechende knappschaftlicheBeschäftigung auszuüben, es sei denn,Sie üben e<strong>in</strong>e gleichwertige Beschäftigungaußerhalb des Bergbaus aus. H<strong>in</strong>zuverdienst ause<strong>in</strong>er Beschäftigung, die wirtschaftlich nichtgleichwertig mit <strong>der</strong> bisher ausgeübten ist, wirktsich auf <strong>Ihre</strong> Rente nicht nachteilig aus.Mit Vollendung des 50. Lebensjahres kann imBergbau e<strong>in</strong>e Rente gewährt werden, wenn e<strong>in</strong>eim Vergleich zu <strong>der</strong> bisher ausgeübten knappschaftlichenBeschäftigung wirtschaftlich gleichwertigeBeschäftigung nicht mehr ausgeübt wird.Hierzu ist allerd<strong>in</strong>gs die Erfüllung e<strong>in</strong>er Wartezeitvon 25 Jahren erfor<strong>der</strong>lich.RehabilitationsmaßnahmenIm Rentenrecht gilt <strong>der</strong> Grundsatz „Rehabilitationvor Rente“. Kann durch e<strong>in</strong>e Rehabilitationsmaßnahmedie Erwerbsfähigkeit des Versichertenerhalten und verbessert werden, so wird vomRentenversicherungsträger anstatt e<strong>in</strong>er Rentezunächst e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische o<strong>der</strong> berufliche Rehabilitationsmaßnahmegewährt.Höhe <strong>der</strong> RenteDie Höhe <strong>Ihre</strong>r Rente richtet sich nach <strong>der</strong> Höhe<strong>der</strong> während <strong>Ihre</strong>s „Versicherungslebens“ entrichtetenSozialversicherungs<strong>bei</strong>träge. Ihr Versicherungslebenkann länger als die Gesamtbeschäftigungszeitse<strong>in</strong>, weil <strong>bei</strong>tragsfreie Zeiten (z. B.schulische Ausbildungszeiten) ebenfalls angerechnetwerden.7. AlterJe<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte(siehe Abschnitt 6) ist auch für den Falldes Alters versichert.Bitte beachten Sie, dass Renten grundsätzlich nurauf Antrag gewährt werden. Der Antrag sollte<strong>bei</strong>m zuständigen Sozialversicherungsträgergestellt werden (siehe Abschnitt 2).Altersrente ist Lohn für die geleistete Lebensar<strong>bei</strong>t.Voraussetzung ist, dass Sie e<strong>in</strong> bestimmtes Lebensaltererreicht haben und e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destversicherungszeit(Wartezeit) zurückgelegt haben.Auf die Wartezeit von 5, 15 und 25 Jahren werdenalle mit Beiträgen belegte Kalen<strong>der</strong>monate undZeiten <strong>der</strong> Erziehung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des unter dreiJahren angerechnet. Auf die Wartezeit von 35Jahren werden auch Ausbildungszeiten und Zeiten<strong>der</strong> Erziehung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des unter zehn Jahrenangerechnet.Möchten Sie nach Erreichen des Rentenalters <strong>Ihre</strong>Berufstätigkeit e<strong>in</strong>schränken, können Sie <strong>Ihre</strong>Altersrente auch als Teilrente (e<strong>in</strong> Drittel, dieHälfte o<strong>der</strong> zwei Drittel <strong>der</strong> Vollrente) <strong>in</strong> Anspruchnehmen. Sie können auch darauf verzichten, <strong>Ihre</strong>Rente <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen. Haben Sie nachVollendung des 65. Lebensjahres <strong>Ihre</strong> Altersrentenicht o<strong>der</strong> nur als Teilrente <strong>in</strong> Anspruchgenommen, so erhöht sich <strong>Ihre</strong> spätere Vollrenteum e<strong>in</strong>en Zuschlag von monatlich 0,5 % (6 %jährlich) des nicht <strong>in</strong> Anspruch genommenenTeils.RegelaltersrenteSie wird mit Vollendung des 65. Lebensjahresgewährt, wenn Sie e<strong>in</strong>e Versicherungszeit von fünfJahren nachweisen.Der H<strong>in</strong>zuverdienst ist unbeschränkt.Vorzeitige RenteE<strong>in</strong> Versicherter, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Wartezeit von 35 Jahrenerfüllt und das 63. Lebensjahr vollendet hat, kanne<strong>in</strong>e Rente beanspruchen. Für Versicherte, dienach dem 31. Dezember 1937 geboren s<strong>in</strong>d, wirddie Altersgrenze jedoch stufenweise auf 65angehoben.Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>te, Berufsunfähige o<strong>der</strong> Erwerbsunfähigehaben Anspruch auf Altersrente mitVollendung des 60. Lebensjahres, wenn sie e<strong>in</strong>eWartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.E<strong>in</strong>e Altersrente wegen Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit o<strong>der</strong> nachAltersteilzeitar<strong>bei</strong>t wird Versicherten gewährt, diefolgende Voraussetzungen erfüllen:— das 60. Lebensjahr vollendet haben;— entwe<strong>der</strong> <strong>bei</strong> Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Rente ar<strong>bei</strong>tslos s<strong>in</strong>dund nach Vollendung e<strong>in</strong>es Lebensalters von58 Jahren und sechs Monaten <strong>in</strong>sgesamt 52Wochen ar<strong>bei</strong>tslos gewesen s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> 24Kalen<strong>der</strong>monate Altersteilzeitar<strong>bei</strong>t ausgeübthaben;— e<strong>in</strong>e Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegthaben;— <strong>in</strong> den letzten zehn Jahren vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong>Rente acht Pflicht<strong>bei</strong>tragsjahre zurückgelegthaben.Beson<strong>der</strong>e Regelungen bestehen für Bergleute. Siehaben die Möglichkeit, mit Vollendung des 60.Lebensjahres und e<strong>in</strong>er Wartezeit von 25 Jahrendie Altersrente zu erhalten.DEUTSCHLAND43

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