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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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sie vor Erreichen dieses Alters Witwe/Witwergeworden s<strong>in</strong>d) Anspruch auf e<strong>in</strong>e Rente zumgekürzten Satz.Gekürzte Renten – beson<strong>der</strong>e Rente zumhalben Satz für Personen, die vor 1953Beiträge entrichtet habenSozialversicherungs<strong>bei</strong>träge zum vollen Satz, dievor 1953 von Ihnen entrichtet wurden, verleihenIhnen gegebenenfalls Anspruch auf e<strong>in</strong>ebeson<strong>der</strong>e (<strong>bei</strong>tragsabhängige) Altersrente zumhalben Satz. Als Voraussetzung für diese Rentemüssen Sie 260 beschäftigungsbezogene Beiträgezum vollen Satz entrichtet haben.Diese 260 Beiträge können bestehen aus— ausschließlich vor 1953 entrichtetenBeiträgen;— e<strong>in</strong>er Mischung von vor und nach 1953entrichteten Beiträgen.Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Anzahl von vor 1953geleisteten Beiträgen werden immer zweiBeiträge als drei Beiträge gerechnet.Außerhalb Irlands zurückgelegteVersicherungszeitenIn e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emStaat des Europäischen Wirtschaftsraumes zurückgelegteVersicherungszeiten o<strong>der</strong> gleichgestellteZeiten können zur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungennach irischen Rechtsvorschriften angerechnetwerden. War e<strong>in</strong> Rentner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat versichert, wird die Rente gemäßden Geme<strong>in</strong>schaftsverordnungen berechnet.Wenn Sie außerhalb Irlands wohnen, sollten Sie<strong>Ihre</strong>n Rentenantrag an den Rentenversicherungsträger<strong>Ihre</strong>s Wohnmitgliedstaates richten. Geschuldeteirische Renten werden mit Zahlungsanweisunggezahlt.6. Witwen-/Witwerrente undWaisenrenteWitwen-/Witwerrente (widow’s/widower’s pension)Diese Rente wird e<strong>in</strong>er Witwe o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em Witwerjeden Alters gezahlt, wenn die Beitragsvoraussetzungenentwe<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> Versicherungdes verstorbenen Ehepartners o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong>eigenen Versicherung erfüllt s<strong>in</strong>d. Kurz gesagtgelten folgende PRSI-Beitragsvoraussetzungen:— Bis zum Tod des Ehepartners o<strong>der</strong> demZeitpunkt, zu dem dieser die Altersgrenzeerreichte, müssen m<strong>in</strong>destens 156 PRSI-Beiträge entrichtet worden se<strong>in</strong>.— In den drei o<strong>der</strong> fünf Steuerjahren, bevor <strong>der</strong>Ehepartner starb bzw. das Rentenaltererreichte, müssen im Durchschnitt m<strong>in</strong>destens39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtet o<strong>der</strong>gutgeschrieben worden se<strong>in</strong>.— Seit <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsaufnahme bis zum Ende desSteuerjahres, nach dessen Ablauf <strong>der</strong> Ehepartnerstarb o<strong>der</strong> das Rentenalter erreichte,müssen als Voraussetzung für e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destrenteim Jahresdurchschnitt m<strong>in</strong>destens 24PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtet o<strong>der</strong> gutgeschriebenworden se<strong>in</strong>. Für die Höchstrentemüssen im Jahresdurchschnitt 48 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>trägeentrichtet o<strong>der</strong> gutgeschriebenworden se<strong>in</strong>.Die Rente wird für die Dauer <strong>der</strong> Witwen-/Witwerschaft bis zu dem Zeitpunkt bezahlt, zudem die betreffende Person e<strong>in</strong>e Alters- o<strong>der</strong>Ruhestandsrente zum gleichen o<strong>der</strong> höherenSatz bezieht, sofern ke<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>samer Haushaltmit e<strong>in</strong>em neuen Partner geführt wird.Die Rente sollte <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten nachdem Tod des Ehepartners auf e<strong>in</strong>em <strong>bei</strong> demörtlichen Sozialversicherungsamt o<strong>der</strong> Postamterhältlichen Vordruck beantragt werden.Die Zahlung <strong>der</strong> Rente, die Zuschläge für unterhaltsberechtigteK<strong>in</strong><strong>der</strong> (siehe Abschnitt 8) enthält,erfolgt anhand e<strong>in</strong>es Scheckhefts, dessen Scheckswöchentlich <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em Postamt <strong>Ihre</strong>r Wahle<strong>in</strong>gelöst werden können, wenn Sie <strong>in</strong> Irlandwohnen, o<strong>der</strong> durch elektronische Überweisungauf e<strong>in</strong> Bankkonto.Die Witwen-/Witwerrente kann <strong>in</strong>s Auslandgezahlt werden. Wenn Sie beabsichtigen, imAusland zu leben, sollten Sie vor <strong>Ihre</strong>r Abreisemit dem Rentenamt <strong>in</strong> Sligo Verb<strong>in</strong>dungaufnehmen.In e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>emStaat des Europäischen Wirtschaftsraumes zurückgelegteVersicherungszeiten o<strong>der</strong> gleichgestellteZeiten können zur Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungennach irischen Rechtsvorschriften angerechnetwerden. War e<strong>in</strong>e Witwe/e<strong>in</strong> Witwer <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat versichert, wird ihre/se<strong>in</strong>eRente gemäß den Geme<strong>in</strong>schaftsverordnungenberechnet.Beitragsabhängiges Waisengeld(orphan’s contributory allowance)Beitragsabhängiges Waisengeld ist zu zahlen,wenn <strong>bei</strong>de Eltern tot s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> wenn e<strong>in</strong> Elternteilverstorben ist und <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e das K<strong>in</strong>d verlassenhat o<strong>der</strong> nicht versorgt o<strong>der</strong> sich geweigert hat,das K<strong>in</strong>d zu versorgen. Auch muss entwe<strong>der</strong> e<strong>in</strong>Elternteil o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Stiefelternteil m<strong>in</strong>destens 26PRSI-Beiträge entrichtet haben.IRLAND95

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