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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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und ob Anspruch auf Entschädigung besteht,sowie über <strong>der</strong>en Höhe. Falls Sie mit e<strong>in</strong>erEntscheidung <strong>der</strong> Behörde nicht e<strong>in</strong>verstandens<strong>in</strong>d, können Sie <strong>in</strong>nerhalb von vier Wochennach Zustellung des Bescheids E<strong>in</strong>spruch <strong>bei</strong>mSozialbeschwerdeamt e<strong>in</strong>legen. Die Rechtsbehelfsfristwird auf sechs Wochen verlängert,wenn Sie sich außerhalb Dänemarks im europäischenAusland aufhalten. Die Anschriften <strong>der</strong>betreffenden Stellen s<strong>in</strong>d unter Abschnitt 9angegeben.4. Invalidität (VorgezogeneRente)Geschädigte Personen, <strong>der</strong>en Invalidität nichtdurch Ar<strong>bei</strong>tsunfall o<strong>der</strong> Berufskrankheit verursachtist, haben <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Anspruch aufvorgezogene Rente (førtidspension). FolgendePersonen können Anspruch auf diese Renteerheben:— dänische Staatsangehörige;— Ar<strong>bei</strong>tnehmer und Selbständige, die Staatsangehörigee<strong>in</strong>es <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaatess<strong>in</strong>d;— sonstige Auslän<strong>der</strong> nach zehnjährigem <strong>Aufenthalt</strong><strong>in</strong> Dänemark.Höhe <strong>der</strong> RenteAllen dänischen Renten geme<strong>in</strong>sam ist e<strong>in</strong> Grundbetrag(grundbeløb) und e<strong>in</strong> Zuschlag (pensionstillæg).Die Höhe des Grundbetrages richtet sichnach den E<strong>in</strong>künften des Rentners. Der Zuschlagrichtet sich nach <strong>der</strong> Höhe des E<strong>in</strong>kommens desRentners und se<strong>in</strong>es Ehegatten.Bezieher e<strong>in</strong>er vorgezogenen Rente erhalten:— e<strong>in</strong>en Invaliditätsbetrag und, wenn ihre verbliebeneErwerbsfähigkeit ger<strong>in</strong>gfügig ist,e<strong>in</strong>en Erwerbsunfähigkeitsbetrag, die sich<strong>bei</strong>de nicht nach dem E<strong>in</strong>kommen richten;— e<strong>in</strong>e Betreuungszulage o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Pflegezulage,falls ihr Zustand ständige Betreuung o<strong>der</strong>Pflege erfor<strong>der</strong>t. Anspruchsvoraussetzungen undRentenartenVoraussetzung für den Anspruch auf Rente ist,dass Sie zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahrund dem Tag <strong>der</strong> Antragstellung m<strong>in</strong>destensdrei Jahre lang <strong>in</strong> Dänemark gewohnt haben. Siedürfen <strong>bei</strong>m Bezug <strong>der</strong> vorgezogenen Rente das67. (65.) Lebensjahr noch nicht vollendet haben.E<strong>in</strong> Anspruch auf volle vorgezogene Renteentsteht, wenn Sie vom vollendeten 15. Lebensjahrbis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Rentegewährt wird, m<strong>in</strong>destens vier Fünftel des Zeitraumes<strong>in</strong> Dänemark gewohnt haben. Bei kürzererWohnzeit wird die Rente im Verhältnis Wohnzeitzu vier Fünftel des Zeitraumes vom vollendeten15. Lebensjahr bis Zahlungsbeg<strong>in</strong>n festgesetzt.E<strong>in</strong> Anspruch auf volle vorgezogene Renteentsteht, wenn die Wohnzeit <strong>in</strong> Dänemark vierFünftel des Zeitraumes vom vollendeten 15.Lebensjahr bis Zahlungsbeg<strong>in</strong>n ausmacht.Wenn <strong>Ihre</strong> Erwerbsfähigkeit wegen e<strong>in</strong>er körperlicheno<strong>der</strong> geistigen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung dauerndgem<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist, kann Ihnen e<strong>in</strong>e von drei Rentenartenzuerkannt werden: höhere, mittlere o<strong>der</strong>allgeme<strong>in</strong>e vorgezogene Rente.Die aus Grundbetrag, Invaliditätsbetrag und Erwerbsunfähigkeitsbetragbestehende höhere vorgezogeneRente kann Personen zwischen dem 18.und dem 60. Lebensjahr zuerkannt werden, die alsnur noch ger<strong>in</strong>gfügig erwerbsfähig zu betrachtens<strong>in</strong>d.Die aus Grundbetrag und Invaliditätsbetrag bestehendemittlere Rente kann Personen zuerkanntwerden, die das 60. Lebensjahr noch nichtvollendet haben und <strong>der</strong>en Erwerbsfähigkeit umrund zwei Drittel gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist, sowie Personen imAlter von 60 bis 65 (67) Jahren, die nur ger<strong>in</strong>gfügigerwerbsfähig s<strong>in</strong>d.Die allgeme<strong>in</strong>e vorgezogene Rente kann Personenzwischen dem 18. und 65. (67.) Lebensjahrzuerkannt werden, <strong>der</strong>en Erwerbsfähigkeit ausgesundheitlichen und/o<strong>der</strong> <strong>soziale</strong>n Gründen umm<strong>in</strong>destens die Hälfte gem<strong>in</strong><strong>der</strong>t ist, sowiePersonen zwischen dem 50. und 65. (67.) Lebensjahr,wenn die gesundheitliche o<strong>der</strong> die <strong>soziale</strong>Situation dies nahe legt. Wird allgeme<strong>in</strong>e vorgezogeneRente zuerkannt, bevor <strong>der</strong> Bezieher das60. Lebensjahr vollendet hat, wird jedoch e<strong>in</strong>Zurechnungsbetrag (førtidsbeløb) gezahlt. Indiesem Fall wird die Rente als erhöhte allgeme<strong>in</strong>evorgezogene Rente (forhøjet alm<strong>in</strong>del<strong>in</strong>g førtidspension)bezeichnet.Liegen die E<strong>in</strong>künfte des Rentners und se<strong>in</strong>esetwaigen Ehegatten unter e<strong>in</strong>er bestimmtenGrenze, kann zusätzlich zu allen Arten vorgezogenerRente e<strong>in</strong> Zuschlag gezahlt werden.Vorgezogene Rente wird nicht weiter gezahlt,sobald <strong>der</strong> Bezieher das 65. (67.) Lebensjahrvollendet und dann – ohne dass e<strong>in</strong> Antraggestellt werden müsste – Anspruch auf Altersrente(folkepension – Volksrente, siehe Abschnitt 5) hat.Personen, die trotz ernster gesundheitlicher Schädigunge<strong>in</strong> so hohes berufliches E<strong>in</strong>kommenhaben, dass ihre Erwerbsfähigkeit nicht als wesentlichgem<strong>in</strong><strong>der</strong>t anzusehen ist, kann statt <strong>der</strong>höheren bzw. mittleren vorgezogenen Rente e<strong>in</strong>eInvaliditäts<strong>bei</strong>hilfe (<strong>in</strong>validitetsydelse) zuerkanntwerden. Die Leistung soll die Mehraufwendungendecken, die dem Invaliden durch die Erwerbstätigkeitentstehen.30 DÄNEMARK

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