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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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letzte versicherungspflichtige Beschäftigung <strong>in</strong>Irland ausgeübt haben.D. MUTTERSCHAFTSGELD (MATERNITYBENEFIT)Mutterschaftsgeld kann Frauen gezahlt werden,die unmittelbar vor dem ersten Tag ihres Mutterschaftsurlaubse<strong>in</strong>e Beschäftigung ausüben, für diedas Mutterschutzgesetz für Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen(Maternity Protection of Employees Act 1994)gilt. Seit 1997 haben auch weibliche SelbständigeAnspruch auf Mutterschaftsgeld.Voraussetzung für den Bezug dieser Leistung ist,dass Sie— m<strong>in</strong>destens 39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtethaben;— <strong>in</strong> dem maßgeblichen Beitragsjahr m<strong>in</strong>destens39 entrichtete o<strong>der</strong> fiktive PRSI-Wochen<strong>bei</strong>trägenachweisen können o<strong>der</strong> <strong>in</strong> den 12Monaten unmittelbar vor dem ersten Tag desMutterschaftsurlaubs 39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>trägeentrichtet haben.Die von Ihnen <strong>in</strong> <strong>an<strong>der</strong>en</strong> <strong>Mitgliedstaaten</strong> o<strong>der</strong> <strong>in</strong>Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes zurückgelegtenVersicherungszeiten o<strong>der</strong> gleichgestelltenZeiten können zur Erfüllung <strong>der</strong> Anspruchsvoraussetzungenangerechnet werden.Sie sollten Mutterschaftsgeld m<strong>in</strong>destens zehnWochen vor dem voraussichtlichen Geburtsterm<strong>in</strong>beantragen. E<strong>in</strong>en Antragsvordruck erhalten Sie<strong>bei</strong> <strong>Ihre</strong>m örtlichen Sozialversicherungsamt. Siemüssen ihn von <strong>Ihre</strong>m Arzt und <strong>Ihre</strong>m Ar<strong>bei</strong>tgeberausfüllen lassen und dann an das M<strong>in</strong>isterium für<strong>soziale</strong>, Geme<strong>in</strong>schafts- und Familienangelegenheitensenden.Mutterschaftsgeld wird für die Dauer von 18Wochen gezahlt, von denen vier Wochen vorund vier Wochen nach dem Geburtsterm<strong>in</strong> liegenmüssen. Die Zahlung erfolgt wöchentlich durche<strong>in</strong>en über die Post versandten Scheck o<strong>der</strong> aufe<strong>in</strong> Bankkonto. Das Mutterschaftsgeld beträgt70 % des Verdienstes <strong>der</strong> Frau <strong>in</strong> dem maßgeblichenE<strong>in</strong>kommenssteuerjahr, wo<strong>bei</strong> e<strong>in</strong> bestimmtesWochenm<strong>in</strong>dest- o<strong>der</strong> Wochenhöchstentgeltnicht unter- bzw. überschritten werdendarf. Das maßgebliche E<strong>in</strong>kommensteuerjahrrichtet sich nach dem Anfangsdatum des Mutterschaftsurlaubs.Sie haben gegebenenfalls auch Anspruch auf dievon <strong>Ihre</strong>m örtlichen Gesundheitsamt erbrachtenMutterschaftsfürsorgeleistungen (siehe Abschnitt 2Buchstabe A). Gesundheitsschutz- und<strong>Sicherheit</strong>s<strong>bei</strong>hilfe (health and safetybenefit)Die Gesundheitsschutz- und <strong>Sicherheit</strong>s<strong>bei</strong>hilfewird Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen gezahlt, die schwangers<strong>in</strong>d, vor kurzem e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zur Welt gebrachthaben o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d stillen, wegen e<strong>in</strong>er Gefahrfür ihre <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheit ihrer Beschäftigungnicht nachgehen können und von ihremAr<strong>bei</strong>tgeber aus Gründen des Gesundheitsschutzesund <strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> beurlaubt worden s<strong>in</strong>d.E<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> wird dann von ihrem Ar<strong>bei</strong>tgeberaus Gründen des Gesundheitsschutzes und<strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> beurlaubt, wenn <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgebere<strong>in</strong>e Gefahr für die Gesundheit, <strong>Sicherheit</strong>,Schwangerschaft o<strong>der</strong> Stillfähigkeit <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nicht beseitigen und ihr auch ke<strong>in</strong>e<strong>an<strong>der</strong>en</strong> (gefahrlosen) Aufgaben übertragen kann.Sie kommen für die Gesundheitsschutz- und<strong>Sicherheit</strong>s<strong>bei</strong>hilfe <strong>in</strong> Frage, wenn Sie— als schwangere Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> bestimmtenGefahren am Ar<strong>bei</strong>tsplatz ausgesetzt s<strong>in</strong>do<strong>der</strong> Nachtar<strong>bei</strong>t leisten müssen ( 1 );— e<strong>in</strong>e Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d, die <strong>in</strong> den vergangenen14 Wochen e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zur Welt gebrachthat, und Nachtar<strong>bei</strong>t leisten muss ( 1 );— Ihr K<strong>in</strong>d stillen (bis zu 26 Wochen nach <strong>der</strong>Geburt) und bestimmten Gefahren am Ar<strong>bei</strong>tsplatzausgesetzt s<strong>in</strong>d (nähere Auskünfteüber die e<strong>in</strong>schlägigen Gefahren erteilt dieBehörde für <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutz);— gemäß § 18 des Mutterschutzgesetzes 1994aus Gründen des Gesundheitsschutzes und<strong>der</strong> <strong>Sicherheit</strong> beurlaubt worden s<strong>in</strong>d;— die PRSI-Beitragsvoraussetzungen erfüllthaben.Sie haben Anspruch auf diese Leistungen, wennSie— <strong>in</strong> den 12 Monaten unmittelbar vor Geburtsterm<strong>in</strong>m<strong>in</strong>destens 13 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>trägeentrichtet haben;— seit <strong>Ihre</strong>r ersten Ar<strong>bei</strong>tsaufnahme 39 PRSI-Wochen<strong>bei</strong>träge entrichtet haben und für Sie<strong>in</strong> dem maßgeblichen Jahr 39 Wochen<strong>bei</strong>trägegezahlt o<strong>der</strong> gutgeschrieben wurden.Ihr Ar<strong>bei</strong>tgeber ist verpflichtet, für die ersten 21Tage des aus Gründen des Gesundheitsschutzes( 1 ) In den Health & Safety at Work (Pregnant employees etc.)Regulations, 1994 [Vorschriften über <strong>Sicherheit</strong> und Gesundheitsschutzam Ar<strong>bei</strong>tsplatz (schwangere Ar<strong>bei</strong>tnehmer<strong>in</strong>nen usw.)]wird Nachtar<strong>bei</strong>t als „Ar<strong>bei</strong>t zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhram folgenden Morgen def<strong>in</strong>iert, wenn— die Beschäftigten normalerweise m<strong>in</strong>destens drei Stundenwährend <strong>der</strong> besagten Zeit ar<strong>bei</strong>ten;— m<strong>in</strong>destens 25 % <strong>der</strong> monatlichen Ar<strong>bei</strong>tszeit <strong>der</strong> Beschäftigten<strong>in</strong> die besagte Zeit fällt.“IRLAND91

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