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Ihre soziale Sicherheit bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der ...

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8. FamilienleistungenK<strong>in</strong><strong>der</strong>geld (child benefit) wird gezahlt, wenn Siefür e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> mehrere K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 16 Jahrenunterhaltspflichtig s<strong>in</strong>d. Die Altersgrenze beträgt19 Jahre, wenn das K<strong>in</strong>d noch zur Schule gehto<strong>der</strong> sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vollzeitberufsausbildungbef<strong>in</strong>det; allerd<strong>in</strong>gs nicht, wenn es sich da<strong>bei</strong> ume<strong>in</strong> Studium o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e weiterführendeAusbildung handelt. Für die Gewährung <strong>der</strong>Leistung werden ke<strong>in</strong>e Beitragszahlungen vorausgesetzt;allerd<strong>in</strong>gs gilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel folgendeBed<strong>in</strong>gung: Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragstellungmüssen Sie o<strong>der</strong> Ihr Ehepartner und das K<strong>in</strong>dsich im Vere<strong>in</strong>igten Königreich aufhalten und <strong>in</strong>den letzten 52 Wochen mehr als 182 Tage dortanwesend gewesen se<strong>in</strong>. Diese Bed<strong>in</strong>gung kannjedoch entfallen, wenn Sie o<strong>der</strong> Ihr Ehepartner e<strong>in</strong>abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Vere<strong>in</strong>igtenKönigreich aufnehmen und Sie o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>Mitglied <strong>Ihre</strong>r Familie die Staatsangehörigkeite<strong>in</strong>es EU-Mitgliedstaates besitzen.Wenn Sie Familienleistungen aus e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong>Mitgliedstaat beziehen, gelten beson<strong>der</strong>e Regelungen.Näheres erfahren Sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldstelle(Child Benefit Centre) unter <strong>der</strong> <strong>in</strong> Abschnitt11 genannten Anschrift.K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld erhalten Sie auch dann, wenn Ihnenbereits im Zusammenhang mit <strong>an<strong>der</strong>en</strong> LeistungenZuschläge für <strong>Ihre</strong> Unterhaltsberechtigten gewährtwerden.Für Anträge auf K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld ist <strong>in</strong> Großbritanniendie K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldstelle (Child Benefit Centre)zuständig. In Nordirland richten Sie <strong>Ihre</strong>n Antragan die K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldstelle des M<strong>in</strong>isteriums für<strong>soziale</strong> Entwicklung (Department for Social Development,Child Benefit Office, CommonwealthHouse, Castle Street, Belfast BT1 1DX). NachMöglichkeit s<strong>in</strong>d die Geburtsurkunden <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong><strong>bei</strong>zufügen. Antragsformulare s<strong>in</strong>d <strong>bei</strong> denörtlichen Sozialversicherungsbüros erhältlich.Leben <strong>Ihre</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat,müssen Sie auch das Formular E 401 vorlegen.Wenn Sie es <strong>in</strong> diesem Mitgliedstaat nicht bereitserhalten haben, wird es von <strong>der</strong> Stelle, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sie<strong>Ihre</strong>n Antrag stellen, für Sie angefor<strong>der</strong>t. DieAuszahlung erfolgt durch Überweisung auf e<strong>in</strong>Bankkonto o<strong>der</strong> durch Zahlungsanweisungen, die<strong>bei</strong> e<strong>in</strong>em Postamt e<strong>in</strong>gelöst werden können.Wenn Ihr Ehepartner und <strong>Ihre</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat wohnen, kann das K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldauch monatlich auf e<strong>in</strong> Bankkonto <strong>in</strong> diesemMitgliedstaat überwiesen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>erZahlungsanweisung direkt an den Ehepartnergezahlt werden. Die Zahlungsanweisung ist <strong>bei</strong>e<strong>in</strong>er Bank e<strong>in</strong>lösbar.Steuergutschrift für Erwerbstätige mitK<strong>in</strong><strong>der</strong>nBei <strong>der</strong> Steuergutschrift für Erwerbstätige mitK<strong>in</strong><strong>der</strong>n (work<strong>in</strong>g families’ tax credit) handelt essich um e<strong>in</strong>e wöchentliche steuerfreie Geldleistungfür berufstätige Eltern, die K<strong>in</strong><strong>der</strong> erziehenund <strong>bei</strong>de jeweils m<strong>in</strong>destens 16 Stunden proWoche ar<strong>bei</strong>ten. Bezugsberechtigt s<strong>in</strong>d sowohlAr<strong>bei</strong>tnehmer als auch Selbständige. Beitragszahlungenwerden nicht vorausgesetzt, doch dürfenSie und (gegebenenfalls) Ihr Partner geme<strong>in</strong>samnicht mehr als 8 000 GBP an Kapital besitzen.Außerdem s<strong>in</strong>d bestimmte Bed<strong>in</strong>gungen h<strong>in</strong>sichtlichdes Wohn- und <strong>Aufenthalt</strong>sortes im Vere<strong>in</strong>igtenKönigreich zu erfüllen. Falls Ihr Partner <strong>in</strong>e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> EU-Mitgliedstaat ar<strong>bei</strong>tet, geltenbeson<strong>der</strong>e Regelungen. Nähere Informationenf<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Merkblatt, das Sie <strong>bei</strong> denAuskunftsstellen <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzämter, den Sozialversicherungsbürosund allen Postämtern erhalten.Die Auszahlung <strong>der</strong> Steuergutschrift für Erwerbstätigemit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel im Rahmen<strong>der</strong> Lohn- und Gehaltszahlung. Wird <strong>der</strong> Antragvon e<strong>in</strong>em nicht berufstätigen Partner gestellt,kann dieser die Leistung entwe<strong>der</strong> durch Zahlungsanweisungenbeziehen, die <strong>bei</strong>m Postamte<strong>in</strong>gelöst werden können, o<strong>der</strong> sie sich auf e<strong>in</strong>Konto <strong>bei</strong> e<strong>in</strong>er Bank o<strong>der</strong> Bausparkasse überweisenlassen.9. RechtsbehelfeÜber <strong>Ihre</strong>n Antrag auf Geldleistungen entscheidete<strong>in</strong>e dazu befugte Stelle (decision maker). Sieerhalten Mitteilung darüber, wie Ihr Antrag beschiedenwurde und welche Rechtsbehelfe Ihnenzur Verfügung stehen. Dazu gehört auch Ihr Rechtauf Berufung vor e<strong>in</strong>em unabhängigen Gericht.Beitragsfragen werden alle<strong>in</strong> vom F<strong>in</strong>anzamt(Inland Revenue) entschieden. Sie können gegendiese Entscheidung Berufung <strong>bei</strong> den Beauftragtenfür Steuersachen (tax appeal commissioners)e<strong>in</strong>legen.Für die Untersuchung von Beschwerdengegenüber Ärzten, Zahnärzten, Optikern o<strong>der</strong>Apothekern gibt es gesetzlich festgelegteVerfahren. In e<strong>in</strong>em solchen Fall wenden Siesich an die örtliche Stelle des Gesundheitsdienstes(Family Health Service Authority). Anschrift undTelefonnummer f<strong>in</strong>den Sie im Telefonbuch. FürBeschwerden gegenüber diesen Stellen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>Großbritannien die Beauftragten für den Gesundheitsdienst(Health Service Commissioners) und <strong>in</strong>Nordirland <strong>der</strong> Beschwerdebeauftragte (commissionerfor compla<strong>in</strong>ts) zuständig.VEREINIGTES KÖNIGREICH197

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