Sachleistungen, auf die e<strong>in</strong> AnspruchbestehtDer Krankenversicherungsträger, <strong>bei</strong> dem SieMitglied s<strong>in</strong>d, kann Ihnen Auskünfte über dengesamten Katalog von Leistungen erteilen, die Sienach dem Krankenkassengesetz (Ziekenfondswet)und <strong>der</strong> AWBZ <strong>in</strong> Anspruch nehmen können. Versicherte nach demKrankenkassengesetz (Ziekenfondswet)haben unter an<strong>der</strong>em Anspruch auffolgende Leistungen:Mediz<strong>in</strong>isch-fachärztliche VersorgungHierzu gehören:— mediz<strong>in</strong>isch-fachärztliche Leistungen, dievon o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus erbrachtwerden, und zwar auch, wenn sie nicht <strong>in</strong>Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>em m<strong>in</strong>destens vierundzwanzigstündigenKrankenhausaufenthalt <strong>in</strong><strong>der</strong> niedrigsten Klasse erbracht werden, Pflegeleistungen,Versorgung mit Verrichtungendes ärztlichen Hilfspersonals und mit Arzneimitteln.Diese Leistungen umfassenbestimmte Transplantationen und e<strong>in</strong>e Erstattung<strong>der</strong> Kosten für die Beschaffung desgeeigneten Transplantationsmaterials;— mediz<strong>in</strong>isch-fachärztliche Leistungen, dievöllig ohne E<strong>in</strong>schaltung e<strong>in</strong>es Krankenhauseserbracht werden.Entb<strong>in</strong>dungsleistungenDiese Leistungen werden grundsätzlich von Geburtshelfernerbracht. Nur wenn ke<strong>in</strong> Geburtshelfererreichbar ist o<strong>der</strong> dies aus mediz<strong>in</strong>ischenGründen erfor<strong>der</strong>lich ist, kann e<strong>in</strong> Hausarzt o<strong>der</strong>e<strong>in</strong> Facharzt Entb<strong>in</strong>dungsleistungen erbr<strong>in</strong>gen,wenn nötig <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Kl<strong>in</strong>ik o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenhaus.Versorgung mit ArzneimittelnDie Versorgung mit Arzneimitteln umfasst Medikamente,aus mediz<strong>in</strong>ischen Gründen erfor<strong>der</strong>licheNahrungsmittel und Verbandsmaterial.Grundsätzlich gibt es e<strong>in</strong>e Erstattungsgrenze fürdie Kosten e<strong>in</strong>es Arzneimittels aus e<strong>in</strong>er Gruppetherapeutisch gleichwertiger Arzneimittel. Wählt<strong>der</strong> Versicherte e<strong>in</strong> teureres Arzneimittel aus, somuss er die Differenz zwischen <strong>der</strong> Erstattungsgrenzeund dem Preis dieses Medikaments selbsttragen.KrankentransporteDie Krankenkasse erstattet die Kosten für Transporte<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Krankenwagen, e<strong>in</strong>em Taxi o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>em privaten PKW, sofern <strong>der</strong> Krankentransportaus mediz<strong>in</strong>ischen Gründen erfor<strong>der</strong>lich ist. Derbehandelnde Arzt muss dies besche<strong>in</strong>igen. Fernerfallen hierunter die Kosten für das billigsteöffentliche Verkehrsmittel, sofern sich <strong>der</strong> Kranke<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung <strong>der</strong> Krankenfürsorge begebenmuss. In bestimmten Fällen kann die Krankenkassedie Nutzung beson<strong>der</strong>er Transportmittel (z. B. vonHubschraubern) genehmigen.AWBZ-Versicherte haben u. a. Anspruchauf folgende Leistungen:Aufnahme und Verbleib <strong>in</strong> e<strong>in</strong>emKrankenhausDie Pflege <strong>in</strong> Krankenhäusern – allerd<strong>in</strong>gs nicht <strong>in</strong>psychiatrischen Krankenhäusern o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>psychiatrischen Abteilung e<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>enKrankenhauses o<strong>der</strong> Universitäts-Krankenhauses– geht zu Lasten <strong>der</strong> AWBZ, wenn <strong>der</strong> Krankedort länger als e<strong>in</strong> Jahr gepflegt wird.Aufnahme und Verbleib <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflegeheimo<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung für Menschen mite<strong>in</strong>er körperlichen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungDie Versorgung umfasst den Verbleib <strong>in</strong> <strong>der</strong>E<strong>in</strong>richtung, die Pflege, die Hilfe <strong>bei</strong> dentäglichen Verrichtungen, die ärztliche Behandlungunter <strong>der</strong> Aufsicht e<strong>in</strong>es Pflege-Hausarztes, Rehabilitations-und Reaktivierungsmaßnahmen, Physiotherapieund Ergotherapie. Die Leistungen fürMenschen mit körperlichen Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungenumfassen auch die von e<strong>in</strong>er solchen E<strong>in</strong>richtunggewährleistete Versorgung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Familie.Tagesbehandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pflegee<strong>in</strong>richtungDie Tagesbehandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pflegee<strong>in</strong>richtungsoll es dem Versicherten ermöglichen, so langewie möglich <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er vertrauten Umgebung zubleiben. E<strong>in</strong>e Tagesbehandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Pflegee<strong>in</strong>richtungempfiehlt sich <strong>bei</strong> Menschen mit e<strong>in</strong>erkörperlichen o<strong>der</strong> geistigen Krankheit, die <strong>in</strong> ihrerhäuslichen Umgebung nicht ausreichendbehandelt werden können.Häusliche PflegeDie häusliche Pflege umfasst die häusliche Pflege,Versorgung, Begleitung und Beratung e<strong>in</strong>es Versicherten,die aus Krankheits-, Rehabilitations-,Invaliditäts- o<strong>der</strong> Altersgründen, wegen des Todese<strong>in</strong>es Angehörigen o<strong>der</strong> wegen psycho<strong>soziale</strong>rProbleme erfor<strong>der</strong>lich werden. Ferner gehört dazudie leihweise Überlassung von Pflegeartikeln füre<strong>in</strong>e Dauer von höchstens 26 Wochen.Psychiatrische Versorgung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>empsychiatrischen KrankenhausDiese Versorgung umfasst die Untersuchung,Beratung und Aufklärung, Behandlung sowieBeobachtung und Begleitung des Kranken. FernerNIEDERLANDE129
umfassen diese Pflegeleistungen die Tagesversorgung<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er therapeutischen Umgebung.Leistungen für Mutter und K<strong>in</strong>dDiese umfassen Begleitungs- und Aufklärungsleistungensowie sonstige Leistungen während <strong>der</strong>Schwangerschaft und regelmäßige Untersuchungendes K<strong>in</strong>des auf se<strong>in</strong>en Gesundheitszustand <strong>in</strong>den ersten Lebensjahren. Nicht dazu gehörenEntb<strong>in</strong>dungsleistungen im S<strong>in</strong>ne des Erlasses überdie Leistungen <strong>der</strong> Krankenversicherung (Verstrekk<strong>in</strong>genbesluitziekenfondsverzeker<strong>in</strong>g).Grundsätzlich deckt die AWBZ-Versicherung dieKosten für Behandlung, Pflege und Versorgung <strong>bei</strong>langwierigen Krankheiten o<strong>der</strong> schweren Leidenab.B. KRANKENGELD FÜR ARBEITNEHMERAnspruch e<strong>in</strong>es Versicherten aufKrankengeldWenn Sie wegen Krankheit o<strong>der</strong> Unfall nichtar<strong>bei</strong>ten können, haben Sie Anspruch auf Krankengeldnach dem Gesetz über Leistungen <strong>bei</strong>Krankheit (Ziektewet). In <strong>der</strong> Zeit, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmer ar<strong>bei</strong>tsunfähig ist und aufgrund desBürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek)Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, kann er allerd<strong>in</strong>gske<strong>in</strong> Krankengeld beanspruchen. Ist <strong>der</strong>Ar<strong>bei</strong>tnehmer aufgrund e<strong>in</strong>es Ar<strong>bei</strong>tsvertragestätig, so muss se<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeber grundsätzlichhöchstens 52 Wochen lang se<strong>in</strong>en Lohn bis zue<strong>in</strong>em bestimmten Höchstbetrag [153,07 EUR(337,33 NLG) pro Tag] fortzahlen. Der Ar<strong>bei</strong>tnehmerhat Anspruch auf Fortzahlung von 70 %se<strong>in</strong>es Lohnes, m<strong>in</strong>destens aber auf den für ihngeltenden gesetzlichen M<strong>in</strong>destlohn. Je nach denBestimmungen des Ar<strong>bei</strong>ts- o<strong>der</strong> Tarifvertrageskönnen mit dem Ar<strong>bei</strong>tgeber schriftlich zweiKarenztage vere<strong>in</strong>bart werden.Der Ar<strong>bei</strong>tnehmer hat Anspruch auf Krankengeld,wenn das Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis am ersten Krankheitstago<strong>der</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Zeit endet, <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Lohnfortgezahlt werden muss. Ab dem Tag <strong>der</strong>Beendigung des Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisses wird dannsofort das Krankengeld gezahlt, sofern m<strong>in</strong>destenszwei Karenztage zurückgelegt wurden. DieseRegelung gilt für bestimmte Gelegenheitsar<strong>bei</strong>tenund für Ar<strong>bei</strong>tnehmer mit befristetem Ar<strong>bei</strong>tsvertrag.Alle <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer haben ab demersten Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld.E<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer, <strong>der</strong> Anspruch auf Krankengeldhat, muss sich so schnell wie möglich (spätestensam zweiten Krankheitstag) krankmelden (lassen),wenn er wegen Krankheit die Ar<strong>bei</strong>t abbrechenmuss o<strong>der</strong> nicht zur Ar<strong>bei</strong>t kommen kann. DerAr<strong>bei</strong>tgeber teilt dem Ar<strong>bei</strong>tnehmer mit, wie dieKrankmeldung erfolgen muss.Der Ar<strong>bei</strong>tnehmer muss e<strong>in</strong>e Kontrolle ermöglichen.Zu den <strong>in</strong> den Kontrollbestimmungenangegebenen Zeiten muss er grundsätzlich zuHause se<strong>in</strong>.E<strong>in</strong> Ar<strong>bei</strong>tnehmer, <strong>der</strong> Krankengeld beanspruchtund dessen Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit von e<strong>in</strong>er Durchführungse<strong>in</strong>richtungzu kontrollieren ist, muss sichan die Vorschriften des LISV halten.Die Krankengeldzahlung endet <strong>in</strong> jedem Falle amersten Tage des Monats, <strong>in</strong> dem Sie das 65.Lebensjahr vollenden; an diesem Tage läuft dieAltersrente an. Anspruch auf Krankengeld nach Ende <strong>der</strong>VersicherungszeitFür Krankheiten, die b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>em Monat nachdem Ende <strong>der</strong> Versicherungszeit e<strong>in</strong>treten, bestehtunter bestimmten Voraussetzungen nochAnspruch auf Krankengeld. Dieses Krankengeldgeht zu Lasten <strong>der</strong> Durchführungse<strong>in</strong>richtung, <strong>der</strong>Ihr letzter Ar<strong>bei</strong>tgeber angehörte.Wird das Krankengeld gewährt, lebt auch <strong>der</strong>Anspruch auf Sachleistungen wie<strong>der</strong> auf. Anspruch auf Krankengeld <strong>bei</strong> Verlassen<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>landeWenn Sie die Nie<strong>der</strong>lande endgültig verlassenund sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>an<strong>der</strong>en</strong> Mitgliedstaat nie<strong>der</strong>lassen,haben Sie für e<strong>in</strong>e Krankheit, die b<strong>in</strong>nene<strong>in</strong>em Monat nach dem Auslaufen <strong>Ihre</strong>s Versicherungsschutzesaufgrund des nie<strong>der</strong>ländischenGesetzes über Leistungen <strong>bei</strong> Krankheite<strong>in</strong>tritt, unter bestimmten Voraussetzungen nochAnspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld kannnur <strong>in</strong> e<strong>in</strong> EU/EWR-Land, <strong>in</strong> die nie<strong>der</strong>ländischenAntillen, nach Aruba o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Land exportiertwerden, mit dem die Nie<strong>der</strong>lande e<strong>in</strong> Abkommengeschlossen haben.In ke<strong>in</strong>em Fall bestehen jedoch Ansprüchegegenüber <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Versicherung,wenn e<strong>in</strong> Krankengeldanspruch nach den Rechtsvorschriftendes neuen Wohnlandes besteht.Sollten Sie vor Ablauf e<strong>in</strong>es Monats nach Beendigung<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Krankenversicherungkrank werden, müssen Sie— dies <strong>Ihre</strong>m letzten Ar<strong>bei</strong>tgeber <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>landenunverzüglich schriftlich mitteilen;— <strong>der</strong> Krankenkasse <strong>Ihre</strong>s neuen WohnortesMitteilung machen.Es ist ratsam, dass Sie da<strong>bei</strong> ausdrücklich daraufh<strong>in</strong>weisen, dass Sie Geldleistungen aufgrund desnie<strong>der</strong>ländischen Gesetzes über Leistungen <strong>bei</strong>Krankheit beantragen. Geben Sie daher dieDurchführungse<strong>in</strong>richtung an, <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Sie versichertwaren, und for<strong>der</strong>n Sie den Träger <strong>Ihre</strong>sWohnortes auf, <strong>bei</strong> dieser Durchführungse<strong>in</strong>richtunge<strong>in</strong>en Antrag auf Krankengeld zu stellen.130 NIEDERLANDE
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Ihre soziale Sicherheitbei Aufentha
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INHALTSVERZEICHNISBELGIEN . . . . .
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7. Arbeitslosenunterstützung . . .
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van de arbeidsrechtbank) richten od
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Geldleistungen bei Arbeitsunfähigk
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Jahren und, entsprechend der schon
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Der Arbeitslose entscheidet sich f
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Kapitel IISELBSTÄNDIGE1. Einleitun
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ein vorgezogenes Altersruhegeld gew
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DÄNEMARK1. EinleitungDie Leistunge
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Besteht die Arbeitsunfähigkeit üb
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eines lebend geborenen Kindes, die
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Beantragung von RenteDen Rentenantr
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— als Lohnempfänger in dem Beruf
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9. Weitere AuskünfteDie wichtigste
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Kranken- und Mutterschaftsversicher
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Übernahme der Kosten vorher bei de
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Wochen um mindestens 20 % gemindert
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Altersrente für FrauenFrauen könn
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EUR (300 DEM) für das dritte Kind
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GRIECHENLAND1. EinleitungDer wichti
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Tag der Krankmeldung voraufgegangen
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Für die Gewährung einer Rente bei
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Tritt der Tod des versicherten Ehep
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8. FamilienleistungenWenn Sie eine
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BeiträgeDie Höhe Ihrer Sozialvers
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Die Sozialversicherung trägt ebenf
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mit Arzneimitteln sowie alle Leistu
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tens bis zum voraussichtlichen Rent
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sind, erhalten Sie beitragsunabhän
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drei Kalendermonaten vor Beginn der
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Leistungen der betrieblichen Vorsor
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Der Bezug der Altersrente kann ganz
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Grundrente der überlebenden Person
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